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							Gutachten 366-0241-20-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53521
ANLAGE: 18 MAZDA                                                     Radtyp: TTNY
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 21.12.2021
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                Fahrzeughersteller              MAZDA




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-      zul.       zul.      gültig
                                                                      och     werkstoff          Rad-       Abroll    ab
                        Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                      last       umf.      Fertig
                        Rad                    Zentrierring                                      in kg      in mm     datum
TTNY2BA38C541           PCD100 ET38            Ø60.1 Ø54.1                 54,1     Kunststoff        630      2141    12/20
TTNY2BA38D541           PCD100 ET38            Ø60.1 Ø54.1                 54,1     Kunststoff        630      2141    12/20
TTNY2BP38C541           PCD100 ET38            Ø60.1 Ø54.1                 54,1     Kunststoff        630      2141    12/20
TTNY2BP38D541           PCD100 ET38            Ø60.1 Ø54.1                 54,1     Kunststoff        630      2141    12/20
TTNY2SA38C541           PCD100 ET38            Ø60.1 Ø54.1                 54,1     Kunststoff        630      2141    12/20
TTNY2SA38D541           PCD100 ET38            Ø60.1 Ø54.1                 54,1     Kunststoff        630      2141    12/20
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : MAZDA
Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJT1


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm für Typ : BA; BJ; BJD; DE; DE 1; DEE; NB
                                             127 Nm für Typ : ND
 Verkaufsbezeichnung:     MAZDA MX-5
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
 NB           e11*96/79*0083*.., 81 - 107 205/40R17-80                                        10B; 11B; 11G; 11H;
               e11*98/14*0083*..                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74P
 ND            e11*2007/46*2661*.., 96 - 135     195/40R17   77     124                       Cabrio; Mit
               e5*2007/46*0069*..                195/45R17   81     12A                       Radhausverbreiterung
                                                 205/40R17   80     12A                       Serie; Heckantrieb;
                                                 205/45R17   84     11A; 12A; 26P             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 215/40R17   83     11A; 12A; 245; 26P        51A; 7GA; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74H; 74P; 77E




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0241-20-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53521
ANLAGE: 18 MAZDA                                                 Radtyp: TTNY
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 21.12.2021
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Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 2
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW         Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
DE           e13*2001/116*0254*.. 50 - 76    195/40R17 81      11A; 24J; 24M             Schrägheck;
DE 1         e13*2001/116*0255*..            205/40R17 80      11A; 21P; 22I; 22M;       Frontantrieb;
DEE          e13*2007/46*1070*..                               24J; 24M; 54A             10B; 11B; 11G; 11H;
                                             215/35R17 79      11A; 21P; 22I; 22M;       12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                               24J; 24M                  71K; 721; 725; 73C;
                                                                                         74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 323
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW           Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
BA           e13*96/27*0023*.., 52 - 84      205/40R17-84      11A; 22B                  Mazda 323C/S;
                                             Reinf
              G878                 54 - 84   205/40R17-80      Ottomotor; 11A; 22B;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               5DA                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P
BA            e13*96/27*0023*..,   65 - 84   205/40R17-80      5DA                       Mazda 323F;
              G878                           205/40R17-84                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                             Reinf
                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                       74P
BJ            e1*97/27*0094*..,    52 - 84   205/40R17 80      nicht Dieselmotor; 11A; Schrägheck;
BJD           e1*98/14*0094*..                                 21B; 22B; 24D; 24J;     10B; 11B; 11G; 11H;
              e1*98/14*0181*..                                 5DA                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                   52 - 96   205/40R17 84      11A; 21B; 22B; 24D;     721; 725; 73C; 74A;
                                                               24J                     74P
BJ            e1*97/27*0094*..,    52 - 84   205/40R17 80      nicht Dieselmotor; 11A; Stufenheck;
BJD           e1*98/14*0094*..                                 21B; 22B; 24J; 24M;     10B; 11B; 11G; 11H;
              e1*98/14*0181*..                                 5DA                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                   52 - 96   205/40R17 84      11A; 21B; 22B; 24J;     721; 725; 73C; 74A;
                                                               24M                     74P


Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter A ngabe von
     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis



                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0241-20-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53521
ANLAGE: 18 MAZDA                                                  Radtyp: TTNY
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 21.12.2021
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       bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pfl icht zur Berichtigung
       der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunst stoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0241-20-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53521
ANLAGE: 18 MAZDA                                                  Radtyp: TTNY
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 21.12.2021
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24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
5DA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 900kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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ANLAGE: 18 MAZDA                                                  Radtyp: TTNY
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 21.12.2021
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74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
7AS) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: BHB637140 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
7GA) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: BHB637140 ( nur e11*2007/46*2661*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
     muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
     Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 21.12.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      MAZDA
       Fahrzeugtyp:     ND
       Genehm.Nr.:      e11*2007/46*2661*..
       Handelsbez.:     MAZDA MX-5

       Variante(n):     Cabrio, Heckantrieb, Mit Radhausverbreiterung Serie

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             27B                     x = 290              y = 300                  HA
             27I                     x = 240              y = 250                  HA
             26B                     x = 330              y = 320                  VA
             26P                     x = 280              y = 270                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             27H                  x = 290        y = 300             8                HA
             27F                  x = 290        y = 300            11                HA
             26N                  x = 330        y = 320             8                VA
             26J                  x = 330        y = 320            12                VA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.