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							Gutachten 366-0416-19-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207
ANLAGE: 105 HYUNDAI                                                    Radtyp: TTRY
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                          Stand: 17.08.2021
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                Fahrzeughersteller              HYUNDAI, Hyundai Motor Company, HYUNDAI Motor
                                                Company, HYUNDAI MOTOR (CZ), HYUNDAI MOTOR
                                                EUROPE




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 J X 17 H2                   Einpreßtiefe (mm)       : 48
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                                Mittenl Zentrierring-      zul.       zul.      gültig
                                                                        och     werkstoff          Rad-       Abroll    ab
                        Kennzeichnung          Kennzeichnung            in mm                      last       umf.      Fertig
                        Rad                    Zentrierring                                        in kg      in mm     datum
TTRY0BA48C671           PCD114,3 ET48          Ø71.6 Ø67.1                   67,1     Kunststoff        730      2288    05/20
TTRY0BA48D671           PCD114,3 ET48          Ø71.6 Ø67.1                   67,1     Kunststoff        730      2288    05/20
TTRY0BA48S671           PCD114,3 ET48          Ø71.6 Ø67.1                   67,1     Kunststoff        730      2288    05/20
TTRY0BP48C671           PCD114,3 ET48          Ø71.6 Ø67.1                   67,1     Kunststoff        730      2288    05/20
TTRY0BP48D671           PCD114,3 ET48          Ø71.6 Ø67.1                   67,1     Kunststoff        730      2288    05/20
TTRY0BP48S671           PCD114,3 ET48          Ø71.6 Ø67.1                   67,1     Kunststoff        730      2288    05/20
TTRY0SA48C671           PCD114,3 ET48          Ø71.6 Ø67.1                   67,1     Kunststoff        730      2288    05/20
TTRY0SA48D671           PCD114,3 ET48          Ø71.6 Ø67.1                   67,1     Kunststoff        730      2288    05/20
TTRY0SA48S671           PCD114,3 ET48          Ø71.6 Ø67.1                   67,1     Kunststoff        730      2288    05/20
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : HYUNDAI, Hyundai Motor Company, HYUNDAI Motor Company,
                                             HYUNDAI MOTOR (CZ), HYUNDAI MOTOR EUROPE
Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : PDE; (Kegelbund)
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJM5


Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : FDH; FD;
                                             MD; YN; FE; GDH; LM; AE; TLE; FS; TL; GDH-HME; TM; JC-HME;
                                             OSE; ELH; DM; TLE-HME; OS; JC
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJM5


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm   für   Typ : FD; FDH; TL; TLE; TLE-HME
                                             107 Nm   für   Typ : AE; DM; ELH; FS; GDH; GDH-HME; LM; MD; YN
                                             110 Nm   für   Typ : JC; JC-HME
                                             120 Nm   für   Typ : FE; PDE
                                             127 Nm   für   Typ : OS; OSE; TM



                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0416-19-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207
ANLAGE: 105 HYUNDAI                                              Radtyp: TTRY
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 17.08.2021
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Verkaufsbezeichnung:     ELANTRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen           Auflagen zu Reifen        Auflagen
MD           e4*2007/46*0254*.. 94 - 97       215/40R17 87     12O                       Stufenheck;
                                              215/45R17        12T; 51G                  Frontantrieb;
                                              225/45R17 91     11A; 12A; 245             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         51A; 7BC; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74H; 74P

Verkaufsbezeichnung:     HYUNDAI SANTA FE, GRAND SANTA FE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen    Auflagen zu Reifen                  Auflagen
DM           e11*2007/46*0633*.. 110 - 147 235/65R17 12T; 51G                            nicht Grand Santa Fe;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                         725; 73C; 74A; 74H;
                                                                                         74P; 4CT

Verkaufsbezeichnung:     Ioniq
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW       Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
AE           e4*2007/46*1157*..     25 - 100 205/50R17 89      11A; 26B; 26N; 27F        Frontantrieb;
                                             215/45R17 91      11A; 26N; 26P; 27H        10B; 11B; 11G; 11H;
                                             225/45R17 91      11A; 26B; 26N; 27F        12A; 51A; 7MX; 71C;
                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                         74A; 74H; 74P

Verkaufsbezeichnung:     IX20
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen           Auflagen zu Reifen        Auflagen
JC           e4*2007/46*0207*..,    57 - 94   205/45R17   88                             Schrägheck 4-türig;
              e4*2007/46*0223*..              205/50R17   89                             Frontantrieb;
JC-HME        e13*2007/46*1605*..             215/45R17   87                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/45R17   91   11A; 245                  12A; 51A; 7AK; 7FQ;
                                                                                         71C; 71K; 721; 725;
                                                                                         73C; 74A; 74H; 74P

Verkaufsbezeichnung:     IX35, TUCSON, LM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
ELH          e11*2007/46*0192*.. 85 - 135 215/60R17 96         51J                       auch Facelift 2013;
LM           e11*2007/46*0128*..          215/65R17 99         51J                       Allradantrieb;
                                          225/60R17 99                                   Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 7AM;
                                                                                         71C; 71K; 721; 725;
                                                                                         73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                                         76S; 4AY; 4DW; 4DX




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0416-19-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207
ANLAGE: 105 HYUNDAI                                              Radtyp: TTRY
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 17.08.2021
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Verkaufsbezeichnung:     i30
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
GDH          e11*2007/46*0337*.., 66 - 100 205/45R17      88                             Kombi; Schrägheck; 3-
             e11*2007/46*0338*..           205/50R17      89                             türig; 5-türig;
GDH-HME      e13*2007/46*1604*..           215/45R17      87                             Frontantrieb;
                                           225/45R17      91                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74H; 74P; 4CT

Verkaufsbezeichnung:     i30, i30CW
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
FD           e11*2001/116*0313*.. 66 - 105 205/45R17      88   51J                       i 30CW (Kombi);
FDH          e11*2001/116*0343*..          205/50R17      89   11A; 24M; 51J             Frontantrieb;
                                           215/45R17      87   5ET                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                           225/45R17      91   11A; 24M                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74H; 74P; 4BO
FD            e11*2001/116*0313*.. 66 - 105   205/45R17   88   51J                       Nicht i 30CW (Kombi);
FDH           e11*2001/116*0343*..            205/50R17   89   11A; 24M; 51J             Frontantrieb;
                                              215/45R17   87   5ET                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/45R17   91   11A; 24M                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74H; 74P; 4BO

Verkaufsbezeichnung:     i30, i30N
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
PDE          e11*2007/46*3807*.., 70 - 118 205/45R17      88                             i30 Fastback;
             e5*2007/46*1075*..            205/50R17      89   11A; 26P                  Kombilimousine;
                                           215/45R17      87                             Schrägheck; 5-türig;
                                           225/45R17      91                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 7NL; 71C;
                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                         74A; 74H; 74P; 76S

Verkaufsbezeichnung:     Kona, Kauai
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen           Auflagen zu Reifen        Auflagen
OS           e4*2007/46*1259*.. 26 - 28       205/50R17   89   12R                       KONA EV; Frontantrieb;
OSE          e4*2007/46*1522*..               205/55R17   91   12I                       Höchste Dreißig-
                                              205/60R17   93   12A                       Minuten-Leistung;
                                              215/50R17   91   12A                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/55R17   94   12I                       51A; 7NL; 71C; 71K;
                                              225/50R17   94   12A                       721; 725; 73C; 74A;
                                              235/50R17   96   11A; 12A; 248; 26P        74H; 74P; 76S
                                              245/50R17   99   11A; 12A; 24J; 248;
                                                               26P




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0416-19-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207
ANLAGE: 105 HYUNDAI                                              Radtyp: TTRY
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 17.08.2021
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Verkaufsbezeichnung:     Kona, Kauai
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
OS           e4*2007/46*1259*.. 77 - 146 205/50R17       89    12R                       KONA; nicht KONA EV;
                                         205/55R17       91    12I                       Allradantrieb;
                                         205/60R17       93    12A                       Frontantrieb;
                                         215/50R17       91    12A                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                         215/55R17       94    12I                       51A; 7NL; 71C; 71K;
                                         225/50R17       94    12A                       721; 725; 73C; 74A;
                                         235/50R17       96    11A; 12A; 248; 26P        74H; 74P; 76S
                                         245/50R17       99    11A; 12A; 24J; 248;
                                                               26P

Verkaufsbezeichnung:     NEXO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW      Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
FE           e9*2007/46*6592*..      32      225/60R17 99      12I                       Wasserstoffbetrieb;
                                             235/55R17 99      12I                       Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         51A; 7MI; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74H; 74P

Verkaufsbezeichnung:     Santa Fe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
TM           e4*2007/46*1318*.. 110 - 148 235/65R17 104        12I                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                          255/60R17 106        12A                       51A; 7MI; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74H; 74P; 76S; 82J

Verkaufsbezeichnung:     TUCSON, IX35
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
TL           e11*2007/46*2711*.., 85 - 136 215/60R17 96        nur wenn 16" Bereifung    10B; 11B; 11G; 11H;
              e5*2007/46*1084*..                               serienmäßig; 12Q          51A; 7MI; 71C; 71K;
TLE           e11*2007/46*2724*..,           215/65R17 99      nur wenn 16" Bereifung    721; 725; 73C; 74A;
              e5*2007/46*1076*..                               serienmäßig; 12A          74H; 74P
TLE-HME       e13*2007/46*1612*..            225/60R17 99      12K

Verkaufsbezeichnung:     VELOSTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
FS           e11*2007/46*0194*.. 97 - 137 215/45R17 87                                   Schrägheck;
                                          225/45R17 91                                   Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74H; 74P; 76S; 4C0




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0416-19-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207
ANLAGE: 105 HYUNDAI                                               Radtyp: TTRY
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 17.08.2021
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Verkaufsbezeichnung:     VENGA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
YN           e4*2007/46*0130*.., 55 - 94      205/50R17 89                                Schrägheck;
               e4*2007/46*0131*..             215/45R17 87                                Frontantrieb;
                                              225/45R17 91                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74H; 74P; 4CQ; 4CT


Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter A ngabe von
     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pfl icht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
       Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
       wird, möglich.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0416-19-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207
ANLAGE: 105 HYUNDAI                                               Radtyp: TTRY
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12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des max imal möglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend is t. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage z u entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.




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27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
4AY) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 52933 3M000 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst -Kontrollsystem verwendet
     werden.
4BO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 52933 2L600 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst -Kontrollsystem verwendet
     werden.
4C0) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 52933 2V100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
4CQ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 52933 1J000 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
     werden.
4CT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 52933 3N100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das S ystem muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
4DW) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 52933 2Y450 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
4DX) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsys tems mit Sensoren Art.
     Nr.: 52933 2S400 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
       Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0416-19-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207
ANLAGE: 105 HYUNDAI                                              Radtyp: TTRY
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      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
7AK) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 52933 2M650 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
7AM) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 52933 2S410 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
7BC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 52933 3X305 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
7FQ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 52933 1J000 ( nur e4*2007/46*0207*..,e4*2007/46*0223*..) (nur wenn auch original verbaut) ist
     zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein
     geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
7MI) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrolls ystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 52933 C1100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den



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                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 17.08.2021
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       Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
       werden.
7MX) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 52933 D4100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
7NL) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 52933 F2000 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
82J)   Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 340mm
       an der Vorderachse nicht zulässig.




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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      HYUNDAI
       Fahrzeugtyp:     OS
       Genehm.Nr.:      e4*2007/46*1259*..
       Handelsbez.:     Kona, Kauai

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26P                     x = 200              y = 200                  VA
             26B                     x = 250              y = 250                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26N                  x = 250        x = 250             8                VA
             26J                  x = 250        y = 250            30                VA
             27H                  x = 250        y = 250             8                HA
             27F                  x = 250        y = 250            30                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0416-19-WIRD/N3
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ANLAGE: 105 HYUNDAI                                              Radtyp: TTRY
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 17.08.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      HYUNDAI
       Fahrzeugtyp:     AE
       Genehm.Nr.:      e4*2007/46*1157*..
       Handelsbez.:     Ioniq

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26B                     x = 300              y = 300                  VA
             26P                     x = 250              y = 250                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26N                  x = 300        y = 300             8                VA
             26J                  x = 300        y = 300            30                VA
             27H                  x = 250        y = 350             8                HA
             27F                  x = 250        y = 350            30                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0416-19-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207
ANLAGE: 105 HYUNDAI                                              Radtyp: TTRY
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 17.08.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      HYUNDAI
       Fahrzeugtyp:     PDE
       Genehm.Nr.:      e11*2007/46*3807*..
       Handelsbez.:     i30, i30N

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26P                     x = 220              y = 200                  VA
             26B                     x = 270              y = 250                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26J                  x = 270        y = 250            30                VA
             26N                  x = 270        y = 250             8                VA
             27F                  x = 250        y = 260            30                HA
             27H                  x = 250        y = 210             8                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0416-19-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207
ANLAGE: 105 HYUNDAI                                              Radtyp: TTRY
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 17.08.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      HYUNDAI
       Fahrzeugtyp:     PDE
       Genehm.Nr.:      e5*2007/46*1075*..
       Handelsbez.:     i30, i30N

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26P                     x = 220              y = 200                  VA
             26B                     x = 270              y = 250                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26J                  x = 270        y = 250            30                VA
             26N                  x = 270        y = 250             8                VA
             27F                  x = 250        y = 260            30                HA
             27H                  x = 250        y = 210             8                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0416-19-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207
ANLAGE: 105 HYUNDAI                                              Radtyp: TTRY
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 17.08.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      HYUNDAI
       Fahrzeugtyp:     OSE
       Genehm.Nr.:      e4*2007/46*1522*..
       Handelsbez.:     Kona, Kauai

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26P                     x = 200              y = 200                  VA
             26B                     x = 250              y = 250                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26N                  x = 250        x = 250             8                VA
             26J                  x = 250        y = 250            30                VA
             27H                  x = 250        y = 250             8                HA
             27F                  x = 250        y = 250            30                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.