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							               Gutachten 366-0416-19-WIRD/N10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207
               ANLAGE: 10 VOLVO                                                     Radtyp: TTRY
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 12.07.2024
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                               Fahrzeughersteller              VOLVO, VOLVO CAR CORPORATION




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 7 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)        : 48
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 108/5                       Zentrierart              : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                               Mittenl Zentrierring-      zul.       zul.      gültig
                                                                                      och     werkstoff          Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung           in mm                      last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                       in kg      in mm     datum
               TTRYHBA48C634           PCD108 ET48            Ø70.1 Ø63.4                 63,4      Kunststoff        730      2288    05/20
               TTRYHBA48D634           PCD108 ET48            Ø70.1 Ø63.4                 63,4      Kunststoff        730      2288    05/20
               TTRYHBA48S634           PCD108 ET48            Ø70.1 Ø63.4                 63,4      Kunststoff        730      2288    05/20
               TTRYHBP48C634           PCD108 ET48            Ø70.1 Ø63.4                 63,4      Kunststoff        730      2288    05/20
               TTRYHBP48D634           PCD108 ET48            Ø70.1 Ø63.4                 63,4      Kunststoff        730      2288    05/20
               TTRYHBP48S634           PCD108 ET48            Ø70.1 Ø63.4                 63,4      Kunststoff        730      2288    05/20
               TTRYHSA48C634           PCD108 ET48            Ø70.1 Ø63.4                 63,4      Kunststoff        730      2288    05/20
               TTRYHSA48D634           PCD108 ET48            Ø70.1 Ø63.4                 63,4      Kunststoff        730      2288    05/20
§22 53207*10




               TTRYHSA48S634           PCD108 ET48            Ø70.1 Ø63.4                 63,4      Kunststoff        730      2288    05/20
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : VOLVO, VOLVO CAR CORPORATION
               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : M; M-2D
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJF5


               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : U; F; X; Z
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJVB


               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                                            Typ : A; B-2D; A-2D; B
               Zubehör                                    : OE-Schraube + ZJVA


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 90 Nm für Typ : M; M-2D
                                                            110 Nm für Typ : M
                                                            130 Nm für Typ : M




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0416-19-WIRD/N10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207
               ANLAGE: 10 VOLVO                                                 Radtyp: TTRY
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 12.07.2024
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                                                       130 Nm ( nur V40 ) für Typ : M
                                                       140 Nm für Typ : A; A-2D; B; B-2D; F; U; X; Z
               Verkaufsbezeichnung:     C30
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               M-2D         e1*2001/116*0427*.. 73 - 125 215/45R17      87W     5ET                     VOLVO C30 (Coupe);
                                                73 - 169 205/50R17      89W                             Frontantrieb;
                                                         215/45R17      87Y     5ET                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         215/50R17      91                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                         225/45R17      91                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74H; 74P; 76S; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     S60, V60, V60 Cross Country
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               Z            e4*2007/46*1315*..  110 - 186 235/50R17 96                                  V60; nicht Polizei;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74H; 74P; 76S; 77E;
                                                                                                        DEB

               Verkaufsbezeichnung:     VOLVO S40, V50, C70, C30,V40
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               M            e4*2001/116*0076*.. 73 - 107 215/45R17 87W          5ET                     VOLVO S40, V50;
§22 53207*10




                                                                                                        Kombi;
                                                  73 - 169 205/50R17 89W                                Limousine;
                                                           215/45R17 91                                 Frontantrieb;
                                                           225/45R17 90                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74H; 74P; 77E; 4AE;
                                                                                                        4DK
               M             e4*2001/116*0076*.. 73 - 125  215/45R17    87W     5ET                     VOLVO C30 (Coupe);
                                                  73 - 169 205/50R17    89W                             Frontantrieb;
                                                           215/45R17    87Y     5ET                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           215/50R17    91                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                           225/45R17    91                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74H; 74P; 76S; 77E;
                                                                                                        4AE; 4DK
               M             e4*2001/116*0076*.. 84 - 157  205/50R17    89      12O                     VOLVO V40
                                                  84 - 187 205/50R17    89W     12O                     CrossCountry;
                                                           205/55R17    91      12I                     Allradantrieb;
                                                           215/50R17    91      12Q                     Frontantrieb;
                                                           215/55R17    94      12A                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           225/50R17    94      12A                     51A; 71C; 71K; 721;
                                                           235/50R17    96      11A; 12A; 245           725; 73C; 74A; 74H;
                                                                                                        74P; 76S; 77E; 4AE;
                                                                                                        4DK




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0416-19-WIRD/N10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207
               ANLAGE: 10 VOLVO                                                 Radtyp: TTRY
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 12.07.2024
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                                                                                                                  Seite: 3 von 9
               Verkaufsbezeichnung:     VOLVO S40, V50, C70, C30,V40
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               M            e4*2001/116*0076*.. 84 - 187 205/50R17              51G                     VOLVO V40;
                                                         215/45R17 91W                                  Frontantrieb;
                                                         215/50R17 91W                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         225/45R17 91W                                  12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74H; 74P; 76S; 77E;
                                                                                                        4AE; 4DK

               Verkaufsbezeichnung:     VOLVO S60, V60, S60 Cross Country, V60 Cross Country
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen         Auflagen zu Reifen   Auflagen
               F            e9*2007/46*0023*.. 110 - 187 215/60R17 96                        S60 Cross Country;
                                                         225/55R17 97                        V60 Cross Country;
                                                         235/55R17 99                        Allradantrieb;
                                                         245/50R17 99   11A; 27I             Frontantrieb;
                                                         255/50R17 101  11A; 26P; 27I        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                             74H; 74P; 76S; 77E;
                                                                                             4AE; 4DK
               F            e9*2007/46*0023*.. 84 - 224 215/50R17 95    12I                  nicht S60 Cross
                                                         225/45R17 94   12A                  Country; nicht V60
                                                         225/50R17 94   11A; 12A; 54A        Cross Country; Kombi;
§22 53207*10




                                                                                             Stufenheck;
                                                                                             Allradantrieb;
                                                                                             Frontantrieb;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             51A; 573; 71C; 71K;
                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                             74H; 74P; 76S; 77E;
                                                                                             4AE; 4DK

               Verkaufsbezeichnung:     VOLVO S80
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               A            e9*2001/116*0057*.. 80 - 232 225/50R17              51G                     Allradantrieb;
               A-2D         e1*2001/116*0504*..                                                         Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                        74H; 74P; 76S; 77E;
                                                                                                        4AE; 4WE

               Verkaufsbezeichnung:     V70, XC70
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               B            e9*2001/116*0065*.. 120 - 224 225/55R17     97      51J                     VOLVO XC70;
               B-2D         e1*2001/116*0505*..           225/60R17     99      51J                     Allradantrieb;
                                                          235/55R17     99                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          245/50R17     99                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                          245/55R17     102                             721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                        74H; 74P; 76S; 76T;
                                                                                                        77E; 4AE; 4DK



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0416-19-WIRD/N10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207
               ANLAGE: 10 VOLVO                                                 Radtyp: TTRY
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 12.07.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     V70, XC70
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               B            e9*2001/116*0065*.. 80 - 224 225/50R17              51G                     VOLVO V70;
               B-2D         e1*2001/116*0505*..                                                         Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                        74H; 74P; 76S; 77E;
                                                                                                        4AE; 4DK

               Verkaufsbezeichnung:     XC40, C40, EX40, EC40
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
               X            e9*2007/46*3146*.. 95 - 184 235/60R17       102     12O                     XC40; nicht Elektro;
                                                        235/65R17       104     12A                     inkl. Hybrid;
                                                        245/55R17       102     12A                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        255/55R17       104     11A; 12A; 26P           51A; 71C; 71K; 721;
                                                        255/60R17       106     11A; 12A; 26P           725; 73C; 74A; 74H;
                                                                                                        74P; 76S; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     XC60, XC60 T8 Twin Engine, XC60 Hybrid
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen          Auflagen zu Reifen             Auflagen
               U            e4*2007/46*1220*.. 110 - 187 235/65R17 104                                  XC60;
                                                         245/65R17 107                                  Niveauregulierung;
§22 53207*10




                                                         255/60R17 106                                  Luftfederung;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74H; 74P; 76S; 77E;
                                                                                                        DEB


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0416-19-WIRD/N10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207
               ANLAGE: 10 VOLVO                                                  Radtyp: TTRY
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 12.07.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 5 von 9
                      Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von
                      der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehm igung oder ein
                    Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                    Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                    vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
                      Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                      wird, möglich.
               12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                    Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
§22 53207*10




               12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                    wird, möglich.
               12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
                    auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
               245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                    nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                      der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / B ereiche sind dem
                      beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               4AE) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 31302096 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst -Kontrollsystem verwendet
                    werden.
               4DK) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 31341893 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0416-19-WIRD/N10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207
               ANLAGE: 10 VOLVO                                                  Radtyp: TTRY
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 12.07.2024
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                      Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                      werden.
               4WE) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 31341893 ( nur e9*2001/116*0057*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
                    muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
                    Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                    des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                      Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
               54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                    Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                    wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                    berücksichtigen.
               573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
§22 53207*10




                    Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                    Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1090kg.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                    werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
                    Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0416-19-WIRD/N10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207
               ANLAGE: 10 VOLVO                                                  Radtyp: TTRY
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 12.07.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
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                     serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
                     zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
               74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
                    Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
               74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur z ulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                    Zentrierringe verwendet werden.
               76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
                    Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
               DEB) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 345 mm an
                    der Vorderachse nicht zulässig
§22 53207*10




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0416-19-WIRD/N10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207
               ANLAGE: 10 VOLVO                                                 Radtyp: TTRY
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 12.07.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 8 von 9


               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      VOLVO
                      Fahrzeugtyp:     X
                      Genehm.Nr.:      e9*2007/46*3146*..
                      Handelsbez.:     XC40, C40, EX40, EC40

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            27I                     x = 200              y = 200                  HA
                            26P                     x = 150              y = 200                  VA
                            26B                     x = 200              y = 250                  VA
                            27B                     x = 250              y = 250                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 53207*10




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 200        y = 250             8                VA
                            26J                  x = 200        y = 250            25                VA
                            27H                  x = 250        y = 250             8                HA
                            27F                  x = 250        y = 250            15                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0416-19-WIRD/N10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207
               ANLAGE: 10 VOLVO                                                 Radtyp: TTRY
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 12.07.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      VOLVO
                      Fahrzeugtyp:     F
                      Genehm.Nr.:      e9*2007/46*0023*..
                      Handelsbez.:     VOLVO S60, V60, S60 Cross Country, V60 Cross Country

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 300              y = 300                  VA
                            26P                     x = 250              y = 250                  VA
                            27B                     x = 300              y = 300                  HA
                            27I                     x = 250              y = 250                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 53207*10




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 300        y = 300            25                VA
                            26N                  x = 300        y = 300             8                VA
                            27H                  x = 300        y = 300             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.