Gutachten 366-0237-20-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53522 ANLAGE: 11 PSA Radtyp: TTN9 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 13.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 11 Fahrzeughersteller PSA Automobiles SA Raddaten: Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 20 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 108/4 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum TTN93BA20ED651 PCD108 ET20 ohne 65,1 630 2141 04/21 TTN93BA20E X651 PCD108 ET20 ohne 65,1 630 2141 04/21 TTN93BP20ED651 PCD108 ET20 ohne 65,1 630 2141 04/21 TTN93BP20E X651 PCD108 ET20 ohne 65,1 630 2141 04/21 TTN93SA20ED651 PCD108 ET20 ohne 65,1 630 2141 04/21 TTN93SA20E X651 PCD108 ET20 ohne 65,1 630 2141 04/21 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. §22 53522*04 Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstreck e von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : PSA Automobiles SA Befestigungsteile : Flachbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 35 mm Zubehör : OE-Schraube ww. ZJPS Anzugsmoment der Befestigungsteile : 90 Nm für Typ : U 110 Nm für Typ : B 115 Nm ( CORSA-F ) für Typ : U 115 Nm ( Mokka/Mokka-e ) für Typ : U 120 Nm ( PEUGEOT 208/e-208 ) für Typ : U 120 Nm ( PEUGEOT 2008/e-2008 ) für Typ : U Verkaufsbezeichnung: CITROEN C4, CITROEN e-C4, CITROEN C4 X, CITROEN e-C4 X Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B e9*2007/46*6816*.. 57 - 114 205/60R17 93 11A; 24J; 248; 26N Citroen C4; Citroen e- 205/65R17 96 11A; 24J; 248; 26N C4; Citroen C4 X; 215/60R17 96 11A; 24J; 248; 26J; Citroen e-C4 X; 26P Frontantrieb; inkl. 225/55R17 97 11A; 24C; 244; 26J; Elektro; 26P; 27I 10B; 11B; 11G; 11H; 235/55R17 99 11A; 24C; 244; 26B; 12A; 51A; 71C; 71K; 26J; 27H; 27I 721; 725; 73C; 74C; 74H; 76S; 77E Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0237-20-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53522 ANLAGE: 11 PSA Radtyp: TTN9 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 13.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 11 Verkaufsbezeichnung: DS3, DS3 CROSSBACK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen U e2*2007/46*0639*.. 57 - 114 215/60R17 96 11A; 246; 248; 26N; DS3 CROSSBACK; 26P; 27B; 27H DS3 CROSSBACK Elektro; 225/55R17 97 11A; 24J; 248; 26B; Frontantrieb; 26N; 27B; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 225/60R17 99 11A; 24J; 248; 26B; 12A; 51A; 71C; 71K; 26N; 27B; 27H 721; 725; 73C; 74C; 235/55R17 99 11A; 242; 244; 245; 74H; 76S; 77E 26B; 26J; 27B; 27F Verkaufsbezeichnung: MOKKA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen U e2*2007/46*0639*.. 57 - 100 215/60R17 96 11A; 246; 248; 26P Mokka; Mokka-e; 225/55R17 97 11A; 24J; 248; 26B 10B; 11B; 11G; 11H; 225/60R17 99 11A; 24J; 248; 26B 12A; 51A; 71C; 71K; 235/55R17 99 11A; 242; 244; 245; 721; 725; 73C; 74C; 26B; 26N 74H; 76S; 77E Verkaufsbezeichnung: OPEL CORSA-F ab MJ 2019 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen U e2*2007/46*0639*.. 55 - 100 195/45R17 85 11A; 248; 26B; 26N CORSA-F; inkl. Corsa- 205/45R17 84 11A; 244; 245; 26B; e; inkl. Hybrid; §22 53522*04 26J; 27I 10B; 11B; 11G; 11H; 205/45R17 88 11A; 244; 245; 26B; 12A; 51A; 71C; 71K; 26J; 27I 721; 725; 73C; 74C; 74H; 77E Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT 208, 2008 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen U e2*2007/46*0639*.. 57 - 114 215/55R17 94 11A; 24J; 248; 26B PEUGEOT 2008; PEUGEOT 215/60R17 96 11A; 24J; 248; 26B e-2008; Frontantrieb; 225/55R17 97 11A; 241; 246; 248; 10B; 11B; 11G; 11H; 26B 12A; 51A; 71C; 71K; 225/60R17 99 11A; 241; 246; 248; 721; 725; 73C; 74C; 26B 74H; 76S; 77E 235/50R17 96 11A; 241; 244; 246; 26B; 26N; 27I 235/55R17 99 11A; 241; 244; 246; 26B; 26N; 27I U e2*2007/46*0639*.. 55 - 100 205/45R17 84 11A; 26J PEUGEOT 208; PEUGEOT e-208; inkl. Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74H; 77E; 97X Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0237-20-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53522 ANLAGE: 11 PSA Radtyp: TTN9 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 13.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 11 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur B erichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, §22 53522*04 sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so i st diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0237-20-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53522 ANLAGE: 11 PSA Radtyp: TTN9 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 13.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 11 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegun g, Radabdeckungsverbreit erung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. §22 53522*04 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglic hen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0237-20-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53522 ANLAGE: 11 PSA Radtyp: TTN9 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 13.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 11 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreit e nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. §22 53522*04 Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungss chrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen. 76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 97X) Die Verwendung dieser Räder ist nur zulässig, wenn in den Fahrzeugpapieren bereits s erienmäßig eine ET+32 eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0237-20-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53522 ANLAGE: 11 PSA Radtyp: TTN9 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 13.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 11 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: PSA Fahrzeugtyp: U Genehm.Nr.: e2*2007/46*0639*.. Handelsbez.: PEUGEOT 208, 2008 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 285 y = 280 VA 26P x = 235 y = 230 VA 27B x = 280 y = 285 HA 27I x = 230 y = 235 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 53522*04 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 285 y = 280 15 VA 26N x = 285 y = 280 8 VA 27F x = 280 y = 285 25 HA 27H x = 280 y = 285 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0237-20-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53522 ANLAGE: 11 PSA Radtyp: TTN9 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 13.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 11 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: PSA Fahrzeugtyp: B Genehm.Nr.: e9*2007/46*6816*.. Handelsbez.: CITROEN C4, CITROEN e-C4, CITROEN C4 X, CITROEN e-C4 X Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 310 y = 300 VA 27I x = 210 y = 280 HA 26U x = 260 y = 330 VA 26P x = 260 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 53522*04 von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 310 y = 300 8 VA 26J x = 310 y = 300 30 VA 27H x = 260 y = 330 8 HA 27F x = 260 y = 330 20 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0237-20-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53522 ANLAGE: 11 PSA Radtyp: TTN9 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 13.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 11 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: PSA Fahrzeugtyp: U Genehm.Nr.: e2*2007/46*0639*.. Handelsbez.: MOKKA Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 265 y = 245 VA 26B x = 315 y = 295 VA 27I x = 270 y = 270 HA 27B x = 320 y = 320 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 53522*04 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 315 y = 295 15 VA 26N x = 315 y = 295 8 VA 27F x = 320 y = 320 25 HA 27H x = 320 y = 320 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0237-20-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53522 ANLAGE: 11 PSA Radtyp: TTN9 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 13.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 11 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: PSA Fahrzeugtyp: U Genehm.Nr.: e2*2007/46*0639*.. Handelsbez.: OPEL CORSA-F ab MJ 2019 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 200 y = 200 VA 26P x = 200 y = 200 VA 27B x = 200 y = 250 HA 27I x = 200 y = 200 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 53522*04 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 200 y = 200 25 VA 26N x = 200 y = 200 8 VA 27F x = 200 y = 250 10 HA 27H x = 200 y = 250 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0237-20-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53522 ANLAGE: 11 PSA Radtyp: TTN9 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 13.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 11 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: PSA Fahrzeugtyp: U Genehm.Nr.: e2*2007/46*0639*.. Handelsbez.: DS3, DS3 CROSSBACK Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 250 VA 26P x = 210 y = 210 VA 27B x = 200 y = 300 HA 27I x = 150 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 53522*04 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 250 25 VA 26N x = 250 y = 250 8 VA 27F x = 200 y = 300 25 HA 27H x = 200 y = 300 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0237-20-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53522 ANLAGE: 11 PSA Radtyp: TTN9 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 13.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 11 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: PSA Fahrzeugtyp: U Genehm.Nr.: e2*2007/46*0639*.. Handelsbez.: PEUGEOT 208, 2008 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 200 y = 200 VA 26P x = 200 y = 200 VA 27B x = 200 y = 250 HA 27I x = 200 y = 200 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 53522*04 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 200 y = 200 8 VA 26N x = 200 y = 200 30 VA 27F x = 200 y = 250 20 HA 27H x = 200 y = 250 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.