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							               Gutachten 366-0325-21-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54016
               ANLAGE: 22 MAZDA                                                      Radtyp: TTOF
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                         Stand: 13.02.2023
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                               Fahrzeughersteller              MAZDA, Mazda Motor Corporation, Mazda Motor Logistics
                                                               Europe




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 7 1/2 J X 18 H2              Einpreßtiefe (mm)       : 45
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                      Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                               Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                      och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung           in mm                    last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                     in kg      in mm     datum
               TTOF0BA45EC671          PCD114.3 ET45          ohne                         67,1                     705      2254    03/22
               TTOF0BA45EO671          PCD114.3 ET45          ohne                         67,1                     705      2254    03/22
               TTOF0BP45EC671          PCD114.3 ET45          ohne                         67,1                     705      2254    03/22
               TTOF0BP45EO671          PCD114.3 ET45          ohne                         67,1                     705      2254    03/22
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
§22 54016*02




               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : MAZDA, Mazda Motor Corporation, Mazda Motor Logistics
                                                            Europe
               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : OE-Mutter ww. ZJC2


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm für Typ   : ER; ERE; GG/GY; GG1; GH; GHE; KE; KF; KFE;
                                                            NC1; NC1E
                                                            120 Nm für Typ   : BK; BL; BLE; CR1; CW; GH; GJ
                                                            125 Nm für Typ   : DR
                                                            126 Nm für Typ   : DJ1
                                                            130 Nm für Typ   : BP; BPE
                                                            135 Nm für Typ   : DM
                                                            140 Nm für Typ   : BL
                Verkaufsbezeichnung:     MAZDA CX-30
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen         Auflagen
                DM           e13*2007/46*2041*.. 85 - 137 215/55R18 95             124                        Kombilimousine;
                                                          225/50R18 95             124                        Allradantrieb;
                                                          235/45R18 94             12A                        Frontantrieb; inkl.
                                                                                                              Hybrid;
                                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                              51A; 7OX; 71C; 71K;
                                                                                                              721; 725; 73C; 74C




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0325-21-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54016
               ANLAGE: 22 MAZDA                                                 Radtyp: TTOF
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 13.02.2023
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               Verkaufsbezeichnung:     MAZDA CX-5
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
               KE           e13*2007/46*1247*.. 110 - 143 225/55R18     98    122                       inkl. Mj.2015; nur CX-
               KF           e13*2007/46*1803*..           225/60R18     100   122                       5; Allradantrieb;
                                                          235/55R18     100   122                       Frontantrieb;
                                                          235/60R18     103   12A                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        51A; 573; 7AS; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74C; 76O; 77E
               KFE           e13*2007/46*1832*.. 110 - 143 225/55R18 98       122                       nur CX-5;
                                                            225/60R18 100     122                       Allradantrieb;
                                                            235/55R18 100     122                       Frontantrieb;
                                                            235/60R18 103     12A                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        51A; 573; 7AS; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74C; 76O; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     MAZDA CX-7
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
               ER           e11*2001/116*0308*.. 120 - 191 235/60R18 103                                Allradantrieb;
               ERE          e13*2007/46*1109*..            255/55R18 105      11A; 24J; 24M             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74C; 76O
§22 54016*02




               Verkaufsbezeichnung:     MAZDA MX-30
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               DR           e13*2007/46*2300*.. 81          215/55R18 95      12Q                       Frontantrieb; Elektro;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        51A; 7PK; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74C

               Verkaufsbezeichnung:     MAZDA MX-5
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
               NC1          e11*2001/116*0202*.. 93 - 118 215/35R18 80        11A; 24J; 24M             MX-5 "Softtop"; MX-5
               NC1E         e1*2001/116*0371*..           215/40R18 85        11A; 24J; 24M             "Roadster Coupe";
                                                          225/35R18 83        11A; 24C; 24D             Cabrio;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74C

               Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 2, MAZDA CX-3
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
               DJ1          e1*2007/46*1335*.. 77 - 115 215/45R18       89                              Mazda CX-3; Kombi;
                                                        215/50R18       92                              Allradantrieb;
                                                        225/45R18       91                              Frontantrieb;
                                                        235/45R18       94                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        245/45R18       96    11A; 24J                  12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74C; 77E




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0325-21-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54016
               ANLAGE: 22 MAZDA                                                 Radtyp: TTOF
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 13.02.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 3 von 14
               Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 3
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
               BK           e1*2001/116*0234*.. 62 - 110 215/40R18 85                                   Stufenheck;
                                                         225/40R18 88         11A; 22B; 24J             Schrägheck;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74C
               BK            e1*2001/116*0234*.. 191         215/45R18 89     11A; 22I                  Mazda 3 MPS;
                                                             225/40R18 88     11A; 22I                  Schrägheck;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74C
               BL            e11*2001/116*0262*.. 76 - 136   215/40R18 89W 11A; 21P; 22I; 51J           bis Mj.2013;
               BLE           e13*2007/46*1071*..             225/40R18 92  11A; 21P; 22I; 246           Stufenheck;
                                                                                                        Schrägheck;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74C; 77E
               BL            e11*2001/116*0262*.. 191        225/40R18 92     11A; 21P; 22I             bis Mj.2013;
                                                                                                        Schrägheck;
                                                                                                        Frontantrieb;
§22 54016*02




                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74C; 77E
               BL            e11*2001/116*0262*.. 74 - 121   205/45R18   90   11A;   26P                ab Mj.2013; ab
                                                             215/45R18   89   11A;   26P                e11*2001/116*0262*10;
                                                             225/40R18   88   11A;   26N; 26P; 27I      (Typ BM/BN);
                                                             225/45R18   91   11A;   26N; 26P; 27I      Limousine; Schrägheck;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74C; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 5
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
               CR1          e13*2001/116*0156*.. 81 - 107 225/40R18 91        11A; 22I; 24J; 24M        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74C
               CW            e1*2007/46*0433*..   85 - 110 225/40R18 92       11A; 21P; 22B; 24J;       Kombi; Frontantrieb;
                                                                              270                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74C




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0325-21-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54016
               ANLAGE: 22 MAZDA                                                 Radtyp: TTOF
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 13.02.2023
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               Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
               GG/GY        e1*98/14*0188*..     88 - 122 225/35R18 87W 11A; 22B; 24J; 24M;             Kombi; Stufenheck;
               GG1          e11*2001/116*0203*..                        5ET                             Schrägheck;
                                                          225/40R18 88W 11A; 22B; 24J; 24M              Allradantrieb;
                                                 122      215/45R18     11A; 22I; 51G                   Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74C
               GG1           e11*2001/116*0203*.. 191       215/45R18         11A; 22I; 51G             Nur Mazda MPS;
                                                            225/40R18 92      11A; 22I; 24J; 24M        Allradantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74C

               Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6, MAZDA CX-5
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen           Auflagen zu Reifen            Auflagen
               GH           e1*2001/116*0448*.. 88 - 125 225/45R18 91     11A; 21P; 22I; 22M;           ab
               GHE          e13*2007/46*1075*..                           245                           e13*2007/46*1075*02;
                                                88 - 132 215/45R18 93     11A; 22I; 245; 51J            ab
                                                         225/40R18 92     11A; 21P; 22I; 22M;           e1*2001/116*0448*06;
                                                                          245                           bis Mj.2012;
§22 54016*02




                                                            225/45R18 91W 11A; 21P; 22I; 22M;           Stufenheck;
                                                                          245                           Schrägheck;
                                                            235/45R18 94  11A; 21P; 22I; 22M;           Frontantrieb; nur
                                                                          24J; 248                      Mazda 6;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74C; 77E
               GH            e1*2001/116*0448*.. 107 - 143 225/45R18 91W                                ab Mj.2012; inkl.
               GJ            e1*2007/46*1001*..            225/50R18 95                                 Mj.2015; Kombi;
                                                            235/45R18 94                                Stufenheck;
                                                            235/50R18 97      11A; 26P; 27I             Allradantrieb;
                                                            245/45R18 96                                Frontantrieb; nur
                                                                                                        Mazda 6;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74C; 76O; 77E
               GH            e1*2001/116*0448*.. 110 - 143 225/55R18 98       122                       inkl. Mj.2015; nur CX-
                                                            225/60R18 100     122                       5; Allradantrieb;
                                                            235/55R18 100     122                       Frontantrieb;
                                                            235/60R18 103     12A                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        51A; 573; 7AS; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74C; 76O; 77E




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0325-21-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54016
               ANLAGE: 22 MAZDA                                                 Radtyp: TTOF
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 13.02.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 5 von 14
               Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6, MAZDA CX-5
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
               GH           e1*2001/116*0448*.. 83 - 125 215/45R18 89W 11A; 21S; 24J; 24M;              bis Mj.2012; Kombi;
               GHE          e13*2007/46*1075*..                        5FM; 51J                         Frontantrieb; nur
                                                83 - 136 215/45R18 93  11A; 21S; 24J; 24M;              Mazda 6;
                                                                       51J                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         225/40R18 91  11A; 21S; 22I; 24J;              12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                       24M                              71K; 721; 725; 73C;
                                                         225/45R18 91  11A; 21S; 22I; 24J;              74C; 77E
                                                                       24M
                                                         235/45R18 94  11A; 21S; 22I; 24J;
                                                                       24M
               GH           e1*2001/116*0448*.. 88 - 125 215/45R18 89W 11A; 24J; 24M; 5FM;              nur bis
               GHE          e13*2007/46*1075*..                        51J                              e13*2007/46*1075*01;
                                                         225/40R18 91  11A; 22I; 24J; 24M               nur bis
                                                         225/45R18 91  11A; 22I; 24J; 24M               e1*2001/116*0448*05;
                                                88 - 136 215/45R18 93  11A; 24J; 24M; 51J               Schrägheck;
                                                         225/40R18 91W 11A; 22I; 24J; 24M               Frontantrieb; nur
                                                         225/45R18 91W 11A; 22I; 24J; 24M               Mazda 6;
                                                         235/45R18 94  11A; 21P; 22I; 22M;              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                       24J; 24M                         12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74C; 77E
               GJ            e1*2007/46*1001*..   107 - 141 225/45R18   91                              Kombi; Stufenheck;
§22 54016*02




                                                            225/50R18   95                              Frontantrieb;
                                                            235/45R18   94                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            235/50R18   97    11A; 26P; 27I             12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                            245/45R18   96                              71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74C; 76O; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     MAZDA3
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
               BP           e13*2007/46*1972*.. 85 - 137 205/45R18      90                              Limousine;
               BPE          e13*2007/46*2249*..          215/45R18      89    11A; 26P                  Schräghecklimousine;
                                                         225/40R18      91    11A; 26P                  Allradantrieb;
                                                         225/45R18      91    11A; 26P                  Frontantrieb; inkl.
                                                                                                        Hybrid;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7G3; 7OX;
                                                                                                        71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                        73C; 74C


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0325-21-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54016
               ANLAGE: 22 MAZDA                                                  Radtyp: TTOF
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 13.02.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 6 von 14
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
§22 54016*02




               122) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm (einschließlich
                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                    wird, möglich.
               124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
                    auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
                    auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
               21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                    über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreit e nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                    Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
               22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    herzustellen.
               22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                      die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                      Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                      des Reifens) herzustellen.


                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0325-21-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54016
               ANLAGE: 22 MAZDA                                                  Radtyp: TTOF
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 13.02.2023
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               22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                    Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
               245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                    nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                    des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reife ns
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
§22 54016*02




               24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0325-21-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54016
               ANLAGE: 22 MAZDA                                                  Radtyp: TTOF
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 13.02.2023
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               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                      der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                      beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                    des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
§22 54016*02




                      Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
               573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                    Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                    Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderli ch, es wird
                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1090kg.
               5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1160kg.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zuläs sig.
               74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
                    Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0325-21-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54016
               ANLAGE: 22 MAZDA                                                  Radtyp: TTOF
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 13.02.2023
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                                                                                                                   Seite: 9 von 14
                     serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
                     zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
               76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
               7AS) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: BHB637140 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7G3) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: BHB637140 ( nur e13*2007/46*1972*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
                    muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
                    Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
               7OX) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: BDEL-37-140 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7PK) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: BDMC-37-140 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
§22 54016*02




                    werden.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0325-21-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54016
               ANLAGE: 22 MAZDA                                                 Radtyp: TTOF
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 13.02.2023
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      MAZDA
                      Fahrzeugtyp:     BPE
                      Genehm.Nr.:      e13*2007/46*2249*..
                      Handelsbez.:     MAZDA3

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 290              y = 325                  VA
                            26P                     x = 340              y = 375                  VA
                            27B                     x = 285              y = 365                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
§22 54016*02




                            26J                  x = 290        y = 325            30                VA
                            26J                  x = 290        y = 325             8                VA
                            27F                  x = 285        y = 365            22                HA
                            27H                  x = 285        y = 365             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0325-21-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54016
               ANLAGE: 22 MAZDA                                                 Radtyp: TTOF
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 13.02.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      MAZDA
                      Fahrzeugtyp:     BP
                      Genehm.Nr.:      e13*2007/46*1972*..
                      Handelsbez.:     MAZDA3

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 290              y = 325                  VA
                            26P                     x = 340              y = 375                  VA
                            27B                     x = 285              y = 365                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
§22 54016*02




                            27F                  x = 285        y = 365            22                HA
                            26J                  x = 290        y = 325            30                VA
                            26J                  x = 290        y = 325             8                VA
                            27H                  x = 285        y = 365             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0325-21-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54016
               ANLAGE: 22 MAZDA                                                 Radtyp: TTOF
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 13.02.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 12 von 14

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      MAZDA
                      Fahrzeugtyp:     BL
                      Genehm.Nr.:      e11*2001/116*0262*..
                      Handelsbez.:     MAZDA 3

                      Variante(n):     ab e11*2001/116*0262*10, ab Mj.2013

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 370              y = 400                  VA
                            27I                     x = 300              y = 370                  HA
                            27B                     x = 350              y = 400                  HA
                            26P                     x = 320              y = 375                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 54016*02




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27H                  x = 350        y = 400             8                HA
                            26N                  x = 370        y = 400             8                VA
                            26J                  x = 370        y = 400            30                VA
                            27F                  x = 350        y = 400            15                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0325-21-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54016
               ANLAGE: 22 MAZDA                                                 Radtyp: TTOF
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 13.02.2023
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      MAZDA
                      Fahrzeugtyp:     GJ
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1001*..
                      Handelsbez.:     MAZDA 6, MAZDA CX-5

                      Variante(n):     Frontantrieb, Stufenheck

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 385              y = 400                  VA
                            26B                     x = 400              y = 400                  VA
                            27I                     x = 215              y = 350                  HA
                            27B                     x = 265              y = 400                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 54016*02




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27H                  x = 265        y = 400             8                HA
                            26N                  x = 400        y = 400             8                VA
                            26J                  x = 400        y = 400            24                VA
                            27F                  x = 265        y = 400            24                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0325-21-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54016
               ANLAGE: 22 MAZDA                                                 Radtyp: TTOF
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 13.02.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 14 von 14

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      MAZDA
                      Fahrzeugtyp:     GH
                      Genehm.Nr.:      e1*2001/116*0448*..
                      Handelsbez.:     MAZDA 6, MAZDA CX-5

                      Variante(n):     ab e1*2001/116*0448*14, Frontantrieb, Kombi, Stufenheck

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 385              y = 400                  VA
                            26B                     x = 400              y = 400                  VA
                            27I                     x = 215              y = 350                  HA
                            27B                     x = 265              y = 400                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 54016*02




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 400        y = 400             8                VA
                            26J                  x = 400        y = 400            24                VA
                            27H                  x = 265        y = 400             8                HA
                            27F                  x = 265        y = 400            24                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.