Gutachten 366-0241-20-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53521 ANLAGE: 54 Ford, FORD Radtyp: TTNY Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 31.08.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 6 Fahrzeughersteller FORD, Ford-Werke GmbH Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 47,5 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 108/4 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum TTNY3BA475EC63 PCD108 ET47.5 ohne 63,4 630 2141 12/20 4 TTNY3BA475ED63 PCD108 ET47.5 ohne 63,4 630 2141 12/20 4 TTNY3BA475E X634 PCD108 ET47.5 ohne 63,4 630 2141 12/20 TTNY3BP475EC63 PCD108 ET47.5 ohne 63,4 630 2141 12/20 4 TTNY3BP475ED63 PCD108 ET47.5 ohne 63,4 630 2141 12/20 4 §22 53521*05 TTNY3BP475E X634 PCD108 ET47.5 ohne 63,4 630 2141 12/20 TTNY3SA475EC63 PCD108 ET47.5 ohne 63,4 630 2141 12/20 4 TTNY3SA475ED63 PCD108 ET47.5 ohne 63,4 630 2141 12/20 4 TTNY3SA475E X634 PCD108 ET47.5 ohne 63,4 630 2141 12/20 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FORD, Ford-Werke GmbH Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : OE-Mutter (nur TSB) ww. ZJFC Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : DA1; DB1; DN1; JD3; JH1; JU2 110 Nm für Typ : JA8; JA8-LPG; JR8 120 Nm für Typ : KAF 135 Nm für Typ : JA8; JGH; JHH; JHHL; JR8 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0241-20-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53521 ANLAGE: 54 Ford, FORD Radtyp: TTNY Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 31.08.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 6 Verkaufsbezeichnung: FIESTA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JA8 e9*2001/116*0069*.. 44 - 99 205/40R17 Nur mit 17" Schrägheck 2-türig; JA8-LPG e13*2007/46*1058*.. Lenkanlage; 51G Frontantrieb; JR8 DE*2007/46*0072*.. 205/40R17 80 FHA; 11A 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AX; 7BY; 7EW; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74H; FHB JA8 e9*2001/116*0069*.. 44 - 99 205/40R17 Nur mit 17" Schrägheck 4-türig; JA8-LPG e13*2007/46*1058*.. Lenkanlage; 51G Frontantrieb; 205/40R17 80 FHA; 11A 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AX; 7BY; 7EW; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74H; FHB JA8 e9*2001/116*0069*.. 44 - 147 205/40R17 Nur mit 17" FL 2012; Schrägheck 2- JR8 e9*2007/46*0002*.. Lenkanlage; 51G türig; Frontantrieb; 205/40R17 80W FHA; 11A 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AX; 7BY; 7EW; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74H; FHB JA8 e9*2001/116*0069*.. 44 - 134 205/40R17 Nur mit 17" FL 2012; Schrägheck 4- §22 53521*05 JR8 e9*2007/46*0002*.. Lenkanlage; 51G türig; Frontantrieb; 205/40R17 80W FHA; 11A 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AX; 7BY; 7EW; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74H; FHB JHH e9*2007/46*3142*.. 52 - 147 195/45R17 85 Fiesta Active; JHHL e13*2007/46*2148*.. 205/45R17 84 Schrägheck; inkl. Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7GX; 7GY; 7GZ; 7G1; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74H; 76S Verkaufsbezeichnung: FIESTA AB MJ 2018 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JGH e9*2007/46*3159*.. 52 - 147 195/45R17 85 Fiesta Active; 205/45R17 84 Schrägheck; inkl. Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7OC; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74H; 76S Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0241-20-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53521 ANLAGE: 54 Ford, FORD Radtyp: TTNY Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 31.08.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 6 Verkaufsbezeichnung: FOCUS ST170 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DA1 e13*98/14*0081*.. 127 215/45R17 51G 10B; 11B; 11G; 11H; DB1 e13*98/14*0082*.. 12A; 51A; 71C; 71K; DN1 e13*98/14*0095*.. 721; 725; 73C; 74C; 74H Verkaufsbezeichnung: FORD FIESTA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JD3 e1*2001/116*0210*.. 43 - 110 205/40R17 11A; 24J; 24M; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; JH1 e1*98/14*0191*.. 205/40R17 80 11A; 24J; 24M; 54F 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74H; SC4 Verkaufsbezeichnung: FORD FUSION Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JU2 e1*98/14*0194*.. 50 - 74 205/40R17 80 5DA bis e1*98/14*0194*25; 205/40R17 84 10B; 11B; 11G; 11H; 205/45R17 84 12A; 51A; 7AX; 7BE; 215/35R17 79 5CW 7BY; 71C; 71K; 721; 215/35R17 83 725; 73C; 74C; 74H 215/40R17 83 Verkaufsbezeichnung: FORD KA, FORD KA+ §22 53521*05 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen KAF e13*2007/46*1637*.. 52 - 70 195/40R17 77 nicht KA+ ACTIVE; ab e13*2007/46*1637*04; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AX; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74H; 77E Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDEN TIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Bet riebserlaubnis Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0241-20-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53521 ANLAGE: 54 Ford, FORD Radtyp: TTNY Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 31.08.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 6 bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich §22 53521*05 abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen. Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMME R auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0241-20-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53521 ANLAGE: 54 Ford, FORD Radtyp: TTNY Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 31.08.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 6 5CW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis z u einer zulässigen Achslast von 874kg. 5DA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 900kg. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebrac ht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. §22 53521*05 74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen. 76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 7AX) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: EV6T-1A-180-DB (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7BE) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: DR3V-1A-180-DB (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7BY) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: G1ET-1A-180-BA (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7EW) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: DR3V-1A-180-DB ( nur e9*2001/116*0069*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7G1) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: F2GT-1A180-CB ( nur e13*2007/46*2148*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0241-20-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53521 ANLAGE: 54 Ford, FORD Radtyp: TTNY Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 31.08.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 6 System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7GX) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: FR3V-1A180-DA ( nur e9*2007/46*3142*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7GY) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: F2GT-1A180-DB ( nur e9*2007/46*3142*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7GZ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: JX7T-1A 180-CA ( nur e13*2007/46*2148*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7OC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: F2GT-1A180-CB (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. FHA) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages, Ford-Bestellnummer 1573895 ( Teilenummer: AM8A6J 3K660 AA (Ford Fiesta JA8)), ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. §22 53521*05 FHB) Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination ist nicht zulässig an Fahrzeug-Varianten, die serienmäßig nur mit 175/65R14 auf 5½J x 14H2, ET37,5 ausgerüstet sind (CO2-reduzierte Fahrzeug-Varianten). SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO 3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z. B. EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.