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							               Gutachten 366-0325-21-WIRD
               zur Erteilung der ABE 54016
               ANLAGE: 33 MAZDA                                                       Radtyp: TTOF
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                          Stand: 22.04.2022
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                               Fahrzeughersteller              MAZDA




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 7 1/2 J X 18 H2               Einpreßtiefe (mm)       : 55
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                   Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                       och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                            Kennzeichnung                     Kennzeichnung            in mm                    last       umf.      Fertig
                            Rad                               Zentrierring                                      in kg      in mm     datum
               TTOF0BA55EO6 PCD114.3 ET55                     ohne                          67,1                     705      2254    03/22
               71
               TTOF0BP55EO6 PCD114.3 ET55                     ohne                          67,1                    705      2254     03/22
               71
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmi ttel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.
§22 54016*00




               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : MAZDA
               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : OE-Mutter ww. ZJC2


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW              Reifen            Auflagen zu Reifen         Auflagen
                GG1          e11*2001/116*0203*.. 191             215/45R18         51G                        Nur Mazda MPS;
                                                                                                               Allradantrieb;
                                                                                                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                               12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                               71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                               74C




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0325-21-WIRD
               zur Erteilung der ABE 54016
               ANLAGE: 33 MAZDA                                                  Radtyp: TTOF
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 22.04.2022
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               Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6, MAZDA CX-5
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen              Auflagen zu Reifen          Auflagen
               GH           e1*2001/116*0448*.. 88 - 125 215/45R18       89W 5FM; 51J                    nur bis
               GHE          e13*2007/46*1075*..          225/40R18       91                              e13*2007/46*1075*01;
                                                         225/45R18       91                              nur bis
                                                88 - 136 215/45R18       93  51J                         e1*2001/116*0448*05;
                                                         225/40R18       91W                             Schrägheck;
                                                         225/45R18       91W                             Frontantrieb; nur
                                                                                                         Mazda 6;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                         74C; 77E
               GH            e1*2001/116*0448*.. 83 - 125    215/45R18   89W 5FM; 51J                    bis Mj.2012; Kombi;
               GHE           e13*2007/46*1075*.. 83 - 136    215/45R18   93  51J                         Frontantrieb; nur
                                                             225/40R18   91                              Mazda 6;
                                                             225/45R18   91                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             235/45R18   94                              12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                         74C; 77E
               GH            e1*2001/116*0448*.. 88 - 125    225/45R18   91                              ab
               GHE           e13*2007/46*1075*.. 88 - 132    215/45R18   93  51J                         e13*2007/46*1075*02;
                                                             225/40R18   92                              ab
§22 54016*00




                                                             225/45R18   91W                             e1*2001/116*0448*06;
                                                                                                         bis Mj.2012;
                                                                                                         Stufenheck;
                                                                                                         Schrägheck;
                                                                                                         Frontantrieb; nur
                                                                                                         Mazda 6;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                         74C; 77E


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der z u verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichti gung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0325-21-WIRD
               zur Erteilung der ABE 54016
               ANLAGE: 33 MAZDA                                                  Radtyp: TTOF
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 22.04.2022
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                      gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                      gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist dies e und
                      ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                    des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                      Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
§22 54016*00




               573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                    Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                    Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1160kg.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
                    Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
                    serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
                    zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0325-21-WIRD
               zur Erteilung der ABE 54016
               ANLAGE: 33 MAZDA                                                 Radtyp: TTOF
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 22.04.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 4 von 4
               7AS) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: BHB637140 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
§22 54016*00




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.