Gutachten 366-0416-19-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207
ANLAGE: 86 NISSAN Radtyp: TTRY
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 17.08.2021
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Fahrzeughersteller NISSAN, Nissan International S. A.
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig
Rad Zentrierring in kg in mm datum
TTRY0BA40C661 PCD114,3 ET40 Ø71.6 Ø66.1 66,1 Kunststoff 730 2288 05/20
TTRY0BA40D661 PCD114,3 ET40 Ø71.6 Ø66.1 66,1 Kunststoff 730 2288 05/20
TTRY0BA40S661 PCD114,3 ET40 Ø71.6 Ø66.1 66,1 Kunststoff 730 2288 05/20
TTRY0BP40C661 PCD114,3 ET40 Ø71.6 Ø66.1 66,1 Kunststoff 730 2288 05/20
TTRY0BP40D661 PCD114,3 ET40 Ø71.6 Ø66.1 66,1 Kunststoff 730 2288 05/20
TTRY0BP40S661 PCD114,3 ET40 Ø71.6 Ø66.1 66,1 Kunststoff 730 2288 05/20
TTRY0SA40C661 PCD114,3 ET40 Ø71.6 Ø66.1 66,1 Kunststoff 730 2288 05/20
TTRY0SA40D661 PCD114,3 ET40 Ø71.6 Ø66.1 66,1 Kunststoff 730 2288 05/20
TTRY0SA40S661 PCD114,3 ET40 Ø71.6 Ø66.1 66,1 Kunststoff 730 2288 05/20
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : NISSAN, Nissan International S. A.
Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : J11; (Produktion RUSSLAND)
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJN4
Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : A33; J10; C13; P12; V37; S14; T32; T30; T31; V10; ZE1;
F15; A32
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJN4
Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : J11; (Produktion RUSSLAND)
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJR6
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : J11; (Produktion UNITED KINGDOM)
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0416-19-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207
ANLAGE: 86 NISSAN Radtyp: TTRY
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 17.08.2021
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Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJR6
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für
Typ : J12
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJR6
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : A32; S14
108 Nm für Typ : P12; T30; T31; T32; ZE1
110 Nm für Typ : A33; V10
113 Nm für Typ : C13; J10; J11; J12
118 Nm für Typ : F15
130 Nm für Typ : F15
140 Nm für Typ : V37 erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung: INFINITI Q50, Q60
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
V37 e13*2007/46*1378*.. 125 225/55R17 97 12R erhöhtes
Anzugsmoment
225/60R17 99 12R 140 Nm; INFINITI Q50;
225/65R17 102 12A; 54A Limousine;
235/50R17 96 11A; 12A; 27H Allradantrieb;
235/55R17 99 11A; 12A; 27H Heckantrieb;
235/60R17 102 11A; 12A; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
245/50R17 99 11A; 12A; 248; 26P; 51A; 7AZ; 7MR; 71C;
27H 71K; 721; 725; 73C;
245/55R17 102 11A; 12A; 248; 26P; 74A; 74P; 740; 76S;
27H 76T; 82U
255/50R17 101 11A; 12A; 245; 248;
26P; 27F
255/55R17 104 11A; 12A; 245; 248;
26P; 27F
Verkaufsbezeichnung: NISSAN ALMERA TINO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
V10 e9*98/14*0035*.. 78 - 100 205/50R17 89 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R17 87 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: NISSAN JUKE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F15 e11*2007/46*0132*.., 69 - 160 215/50R17 91 Schrägheck; 4-türig;
e5*2007/46*1031*.. 225/45R17 91 Frontantrieb;
225/50R17 94 10B; 11B; 11G; 11H;
81 - 160 215/55R17 94 12A; 51A; 7FW; 7OE;
235/50R17 96 11A; 24J; 270 71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0416-19-WIRD/N3
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Verkaufsbezeichnung: NISSAN JUKE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F15 e11*2007/46*0132*.., 140 - 157 205/50R17 89 Allradantrieb;
e5*2007/46*1031*.. 205/55R17 91 10B; 11B; 11G; 11H;
215/50R17 91 11A; 26P 12A; 51A; 7FW; 7OE;
215/55R17 94 11A; 26P 71C; 71K; 721; 725;
225/50R17 94 11A; 26P 73C; 74A; 74P; 76S
Verkaufsbezeichnung: Nissan Leaf
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
ZE1 e9*2007/46*6537*.. 90 205/50R17 89 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
205/55R17 91 11A; 26P 12A; 51A; 7MN; 71C;
215/45R17 88 71K; 721; 725; 73C;
215/50R17 91 11A; 26P; 27I 74A; 74P
215/55R17 94 11A; 26P; 27I
225/45R17 91 11A; 26P
225/50R17 94 11A; 26B; 26N; 27I
Verkaufsbezeichnung: NISSAN MAXIMA QX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
A32 e1*93/81*0011*.. 103 225/45R17-90 11A; 22B; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
142 225/45R17 11A; 22B; 24J; 631 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
A33 e1*98/14*0136*.. 103 - 147 215/55R17 94 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 91 12K; 51A; 71C; 71K;
225/50R17 94 11A; 367 721; 725; 73C; 74A;
147 215/55R17 51G 74P
Verkaufsbezeichnung: NISSAN PRIMERA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
P12 e11*98/14*0183*.. 80 - 103 215/50R17 51G Kombi; Stufenheck;
225/45R17 90 Schrägheck;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 4AS
Verkaufsbezeichnung: NISSAN QASHQAI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
J11 e11*2007/46*0963*.., 81 - 120 215/60R17 51G Allradantrieb;
e5*2007/46*1029*.. Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 7MN; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76S; 4AI
J11 e11*2007/46*0963*.., 81 - 96 215/60R17 51G Allradantrieb;
e5*2007/46*1029*.. Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 12K;
51A; 7MN; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 4AI
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0416-19-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207
ANLAGE: 86 NISSAN Radtyp: TTRY
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 17.08.2021
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Verkaufsbezeichnung: NISSAN QASHQAI,QASHQAI + 2
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
J10 e11*2001/116*0295*.. 76 - 110 215/60R17 96 12R Nissan Qashqai kurz;
225/55R17 97 12A Nissan Qashqai +2
235/55R17 99 12A (lang); Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
76S
Verkaufsbezeichnung: NISSAN X-TRAIL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
T30 e1*98/14*0166*.. 84 - 121 215/60R17 51G Allradantrieb;
225/55R17 97 10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
T31 e1*2001/116*0432*.. 104 - 127 215/60R17 96 Allradantrieb;
225/55R17 97 10B; 11B; 11G; 11H;
225/60R17 51G 12A; 51A; 573; 71C;
235/50R17 96 71K; 721; 725; 73C;
235/55R17 99 74A; 74P
T32 e13*2007/46*1456*.. 96 - 130 225/65R17 102 12O Allradantrieb;
235/60R17 102 12O Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
4AI
Verkaufsbezeichnung: NISSAN 200SX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
S14 e1*93/81*0012*.. 147 205/50R17-89 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R17 87 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: PULSAR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
C13 e9*2007/46*3086*.. 81 - 140 195/55R17 88 12R Frontantrieb;
205/50R17 89 12R 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R17 87 12A 51A; 71C; 71K; 721;
215/50R17 91 11A; 12A; 246; 26P 725; 73C; 74A; 74P;
225/45R17 91 12A 4AI
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0416-19-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207
ANLAGE: 86 NISSAN Radtyp: TTRY
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 17.08.2021
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Verkaufsbezeichnung: Qashqai
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
J12 e9*2018/858*11042*.. 103 - 116 215/65R17 99 12T Frontantrieb; Hybrid;
225/60R17 99 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
235/60R17 102 12A 51A; 71C; 71K; 721;
245/55R17 102 11A; 12A; 26P; 27H 725; 73C; 74A; 74P;
76S
J12 e9*2018/858*11042*.. 103 - 116 215/65R17 99 12T Allradantrieb; Hybrid;
225/60R17 99 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
76S
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter A ngabe von
FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pfl icht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0416-19-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207
ANLAGE: 86 NISSAN Radtyp: TTRY
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 17.08.2021
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12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlic h
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des max imal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend i st. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / B ereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu ent nehmen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0416-19-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207
ANLAGE: 86 NISSAN Radtyp: TTRY
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 17.08.2021
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270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Bet riebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
4AI) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 40700 3V U0A (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
4AS) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 40700 AV 600 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst -Kontrollsystem verwendet
werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0416-19-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207
ANLAGE: 86 NISSAN Radtyp: TTRY
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 17.08.2021
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71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unt erhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
zu überprüfen.
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
7AZ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 40700 3J A0A (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7FW) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 40700 6W Y0A ( nur e11*2007/46*0132*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
7MN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 40700 4C B0A (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7MR) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 40700 3J A0B (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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7OE) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 40700 5Z H0A (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
82U) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 355x32mm an
der Vorderachse nicht zulässig.
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: NISSAN
Fahrzeugtyp: F15
Genehm.Nr.: e5*2007/46*1031*..
Handelsbez.: NISSAN JUKE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 400 VA
26P x = 250 y = 350 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 400 20 VA
26N x = 300 y = 400 8 VA
27F x = 300 y = 400 20 HA
27H x = 300 y = 400 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: NISSAN
Fahrzeugtyp: J12
Genehm.Nr.: e9*2018/858*11042*..
Handelsbez.: Qashqai
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 310 y = 275 VA
26P x = 260 y = 225 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 310 y = 275 8 VA
26J x = 310 y = 275 30 VA
27H x = 315 y = 290 8 HA
27F x = 315 y = 290 30 HA
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: NISSAN
Fahrzeugtyp: V37
Genehm.Nr.: e13*2007/46*1378*..
Handelsbez.: INFINITI Q50, Q60
Variante(n): Heckantrieb, INFINITI Q50, Limousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 400 y = 310 VA
26P x = 370 y = 260 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 400 y = 310 14 VA
26N x = 400 y = 310 8 VA
27F x = 300 y = 340 30 HA
27H x = 300 y = 340 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: NISSAN
Fahrzeugtyp: C13
Genehm.Nr.: e9*2007/46*3086*..
Handelsbez.: PULSAR
Variante(n): Frontantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 380 VA
26P x = 250 y = 330 VA
27B x = 300 y = 320 HA
27I x = 250 y = 270 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 380 8 VA
26N x = 300 y = 380 8 VA
27F x = 300 y = 320 8 HA
27H x = 300 y = 320 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: NISSAN
Fahrzeugtyp: ZE1
Genehm.Nr.: e9*2007/46*6537*..
Handelsbez.: Nissan Leaf
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 200 y = 200 VA
26B x = 250 y = 250 VA
27I x = 200 y = 200 HA
27I x = 250 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 250 y = 250 8 VA
26J x = 250 y = 250 25 VA
27H x = 250 y = 250 8 HA
27F x = 250 y = 250 20 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0416-19-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207
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Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 17.08.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: NISSAN
Fahrzeugtyp: F15
Genehm.Nr.: e11*2007/46*0132*..
Handelsbez.: NISSAN JUKE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 400 VA
26P x = 250 y = 350 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 400 20 VA
26N x = 300 y = 400 8 VA
27F x = 300 y = 400 20 HA
27H x = 300 y = 400 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.