Gutachten 366-0416-19-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207 ANLAGE: 9 RENAULT Radtyp: TTRY Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 06.12.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 4 Fahrzeughersteller RENAULT Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 48 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 108/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum TTRYHBA48C601 PCD108 ET48 Ø70.1 Ø60.1 60,1 Kunststoff 730 2288 05/20 TTRYHBA48D601 PCD108 ET48 Ø70.1 Ø60.1 60,1 Kunststoff 730 2288 05/20 TTRYHBA48S601 PCD108 ET48 Ø70.1 Ø60.1 60,1 Kunststoff 730 2288 05/20 TTRYHBP48C601 PCD108 ET48 Ø70.1 Ø60.1 60,1 Kunststoff 730 2288 05/20 TTRYHBP48D601 PCD108 ET48 Ø70.1 Ø60.1 60,1 Kunststoff 730 2288 05/20 TTRYHBP48S601 PCD108 ET48 Ø70.1 Ø60.1 60,1 Kunststoff 730 2288 05/20 TTRYHSA48C601 PCD108 ET48 Ø70.1 Ø60.1 60,1 Kunststoff 730 2288 05/20 TTRYHSA48D601 PCD108 ET48 Ø70.1 Ø60.1 60,1 Kunststoff 730 2288 05/20 §22 53207*06 TTRYHSA48S601 PCD108 ET48 Ø70.1 Ø60.1 60,1 Kunststoff 730 2288 05/20 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : RENAULT Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : JM; G; J Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJR4 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : K; J Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJR2 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : G; K 110 Nm für Typ : J 130 Nm für Typ : JM Verkaufsbezeichnung: RENAULT ESPACE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen K e2*98/14*0265*.. 85 - 177 225/55R17 12T; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 7AP; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 74U; 76S Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0416-19-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207 ANLAGE: 9 RENAULT Radtyp: TTRY Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 06.12.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 4 Verkaufsbezeichnung: RENAULT LAGUNA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G e2*98/14*0206*.. 66 - 103 215/45R17 87W 5ET 10B; 11B; 11G; 11H; 66 - 152 215/45R17 91W 12K; 51A; 7AP; 71C; 225/45R17 51G 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 74U Verkaufsbezeichnung: RENAULT SCENIC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JM e2*2001/116*0274*.. 83 - 110 205/55R17 51G kurzer Radstand; langer Radstand; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 74U; 4B1 Verkaufsbezeichnung: RENAULT VELSATIS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen J e2*98/14D0263*.., 83 - 177 225/55R17 51G 10B; 11B; 11G; 11H; e2*98/14*0263*.. 12K; 51A; 7AP; 7BW; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 74U; 76S §22 53207*06 J e2*98/14D0263*.., 83 - 127 225/55R17 51G nur Fz. mit 4- e2*98/14*0263*.. Zylindermotor; 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 7AP; 7BW; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 74U; 76S Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0416-19-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207 ANLAGE: 9 RENAULT Radtyp: TTRY Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 06.12.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 4 gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befes tigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung). 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 4B1) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 40 700 55 78R (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. §22 53207*06 Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1090kg. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0416-19-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207 ANLAGE: 9 RENAULT Radtyp: TTRY Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 06.12.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 4 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 74U) Die Sonderräder müssen an der Radanschlußfläche plan anliegen. Überstehende Teil e wie Zentrierstifte, Befestigungsschrauben, Sicherungsringe, müssen entfernt werden oder durch geeignete Teile ersetzt werden. 76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 7AP) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 40 00 126 31R (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7BW) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 40 00 116 21R (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. §22 53207*06 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.