Gutachten 366-0241-20-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53521 ANLAGE: 25 SUZUKI Radtyp: TTNY Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 31.08.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 7 Fahrzeughersteller Suzuki, SUZUKI Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 45 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/4 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum TTNY2BA45C541 PCD100 ET45 Ø60.1 Ø54.1 54,1 Kunststoff 630 2141 12/20 TTNY2BA45D541 PCD100 ET45 Ø60.1 Ø54.1 54,1 Kunststoff 630 2141 12/20 TTNY2BA45X541 PCD100 ET45 Ø60.1 Ø54.1 54,1 Kunststoff 630 2141 12/20 TTNY2BP45C541 PCD100 ET45 Ø60.1 Ø54.1 54,1 Kunststoff 630 2141 12/20 TTNY2BP45D541 PCD100 ET45 Ø60.1 Ø54.1 54,1 Kunststoff 630 2141 12/20 TTNY2BP45X541 PCD100 ET45 Ø60.1 Ø54.1 54,1 Kunststoff 630 2141 12/20 TTNY2SA45C541 PCD100 ET45 Ø60.1 Ø54.1 54,1 Kunststoff 630 2141 12/20 TTNY2SA45D541 PCD100 ET45 Ø60.1 Ø54.1 54,1 Kunststoff 630 2141 12/20 §22 53521*05 TTNY2SA45X541 PCD100 ET45 Ø60.1 Ø54.1 54,1 Kunststoff 630 2141 12/20 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : Suzuki, SUZUKI Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad, für Typ : EW; (Kegelbund) Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJS5 Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad, für Typ : FZ; NZ; ((nur VIN NR.: JSA...)) Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJS5 Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad, für Typ : EZ; AZ; AZ-2S Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJS5 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : FZ; NZ; ((nur VIN NR.: TSM...)) Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJK2 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0241-20-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53521 ANLAGE: 25 SUZUKI Radtyp: TTNY Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 31.08.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 7 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : MZ; EX Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJK2 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 85 Nm für Typ : EX; EZ; MZ 100 Nm für Typ : AZ; AZ-2S; EW; FZ; NZ Verkaufsbezeichnung: BALENO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen EW e6*2007/46*0177*.. 66 - 82 195/45R17 81 Frontantrieb; 205/40R17 80 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 205/45R17 84 11A; 26P 12A; 51A; 7AV; 71C; 215/40R17 83 11A; 26P; 27I 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: SPLASH Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen EX e4*2001/116*0130*.. 48 - 69 195/40R17 81 11A; 22I; 24M Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AV; 71C; 71K; 721; 725; 73C; §22 53521*05 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: SUZUKI SWIFT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen EZ e4*2001/116*0102*.. 67 - 75 195/40R17 81 nur bis 205/40R17 80 e4*2001/116*0102*01; 215/35R17 79 Frontantrieb; 215/40R17 83 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P EZ e4*2001/116*0102*.. 68 215/35R17 79 11A; 24M nur bis 215/40R17 83 11A; 24M e4*2001/116*0102*01; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P EZ e4*2001/116*0102*.. 68 215/35R17 79 11A; 24M ab 215/40R17 83 11A; 24M e4*2001/116*0102*02; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0241-20-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53521 ANLAGE: 25 SUZUKI Radtyp: TTNY Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 31.08.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 7 Verkaufsbezeichnung: SUZUKI SWIFT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen EZ e4*2001/116*0102*.. 67 - 75 195/40R17 81 ab 205/40R17 80 e4*2001/116*0102*02; 215/35R17 79 Frontantrieb; 215/40R17 83 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P FZ e4*2007/46*0198*.., 66 - 69 195/40R17 81 Schrägheck; e4*2007/46*0294*.. 195/45R17 81 Allradantrieb; NZ e4*2007/46*0155*.. 205/40R17 80 SAV Radschrauben; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 7EO; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P FZ e4*2007/46*0198*.., 66 - 69 195/40R17 81 Schrägheck; e4*2007/46*0294*.. 195/45R17 81 Allradantrieb; NZ e4*2007/46*0155*.. 205/40R17 80 SAV Radmuttern; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 7EO; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P MZ e4*2001/116*0090*.. 51 - 75 195/40R17 81 nur bis §22 53521*05 205/40R17 80 e4*2001/116*0090*03; 215/35R17 79 Frontantrieb; 215/40R17 83 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P MZ e4*2001/116*0090*.. 51 - 75 195/40R17 81 ab 205/40R17 80 11A; 24M e4*2001/116*0090*04; 215/35R17 79 11A; 24J; 24M Frontantrieb; 215/40R17 83 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P NZ e4*2007/46*0155*.., 55 - 69 195/40R17 81 Frontantrieb; e4*2007/46*0293*.. 195/45R17 81 Radschrauben; 205/40R17 80 SAV 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7EM; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P NZ e4*2007/46*0155*.., 55 - 69 195/40R17 81 Frontantrieb; e4*2007/46*0293*.. 195/45R17 81 Radmuttern; 205/40R17 80 SAV 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7EM; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0241-20-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53521 ANLAGE: 25 SUZUKI Radtyp: TTNY Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 31.08.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 7 Verkaufsbezeichnung: SWIFT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen AZ e4*2007/46*1205*.. 61 - 82 195/45R17 81 Allradantrieb; 205/40R17 80 Frontantrieb; 205/45R17 84 10B; 11B; 11G; 11H; 215/40R17 83 11A; 245 12A; 51A; 7AV; 7PT; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P AZ-2S e6*2018/858*00229*.. 61 195/45R17 81 Allradantrieb; 205/40R17 80 Frontantrieb; Hybrid; 205/45R17 84 10B; 11B; 11G; 11H; 215/40R17 83 11A; 245 12A; 51A; 7PT; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen §22 53521*05 wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0241-20-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53521 ANLAGE: 25 SUZUKI Radtyp: TTNY Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 31.08.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 7 Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die §22 53521*05 gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Berei ch abgedeckt sein. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich s ind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0241-20-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53521 ANLAGE: 25 SUZUKI Radtyp: TTNY Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 31.08.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 7 Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebene n Zentrierringe verwendet werden. 7AV) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 43139-61M00 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7EM) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 43139-61M00 ( nur e4*2007/46*0155*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7EO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. §22 53521*05 Nr.: 43139-61M00 ( nur e4*2007/46*0155*..,e4*2007/ 46*0198*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7PT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 43130-52S01 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst kontrollsystem verwendet werden. SAV) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen (unterschiedliche Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die über das Lenkgetriebe mit der Kennzeichnung 71L an der Gehäuseoberseite verfügen. Das so gekennzeichnete Lenkgetriebe wird bei Fahrzeugausführungen werksseitig verbaut, die bereits serienmäßig 16 Zoll-Bereifung verwenden, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier)). Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0241-20-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53521 ANLAGE: 25 SUZUKI Radtyp: TTNY Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 31.08.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 7 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: SUZUKI Fahrzeugtyp: EW Genehm.Nr.: e6*2007/46*0177*.. Handelsbez.: BALENO Variante(n): Frontantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27I x = 200 y = 250 HA 26B x = 290 y = 300 VA 26P x = 240 y = 200 VA 27B x = 250 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 53521*05 von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 250 y = 300 25 HA 26N x = 290 y = 300 8 VA 26J x = 290 y = 300 30 VA 27H x = 250 y = 300 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.