Anlage 9 - Verwendungsbereich
Prüfbericht 366-0206-21-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 001862
ANLAGE: 9.8 Radtyp: TTNZ
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 08.09.2023
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Fahrzeughersteller FORD, Ford-Werke GmbH
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 47,5
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 108/4 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig
Rad Zentrierring in kg in mm datum
TTNZ3BA475EN63 TTNZ ET47,5 ohne 63,4 630 2130 01/21
4
TTNZ3BA475EO63 TTNZ ET47,5 ohne 63,4 630 2130 01/21
4
TTNZ3BA475ES63 TTNZ ET47,5 ohne 63,4 630 2130 01/21
R124 E1*124R00/03*1862*03
4
TTNZ3BA475E X63 TTNZ ET47,5 ohne 63,4 630 2130 01/21
4
TTNZ3BP475EN63 TTNZ ET47,5 ohne 63,4 630 2130 01/21
4
TTNZ3BP475EO63 TTNZ ET47,5 ohne 63,4 630 2130 01/21
4
TTNZ3BP475ES63 TTNZ ET47,5 ohne 63,4 630 2130 01/21
4
TTNZ3BP475E X63 TTNZ ET47,5 ohne 63,4 630 2130 01/21
4
TTNZ3SA475EN63 TTNZ ET47,5 ohne 63,4 630 2130 01/21
4
TTNZ3SA475EO63 TTNZ ET47,5 ohne 63,4 630 2130 01/21
4
TTNZ3SA475ES63 TTNZ ET47,5 ohne 63,4 630 2130 01/21
4
TTNZ3SA475E X63 TTNZ ET47,5 ohne 63,4 630 2130 01/21
4
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Räder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FORD, Ford-Werke GmbH
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : OE-Mutter ww. ZJFC
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : JA8; JA8-LPG; JR8
135 Nm für Typ : JGH; JHH; JHHL
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Anlage 9 - Verwendungsbereich
Prüfbericht 366-0206-21-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 001862
ANLAGE: 9.8 Radtyp: TTNZ
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 08.09.2023
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Verkaufsbezeichnung: FIESTA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
JA8 e9*2001/116*0069*.. 44 - 103 195/45R16 12K; 51G MJ 2012 ab
195/50R16 12K; 51G e9*2001/116*0069*11;
10B; 11H; 11N; 51A;
7AX; 7BE; 7BY; 711;
714; 721; 73C; 74C;
74N; 76V
JA8 e9*2001/116*0069*.. 134 - 147 195/45R16 12K; 51G MJ 2012 ab
e9*2001/116*0069*13;
10B; 11H; 11N; 51A;
7AX; 7BE; 7BY; 711;
714; 721; 73C; 74C;
74N; 76V
JA8-LPG e13*2007/46*1058*.. 68 - 71 195/50R16 12K; 51G MJ 2012 ab
e13*2007/46*1058*09;
10B; 11H; 11N; 51A;
7AX; 7BY; 711; 714;
721; 73C; 74C; 74N;
76V
R124 E1*124R00/03*1862*03
JHH e9*2007/46*3142*.. 52 - 114 195/55R16 12K; 51G nicht Active;
10B; 11H; 11N; 4A9;
51A; 7PB; 711; 714;
721; 73C; 74C; 74N;
76V
JHHL e13*2007/46*2148*.. 55 195/55R16 12K; 51G 10B; 11H; 11N; 51A;
7OC; 7PA; 711; 714;
721; 73C; 74C; 74N;
76V
JR8 DE*2007/46*0072*.. 55 - 70 195/50R16 12A; 51G ab
70 195/45R16 12A; 51G DE*2007/46*0072*09;
10B; 11H; 11N; 51A;
7AX; 7BY; 711; 714;
721; 73C; 74C; 74N;
76V
JR8 e9*2007/46*0002*.. 55 - 70 195/50R16 12K; 51G ab
70 195/45R16 12K; 51G e9*2001/116*0069*07;
10B; 11H; 11N; 51A;
7AX; 7BY; 711; 714;
721; 73C; 74C; 74N;
76V
Verkaufsbezeichnung: FIESTA AB MJ 2018
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
JGH e9*2007/46*3159*.. 55 - 92 195/55R16 12K; 51G 10B; 11H; 11N; 51A;
7OC; 711; 714; 721;
73C; 74C; 74N; 76V
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Anlage 9 - Verwendungsbereich
Prüfbericht 366-0206-21-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 001862
ANLAGE: 9.8 Radtyp: TTNZ
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 08.09.2023
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zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatz rades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11N) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen
berührt werden, dem Serienstand entsprechen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
R124 E1*124R00/03*1862*03
4A9) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: F2GT-1A180-DB (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
711) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden.
714) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts
angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallsc hraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
74N) Es sind die Befestigungsmittel des Fahrzeugherstellers zu verwenden. Befestigungsmittel mit der
Artikelnummer TSB (XX/ XXXX) sind mit einem Anzugsmoment von 135Nm zu montieren.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Anlage 9 - Verwendungsbereich
Prüfbericht 366-0206-21-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 001862
ANLAGE: 9.8 Radtyp: TTNZ
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 08.09.2023
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76V) Die Verwendung dieser Radgröße und Einpreßtiefe ist nur zulässig, wenn diese serienmäßig verwendet
wird.
7AX) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: EV6T-1A-180-DB (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7BE) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: DR3V-1A-180-DB (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7BY) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: G1ET-1A-180-BA (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7OC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: F2GT-1A180-CB (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
R124 E1*124R00/03*1862*03
7PA) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: JX7T-1A 180-CA (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7PB) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruc k Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: FR3V-1A180-DA (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.