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							               Gutachten 366-0416-19-WIRD/N6
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207
               ANLAGE: 110 TOYOTA                                                   Radtyp: TTRY
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 06.12.2022
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                               Fahrzeughersteller              TOYOTA




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 7 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 48
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 108/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-      zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff          Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                      last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                      in kg      in mm     datum
               TTRYHBA48C651           PCD108 ET48            Ø70.1 Ø65.1                 65,1     Kunststoff        730      2288    05/20
               TTRYHBA48D651           PCD108 ET48            Ø70.1 Ø65.1                 65,1     Kunststoff        730      2288    05/20
               TTRYHBA48S651           PCD108 ET48            Ø70.1 Ø65.1                 65,1     Kunststoff        730      2288    05/20
               TTRYHBP48C651           PCD108 ET48            Ø70.1 Ø65.1                 65,1     Kunststoff        730      2288    05/20
               TTRYHBP48D651           PCD108 ET48            Ø70.1 Ø65.1                 65,1     Kunststoff        730      2288    05/20
               TTRYHBP48S651           PCD108 ET48            Ø70.1 Ø65.1                 65,1     Kunststoff        730      2288    05/20
               TTRYHSA48C651           PCD108 ET48            Ø70.1 Ø65.1                 65,1     Kunststoff        730      2288    05/20
               TTRYHSA48D651           PCD108 ET48            Ø70.1 Ø65.1                 65,1     Kunststoff        730      2288    05/20
§22 53207*06




               TTRYHSA48S651           PCD108 ET48            Ø70.1 Ø65.1                 65,1     Kunststoff        730      2288    05/20
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : TOYOTA
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJP0


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 115 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     PROACE CITY, PROACE CITY ELECTRIC
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen        Auflagen zu Reifen                     Auflagen
                E            e2*2007/46*0686*.. 55 - 96 205/55R17 95  121; 5HR                               Frontantrieb; inkl.
                                                                                                             Elektro;
                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                             725; 73C; 74A; 74H;
                                                                                                             74P; 77E; 830




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0416-19-WIRD/N6
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207
               ANLAGE: 110 TOYOTA                                               Radtyp: TTRY
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 06.12.2022
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               Verkaufsbezeichnung:     PROACE CITY VERSO, PROACE CITY VERSO ELECTRIC
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen       Auflagen zu Reifen Auflagen
               E            e2*2007/46*0685*.. 55 - 96 205/55R17 95 121; 5HR           Frontantrieb; inkl.
                                                                                       Elektro;
                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                       51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                       725; 73C; 74A; 74H;
                                                                                       74P; 77E; 830


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der näc hsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
§22 53207*06




                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               121) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 7 mm (einschließlich Kettenschloss)
                    auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1380kg.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0416-19-WIRD/N6
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207
               ANLAGE: 110 TOYOTA                                                Radtyp: TTRY
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 06.12.2022
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               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
                    Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
               74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                    Zentrierringe verwendet werden.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
               830) Die Verwendung der Räder ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit innenbelüfteten
                    Bremsscheiben (Ø 304mm, 28mm) an der Vorderachse in Verbindung mit ZF-Bremssattel OE Nr. 16 478
                    799/800 80 und/oder der Kennzeichnung "60 PSA Groupe 78TGX80089413F"
§22 53207*06




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.