Gutachten 366-0241-20-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53521 ANLAGE: 21 KIA Radtyp: TTNY Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 31.08.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 7 Fahrzeughersteller KIA Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 45 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/4 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum TTNY2BA45C541 PCD100 ET45 Ø60.1 Ø54.1 54,1 Kunststoff 630 2141 12/20 TTNY2BA45D541 PCD100 ET45 Ø60.1 Ø54.1 54,1 Kunststoff 630 2141 12/20 TTNY2BA45X541 PCD100 ET45 Ø60.1 Ø54.1 54,1 Kunststoff 630 2141 12/20 TTNY2BP45C541 PCD100 ET45 Ø60.1 Ø54.1 54,1 Kunststoff 630 2141 12/20 TTNY2BP45D541 PCD100 ET45 Ø60.1 Ø54.1 54,1 Kunststoff 630 2141 12/20 TTNY2BP45X541 PCD100 ET45 Ø60.1 Ø54.1 54,1 Kunststoff 630 2141 12/20 TTNY2SA45C541 PCD100 ET45 Ø60.1 Ø54.1 54,1 Kunststoff 630 2141 12/20 TTNY2SA45D541 PCD100 ET45 Ø60.1 Ø54.1 54,1 Kunststoff 630 2141 12/20 §22 53521*05 TTNY2SA45X541 PCD100 ET45 Ø60.1 Ø54.1 54,1 Kunststoff 630 2141 12/20 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : KIA Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : YB; (Kegelbund) Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJT1 Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : DE; YB-KMD; UB; YB Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJT1 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : DE; UB 120 Nm für Typ : YB 127 Nm für Typ : YB; YB-KMD Verkaufsbezeichnung: JB / Rio Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DE e4*2001/116*0093*.. 65 - 83 205/40R17 84 10B; 11B; 11G; 11H; 71 - 83 205/40R17 80 5DA 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0241-20-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53521 ANLAGE: 21 KIA Radtyp: TTNY Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 31.08.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 7 Verkaufsbezeichnung: RIO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen UB e11*2007/46*0195*.. 51 - 80 195/45R17 85 Schrägheck; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AY; 7BC; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 4C2 Verkaufsbezeichnung: RIO, STONIC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen YB e11*2007/46*3777*.., 61 - 100 195/45R17 85 51L STONIC; e5*2007/46*1077*.. 195/55R17 88 11A; 21P; 513 10B; 11B; 11G; 11H; 205/45R17 84 51L 12A; 51A; 71C; 71K; 205/50R17 89 11A; 21P; 51L; 513; 721; 725; 73C; 74A; 54A 74P; 77E 205/55R17 91 11A; 21P; 513 215/45R17 87 11A; 21P; 51L 215/50R17 91 11A; 21B; 22I; 246; 513 225/45R17 91 11A; 21P; 22I; 51L; 513; 54A YB e11*2007/46*3777*.., 57 - 88 195/45R17 85 RIO; §22 53521*05 e5*2007/46*1077*.. 205/45R17 84 11A; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 215/40R17 83 11A; 24J; 248; 26P 12A; 51A; 71C; 71K; 215/45R17 87 11A; 24J; 248; 26P 721; 725; 73C; 74A; 74P; 77E Verkaufsbezeichnung: STONIC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen YB-KMD e1*2007/46*2094*.. 61 - 100 195/45R17 85 51L STONIC; 195/55R17 88 11A; 21P; 513 10B; 11B; 11G; 11H; 205/45R17 84 51L 12A; 51A; 71C; 71K; 205/50R17 89 11A; 21P; 51L; 513; 721; 725; 73C; 74A; 54A 74P; 77E 205/55R17 91 11A; 21P; 513 215/45R17 87 11A; 21P; 51L 215/50R17 91 11A; 21B; 22I; 246; 513 225/45R17 91 11A; 21P; 22I; 51L; 513; 54A Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit, Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0241-20-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53521 ANLAGE: 21 KIA Radtyp: TTNY Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 31.08.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 7 es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. §22 53521*05 Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0241-20-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53521 ANLAGE: 21 KIA Radtyp: TTNY Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 31.08.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 7 Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 4C2) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 52933 3X300 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 513) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit 17-Zoll-Reifen ausgerüstet sind. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit §22 53521*05 Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51L) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit 15-Zoll-Reifen ausgerüstet sind. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 5DA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 900kg. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete S chaftlänge zu beachten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0241-20-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53521 ANLAGE: 21 KIA Radtyp: TTNY Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 31.08.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 7 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 7AY) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 52933 3V600 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7BC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 52933 3X305 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. §22 53521*05 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0241-20-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53521 ANLAGE: 21 KIA Radtyp: TTNY Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 31.08.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 7 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: KIA Fahrzeugtyp: YB Genehm.Nr.: e11*2007/46*3777*.. Handelsbez.: RIO, STONIC Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 240 y = 190 VA 26P x = 190 y = 140 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 250 y = 290 21 HA §22 53521*05 26N x = 240 y = 190 8 VA 26J x = 240 y = 190 26 VA 27H x = 250 y = 290 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0241-20-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53521 ANLAGE: 21 KIA Radtyp: TTNY Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 31.08.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 7 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: KIA Fahrzeugtyp: YB Genehm.Nr.: e5*2007/46*1077*.. Handelsbez.: RIO, STONIC Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 240 y = 190 VA 26P x = 190 y = 140 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 250 y = 290 21 HA §22 53521*05 26N x = 240 y = 190 8 VA 26J x = 240 y = 190 26 VA 27H x = 250 y = 290 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.