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							               Gutachten 366-0241-20-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53521
               ANLAGE: 22 TOYOTA                                                    Radtyp: TTNY
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 05.05.2022
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                               Fahrzeughersteller              TOYOTA




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 7 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)        : 45
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                       Zentrierart              : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-        zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff            Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                        last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                        in kg      in mm     datum
               TTNY2BA45C541           PCD100 ET45            Ø60.1 Ø54.1                 54,1       Kunststoff        630      2141    12/20
               TTNY2BA45D541           PCD100 ET45            Ø60.1 Ø54.1                 54,1       Kunststoff        630      2141    12/20
               TTNY2BA45X541           PCD100 ET45            Ø60.1 Ø54.1                 54,1       Kunststoff        630      2141    12/20
               TTNY2BP45C541           PCD100 ET45            Ø60.1 Ø54.1                 54,1       Kunststoff        630      2141    12/20
               TTNY2BP45D541           PCD100 ET45            Ø60.1 Ø54.1                 54,1       Kunststoff        630      2141    12/20
               TTNY2BP45X541           PCD100 ET45            Ø60.1 Ø54.1                 54,1       Kunststoff        630      2141    12/20
               TTNY2SA45C541           PCD100 ET45            Ø60.1 Ø54.1                 54,1       Kunststoff        630      2141    12/20
               TTNY2SA45D541           PCD100 ET45            Ø60.1 Ø54.1                 54,1       Kunststoff        630      2141    12/20
§22 53521*03




               TTNY2SA45X541           PCD100 ET45            Ø60.1 Ø54.1                 54,1       Kunststoff        630      2141    12/20
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : TOYOTA
               Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJT1


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 103 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA IQ
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW             Reifen             Auflagen    zu Reifen      Auflagen
                AJ1(a)       e6*2001/116*0119*.. 50 - 66        205/40R17 80       11A; 22I;   24J; 248       Frontantrieb;
                                                                205/45R17 84       11A; 22I;   24J; 248       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                215/40R17 83       11A; 22I;   24J; 248       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                              74P




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0241-20-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53521
               ANLAGE: 22 TOYOTA                                                Radtyp: TTNY
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 05.05.2022
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               Verkaufsbezeichnung:     Toyota Yaris, Daihatsu Charade
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
               XP9(a)       e11*2001/116*0248*.. 51 - 74 195/40R17 81                                   Toyota Yaris;
               XP9F(a)      e11*2001/116*0249*..         205/40R17 80                                   Daihatsu Charade;
                                                         215/35R17 83  11A; 24M                         Frontantrieb;
                                                         215/40R17 83  11A; 24M; 367                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P
               XP9(a)        e11*2001/116*0248*.. 98        195/40R17   81    51J                       Yaris TS;
                                                            205/40R17   80                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            205/45R17   84                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            215/35R17   83    11A; 24M                  721; 725; 73C; 74A;
                                                            215/40R17   83    11A; 24M                  74P

               Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA YARIS, YARIS HYBRID
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
               XP13M(a)     e11*2007/46*0152*.., 51 - 82 195/40R17 81                                   Schrägheck;
                            e6*2007/46*0344*..           195/45R17 81                                   Frontantrieb;
               XP13M(a)-T e13*2007/46*1722*..            205/40R17 84         11A; 26P                  10B; 11B; 11G; 11H;
               MG
                                                         205/45R17 84                                   12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 4A0
§22 53521*03




               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.


                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0241-20-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53521
               ANLAGE: 22 TOYOTA                                                 Radtyp: TTNY
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 05.05.2022
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               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                      die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                      Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                      des Reifens) herzustellen.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
§22 53521*03




                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
                    Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               4A0) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 42607 - 02030 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                      Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0241-20-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53521
               ANLAGE: 22 TOYOTA                                                Radtyp: TTNY
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 05.05.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 4 von 7
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                    Zentrierringe verwendet werden.
§22 53521*03




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0241-20-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53521
               ANLAGE: 22 TOYOTA                                                Radtyp: TTNY
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 05.05.2022
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      TOYOTA
                      Fahrzeugtyp:     XP13M(a)-TMG
                      Genehm.Nr.:      e13*2007/46*1722*..
                      Handelsbez.:     TOYOTA YARIS, YARIS HYBRID

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 320              y = 325                  VA
                            26P                     x = 270              y = 275                  VA
                            27B                     x = 300              y = 335                  HA
                            27I                     x = 250              y = 285                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 53521*03




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27H                  x = 300        y = 335             8                HA
                            27F                  x = 300        y = 335            19                HA
                            26N                  x = 320        y = 325             8                VA
                            26J                  x = 320        y = 325            25                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0241-20-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53521
               ANLAGE: 22 TOYOTA                                                Radtyp: TTNY
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 05.05.2022
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      TOYOTA
                      Fahrzeugtyp:     XP13M(a)
                      Genehm.Nr.:      e6*2007/46*0344*..
                      Handelsbez.:     TOYOTA YARIS, YARIS HYBRID

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 320              y = 325                  VA
                            26P                     x = 270              y = 275                  VA
                            27B                     x = 300              y = 335                  HA
                            27I                     x = 250              y = 285                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 53521*03




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27H                  x = 300        y = 335             8                HA
                            27F                  x = 300        y = 335            19                HA
                            26N                  x = 320        y = 325             8                VA
                            26J                  x = 320        y = 325            25                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0241-20-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53521
               ANLAGE: 22 TOYOTA                                                Radtyp: TTNY
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 05.05.2022
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      TOYOTA
                      Fahrzeugtyp:     XP13M(a)
                      Genehm.Nr.:      e11*2007/46*0152*..
                      Handelsbez.:     TOYOTA YARIS, YARIS HYBRID

                      Variante(n):     Frontantrieb, Schrägheck

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 320              y = 325                  VA
                            26P                     x = 270              y = 275                  VA
                            27B                     x = 300              y = 335                  HA
                            27I                     x = 250              y = 285                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 53521*03




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27H                  x = 300        y = 335             8                HA
                            27F                  x = 300        y = 335            19                HA
                            26N                  x = 320        y = 325             8                VA
                            26J                  x = 320        y = 325            25                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.