Gutachten 366-0240-20-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53523 ANLAGE: 62 HONDA Radtyp: TTNZ Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 19.08.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 8 Fahrzeughersteller HONDA Raddaten: Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 45 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/4 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum TTNZ2BA45N561 PCD100 ET45 Ø56.1/Ø60.1 56,1 Kunststoff 630 2130 01/21 TTNZ2BA45O561 PCD100 ET45 Ø56.1/Ø60.1 56,1 Kunststoff 630 2130 01/21 TTNZ2BA45S561 PCD100 ET45 Ø56.1/Ø60.1 56,1 Kunststoff 630 2130 01/21 TTNZ2BA45X561 PCD100 ET45 Ø56.1/Ø60.1 56,1 Kunststoff 630 2130 01/21 TTNZ2BP45N561 PCD100 ET45 Ø56.1/Ø60.1 56,1 Kunststoff 630 2130 01/21 TTNZ2BP45O561 PCD100 ET45 Ø56.1/Ø60.1 56,1 Kunststoff 630 2130 01/21 TTNZ2BP45S561 PCD100 ET45 Ø56.1/Ø60.1 56,1 Kunststoff 630 2130 01/21 TTNZ2BP45X561 PCD100 ET45 Ø56.1/Ø60.1 56,1 Kunststoff 630 2130 01/21 §22 53523*06 TTNZ2SA45N561 PCD100 ET45 Ø56.1/Ø60.1 56,1 Kunststoff 630 2130 01/21 TTNZ2SA45O561 PCD100 ET45 Ø56.1/Ø60.1 56,1 Kunststoff 630 2130 01/21 TTNZ2SA45S561 PCD100 ET45 Ø56.1/Ø60.1 56,1 Kunststoff 630 2130 01/21 TTNZ2SA45X561 PCD100 ET45 Ø56.1/Ø60.1 56,1 Kunststoff 630 2130 01/21 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : HONDA Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJH1 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : EM2 108 Nm für Typ : GE6; GG1; GG2; GG3; GG5; GG6; GK; GP1; ZE2 110 Nm für Typ : EP1; EP2; EP4; EU5; EU6; EU7; EU8; EU9; GR Verkaufsbezeichnung: HONDA CIVIC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen EM2 e6*98/14*0080*.. 88 - 92 205/50R16 51G 10B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0240-20-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53523 ANLAGE: 62 HONDA Radtyp: TTNZ Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 19.08.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 8 Verkaufsbezeichnung: HONDA CIVIC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen EP1 e11*98/14*0173*.. 66 - 81 205/50R16 51G 10B; 11G; 11H; 12K; EP2 e11*98/14*0174*.. 51A; 71C; 71K; 721; EP4 e11*98/14*0188*.. 725; 73C; 74A; 74P EU5 e11*98/14*0158*.. EU6 e11*98/14*0159*.. EU7 e11*98/14*0160*.. EU8 e11*98/14*0161*.. EU9 e11*98/14*0189*.. Verkaufsbezeichnung: HONDA JAZZ Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GE6 e6*2001/116*0126*.., 66 - 73 185/55R16 83 11A; 24J Steilheck; 5-türig; e6*2007/46*0011*.. 195/50R16 84 11A; 24J; 24M Frontantrieb; GG1 e6*2001/116*0125*.., 205/45R16 83 11A; 24J 10B; 11B; 11G; 11H; e6*2007/46*0010*.. 12A; 51A; 71C; 71K; GG2 e6*2001/116*0127*.., 721; 725; 73C; 74A; e6*2007/46*0015*.. 74P; 4DT GG3 e6*2001/116*0128*.., e6*2007/46*0016*.. GG5 e6*2001/116*0131*.., e6*2007/46*0013*.. GG6 e6*2001/116*0132*.., §22 53523*06 e6*2007/46*0014*.. Verkaufsbezeichnung: INSIGHT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen ZE2 e6*2001/116*0130*.. 65 175/60R16 82 51J; 56G Schrägheck 4-türig; 185/55R16 83 Frontantrieb; 195/50R16 84 11A; 21N; 24J 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: JAZZ Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GK e6*2007/46*0162*.. 75 - 96 185/50R16 81 11A; 26B; 26N 10B; 11B; 11G; 11H; 185/55R16 83 11A; 26B; 26N 12A; 51A; 71C; 71K; 195/50R16 84 11A; 24J; 26B; 26N 721; 725; 73C; 74A; 205/45R16 83 11A; 26B; 26N 74P; 77E GR e6*2007/46*0415*.. 72 - 79 185/55R16 83 11A; 26N nicht CROSSTAR; 195/50R16 84 11A; 26J; 26P Frontantrieb; Hybrid; 205/45R16 83 11A; 26J; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 205/50R16 87 11A; 24J; 248; 26J; 12A; 51A; 71C; 71K; 26P 721; 725; 73C; 74A; 74P; 77E GR e6*2007/46*0415*.. 72 - 79 185/60R16 86 12N CROSSTAR; 195/55R16 87 12I 10B; 11B; 11G; 11H; 205/50R16 87 11A; 12A; 26P 51A; 71C; 71K; 721; 205/55R16 91 11A; 12A; 26P 725; 73C; 74A; 74P; 77E Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0240-20-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53523 ANLAGE: 62 HONDA Radtyp: TTNZ Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 19.08.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 8 Verkaufsbezeichnung: Jazz Hybrid Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GP1 e6*2007/46*0012*.. 65 185/55R16 83 11A; 24J Steilheck; 5-türig; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 4DT Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem §22 53523*06 Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehm igung oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0240-20-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53523 ANLAGE: 62 HONDA Radtyp: TTNZ Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 19.08.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 8 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung). 12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. §22 53523*06 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Frei gängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 4DT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 42753-TL0-G52 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0240-20-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53523 ANLAGE: 62 HONDA Radtyp: TTNZ Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 19.08.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 8 Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritt en wird. 56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur §22 53523*06 Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0240-20-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53523 ANLAGE: 62 HONDA Radtyp: TTNZ Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 19.08.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 8 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: HONDA Fahrzeugtyp: GK Genehm.Nr.: e6*2007/46*0162*.. Handelsbez.: JAZZ Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 150 y = 250 VA 26B x = 200 y = 300 VA 27I x = 200 y = 300 HA 27B x = 250 y = 350 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 53523*06 von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 200 y = 300 8 VA 26J x = 200 y = 300 30 VA 27H x = 250 y = 350 8 HA 27F x = 250 y = 350 15 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0240-20-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53523 ANLAGE: 62 HONDA Radtyp: TTNZ Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 19.08.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 8 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: HONDA Fahrzeugtyp: GR Genehm.Nr.: e6*2007/46*0415*.. Handelsbez.: JAZZ Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 290 y = 275 VA 26P x = 240 y = 225 VA 27B x = 250 y = 320 HA 27I x = 200 y = 270 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 53523*06 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 290 y = 275 20 VA 26N x = 290 y = 275 8 VA 27H x = 250 y = 320 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0240-20-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53523 ANLAGE: 62 HONDA Radtyp: TTNZ Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 19.08.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 8 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: HONDA Fahrzeugtyp: GR Genehm.Nr.: e6*2007/46*0415*.. Handelsbez.: JAZZ Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 240 y = 225 VA 26B x = 290 y = 275 VA 27I x = 195 y = 265 HA 27B x = 245 y = 315 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 53523*06 von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 290 y = 275 8 VA 27H x = 245 y = 315 8 HA 26J x = 290 y = 275 30 VA 27F x = 245 y = 315 10 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.