Gutachten 366-0416-19-WIRD/N10 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207 ANLAGE: 107 KIA Radtyp: TTRY Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 12.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 12 Fahrzeughersteller KIA Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 48 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum TTRY0BA48C671 PCD114,3 ET48 Ø71.6 Ø67.1 67,1 Kunststoff 730 2288 05/20 TTRY0BA48D671 PCD114,3 ET48 Ø71.6 Ø67.1 67,1 Kunststoff 730 2288 05/20 TTRY0BA48S671 PCD114,3 ET48 Ø71.6 Ø67.1 67,1 Kunststoff 730 2288 05/20 TTRY0BP48C671 PCD114,3 ET48 Ø71.6 Ø67.1 67,1 Kunststoff 730 2288 05/20 TTRY0BP48D671 PCD114,3 ET48 Ø71.6 Ø67.1 67,1 Kunststoff 730 2288 05/20 TTRY0BP48S671 PCD114,3 ET48 Ø71.6 Ø67.1 67,1 Kunststoff 730 2288 05/20 TTRY0SA48C671 PCD114,3 ET48 Ø71.6 Ø67.1 67,1 Kunststoff 730 2288 05/20 TTRY0SA48D671 PCD114,3 ET48 Ø71.6 Ø67.1 67,1 Kunststoff 730 2288 05/20 §22 53207*10 TTRY0SA48S671 PCD114,3 ET48 Ø71.6 Ø67.1 67,1 Kunststoff 730 2288 05/20 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : KIA Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : DE; (Kegelbund) Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJM5 Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : SG2; DE; PSEV; PS; UM; JF; XM FL; QL; TF; SK3; AM Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJM5 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 105 Nm für Typ : AM 107 Nm für Typ : SK3; XM FL 108 Nm für Typ : PS; PSEV; TF; UM 110 Nm für Typ : JF 120 Nm für Typ : DE; QL; SG2 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0416-19-WIRD/N10 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207 ANLAGE: 107 KIA Radtyp: TTRY Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 12.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 12 Verkaufsbezeichnung: NIRO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen SG2 e9*2018/858*11241*.. 68 - 78 205/50R17 89 12Q Frontantrieb; Hybrid; 205/55R17 91 12Q 10B; 11B; 11G; 11H; 215/50R17 91 11A; 12A; 26P 51A; 7P1; 71C; 71K; 215/55R17 94 11A; 12A; 26P 721; 725; 73C; 74A; 225/50R17 94 11A; 12A; 248; 26P; 74P; 76S 27I 235/50R17 96 11A; 12A; 246; 248; 26B; 27H; 27I SG2 e9*2018/858*11241*.. 50 - 59 215/55R17 94 11A; 26P Frontantrieb; Elektro; 225/50R17 94 11A; 248; 26P; 27I 10B; 11B; 11G; 11H; 235/50R17 96 11A; 245; 248; 26B; 12A; 51A; 7P1; 71C; 27H; 27I 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S Verkaufsbezeichnung: Niro, Niro Plus Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DE e4*2007/46*1139*.. 77 205/50R17 89 124 nicht Niro Plus; 205/55R17 91 12A Frontantrieb; 215/50R17 91 12A 10B; 11B; 11G; 11H; 215/55R17 94 11A; 12A; 26P 51A; 7MX; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; §22 53207*10 74P; 76S DE e4*2007/46*1139*.. 27 - 29 215/55R17 94 121 nicht Niro Plus; 225/50R17 94 11A; 12A; 26P Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 7MX; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: Optima Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JF e4*2007/46*1018*.. 99 - 132 205/55R17 91 Kombi; Limousine; 215/50R17 91 Frontantrieb; 215/55R17 94 10B; 11B; 11G; 11H; 225/50R17 94 11A; 245 12A; 51A; 7MX; 71C; 225/55R17 97 11A; 245 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S Verkaufsbezeichnung: OPTIMA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen TF e4*2007/46*0255*.. 100 - 121 205/55R17 91 Limousine; Stufenheck; 215/50R17 91 Frontantrieb; 215/55R17 94 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R17 91 12A; 51A; 7AK; 71C; 225/50R17 94 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S; 4CQ Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0416-19-WIRD/N10 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207 ANLAGE: 107 KIA Radtyp: TTRY Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 12.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 12 Verkaufsbezeichnung: SORENTO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen UM e4*2007/46*0894*.. 136 - 204 235/65R17 12K; 51G Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S; 82T; 4CT XM FL e11*2007/46*0634*.. 110 - 204 235/65R17 12T; 51G Kombi; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 4CT Verkaufsbezeichnung: SOUL Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen AM e4*2001/116*0139*.., 85 - 103 205/50R17 89 51J Frontantrieb; e4*2007/46*0133*.. 215/45R17 87 51J 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R17 91 12A; 51A; 71C; 71K; 225/50R17 94 11A; 24J; 248; 54F 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S; 4CQ PS e4*2007/46*0825*.. 91 - 113 205/50R17 89 nur mit Radabdeckung 205/55R17 91 Serie; Frontantrieb; §22 53207*10 215/50R17 91 10B; 11B; 11G; 11H; 215/55R17 94 12A; 51A; 71C; 71K; 225/50R17 94 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S; 4B9 PS e4*2007/46*0825*.. 24 - 113 205/50R17 89 Ohne PSEV e9*2007/46*6160*.. 205/55R17 91 Radhausverbreiter. 215/50R17 91 Serie; Frontantrieb; 215/55R17 94 10B; 11B; 11G; 11H; 225/50R17 94 11A; 245; 248 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S; 4B9 SK3 e4*2007/46*1365*.. 27 - 29 215/55R17 94 12Q Frontantrieb; 225/50R17 94 12A 10B; 11B; 11G; 11H; 235/50R17 96 11A; 12A; 245; 248; 51A; 7MX; 71C; 71K; 26P 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: Sportage Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen QL e11*2007/46*3139*.. 85 - 136 215/60R17 96 12O Allradantrieb; 225/60R17 99 12N Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 7OT; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0416-19-WIRD/N10 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207 ANLAGE: 107 KIA Radtyp: TTRY Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 12.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 12 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die §22 53207*10 Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehm igung oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 121) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 7 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Ket tenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung). 12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0416-19-WIRD/N10 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207 ANLAGE: 107 KIA Radtyp: TTRY Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 12.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 12 12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens §22 53207*10 (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kuns tstoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 4B9) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 52933 B2100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das Sy stem muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0416-19-WIRD/N10 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207 ANLAGE: 107 KIA Radtyp: TTRY Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 12.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 12 4CQ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 52933 1J000 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst -Kontrollsystem verwendet werden. 4CT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsys tems mit Sensoren Art. Nr.: 52933 3N100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden. §22 53207*10 Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen. Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMME R auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0416-19-WIRD/N10 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207 ANLAGE: 107 KIA Radtyp: TTRY Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 12.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 12 Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 7AK) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 52933 2M650 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7MX) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 52933 D4100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7OT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 52933 D9100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7P1) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 52940 CG100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet §22 53207*10 werden. 82T) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser ab 340mm an der Vorderachse nicht zulässig. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0416-19-WIRD/N10 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207 ANLAGE: 107 KIA Radtyp: TTRY Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 12.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 12 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: KIA Fahrzeugtyp: DE Genehm.Nr.: e4*2007/46*1139*.. Handelsbez.: Niro, Niro Plus Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 270 VA 26P x = 200 y = 220 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 250 y = 270 8 VA §22 53207*10 26J x = 250 y = 270 24 VA 27H x = 270 y = 280 8 HA 27F x = 270 y = 280 27 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0416-19-WIRD/N10 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207 ANLAGE: 107 KIA Radtyp: TTRY Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 12.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 12 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: KIA Fahrzeugtyp: SK3 Genehm.Nr.: e4*2007/46*1365*.. Handelsbez.: SOUL Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 280 VA 26P x = 250 y = 230 VA 27B x = 300 y = 255 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] §22 53207*10 26J x = 300 y = 280 20 VA 26N x = 300 y = 280 8 VA 27F x = 300 y = 255 20 HA 27H x = 300 y = 255 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0416-19-WIRD/N10 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207 ANLAGE: 107 KIA Radtyp: TTRY Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 12.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 12 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: KIA Fahrzeugtyp: DE Genehm.Nr.: e4*2007/46*1139*.. Handelsbez.: Niro, Niro Plus Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 270 VA 26P x = 200 y = 220 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 250 y = 270 8 VA §22 53207*10 26J x = 250 y = 270 24 VA 27H x = 270 y = 280 8 HA 27F x = 270 y = 280 27 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0416-19-WIRD/N10 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207 ANLAGE: 107 KIA Radtyp: TTRY Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 12.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 12 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: KIA Fahrzeugtyp: SG2 Genehm.Nr.: e9*2018/858*11241*.. Handelsbez.: NIRO Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 270 y = 250 VA 26P x = 220 y = 200 VA 27B x = 280 y = 350 HA 27I x = 230 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 53207*10 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 270 y = 250 25 VA 26N x = 270 y = 250 8 VA 27F x = 280 y = 350 30 HA 27H x = 280 y = 350 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0416-19-WIRD/N10 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207 ANLAGE: 107 KIA Radtyp: TTRY Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 12.07.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 12 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: KIA Fahrzeugtyp: SG2 Genehm.Nr.: e9*2018/858*11241*.. Handelsbez.: NIRO Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 270 y = 250 VA 26P x = 220 y = 200 VA 27B x = 280 y = 350 HA 27I x = 230 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 53207*10 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 270 y = 250 15 VA 26N x = 270 y = 250 8 VA 27F x = 280 y = 350 25 HA 27H x = 280 y = 350 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.