Gutachten 366-0417-19-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53206 ANLAGE: 35 SUZUKI Radtyp: TTRZ Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 05.10.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 10 Fahrzeughersteller SUZUKI Raddaten: Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 40 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum TTRZ0BA40C601 PCD114.3 ET40 Ø71.6 Ø60.1 60,1 Kunststoff 705 2098 04/20 TTRZ0BA40D601 PCD114.3 ET40 Ø71.6 Ø60.1 60,1 Kunststoff 705 2098 04/20 TTRZ0BA40S601 PCD114.3 ET40 Ø71.6 Ø60.1 60,1 Kunststoff 705 2098 04/20 TTRZ0BP40C601 PCD114.3 ET40 Ø71.6 Ø60.1 60,1 Kunststoff 705 2098 04/20 TTRZ0BP40D601 PCD114.3 ET40 Ø71.6 Ø60.1 60,1 Kunststoff 705 2098 04/20 TTRZ0BP40S601 PCD114.3 ET40 Ø71.6 Ø60.1 60,1 Kunststoff 705 2098 04/20 TTRZ0SA40C601 PCD114.3 ET40 Ø71.6 Ø60.1 60,1 Kunststoff 705 2098 04/20 TTRZ0SA40D601 PCD114.3 ET40 Ø71.6 Ø60.1 60,1 Kunststoff 705 2098 04/20 §22 53206*08 TTRZ0SA40S601 PCD114.3 ET40 Ø71.6 Ø60.1 60,1 Kunststoff 705 2098 04/20 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SUZUKI Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad, für Typ : AZ-2S; JT; GY; AZ; FR Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJS7 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : JY; JY-2S; (Kegelbund) Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJS8 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : NZ; ((nur VIN NR.: TSM...)) Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJS8 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : JY; EY; MZ; LY-2S; FY; LY Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJS8 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0417-19-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53206 ANLAGE: 35 SUZUKI Radtyp: TTRZ Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 05.10.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 10 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 85 Nm für Typ : EY; FY; GY; JY; LY; LY-2S; MZ 100 Nm für Typ : AZ; AZ-2S; JY; JY-2S; NZ 110 Nm für Typ : JT 140 Nm für Typ : FR Verkaufsbezeichnung: FIAT SEDICI Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FY e4*2001/116*0106*.. 79 - 100 205/60R16 92 Allradantrieb; 215/50R16 90 Frontantrieb; 215/55R16 93 10B; 11B; 11G; 11H; 225/55R16 95 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: GRAND VITARA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JT e4*2001/116*0091*.. 78 - 171 215/70R16-99 2-türig; 4-türig; 225/70R16 102 10B; 11B; 11G; 11H; 235/60R16 100 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76U; 77E Verkaufsbezeichnung: KIZASHI §22 53206*08 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FR e4*2007/46*0142*.. 131 215/55R16 93 Allradantrieb; 215/60R16 95 10B; 11B; 11G; 11H; 225/55R16 95 12A; 51A; 573; 7AV; 225/60R16 98 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76U Verkaufsbezeichnung: SUZUKI SWIFT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen MZ e4*2001/116*0090*.. 92 195/45R16 80 Frontantrieb; 195/50R16 84 10B; 11B; 11G; 11H; 205/45R16 83 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P NZ e4*2007/46*0155*.. 100 195/50R16 84 11A; 22I; 245 Frontantrieb; 205/45R16 83 11A; 22I Radschrauben; 205/50R16 87 11A; 22I; 24J; 270 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AV; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0417-19-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53206 ANLAGE: 35 SUZUKI Radtyp: TTRZ Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 05.10.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 10 Verkaufsbezeichnung: SUZUKI SX4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen EY e4*2001/116*0105*.. 66 - 99 205/60R16 92 Allradantrieb; 215/50R16 90 Frontantrieb; 215/55R16 93 10B; 11B; 11G; 11H; 225/55R16 95 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P GY e4*2001/116*0124*.. 79 - 88 195/55R16 87 11A; 24J Stufenheck; 195/60R16 89 11A; 24J Frontantrieb; 205/55R16 91 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 205/60R16 11A; 24J; 24M; 51G 12A; 51A; 7AV; 71C; 215/55R16 93 11A; 24J; 24M 71K; 721; 725; 73C; 225/50R16 92 11A; 22I; 24C; 24M; 74A; 74P 57T Verkaufsbezeichnung: SWIFT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen AZ e4*2007/46*1205*.. 95 - 103 185/55R16 83 122 Frontantrieb; 195/50R16 84 11A; 122; 245 10B; 11B; 11G; 11H; 205/50R16 87 11A; 12A; 24J; 248 51A; 7AV; 7PT; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P §22 53206*08 AZ-2S e6*2018/858*00229*.. 95 185/55R16 83 122 Frontantrieb; Hybrid; 195/50R16 84 11A; 122; 245 10B; 11B; 11G; 11H; 205/50R16 87 11A; 12A; 24J; 248 51A; 7PT; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: SX4, SUZUKI SX4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JY e6*2018/858*00006*.. 95 - 103 215/60R16 95 11A; 27I bis 225/55R16 95 11A; 248 e6*2018/858*00006*01; 225/60R16 98 11A; 248; 27B; 27F Allradantrieb; 235/55R16 98 11A; 24J; 248; 27B; Frontantrieb; inkl. 27H Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7PT; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76U Verkaufsbezeichnung: SX4, SUZUKI SX4, S-CROSS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JY-2S e6*2018/858*00006*.. 75 - 95 215/60R16 95 11A; 27I ab 225/55R16 95 11A; 248 e6*2018/858*00006*02; 225/60R16 98 11A; 248; 27B; 27F Allradantrieb; 235/55R16 98 11A; 24J; 248; 27B; Frontantrieb; Hybrid; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7PT; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76U Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0417-19-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53206 ANLAGE: 35 SUZUKI Radtyp: TTRZ Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 05.10.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 10 Verkaufsbezeichnung: SX4, SUZUKI SX4,S-CROSS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JY e4*2007/46*0779*.. 88 205/55R16 91 11A; 26N; 27H bis 205/60R16 92 11A; 26N; 27H e4*2007/46*0779*03; 215/55R16 93 11A; 24J; 26N; 27H Schräghecklimousine; 225/50R16 92 11A; 24J; 248; 26J; Allradantrieb; 27F Frontantrieb; 225/55R16 95 11A; 24J; 248; 26J; 10B; 11B; 11G; 11H; 27F 12A; 51A; 7AV; 7PT; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76U JY e4*2007/46*0779*.. 75 - 103 215/60R16 95 11A; 27I ab e4*2007/46*0779*04; 225/55R16 95 11A; 248 Allradantrieb; 225/60R16 98 11A; 248; 27B; 27F Frontantrieb; inkl. 235/55R16 98 11A; 24J; 248; 27B; Hybrid; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AV; 7PT; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76U Verkaufsbezeichnung: VITARA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen LY e4*2007/46*0928*.. 75 - 103 215/60R16 95 12R Allradantrieb; §22 53206*08 225/55R16 95 12A Frontantrieb; 225/60R16 98 12A 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 7AV; 7PT; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76U LY e6*2018/858*00005*.. 75 - 103 215/60R16 95 12R bis 225/55R16 95 12A e6*2018/858*00005*01; 225/60R16 98 12A Allradantrieb; Frontantrieb; inkl. Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 7PT; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76U LY-2S e6*2018/858*00005*.. 75 - 95 215/60R16 95 12R ab 225/55R16 95 12A e6*2018/858*00005*02; 225/60R16 98 12A Allradantrieb; Frontantrieb; Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 7PT; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76U Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0417-19-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53206 ANLAGE: 35 SUZUKI Radtyp: TTRZ Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 05.10.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 10 der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. §22 53206*08 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 122) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenk otflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0417-19-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53206 ANLAGE: 35 SUZUKI Radtyp: TTRZ Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 05.10.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 10 Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. §22 53206*08 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anl age zu entnehmen. 270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehme n. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0417-19-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53206 ANLAGE: 35 SUZUKI Radtyp: TTRZ Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 05.10.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 10 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 205/55R16 Hinterachse: 225/50R16 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht §22 53206*08 werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beac hten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 7AV) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 43139-61M00 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0417-19-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53206 ANLAGE: 35 SUZUKI Radtyp: TTRZ Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 05.10.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 10 Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7PT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 43130-52S01 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. §22 53206*08 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0417-19-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53206 ANLAGE: 35 SUZUKI Radtyp: TTRZ Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 05.10.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 10 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: SUZUKI Fahrzeugtyp: JY Genehm.Nr.: e4*2007/46*0779*.. Handelsbez.: SX4, SUZUKI SX4,S-CROSS Variante(n): ab e4*2007/46*0779*04, Allradantrieb, Frontantrieb, Schräghecklimousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 260 VA 26P x = 250 y = 210 VA 27B x = 330 y = 400 HA 27I x = 280 y = 360 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 53206*08 von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 300 y = 260 5 VA 26J x = 300 y = 260 5 VA 27H x = 330 y = 400 8 HA 27F x = 330 y = 400 25 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0417-19-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53206 ANLAGE: 35 SUZUKI Radtyp: TTRZ Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 05.10.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 10 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: SUZUKI Fahrzeugtyp: JY Genehm.Nr.: e4*2007/46*0779*.. Handelsbez.: SX4, SUZUKI SX4,S-CROSS Variante(n): Allradantrieb, bis e4*2007/46*0779*03, Frontantrieb, Schräghecklimousine Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 300 26 VA 26N x = 300 y = 300 8 VA 27F x = 300 y = 300 24 HA 27H x = 300 y = 300 8 HA §22 53206*08 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.