Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
							Gutachten 366-0416-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207
ANLAGE: 78 SUZUKI                                                    Radtyp: TTRY
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 10.02.2021
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                           Seite: 1 von 10


                Fahrzeughersteller              SUZUKI




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-      zul.      zul.      gültig
                                                                      och     werkstoff          Rad-      Abroll    ab
                       Kennzeichnung           Kennzeichnung          in mm                      last      umf.      Fertig
                       Rad                     Zentrierring                                      in kg     in mm     datum
TTRY0BA40C601          PCD114,3 ET40           Ø71.6 Ø60.1                 60,1     Kunststoff       730      2288    05/20
TTRY0BA40D601          PCD114,3 ET40           Ø71.6 Ø60.1                 60,1     Kunststoff       730      2288    05/20
TTRY0BA40S601          PCD114,3 ET40           Ø71.6 Ø60.1                 60,1     Kunststoff       730      2288    05/20
TTRY0BP40C601          PCD114,3 ET40           Ø71.6 Ø60.1                 60,1     Kunststoff       730      2288    05/20
TTRY0BP40D601          PCD114,3 ET40           Ø71.6 Ø60.1                 60,1     Kunststoff       730      2288    05/20
TTRY0BP40S601          PCD114,3 ET40           Ø71.6 Ø60.1                 60,1     Kunststoff       730      2288    05/20
TTRY0SA40C601          PCD114,3 ET40           Ø71.6 Ø60.1                 60,1     Kunststoff       730      2288    05/20
TTRY0SA40D601          PCD114,3 ET40           Ø71.6 Ø60.1                 60,1     Kunststoff       730      2288    05/20
TTRY0SA40S601          PCD114,3 ET40           Ø71.6 Ø60.1                 60,1     Kunststoff       730      2288    05/20
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SUZUKI
Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : JT; GY; AZ; FR
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJS7


Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : ZE1HE(S)(EU,M)
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJT4


Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : JY; (Kegelbund)
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJS8


Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : NZ; ((nur VIN NR.: TSM...))
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJS8



                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0416-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207
ANLAGE: 78 SUZUKI                                                    Radtyp: TTRY
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 10.02.2021
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                       Seite: 2 von 10


Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : MZ; FY; LY; EY
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJS8


Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                             Typ : JY
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJS8


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 85 Nm für Typ : EY; FY; GY; JY; LY; MZ
                                             100 Nm für Typ : AZ; JY; NZ
                                             103 Nm für Typ : ZE1HE(S)(EU,M)
                                             110 Nm für Typ : JT
                                             140 Nm für Typ : FR
Verkaufsbezeichnung:     FIAT SEDICI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
FY           e4*2001/116*0106*.. 79 - 100 205/50R17 89                                       Allradantrieb;
                                          205/55R17 91                                       Frontantrieb;
                                          215/45R17 87                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                          215/50R17 91                                       12A; 51A; 573; 71C;
                                          225/45R17 91                                       71K; 721; 725; 73C;
                                          225/50R17 94                                       74A; 74H; 74P

Verkaufsbezeichnung:     GRAND VITARA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
JT           e4*2001/116*0091*.. 78 - 171 225/60R17 99                                       2-türig; 4-türig;
                                          225/65R17 102                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                          235/55R17 99                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                          245/55R17 102             11A; 24J                 721; 725; 73C; 74A;
                                          255/50R17 101             11A; 24J; 24M            74P; 77E

Verkaufsbezeichnung:     KIZASHI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW               Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
FR           e4*2007/46*0142*.. 131              215/50R17 91                                Allradantrieb;
                                                 215/55R17 94                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 225/50R17 94                                12A; 51A; 573; 7AV;
                                                                                             71C; 71K; 721; 725;
                                                                                             73C; 74A; 74P; 76S

Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI SWIFT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen                        Auflagen zu Reifen       Auflagen
MZ           e4*2001/116*0090*.. 92   195/40R17 81                                           Frontantrieb;
                                      195/45R17 81                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                      205/40R17 80                  11A; 24M                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                      215/40R17 83                  11A; 22I; 24M            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                             74P




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0416-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207
ANLAGE: 78 SUZUKI                                                 Radtyp: TTRY
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 10.02.2021
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 3 von 10
Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI SWIFT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW    Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
NZ           e4*2007/46*0155*.. 100   195/40R17 81               11A; 22I                 Frontantrieb;
                                      195/45R17 81               11A; 22I                 Radschrauben;
                                      205/40R17 80               11A; 22I; 245; 270       10B; 11B; 11G; 11H;
                                      215/40R17 83               11A; 22B; 24J; 270       12A; 51A; 7AV; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI SX4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
EY           e4*2001/116*0105*.. 66 - 99       205/50R17 89                               Allradantrieb;
                                               205/55R17 91                               Frontantrieb;
                                               215/45R17 87                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                               215/50R17 91                               12A; 51A; 573; 71C;
                                               225/45R17 91                               71K; 721; 725; 73C;
                                               225/50R17 94                               74A; 74P
GY             e4*2001/116*0124*..   79 - 88   205/45R17 84      11A; 24J                 Stufenheck;
                                               205/50R17 89      11A; 24J; 24M            Frontantrieb;
                                               215/45R17 87      11A; 24J; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                               225/45R17 91      11A; 24J; 24M            12A; 51A; 7AV; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:    SWACE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW               Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
ZE1HE(S)(E e6*2007/46*0485*.. 72               225/45R17 91      12N                      Kombilimousine;
U,M)
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          51A; 7PI; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 76S

Verkaufsbezeichnung:     SWIFT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
AZ           e4*2007/46*1205*.. 95 - 103 195/45R17 81                                     Frontantrieb;
                                         205/40R17 80            11A; 245                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                         205/45R17 84            11A; 245                 12A; 51A; 7AV; 71C;
                                         215/40R17 83            11A; 24J                 71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74P




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0416-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207
ANLAGE: 78 SUZUKI                                                 Radtyp: TTRY
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 10.02.2021
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 4 von 10
Verkaufsbezeichnung:     SX4, SUZUKI SX4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
JY           e4*2007/46*0779*.. 82 - 103 215/50R17 91                                    ab
                                                                                         e4*2007/46*0779*04;
                                              215/55R17 94       11A; 27B; 27F           Schräghecklimousine;
                                              225/50R17 94       11A; 246; 248; 27B      Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 7AV; 71C;
                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                         74A; 74P
JY             e4*2007/46*0779*..   88        205/50R17 89       11A; 246; 26N; 27H      bis
                                              205/55R17 91       11A; 246; 26N; 27H      e4*2007/46*0779*03;
                                              215/45R17 87       11A; 26N; 27H           Schräghecklimousine;
                                              215/50R17 91       11A; 24J; 248; 26J;     Allradantrieb;
                                                                 27H                     Frontantrieb;
                                              225/45R17 91       11A; 24J; 26N; 27H      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/50R17 94       11A; 24J; 248; 26J; 27F 12A; 51A; 7AV; 71C;
                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                         74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     VITARA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
LY           e4*2007/46*0928*.. 82 - 103 205/55R17 91            12R                      Allradantrieb;
                                         215/50R17 91            12Q                      Frontantrieb;
                                         215/55R17 94            12Q                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                         225/50R17 94            11A; 24J; 248; 27I       51A; 7AV; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0416-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207
ANLAGE: 78 SUZUKI                                                 Radtyp: TTRY
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 10.02.2021
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 5 von 10
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0416-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207
ANLAGE: 78 SUZUKI                                                 Radtyp: TTRY
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 10.02.2021
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 6 von 10
       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0416-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207
ANLAGE: 78 SUZUKI                                                 Radtyp: TTRY
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 10.02.2021
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 7 von 10
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
7AV) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 43139-61M00 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
7PI)   Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
       Nr.: 42607 - 02070 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
       Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
       werden.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0416-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207
ANLAGE: 78 SUZUKI                                                 Radtyp: TTRY
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 10.02.2021
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 8 von 10


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     SUZUKI
       Fahrzeugtyp:    JY
       Genehm.Nr.:     e4*2007/46*0779*..
       Handelsbez.:    SX4, SUZUKI SX4

       Variante(n):    ab e4*2007/46*0779*04, Allradantrieb, Frontantrieb, Schräghecklimousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26P                      x = 250            y = 210                     VA
             27B                      x = 330            y = 400                     HA
             27I                      x = 280            y = 360                     HA
             26B                      x = 300            y = 260                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 300       y = 260              5                VA
             27H                   x = 330       y = 400              8                HA
             27F                   x = 330       y = 400             25                HA
             26N                   x = 300       y = 260              5                VA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0416-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207
ANLAGE: 78 SUZUKI                                                 Radtyp: TTRY
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 10.02.2021
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 9 von 10


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     SUZUKI
       Fahrzeugtyp:    LY
       Genehm.Nr.:     e4*2007/46*0928*..
       Handelsbez.:    VITARA

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26P                      x = 250            y = 250                     VA
             27B                      x = 300            y = 300                     HA
             27I                      x = 250            y = 250                     HA
             26B                      x = 300            y = 300                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 300       y = 300              8                VA
             27H                   x = 300       y = 300              8                HA
             26J                   x = 300       y = 300             10                VA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0416-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207
ANLAGE: 78 SUZUKI                                                 Radtyp: TTRY
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 10.02.2021
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 10 von 10


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     SUZUKI
       Fahrzeugtyp:    JY
       Genehm.Nr.:     e4*2007/46*0779*..
       Handelsbez.:    SX4, SUZUKI SX4

       Variante(n):    Allradantrieb, bis e4*2007/46*0779*03, Frontantrieb, Schräghecklimousine


Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 300       y = 300              8                VA
             27F                   x = 300       y = 300             24                HA
             27H                   x = 300       y = 300              8                HA
             26J                   x = 300       y = 300             26                VA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.