Gutachten 366-0416-19-WIRD/N11
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207
ANLAGE: 43 AUDI Radtyp: TTRY
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 04.03.2025
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Fahrzeughersteller AUDI
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 39
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig
Rad Zentrierring in kg in mm datum
TTRY8BA39EC571 PCD112 ET39 ohne 57,1 730 2288 06/24
TTRY8BA39ED571 PCD112 ET39 ohne 57,1 730 2288 06/24
TTRY8BA39EO571 PCD112 ET39 ohne 57,1 730 2288 06/24
TTRY8SA39EC571 PCD112 ET39 ohne 57,1 730 2288 06/24
TTRY8SA39ED571 PCD112 ET39 ohne 57,1 730 2288 06/24
TTRY8SA39EO571 PCD112 ET39 ohne 57,1 730 2288 06/24
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
§22 53207*11
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Hinweis zum Verwendungsbereich:
Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
(z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm,
für Typ : F3
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJV8
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm, für
Typ : 4F1; 8V; GY; 4F; 8H; 8J; 4B; B5; 8E; 8PA; 8PB; GA; 8P; D2
Zubehör : OE-Schraube ww. ZJV8
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : B5
120 Nm für Typ : D2; 4B; 4F; 4F1; 8E; 8H; 8J; 8P; 8PA; 8PB; 8V
140 Nm für Typ : F3; GA; GY
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0416-19-WIRD/N11
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207
ANLAGE: 43 AUDI Radtyp: TTRY
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 04.03.2025
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Verkaufsbezeichnung: AUDI A3 CABRIOLET
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8P e1*2001/116*0456*.. 75 - 118 205/50R17 89 11A; 21P; 22H; 22M; Cabrio; Frontantrieb;
24J; 24M; 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
75 - 147 205/50R17 89Y 11A; 21P; 22H; 22M; 12A; 51A; 71C; 71K;
24J; 24M; 51J 721; 725; 73C; 74C;
215/45R17 91 11A; 24J; 24M; 51J 77E
225/45R17 91 11A; 21P; 22H; 22M;
24J; 24M
Verkaufsbezeichnung: AUDI A3,S3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8P e1*2001/116*0217*.. 66 - 110 205/50R17 89 11A; 22L; 24J; 24M Sportback (4-türig);
8PA e1*2001/116*0418*.. 215/45R17 87W 11A; 24J; 5ET S3; Schrägheck 2-
8PB e13*2007/46*1082*.. 66 - 147 205/50R17 93 11A; 22L; 24J; 24M türig;
215/45R17 91 11A; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
66 - 184 225/45R17 91 11A; 22L; 24J; 24M 12A; 51A; 573; 71C;
66 - 195 205/50R17 11A; 22L; 24J; 24M; 71K; 721; 725; 73C;
51G; 52J 74C; 77E
225/45R17 91 11A; 22L; 24J; 24M;
M+S 52J
Verkaufsbezeichnung: AUDI A4, AUDI S4
§22 53207*11
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B5 e1*93/81*0013*.. 55 - 92 215/45R17 87 11A; 22B; 367 Kombi; Limousine;
225/45R17-90 11A; 22B; 367 Frontantrieb;
110 - 132 215/45R17 nicht für TDI V6; 11A; 10B; 11B; 11G; 11H;
22B; 367; 5ET; 631 12A; 51A; 71C; 71K;
110 - 142 225/45R17 11A; 22B; 367; 631 721; 725; 73C; 74C
B5 e1*93/81*0013*.. 81 - 92 215/45R17 87 5ET Kombi; Limousine;
225/45R17 90 11A; 367 Allradantrieb;
81 - 142 225/45R17 AEU 10B; 11B; 11G; 11H;
110 - 132 215/45R17 nicht für TDI V6; 5ET; 12K; 51A; 71C; 71K;
631 721; 725; 73C; 74C
110 - 142 225/45R17 11A; 367; 631
Verkaufsbezeichnung: AUDI A4 CABRIOLET
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8H e1*2001/116*0177*.. 162 - 253 215/50R17 12T; 51G; 52J Cabrio;
225/45R17 91 12M; 51J 10B; 11G; 11H; 51A;
M+S
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74C; 77E
8H e1*2001/116*0177*.., 96 - 125 205/50R17 89W 5FM; 51J Cabrio;
e1*98/14*0177*.. 96 - 162 225/45R17 91 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 7EB;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74C; 77E
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0416-19-WIRD/N11
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207
ANLAGE: 43 AUDI Radtyp: TTRY
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 04.03.2025
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Verkaufsbezeichnung: AUDI A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8E e1*2001/116*0151*.., 74 - 110 215/45R17 87W Frontantrieb; 5ET; nur bis
51J
e1*98/14*0151*.. 74 - 125 205/50R17 89W 5FM; 51J e1*2001/116*0151*09;
74 - 162 225/45R17 91 AFI; 51J Kombi; Limousine;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74C; 76S; 76T; 77E;
4AU
8E e1*2001/116*0151*.. 75 - 110 215/45R17 87W Frontantrieb; 5ET; ab
51J
75 - 120 205/50R17 89W 5FM; 51J e1*2001/116*0151*10;
75 - 188 225/45R17 91 AFI; 51J Kombi; Limousine;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74C; 76S; 76T; 77E;
4AU
8E e1*2001/116*0151*.. 75 - 110 215/45R17 87W Frontantrieb; 5ET; ab
51J
75 - 120 205/50R17 89W 5FM; 51J e1*2001/116*0151*10;
225/45R17 91 51J Kombi; Limousine;
§22 53207*11
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74C; 76S; 76T; 77E;
AFF; 4AU
Verkaufsbezeichnung: AUDI A6, S6, ALLROAD
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4B e1*96/27*0051*.. 81 - 142 225/45R17 91 11A; 24J; 24M; 367 Kombi; Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
4AT
4B e1*96/27*0051*.. 110 - 142 225/45R17 91 11A; 24J; 24M; 367 nicht Allroad; nicht
für gepanzerte Fz;
Kombi; Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
4AT
4B e1*96/27*0051*.. 81 - 142 225/45R17 91 11A; 24J; 24M; 367 Limousine;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
4AT
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0416-19-WIRD/N11
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207
ANLAGE: 43 AUDI Radtyp: TTRY
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 04.03.2025
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Verkaufsbezeichnung: AUDI A6, S6, ALLROAD
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4B e1*96/27*0051*.. 110 - 142 225/45R17 91 11A; 24J; 24M; 367 nicht Allroad; nicht
für gepanzerte Fz;
Limousine;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
4AT
Verkaufsbezeichnung: AUDI A6,S6,ALLROAD QUATTRO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4F e1*2001/116*0254*.. 89 - 188 225/50R17 12A; 51G Limousine u. Kombi;
Front- u.
Allradantrieb; Nicht
Allroad Quattro;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 573; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
77E; 4BF
4F e1*2001/116*0254*.. 120 - 257 215/55R17 51G; 52J Nur Allroad Quattro;
225/55R17 51G; 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
§22 53207*11
71K; 721; 725; 73C;
74C; 76S; 76Z; 77E;
4BF
Verkaufsbezeichnung: AUDI A8 / S8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
D2 e1*93/81*0005*.. 110 - 250 225/55R17-97 11A; 22B nicht für gepanzerte
110 - 265 225/55R17 11A; 22B; 51G Fz; Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 10S; 11B; 11G;
11H; 12A; 51A; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74C
Verkaufsbezeichnung: AUDI TT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8J e1*2001/116*0369*.., 118 - 184 225/50R17 51G; 52J bis
e1*2001/116*0374*.. e1*2001/116*0369*16;
Cabrio; Coupe;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7FD; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74C; 76Z; 77E
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0416-19-WIRD/N11
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207
ANLAGE: 43 AUDI Radtyp: TTRY
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 04.03.2025
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Seite: 5 von 20
Verkaufsbezeichnung: AUDI TT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8J e1*2001/116*0369*.. 200 225/50R17 51G; 52J bis
e1*2001/116*0369*16;
Cabrio; Coupe;
Allradantrieb;
10B; 11G; 11H; 12A;
51A; 7BN; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
76Z; 77E
Verkaufsbezeichnung: A3 allstreet
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GY e1*2007/46*2060*.. 110 - 140 205/55R17 91 12Q A3 allstreet;
215/50R17 91 12A Allradantrieb;
225/50R17 94 11A; 12A; 27H Frontantrieb; inkl.
Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74C; 76S;
77E
Verkaufsbezeichnung: A3, S3, A3 e-tron, A3 g-tron
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
§22 53207*11
8V e1*2007/46*0607*.. 77 - 140 205/50R17 93 11A; 248; 26P Sportback (4-türig);
215/45R17 91 11A; 26P inkl. S3; 2-türig;
225/45R17 91 11A; 245; 248; 26B Allradantrieb;
206 - 228 205/50R17 93 11A; 248; 26P; 52J Frontantrieb;
215/45R17 91 11A; 26P; 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 91 11A; 245; 248; 26B; 12A; 51A; 71C; 71K;
52J 721; 725; 73C; 74C;
76S; 77E
8V e1*2007/46*0607*.. 77 - 140 205/50R17 89 12Q Cabrio; Limousine;
215/50R17 91 12A Allradantrieb;
77 - 228 225/45R17 91 12A Frontantrieb;
206 - 228 205/50R17 M+S 12Q; 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
215/50R17 M+S 12A; 52J 51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74C; 76S;
77E
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0416-19-WIRD/N11
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207
ANLAGE: 43 AUDI Radtyp: TTRY
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 04.03.2025
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Verkaufsbezeichnung: A3-/S3- Limousine/Sportback
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GY e1*2007/46*2060*.. 81 - 147 205/50R17 93 12I A3 Sportback; A3
215/45R17 91 124 Limousine; S3
215/50R17 91 11A; 12A; 26N Limousine; S3
225/45R17 91 121 Sportback; A3 TFSI e
81 - 228 205/50R17 M+S 12I; 52J Sportback; A3 g-tron
Sportback; nicht A3
allstreet;
Allradantrieb;
Frontantrieb; inkl.
Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74C; 76S;
77E
Verkaufsbezeichnung: A4, S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B5 e1*98/14*0013*.. 55 - 92 215/45R17 87 11A; 22B; 367 Kombi; Limousine;
225/45R17-90 11A; 22B; 367 Frontantrieb;
110 - 132 215/45R17 nicht für TDI V6; 11A; 10B; 11B; 11G; 11H;
22B; 367; 5ET; 631 12A; 51A; 71C; 71K;
110 - 142 225/45R17 11A; 22B; 367; 631 721; 725; 73C; 74C
§22 53207*11
B5 e1*98/14*0013*.. 81 - 92 215/45R17 87 5ET Kombi; Limousine;
225/45R17 90 11A; 367 Allradantrieb;
81 - 142 225/45R17 AEU 10B; 11B; 11G; 11H;
110 - 132 215/45R17 nicht für TDI V6; 5ET; 12K; 51A; 71C; 71K;
631 721; 725; 73C; 74C
110 - 142 225/45R17 11A; 367; 631
Verkaufsbezeichnung: A6, S6, ALLROAD
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4B e1*2001/116*0051*.., 85 - 162 225/45R17 91 ab e1*98/14*0051*17;
e1*98/14*0051*.. Serienbereifung mit
215/55R16; schmale
Achsen; Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
AF6; AF8; 4AT
4B e1*2001/116*0051*.., 85 - 162 225/45R17 91 5GG ab e1*98/14*0051*17;
e1*98/14*0051*.. Serienbereifung ohne
215/55R16; breite
Achsen; Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
AF5; AF8; 4AT
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0416-19-WIRD/N11
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207
ANLAGE: 43 AUDI Radtyp: TTRY
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 04.03.2025
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Verkaufsbezeichnung: A6, S6, ALLROAD
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4B e1*2001/116*0051*.., 110 - 184 225/45R17 91 nicht Allroad; nicht
e1*98/14*0051*.. für gepanzerte Fz; ab
e1*98/14*0051*17;
Serienbereifung mit
215/55R16; schmale
Achsen; Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
AF6; AF8; 4AT
4B e1*2001/116*0051*.., 110 - 184 225/45R17 91 nicht Allroad; nicht
e1*98/14*0051*.. für gepanzerte Fz; ab
e1*98/14*0051*17;
Serienbereifung ohne
215/55R16; breite
Achsen; Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
AF5; AF8; 4AT
4B e1*98/14*0051*.. 110 - 142 225/45R17 91 11A; 24J; 24M; 367 nicht Allroad; nicht
für gepanzerte Fz;
§22 53207*11
nur bis
e1*98/14*0051*16;
Kombi; Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
4AT
4B e1*98/14*0051*.. 110 - 142 225/45R17 91 11A; 24J; 24M; 367 nicht Allroad; nicht
für gepanzerte Fz;
nur bis
e1*98/14*0051*16;
Limousine;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
4AT
4B e1*98/14*0051*.. 81 - 142 225/45R17 91 11A; 24J; 24M; 367 nur bis
e1*98/14*0051*16;
Kombi; Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
4AT
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0416-19-WIRD/N11
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207
ANLAGE: 43 AUDI Radtyp: TTRY
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 04.03.2025
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Verkaufsbezeichnung: A6, S6, ALLROAD
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4B e1*98/14*0051*.. 81 - 142 225/45R17 91 11A; 24J; 24M; 367 nur bis
e1*98/14*0051*16;
Limousine;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
4AT
Verkaufsbezeichnung: A6,S6,ALLROAD QUATTRO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4F e13*2007/46*1080*.. 89 - 188 225/50R17 12A; 51G Limousine u. Kombi;
4F1 e13*2007/46*1080*.. Front- u.
Allradantrieb; Nicht
Allroad Quattro;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 573; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
77E; 4BF
4F e13*2007/46*1080*.. 120 - 257 215/55R17 51G; 52J Nur Allroad Quattro;
4F1 e13*2007/46*1080*.. 225/55R17 51G; 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
§22 53207*11
71K; 721; 725; 73C;
74C; 76S; 76Z; 77E;
4BF
Verkaufsbezeichnung: A8 / S8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
D2 e1*98/14*0005*.. 110 - 250 225/55R17-97 11A; 22B nicht für gepanzerte
110 - 265 225/55R17 11A; 22B; 51G Fz; Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 10S; 11B; 11G;
11H; 12A; 51A; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74C
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0416-19-WIRD/N11
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207
ANLAGE: 43 AUDI Radtyp: TTRY
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 04.03.2025
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Verkaufsbezeichnung: Q2, SQ2
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GA e1*2007/46*1552*.. 81 - 140 205/50R17 89 12O Allradantrieb;
205/55R17 91 12O Frontantrieb;
215/50R17 91 ohne 10B; 11B; 11G; 11H;
Radhausverbreiterun 51A; 71C; 71K; 721;
g (Flap) Serie; 11A; 725; 73C; 74C; 76S;
12A; 245
215/50R17 91 mit 77E
Radhausverbreiterun
g (Flap) Serie; 12O
215/55R17 94 ohne
Radhausverbreiterun
g (Flap) Serie; 11A;
12A; 245
215/55R17 94 mit
Radhausverbreiterun
g (Flap) Serie; 12O
225/50R17 94 ohne
Radhausverbreiterun
g (Flap) Serie; 11A;
12A; 245; 248
225/50R17 94 mit
Radhausverbreiterun
§22 53207*11
g (Flap) Serie; 12A
225/55R17 97 ohne
Radhausverbreiterun
g (Flap) Serie; 11A;
12A; 245; 248
225/55R17 97 mit
Radhausverbreiterun
g (Flap) Serie; 12A
235/50R17 96 11A; 12A; 241; 244
245/50R17 99 11A; 12A; 241; 244;
246
GA e1*2007/46*1552*.. 221 215/55R17 94 52J SQ2;
225/50R17 94 10B; 11B; 11G; 11H;
225/55R17 97 12A; 51A; 71C; 71K;
235/50R17 96 11A; 245 721; 725; 73C; 74C;
76S; 77E
Verkaufsbezeichnung: Q3, Q3 Sportback, Q3 e-tron, Q3 Sportback e-tron
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F3 e1*2007/46*1900*.. 110 - 180 215/65R17 99 12R Q3; Allradantrieb;
225/60R17 99 12R Frontantrieb; inkl.
225/65R17 101 12A Hybrid;
235/60R17 102 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
245/55R17 102 12A 51A; 7BN; 71C; 71K;
255/55R17 104 11A; 12A; 245; 248 721; 725; 73C; 74A;
76S
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0416-19-WIRD/N11
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207
ANLAGE: 43 AUDI Radtyp: TTRY
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 04.03.2025
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Verkaufsbezeichnung: Q3, Q3 Sportback, Q3 e-tron, Q3 Sportback e-tron
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F3 e1*2007/46*1900*.. 110 - 180 215/65R17 99 124 Q3 Sportback;
225/60R17 99 124 Allradantrieb;
225/65R17 101 12A Frontantrieb; inkl.
235/60R17 102 12A Hybrid;
245/55R17 102 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
255/55R17 104 11A; 12A; 24J; 248 51A; 7BN; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76S
Verkaufsbezeichnung: TT Coupe, TTS Coupe, TT Roadster, TTS Roadster
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8J e1*2001/116*0369*.. 132 - 235 225/50R17 M+S 11A; 26P; 52J ab
235/50R17 M+S 11A; 26B; 26N; 52J e1*2001/116*0369*17;
Allradantrieb;
Frontantrieb; TT; TTS;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7BN; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74C; 76S; 76Z; 77E
Auflagen
§22 53207*11
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0416-19-WIRD/N11
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207
ANLAGE: 43 AUDI Radtyp: TTRY
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 04.03.2025
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vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
121) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 7 mm (einschließlich Kettenschloss)
auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschlo ss)
auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlic h
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
§22 53207*11
wird, möglich.
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fac he
Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0416-19-WIRD/N11
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207
ANLAGE: 43 AUDI Radtyp: TTRY
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 04.03.2025
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22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1, 04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
§22 53207*11
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0416-19-WIRD/N11
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207
ANLAGE: 43 AUDI Radtyp: TTRY
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 04.03.2025
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26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
4AT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 4D0 907 275 C (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst -Kontrollsystem verwendet
werden.
4AU) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 4F0 907 275 B (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
werden.
§22 53207*11
4BF) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 4F0 907 275 D (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beacht en.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, das Reifenprofil, die Hinweise und die Empfehlungen des
Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit Profil für winterliche Wetterverhältnisse, mit dem Alpine Symbol nach ECE
R-117, zulässig. Die Bereifung und Lauffläche sind dabei so konzipiert, dass sie vor allem bei
winterlichen Straßenverhältnissen bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1090kg.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0416-19-WIRD/N11
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207
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Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 04.03.2025
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5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1160kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1230kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
§22 53207*11
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
7BN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 5Q0 907 275 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7EB) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck K ontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 4F0 907 275 D ( nur e1*98/14*0177*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
7FD) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 5Q0 907 275 ( nur e1*2001/116*0369*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0416-19-WIRD/N11
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207
ANLAGE: 43 AUDI Radtyp: TTRY
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 04.03.2025
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muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
AEU) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen auf diesem Rad
(Radgröße und Einpresstiefe) in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig einget ragen oder vom
Fahrzeughersteller freigegeben ist.
AF5) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist "nur zulässig" an Fahrzeugausführungen, wenn die
Reifengröße 215/55R16 (breite Hinterachse) nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller in den
Fahrzeugpapieren bereits eingetragen ist, es sei denn dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine
weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
AF6) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist "nur zulässig" an Fahrzeugausführungen, wenn die
Reifengröße 215/55R16 (schmale Hinterachse) serienmäßig vom Fahrzeughersteller in den
Fahrzeugpapieren bereits eingetragen ist, es sei denn dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine
weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
AF8) Die Verwendung der Sonderräder ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe an der
Vorderachse (Durchmesser 320 mm, Dicke 30 mm) in Verbindung mit dem Bremssattel Typ HP2 16".
AFF) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm
(Dicke 30mm) und Bremssattel Typ FNRG-60 16" (Kennz. z. B. ATE E187) an der Vorderachse nicht
zulässig.
AFI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist an Fahrzeugen mit 6-Zylinder-Motoren nur mit M+S-Profil
zulässig.
§22 53207*11
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: GY
Genehm.Nr.: e1*2007/46*2144*..
Handelsbez.: A3 Sportback, RS3 Limousine/Sportback;
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 305 VA
26P x = 250 y = 255 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 300 y = 275 30 HA
§22 53207*11
26J x = 300 y = 305 30 VA
26N x = 300 y = 305 8 VA
27H x = 300 y = 275 8 HA
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von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: 8V
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0607*..
Handelsbez.: A3, S3, A3 e-tron, A3 g-tron
Variante(n): Frontantrieb, 2-türig
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 400 y = 400 VA
26B x = 400 y = 400 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 400 y = 400 8 HA
§22 53207*11
26N x = 400 y = 400 8 VA
26J x = 400 y = 400 24 VA
27F x = 400 y = 400 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: GY
Genehm.Nr.: e1*2007/46*2060*..
Handelsbez.: A3 allstreet
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 240 y = 250 VA
26B x = 290 y = 300 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 290 y = 310 30 HA
§22 53207*11
26J x = 290 y = 300 25 VA
26N x = 290 y = 300 8 VA
27H x = 290 y = 310 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: GY
Genehm.Nr.: e1*2007/46*2060*..
Handelsbez.: A3-/S3- Limousine/Sportback
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 305 VA
26P x = 250 y = 255 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 300 y = 275 30 HA
§22 53207*11
26J x = 300 y = 305 30 VA
26N x = 300 y = 305 8 VA
27H x = 300 y = 275 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0416-19-WIRD/N11
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: 8J
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0369*..
Handelsbez.: TT Coupe, TTS Coupe, TT Roadster, TTS Roadster
Variante(n): Allradantrieb, Cabrio, Coupe, Frontantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 290 VA
26P x = 330 y = 240 VA
27U y = 40 y = 140 HA
27V y = 40 y = 140 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 53207*11
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 280 y = 350 8 HA
26N x = 350 y = 290 8 VA
26J x = 350 y = 290 30 VA
27F x = 280 y = 350 21 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.