Gutachten 366-0416-19-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207 ANLAGE: 65 BMW, BMW AG Radtyp: TTRY Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 04.07.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 16 Fahrzeughersteller Bayerische Motorenwerke AG, BMW AG Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 47 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum TTRY8BA47EC666 PCD112 ET47 ohne 66,6 730 2288 05/20 TTRY8BA47ED666 PCD112 ET47 ohne 66,6 730 2288 05/20 TTRY8BA47EO666 PCD112 ET47 ohne 66,6 730 2288 05/20 TTRY8BA47ES666 PCD112 ET47 ohne 66,6 730 2288 05/20 TTRY8BP47EC666 PCD112 ET47 ohne 66,6 730 2288 05/20 TTRY8BP47ED666 PCD112 ET47 ohne 66,6 730 2288 05/20 TTRY8BP47EO666 PCD112 ET47 ohne 66,6 730 2288 05/20 TTRY8BP47ES666 PCD112 ET47 ohne 66,6 730 2288 05/20 §22 53207*05 TTRY8SA47EC666 PCD112 ET47 ohne 66,6 730 2288 05/20 TTRY8SA47ED666 PCD112 ET47 ohne 66,6 730 2288 05/20 TTRY8SA47EO666 PCD112 ET47 ohne 66,6 730 2288 05/20 TTRY8SA47ES666 PCD112 ET47 ohne 66,6 730 2288 05/20 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : Bayerische Motorenwerke AG, BMW AG Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : OE-Schraube ww. ZJBC Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm Verkaufsbezeichnung: BMW X REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F1X e1*2007/46*1676*.. 85 - 170 215/55R17 M+S 12O; 52J BMW X1 (F48); 225/55R17 M+S 11A; 12N; 248; 52J Allradantrieb; 235/50R17 M+S 11A; 12A; 248; 52J Frontantrieb; 235/55R17 M+S 11A; 12A; 248; 52J 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 7NM; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 76S; 77E; 4DL Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0416-19-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207 ANLAGE: 65 BMW, BMW AG Radtyp: TTRY Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 04.07.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 16 Verkaufsbezeichnung: BMW X REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F2X e1*2007/46*1824*.. 85 - 170 215/55R17 M+S 11A; 248; 52J BMW X2 (F39); 215/60R17 M+S 11A; 248; 52J 10B; 11B; 11G; 11H; 225/55R17 97 11A; 248 12A; 51A; 7NM; 71C; 235/50R17 96 11A; 244 71K; 721; 725; 73C; 235/55R17 99 11A; 244 74C; 76S 245/50R17 99 11A; 244; 26P Verkaufsbezeichnung: BMW 1ER-REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F1H e1*2007/46*2018*.. 80 - 110 195/55R17 92 12T; 52J Schräghecklimousine; 80 - 140 205/50R17 93 12A Allradantrieb; 215/45R17 91 12A Frontantrieb; 215/50R17 91 11A; 12A; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R17 91 12A 51A; 7OO; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 76S Verkaufsbezeichnung: BMW 2ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F2AT e1*2007/46*1675*.. 70 - 170 195/55R17 M+S 12O; 52J BMW Active Tourer F45; §22 53207*05 F2GT e1*2007/46*1677*.. 205/50R17 93 11A; 12A; 248 BMW Gran Tourer F46; 205/55R17 91W 11A; 12A; 248 Allradantrieb; 215/50R17 91W 11A; 12A; 248 Frontantrieb; 225/45R17 91W 11A; 12A; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 225/50R17 94 11A; 12A; 245; 248; 51A; 7NM; 71C; 71K; 26N; 27U 721; 725; 73C; 74C; 76S; 77E; 4DL F2GC e1*2007/46*2064*.. 85 - 140 195/55R17 M+S 12N 10B; 11B; 11G; 11H; 205/50R17 93 12A 51A; 7NM; 7OO; 71C; 215/50R17 91 12A 71K; 721; 725; 73C; 225/45R17 91 12A 74C; 76S Verkaufsbezeichnung: Cooper SE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FML2E e1*2007/46*2063*.. 75 195/45R17 85 11A; 248 Schrägheck; 205/45R17 84 11A; 248 Frontantrieb; Elektro; 215/45R17 87 11A; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7NM; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; FGC Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0416-19-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207 ANLAGE: 65 BMW, BMW AG Radtyp: TTRY Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 04.07.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 16 Verkaufsbezeichnung: MINI Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FMCA e1*2007/46*1679*.. 55 - 155 195/45R17 85W 11A; 248 COOPER (F57); ONE 205/40R17 84W 11A; 24J; 244; 27I (F57); Cabrio; 205/45R17 84W 11A; 24J; 244; 27I Frontantrieb; 215/40R17 87 11A; 24J; 244; 27I 10B; 11B; 11G; 11H; 215/45R17 87 11A; 24J; 244; 27I 12A; 51A; 7NM; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 76S; 4DL FMK e1*2007/46*1683*.. 75 - 225 195/55R17 M+S 12T; 52J CLUBMAN JOHN COOPER 205/50R17 93 11A; 12A; 248 WORKS (F54); MINI 215/50R17 95 11A; 12A; 248; 26P CLUBMAN F54; 225/45R17 93 11A; 12A; 248 Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 7NM; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 76S; 77E; FGC; 4DL FML2 e1*2007/46*1678*.. 55 - 155 195/45R17 85W 11A; 248 COOPER (F56); ONE 205/45R17 84W 11A; 248 (F56); Schräghecklimousine; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; §22 53207*05 12A; 51A; 7NM; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 76S; 4DL FML4 e1*2007/46*1680*.. 55 - 155 195/45R17 85W 11A; 248 COOPER (F55); ONE (F55); Kombilimousine; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7NM; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 76S; 4DL Verkaufsbezeichnung: MINI, 2ER REIHE, X REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen UKL-L e1*2007/46*0371*.. 55 - 155 195/45R17 85W 11A; 248 Mini F55/F56/F57; ab 205/40R17 84W nicht 5-türig; 11A; 24J; e1*2007/46*0371*10; 244; 27I Cabrio; 205/45R17 84W nicht 5-türig; 11A; 24J; Schräghecklimousine; 244; 27I 3-türig; 5-türig; 215/40R17 87 nicht 5-türig; 11A; 24J; Frontantrieb; 244; 27I 10B; 11B; 11G; 11H; 215/45R17 87 nicht 5-türig; 11A; 24J; 12A; 51A; 7NM; 71C; 244; 27I 71K; 721; 725; 73C; 74C; 76S; 77E; 4DA; 4DL Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0416-19-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207 ANLAGE: 65 BMW, BMW AG Radtyp: TTRY Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 04.07.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 16 Verkaufsbezeichnung: MINI, 2ER REIHE, X REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen UKL-L e1*2007/46*0371*.. 70 - 170 195/55R17 M+S 12O; 52J BMW Active Tourer F45; 205/50R17 93 11A; 12A; 248 BMW Gran Tourer F46; 205/55R17 91W 11A; 12A; 248 Allradantrieb; 215/50R17 91W 11A; 12A; 248 Frontantrieb; 225/45R17 91W 11A; 12A; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 225/50R17 94 11A; 12A; 245; 248; 51A; 7NM; 71C; 71K; 26N; 27U 721; 725; 73C; 74C; 76S; 77E; 4DA; 4DL UKL-L e1*2007/46*0371*.. 85 - 170 215/55R17 M+S 12O; 52J BMW X1 (F48); 225/55R17 M+S 11A; 12N; 248; 52J Allradantrieb; 235/50R17 M+S 11A; 12A; 248; 52J Frontantrieb; 235/55R17 M+S 11A; 12A; 248; 52J 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 7NM; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 76S; 77E; 4DA; 4DL UKL-L e1*2007/46*0371*.. 75 - 225 195/55R17 M+S 12T; 52J CLUBMAN JOHN COOPER 205/50R17 93 11A; 12A; 248 WORKS (F54); MINI 215/50R17 95 11A; 12A; 248; 26P CLUBMAN F54; 225/45R17 93 11A; 12A; 248 Allradantrieb; Frontantrieb; §22 53207*05 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 7NM; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 76S; 77E; FGC; 4DA; 4DL Verkaufsbezeichnung: 2er Reihe Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen U2AT e1*2018/858*00117*.. 100 - 150 215/55R17 94 Frontantrieb; 225/50R17 94 10B; 11B; 11G; 11H; 225/55R17 97 12A; 51A; 7OO; 71C; 235/50R17 96 71K; 721; 725; 73C; 245/50R17 99 11A; 248; 26P 74C; 76S; 83P Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0416-19-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207 ANLAGE: 65 BMW, BMW AG Radtyp: TTRY Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 04.07.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 16 Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort §22 53207*05 aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0416-19-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207 ANLAGE: 65 BMW, BMW AG Radtyp: TTRY Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 04.07.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 16 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrz euges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27U) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maß e / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. §22 53207*05 4DA) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 36 10 6 856 227 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 4DL) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 36 10 6 856 209 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0416-19-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207 ANLAGE: 65 BMW, BMW AG Radtyp: TTRY Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 04.07.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 16 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 7NM) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 36 10 6 881 890 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nac hrüstkontrollsystem verwendet werden. 7OO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 36 10 6 877 937 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 83P) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm an der Vorderachse nicht zulässig. FGC) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit BREMBO-Festsattel (innenbelüftet) an der §22 53207*05 Vorderachse nicht zulässig. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0416-19-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207 ANLAGE: 65 BMW, BMW AG Radtyp: TTRY Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 04.07.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 16 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW Fahrzeugtyp: U2AT Genehm.Nr.: e1*2018/858*00117*.. Handelsbez.: 2er Reihe Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 245 y = 250 VA 26P x = 195 y = 200 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 270 y = 315 30 HA §22 53207*05 27H x = 270 y = 315 8 HA 26J x = 245 y = 250 25 VA 26N x = 245 y = 250 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0416-19-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207 ANLAGE: 65 BMW, BMW AG Radtyp: TTRY Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 04.07.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 16 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: FMK Genehm.Nr.: e1*2007/46*1683*.. Handelsbez.: MINI Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 250 y = 290 HA 27I x = 200 y = 240 HA 26B x = 290 y = 240 VA 26P x = 240 y = 190 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 53207*05 von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 250 y = 290 8 HA 26J y = 250 y = 290 30 VA 26N x = 290 y = 240 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0416-19-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207 ANLAGE: 65 BMW, BMW AG Radtyp: TTRY Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 04.07.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 16 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: F2GT Genehm.Nr.: e1*2007/46*1677*.. Handelsbez.: BMW 2ER REIHE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27U y = 140 y = 220 HA 27V y = 140 y = 220 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 270 y = 280 8 HA §22 53207*05 27F x = 270 y = 280 23 HA 26J x = 250 y = 250 30 VA 26N x = 250 y = 250 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0416-19-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207 ANLAGE: 65 BMW, BMW AG Radtyp: TTRY Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 04.07.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 16 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: UKL-L Genehm.Nr.: e1*2007/46*0371*.. Handelsbez.: MINI, 2ER REIHE, X REIHE Variante(n): Allradantrieb, BMW Active Tourer F45, BMW Gran Tourer F46, Frontantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27U y = 140 y = 220 HA 27V y = 140 y = 220 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 270 y = 280 23 HA §22 53207*05 27H x = 270 y = 280 8 HA 26J x = 250 y = 250 30 VA 26N x = 250 y = 250 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0416-19-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207 ANLAGE: 65 BMW, BMW AG Radtyp: TTRY Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 04.07.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 16 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: UKL-L Genehm.Nr.: e1*2007/46*0371*.. Handelsbez.: MINI, 2ER REIHE, X REIHE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 250 y = 290 HA 27I x = 200 y = 240 HA 26B x = 290 y = 240 VA 26P x = 240 y = 190 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 53207*05 von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 250 y = 290 8 HA 26J y = 250 y = 290 30 VA 26N x = 290 y = 240 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0416-19-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207 ANLAGE: 65 BMW, BMW AG Radtyp: TTRY Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 04.07.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 16 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: F2X Genehm.Nr.: e1*2007/46*1824*.. Handelsbez.: BMW X REIHE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27I x = 200 y = 200 HA 27B x = 250 y = 250 HA 26P x = 200 y = 200 VA 26B x = 250 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 53207*05 von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 250 y = 250 8 HA 27F x = 250 y = 250 25 HA 26N x = 250 y = 250 8 VA 26J x = 250 y = 250 30 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0416-19-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207 ANLAGE: 65 BMW, BMW AG Radtyp: TTRY Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 04.07.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 16 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: FMCA Genehm.Nr.: e1*2007/46*1679*.. Handelsbez.: MINI Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26Q x = 300 y = 300 VA 27Q x = 350 y = 380 HA §22 53207*05 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0416-19-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207 ANLAGE: 65 BMW, BMW AG Radtyp: TTRY Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 04.07.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 16 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: UKL-L Genehm.Nr.: e1*2007/46*0371*.. Handelsbez.: MINI, 2ER REIHE, X REIHE Variante(n): Frontantrieb, Schräghecklimousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26Q x = 300 y = 300 VA 27Q x = 350 y = 380 HA §22 53207*05 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0416-19-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207 ANLAGE: 65 BMW, BMW AG Radtyp: TTRY Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 04.07.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 16 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: F2AT Genehm.Nr.: e1*2007/46*1675*.. Handelsbez.: BMW 2ER REIHE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27U y = 140 y = 220 HA 27V y = 140 y = 220 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 270 y = 280 23 HA §22 53207*05 27H x = 270 y = 280 8 HA 26J x = 250 y = 250 30 VA 26N x = 250 y = 250 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.