Gutachten 366-0417-19-WIRD zur Erteilung der ABE 53206 ANLAGE: 49 KIA Radtyp: TTRZ Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 13.05.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 14 Fahrzeughersteller KIA Raddaten: Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 40 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum TTRZ0BA40D671 PCD114.3 ET40 Ø71.6 Ø67.1 67,1 Kunststoff 705 2098 04/20 TTRZ0BP40D671 PCD114.3 ET40 Ø71.6 Ø67.1 67,1 Kunststoff 705 2098 04/20 TTRZ0SA40D671 PCD114.3 ET40 Ø71.6 Ø67.1 67,1 Kunststoff 675 2200 04/20 TTRZ0SA40D671 PCD114.3 ET40 Ø71.6 Ø67.1 67,1 Kunststoff 705 2098 04/20 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : KIA Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : DE; (Kegelbund) Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJM5 Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : GE; PSEV; JE; TF; SL; LD; QL; JF; FG; PS; SLS; JES; AM; UP Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJM5 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 105 Nm für Typ : AM 107 Nm für Typ : FG; SL; SLS 108 Nm für Typ : PS; PSEV; TF 110 Nm für Typ : GE; JE; JES; JF; LD; UP 120 Nm für Typ : DE; QL Verkaufsbezeichnung: CARENS,UN Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FG e4*2001/116*0114*.. 84 - 107 205/55R16 91 Frontantrieb; 205/60R16 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 215/55R16 93 12K; 51A; 71C; 71K; 225/50R16 92 57T 721; 725; 73C; 74A; 225/55R16 95 74P; 76U Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0417-19-WIRD zur Erteilung der ABE 53206 ANLAGE: 49 KIA Radtyp: TTRZ Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 13.05.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 14 Verkaufsbezeichnung: KIA CARNIVAL Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen UP e11*98/14*0112*.. 93 215/60R16-95 10B; 11B; 11G; 11H; 93 - 121 215/60R16-99 12A; 51A; 71C; 71K; Reinf 721; 725; 73C; 74A; 74P; 75I Verkaufsbezeichnung: KIA MAGENTIS, MG, OPTIMA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GE e4*2001/116*0100*.. 100 - 121 205/60R16 92 nur bis 215/55R16 93 e4*2001/116*0100*06; 225/50R16 92 10B; 11B; 11G; 11H; 225/55R16 95 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76U Verkaufsbezeichnung: KIA OPIRUS,GH Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen LD e4*2001/116*0075*.. 137 - 149 225/60R16 98 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: KIA SPORTAGE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JE e4*2001/116*0089*.. 82 - 129 215/65R16 51G Allradantrieb; JES e4*2001/116*0120*.. 235/60R16 11A; 24K; 51G Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: Niro Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DE e4*2007/46*1139*.. 77 205/60R16 92 11A; 26P Frontantrieb; 215/55R16 93 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 215/60R16 95 11A; 26B 12A; 51A; 7MX; 71C; 225/55R16 95 11A; 26B; 27H 71K; 721; 725; 73C; 235/50R16 95 11A; 248; 26B; 27H 74A; 74P; 76U 235/55R16 98 11A; 248; 26B; 26N; 27H Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0417-19-WIRD zur Erteilung der ABE 53206 ANLAGE: 49 KIA Radtyp: TTRZ Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 13.05.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 14 Verkaufsbezeichnung: Optima Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JF e4*2007/46*1018*.. 99 - 132 205/60R16 92 12R Kombi; Limousine; 205/65R16 95 12R Frontantrieb; 215/60R16 95 11A; 12A; 245; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 225/55R16 95 11A; 12A; 24J; 248; 51A; 7MX; 71C; 71K; 26P 721; 725; 73C; 74A; 225/60R16 98 11A; 12A; 24J; 248; 74P; 76U; MAO 26P 235/55R16 98 11A; 12A; 24J; 24M; 26B; 26N Verkaufsbezeichnung: OPTIMA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen TF e4*2007/46*0255*.. 100 - 121 205/60R16 92 12M nicht mit Spirit 205/65R16 12T; 51G Paket; Limousine; 215/55R16 93 12R Stufenheck; 215/60R16 95 12R Frontantrieb; 225/55R16 95 12A 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 7AK; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76U; MAO; 4CQ Verkaufsbezeichnung: Soul Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen PS e4*2007/46*0825*.. 24 - 113 205/60R16 92 11A; 245; 248 Ohne PSEV e9*2007/46*6160*.. 205/65R16 95 11A; 245; 248 Radhausverbreiter. 215/55R16 93 11A; 24J; 248 Serie; Frontantrieb; 215/60R16 95 11A; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 225/55R16 95 11A; 24J; 248; 26P 12A; 51A; 71C; 71K; 225/60R16 98 11A; 24J; 248; 26P; 721; 725; 73C; 74A; 27H 74P; 76U; 4B9 235/50R16 95 11A; 241; 244; 246; 247; 26N; 26P; 27H PS e4*2007/46*0825*.. 91 - 113 205/60R16 92 nur mit Radabdeckung 205/65R16 95 Serie; Frontantrieb; 215/55R16 93 10B; 11B; 11G; 11H; 215/60R16 95 12A; 51A; 71C; 71K; 225/55R16 95 11A; 248; 26P 721; 725; 73C; 74A; 225/60R16 98 11A; 248; 26P; 27H 74P; 76U; 4B9 235/50R16 95 11A; 248; 26N; 26P; 27H Verkaufsbezeichnung: SOUL Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen AM e4*2001/116*0139*.., 85 - 103 205/55R16 91 Frontantrieb; e4*2007/46*0133*.. 205/60R16 92 10B; 11B; 11G; 11H; 215/55R16 93 11A; 24J; 248 12A; 51A; 71C; 71K; 225/50R16 92 11A; 24J; 248 721; 725; 73C; 74A; 225/55R16 95 11A; 24J; 248 74P; 76S; 4CQ Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0417-19-WIRD zur Erteilung der ABE 53206 ANLAGE: 49 KIA Radtyp: TTRZ Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 13.05.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 14 Verkaufsbezeichnung: Sportage Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen QL e11*2007/46*3139*.. 85 - 136 215/65R16 98 12O nicht mit elektr. 215/70R16 100 12N Parkbremse; 225/65R16 100 12O Allradantrieb; 235/60R16 100 11A; 12A; 248 Frontantrieb; 235/65R16 103 11A; 12A; 248; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 7OT; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76U Verkaufsbezeichnung: SPORTAGE,SL Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen SL e11*2007/46*0166*.. 85 - 135 225/65R16 100 Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 7AM; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76U; 4AY Verkaufsbezeichnung: SPORTAGE,SL,SLS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen SLS e11*2007/46*0136*.. 85 - 135 225/65R16 100 Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 7AM; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76U; 4AY SLS e11*2007/46*0136*.. 85 - 135 225/65R16 100 Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 7AM; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76U; 4AY Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0417-19-WIRD zur Erteilung der ABE 53206 ANLAGE: 49 KIA Radtyp: TTRZ Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 13.05.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 14 den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung). 12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0417-19-WIRD zur Erteilung der ABE 53206 ANLAGE: 49 KIA Radtyp: TTRZ Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 13.05.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 14 kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0417-19-WIRD zur Erteilung der ABE 53206 ANLAGE: 49 KIA Radtyp: TTRZ Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 13.05.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 14 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 4AY) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 52933 3M000 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden. 4B9) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 52933 B2100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 4CQ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 52933 1J000 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 205/55R16 Hinterachse: 225/50R16 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0417-19-WIRD zur Erteilung der ABE 53206 ANLAGE: 49 KIA Radtyp: TTRZ Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 13.05.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 14 Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen. 76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern. 76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern. 7AK) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 52933 2M650 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7AM) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 52933 2S410 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7MX) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 52933 D4100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7OT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 52933 D9100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. MAO) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm an der Vorderachse nicht zulässig. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0417-19-WIRD zur Erteilung der ABE 53206 ANLAGE: 49 KIA Radtyp: TTRZ Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 13.05.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 14 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: KIA Fahrzeugtyp: DE Genehm.Nr.: e4*2007/46*1139*.. Handelsbez.: Niro Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 270 VA 26P x = 200 y = 220 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 250 y = 270 8 VA 26J x = 250 y = 270 24 VA 27H x = 270 y = 280 8 HA 27F x = 270 y = 280 27 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0417-19-WIRD zur Erteilung der ABE 53206 ANLAGE: 49 KIA Radtyp: TTRZ Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 13.05.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 14 Fahrzeug: Hersteller: KIA Fahrzeugtyp: QL Genehm.Nr.: e11*2007/46*3139*.. Handelsbez.: Sportage Variante(n): --- Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 270 y = 280 VA 27I x = 220 y = 260 HA 27B x = 270 y = 310 HA 26P x = 220 y = 230 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 270 y = 280 8 VA 26J x = 270 y = 280 26 VA 27H x = 270 y = 310 8 HA 27F x = 270 y = 310 27 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0417-19-WIRD zur Erteilung der ABE 53206 ANLAGE: 49 KIA Radtyp: TTRZ Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 13.05.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 14 Fahrzeug: Hersteller: KIA Fahrzeugtyp: PS Genehm.Nr.: e4*2007/46*0825*.. Handelsbez.: Soul Variante(n): Frontantrieb, Ohne Radhausverbreiter. Serie Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27I x = 250 y = 290 HA 27B x = 300 y = 340 HA 26P x = 290 y = 240 VA 26B x = 340 y = 290 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 300 y = 340 8 HA 27F x = 300 y = 340 25 HA 26N x = 340 y = 290 8 VA 26J x = 340 y = 290 23 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0417-19-WIRD zur Erteilung der ABE 53206 ANLAGE: 49 KIA Radtyp: TTRZ Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 13.05.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 14 Fahrzeug: Hersteller: KIA Fahrzeugtyp: JF Genehm.Nr.: e4*2007/46*1018*.. Handelsbez.: Optima Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 350 y = 300 28 VA 26N x = 350 y = 300 8 VA 27F x = 300 y = 300 25 HA 27H x = 300 y = 300 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0417-19-WIRD zur Erteilung der ABE 53206 ANLAGE: 49 KIA Radtyp: TTRZ Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 13.05.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 14 Fahrzeug: Hersteller: KIA MOTORS Fahrzeugtyp: QLE Genehm.Nr.: e11*2007/46*3144*.. Handelsbez.: KIA SPORTAGE Variante(n): --- Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 270 y = 280 VA 27I x = 220 y = 260 HA 27B x = 270 y = 310 HA 26P x = 220 y = 230 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 270 y = 280 8 VA 26J x = 270 y = 280 26 VA 27H x = 270 y = 310 8 HA 27F x = 270 y = 310 27 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0417-19-WIRD zur Erteilung der ABE 53206 ANLAGE: 49 KIA Radtyp: TTRZ Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 13.05.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 14 Fahrzeug: Hersteller: KIA MOTORS Fahrzeugtyp: QLE Genehm.Nr.: e5*2007/46*1081*.. Handelsbez.: KIA SPORTAGE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 270 y = 310 HA 26P x = 220 y = 230 VA 26B x = 270 y = 280 VA 27I x = 220 y = 260 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 270 y = 280 8 VA 26J x = 270 y = 280 26 VA 27H x = 270 y = 310 8 HA 27F x = 270 y = 310 27 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.