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							Gutachten 366-0417-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53206
ANLAGE: 53 MAZDA                                                     Radtyp: TTRZ
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 17.08.2020
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                    Fahrzeughersteller          MAZDA, Mazda Motor Corporation, Mazda Motor Logistics
                                                Europe




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 16 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung         Ausführungsbezeichnung                             Mittenl Zentrierring-      zul.       zul.     gültig
                                                                      och     werkstoff          Rad-       Abroll   ab
                        Kennzeichnung          Kennzeichnung          (mm)                       last       umf.     Fertig
                        Rad                    Zentrierring                                      (kg)       (mm)     datum
TTRZ0BA40D671           PCD114.3 ET40          Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff        705     2098    04/20
TTRZ0BP40D671           PCD114.3 ET40          Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff        705     2098    04/20
TTRZ0SA40D671           PCD114.3 ET40          Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff        675     2200    04/20
TTRZ0SA40D671           PCD114.3 ET40          Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff        705     2098    04/20
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : MAZDA, Mazda Motor Corporation, Mazda Motor Logistics
                                             Europe
Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJM5


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm für Typ : BA; BJ; BJD; CA; CP; CPD; GE 6; GF; GFD/GWD;
                                             GF/GW; GG/GY; GG1; GH; GHE; LW; LWD; NC1; NC1E; TA
                                             120 Nm für Typ : BK; BL; BLE; CR1; CW; GH; GJ; LW
                                             126 Nm für Typ : DJ1
                                             130 Nm für Typ : BP; BPE
                                             133 Nm für Typ : EP; EPR; EP2; EP2R
                                             135 Nm für Typ : DM
                                             140 Nm für Typ : BL
Verkaufsbezeichnung:      MAZDA 2, MAZDA CX-3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen        Auflagen
DJ1          e1*2007/46*1335*.. 77 - 115 215/60R16 95                                         Mazda CX-3; Kombi;
                                         225/55R16 95               11A; 24J                  Allradantrieb;
                                         225/60R16 98               11A; 24J                  Frontantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                              71K; 721; 725; 73C;
                                                                                              74A; 74P; 77E




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0417-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53206
ANLAGE: 53 MAZDA                                                    Radtyp: TTRZ
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                       Stand: 17.08.2020
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Verkaufsbezeichnung:      MAZDA CX-30
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
DM           e13*2007/46*2041*.. 85 - 132 215/65R16         98    124                       Kombilimousine;
                                          225/60R16         98    124                       Frontantrieb;
                                          225/65R16         100   12A                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                          235/60R16         100   11A; 12A; 245             51A; 7OX; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 76S; 76U

Verkaufsbezeichnung:      MAZDA MPV
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW              Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
LW           e1*98/14*0118*..   88 - 90         205/55R16 93                                nur bis
LWD          e1*98/14*0165*..                   215/55R16-93                                e1*98/14*0118*01;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P
LW             e1*98/14*0118*..       100       215/60R16         Dieselmotor; 51G          nur ab
                                      100 - 104 225/55R16 95                                e1*98/14*0118*02;
                                      104       205/55R16 94      Ottomotor                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                205/60R16 96      Ottomotor                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                215/55R16 95      Ottomotor                 721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P

Verkaufsbezeichnung:      MAZDA MX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
NC1          e11*2001/116*0202*.. 93 - 118 205/50R16 87           11A; 24C; 24D             MX-5 "Softtop"; MX-5
NC1E         e1*2001/116*0371*..           215/50R16 90           11A; 22I; 24C; 24D        "Roadster Coupe";
                                                                                            Cabrio;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                            71K; 721; 725; 73C;
                                                                                            74A; 74P; MCU

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA MX-6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
GE 6         G003              85 - 121 205/50R16-86              nicht Allradlenkung       10B; 11B; 11G; 11H;
                               120 - 121 205/50R16-86             Allradlenkung             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P

Verkaufsbezeichnung:      MAZDA PREMACY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
CP           e1*98/14*0116*..   66 - 96 195/50R16 84              11A; 21B; 22B; 24M;       10B; 11B; 11G; 11H;
CPD          e1*98/14*0161*..                                     5EA                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                        205/45R16 87              11A; 21B; 22B; 24M        721; 725; 73C; 74A;
                                74 - 96 205/45R16 83              nicht Dieselmotor; 11A;   74P
                                                                  21B; 22B; 24M; 5DW
                                      96        195/55R16 87      11A; 21B; 22B; 24M;
                                                                  54F




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0417-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53206
ANLAGE: 53 MAZDA                                                    Radtyp: TTRZ
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                       Stand: 17.08.2020
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Verkaufsbezeichnung:      MAZDA TRIBUTE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen                     Auflagen zu Reifen        Auflagen
EP           e4*98/14*0044*..     91   215/70R16                  51G                       Allradantrieb;
EPR          e4*98/14*0052*..          225/65R16 100              11A; 24K                  Frontantrieb;
EP2          e13*2001/116*0092*..      235/60R16 100              11A; 24K                  10B; 11B; 11G; 11H;
EP2R         e13*2001/116*0090*..                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 76T

Verkaufsbezeichnung:      MAZDA XEDOS 6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
CA           e13*96/79*0028*.., 76 - 106 205/50R16-86             11A; 22B; 22F             10B; 11B; 11G; 11H;
               G138                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P

Verkaufsbezeichnung:      MAZDA XEDOS 9
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW     Reifen                     Auflagen zu Reifen        Auflagen
TA           e13*98/14*0002*..  120    215/55R16 93                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                       225/50R16 92                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P
TA             e13*95/54*0002*..,     105 - 155 205/55R16         631                       Nur Vorderachslenkung;
               G517                             225/50R16-92      57T                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P

Verkaufsbezeichnung:      MAZDA 3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
BK           e1*2001/116*0234*.. 62 - 110 205/55R16 91            11A; 24J                Stufenheck;
                                          215/55R16 93            11A; 22B; 24J; 24M      Schrägheck;
                                          225/50R16 92            11A; 22B; 24J; 24M      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 76U
BL             e11*2001/116*0262*.. 74 - 121    205/60R16 92      11A; 26P; 27I           ab Mj.2013; ab
                                                215/55R16 93      11A; 26B; 26N; 27I      e11*2001/116*0262*10;
                                                225/55R16 95      11A; 24J; 248; 26B;     (Typ BM/BN);
                                                                  26N; 27B                Limousine; Schrägheck;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74P; 76U; 77E
BL             e11*2001/116*0262*.. 76 - 136    205/55R16 91      11A; 21P; 22I; 246      bis Mj.2013;
BLE            e13*2007/46*1071*..              215/55R16 93      11A; 21P; 22I; 24J; 248 Stufenheck;
                                                                                          Schrägheck;
                                                225/50R16 92      11A; 21P; 22I; 24J;     Frontantrieb;
                                                                  248; 57T                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74P; 76U; 77E



                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0417-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53206
ANLAGE: 53 MAZDA                                                    Radtyp: TTRZ
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                       Stand: 17.08.2020
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                                                                                                       Seite: 4 von 14
Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 323
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW               Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
BA           G878              106              205/50R16         51G                       Schrägheck 4-türig;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P
BJ             e1*98/14*0094*..       96        195/50R16 84      11A; 22B; 24M             Schrägheck;
BJD            e1*98/14*0181*..                 205/45R16 83      11A; 22B                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
CR1          e13*2001/116*0156*.. 81 - 107 205/55R16              11A; 22I; 51G             10B; 11B; 11G; 11H;
                                           215/55R16 93           11A; 22I                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                           225/50R16 92           11A; 22B; 24J; 24M        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 76U
CW             e1*2007/46*0433*..     85 - 110 195/55R16    91    11A; 22I; 51J             Kombi; Frontantrieb;
                                               205/50R16    91    11A; 21P; 22B;   24J      10B; 11B; 11G; 11H;
                                               205/55R16    91    11A; 21P; 22B;   24J      12A; 51A; 7AS; 71C;
                                               215/55R16    93    11A; 21P; 22B;   24J;     71K; 721; 725; 73C;
                                                                  270                       74A; 74P; 76U
                                                225/50R16 92      11A; 21B; 22B;   24J;
                                                                  248; 270

Verkaufsbezeichnung:      MAZDA 6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
GG/GY        e1*98/14*0188*..     88 - 108 225/50R16 92           11A; 22B; 24C; 24D;       Kombi; Stufenheck;
GG1          e11*2001/116*0203*..                                 57I                       Schrägheck;
                                  88 - 122 205/55R16              11A; 22B; 24J; 24M;       Allradantrieb;
                                                                  51G                       Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                            71K; 721; 725; 73C;
                                                                                            74A; 74P; 76U

Verkaufsbezeichnung:      MAZDA 6, MAZDA CX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
GH           e1*2001/116*0448*.. 83 - 136 195/65R16         92    11A; 24J; 24M             bis Mj.2012; Kombi;
GHE          e13*2007/46*1075*..          205/55R16         91    11A; 21S; 24J; 24M        Frontantrieb; nur
                                          205/60R16         92    11A; 21S; 24J; 24M        Mazda 6;
                                          215/55R16         93    11A; 21S; 22I; 24J;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  24M                       12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                215/60R16 95      11A; 21S; 22I; 24J;       71K; 721; 725; 73C;
                                                                  24M                       74A; 74P; 76U; 77E
                                                225/50R16 92      11A; 21T; 22I; 24C;
                                                                  24D; 57T
                                                225/55R16 95      11A; 21T; 22I; 24C;
                                                                  24D




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0417-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53206
ANLAGE: 53 MAZDA                                                    Radtyp: TTRZ
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                       Stand: 17.08.2020
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Verkaufsbezeichnung:      MAZDA       6, MAZDA CX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis         kW       Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
GH           e1*2001/116*0448*..      88 - 125 205/55R16    91    11A; 24J; 24M             nur bis
GHE          e13*2007/46*1075*..      88 - 136 195/65R16    92    11A; 24J; 24M             e13*2007/46*1075*01;
                                               205/55R16    91W   11A; 24J; 24M             nur bis
                                               205/60R16    92    11A; 24J; 24M             e1*2001/116*0448*05;
                                               215/55R16    93    11A; 22I; 24J; 24M        Schrägheck;
                                               215/60R16    95    11A; 22I; 24J; 24M        Frontantrieb; nur
                                               225/50R16    92    11A; 22I; 24C; 24D;       Mazda 6;
                                                                  57T                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                225/55R16 95      11A; 22I; 24C; 24D        12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                            71K; 721; 725; 73C;
                                                                                            74A; 74P; 76U; 77E
GH             e1*2001/116*0448*..    88 - 125 205/55R16    9111A; 245                      ab
GHE            e13*2007/46*1075*..    88 - 132 195/65R16      11A; 245; 51G; 52J            e13*2007/46*1075*02;
                                               205/55R16  91W 11A; 245                      ab
                                               205/60R16  92  11A; 245                      e1*2001/116*0448*06;
                                               215/55R16  93  11A; 22I; 24J; 248            bis Mj.2012;
                                               215/60R16  95  11A; 22I; 24J; 248            Stufenheck;
                                               225/50R16  92  11A; 21P; 22I; 22M;           Schrägheck;
                                                              241; 246; 248; 57T            Frontantrieb; nur
                                                225/55R16 95  11A; 21P; 22I; 22M;           Mazda 6;
                                                              241; 246; 248                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                            71K; 721; 725; 73C;
                                                                                            74A; 74P; 76U; 77E
GH             e1*2001/116*0448*..    107 - 143 215/60R16   95    12O; 52J                  ab Mj.2012; inkl.
GJ             e1*2007/46*1001*..               215/65R16         12T; 51G; 52J             Mj.2015; Kombi;
                                                225/55R16   95    12N; 52J                  Stufenheck;
                                                225/60R16   98    12N; 52J                  Allradantrieb;
                                                235/60R16   100   12A; 52J                  Frontantrieb; nur
                                                                                            Mazda 6;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            51A; 7AS; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 76U; 76Z; 77E
GJ             e1*2007/46*1001*..     107 - 141 215/60R16   95    12O; 52J                  Kombi; Stufenheck;
                                                215/65R16         12T; 51G; 52J             Frontantrieb;
                                                225/55R16   95    12N; 52J                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                225/60R16   98    12N; 52J                  51A; 7AS; 71C; 71K;
                                                235/60R16   100   12A; 52J                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 76U; 76Z; 77E

Verkaufsbezeichnung:      MAZDA 626
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
GF           e1*96/27*0055*..   66 - 100 205/50R16-86             11A; 21B; 22B; 24J;       Stufenheck;
GFD/GWD      e1*98/14*0164*..                                     24M                       Schrägheck;
GF/GW        e1*96/27*0055*..,                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*98/14*0055*..                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0417-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53206
ANLAGE: 53 MAZDA                                                    Radtyp: TTRZ
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                       Stand: 17.08.2020
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Verkaufsbezeichnung:      MAZDA 626
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
GFD/GWD      e1*98/14*0164*..   66 - 100 205/50R16-87             11A; 21B; 22B; 24J;       Nur Fz.bis 1060kg
GF/GW        e1*96/27*0055*..,                                    24M                       zul.Achslast; Kombi;
               e1*98/14*0055*..                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P

Verkaufsbezeichnung:      MAZDA3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
BP           e13*2007/46*1972*.. 85 - 132 205/60R16 92            11A; 26P                  Limousine;
BPE          e13*2007/46*2249*..          215/55R16 93            11A; 26N; 26P             Schräghecklimousine;
                                          225/55R16 95            11A; 24J; 26B; 26N        Allradantrieb;
                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 7G3; 7OX;
                                                                                            71C; 71K; 721; 725;
                                                                                            73C; 74A; 74P

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.



                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0417-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53206
ANLAGE: 53 MAZDA                                                    Radtyp: TTRZ
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                       Stand: 17.08.2020
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124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je


                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0417-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53206
ANLAGE: 53 MAZDA                                                    Radtyp: TTRZ
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                       Stand: 17.08.2020
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      nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
      kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
      Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
      (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder
     durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0417-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53206
ANLAGE: 53 MAZDA                                                    Radtyp: TTRZ
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                       Stand: 17.08.2020
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26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
     konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird



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                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0417-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53206
ANLAGE: 53 MAZDA                                                    Radtyp: TTRZ
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                       Stand: 17.08.2020
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       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57I)   Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        205/55R15
                     Hinterachse:                        225/50R15
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        205/55R16
                     Hinterachse:                        225/50R16
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 974kg.
5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1000kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
     Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.




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                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0417-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53206
ANLAGE: 53 MAZDA                                                    Radtyp: TTRZ
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                       Stand: 17.08.2020
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76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
7AS) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: BHB637140 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
7G3) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: BHB637140 ( nur e13*2007/46*1972*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
     muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
     Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
7OX) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: BDEL-37-140 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
MCU) Die Verwendung dieser Radgröße ist an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens
     17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind, nur mit M+S-Bereifung zulässig.




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0417-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53206
ANLAGE: 53 MAZDA                                                    Radtyp: TTRZ
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                       Stand: 17.08.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

        Hersteller:      MAZDA
        Fahrzeugtyp:     BPE
        Genehm.Nr.:      e13*2007/46*2249*..
        Handelsbez.:     MAZDA3

        Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Nacharbeit im Bereich                      Achse
                                      von [mm]            bis [mm]
              26B                      x = 290             y = 325                     VA
              26P                      x = 340             y = 375                     VA
              27B                      x = 285             y = 365                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                    von [mm]      bis [mm]          um [mm]
              26J                    x = 290       y = 325             30                 VA
              26J                    x = 290       y = 325              8                 VA
              27F                    x = 285       y = 365             22                 HA
              27H                    x = 285       y = 365              8                 HA




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0417-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53206
ANLAGE: 53 MAZDA                                                    Radtyp: TTRZ
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                       Stand: 17.08.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

        Hersteller:      MAZDA
        Fahrzeugtyp:     BP
        Genehm.Nr.:      e13*2007/46*1972*..
        Handelsbez.:     MAZDA3

        Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Nacharbeit im Bereich                      Achse
                                      von [mm]            bis [mm]
              26B                      x = 290             y = 325                     VA
              26P                      x = 340             y = 375                     VA
              27B                      x = 285             y = 365                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                    von [mm]      bis [mm]          um [mm]
              26J                    x = 290       y = 325             30                 VA
              26J                    x = 290       y = 325              8                 VA
              27F                    x = 285       y = 365             22                 HA
              27H                    x = 285       y = 365              8                 HA




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0417-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53206
ANLAGE: 53 MAZDA                                                    Radtyp: TTRZ
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                       Stand: 17.08.2020
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                                                                                                      Seite: 14 von 14


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

        Hersteller:      MAZDA
        Fahrzeugtyp:     BL
        Genehm.Nr.:      e11*2001/116*0262*..
        Handelsbez.:     MAZDA 3

        Variante(n):     ab e11*2001/116*0262*10, ab Mj.2013

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Nacharbeit im Bereich                      Achse
                                      von [mm]            bis [mm]
              26B                      x = 370             y = 400                     VA
              27I                      x = 300             y = 370                     HA
              27B                      x = 350             y = 400                     HA
              26P                      x = 320             y = 375                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                    von [mm]      bis [mm]          um [mm]
              26N                    x = 370       y = 400              8                 VA
              26J                    x = 370       y = 400             30                 VA
              27H                    x = 350       y = 400              8                 HA
              27F                    x = 350       y = 400             15                 HA




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.