Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
Seite 11
Seite 12
Seite 13
							Gutachten 366-0416-19-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207
ANLAGE: 102 MAZDA                                                    Radtyp: TTRY
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 17.08.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                            Seite: 1 von 13

                Fahrzeughersteller              MAZDA, Mazda Motor Corporation, Mazda Motor Logistics
                                                Europe




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 48
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-      zul.       zul.      gültig
                                                                      och     werkstoff          Rad-       Abroll    ab
                        Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                      last       umf.      Fertig
                        Rad                    Zentrierring                                      in kg      in mm     datum
TTRY0BA48C671           PCD114,3 ET48          Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff        730      2288    05/20
TTRY0BA48D671           PCD114,3 ET48          Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff        730      2288    05/20
TTRY0BA48S671           PCD114,3 ET48          Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff        730      2288    05/20
TTRY0BP48C671           PCD114,3 ET48          Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff        730      2288    05/20
TTRY0BP48D671           PCD114,3 ET48          Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff        730      2288    05/20
TTRY0BP48S671           PCD114,3 ET48          Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff        730      2288    05/20
TTRY0SA48C671           PCD114,3 ET48          Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff        730      2288    05/20
TTRY0SA48D671           PCD114,3 ET48          Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff        730      2288    05/20
TTRY0SA48S671           PCD114,3 ET48          Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff        730      2288    05/20
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : MAZDA, Mazda Motor Corporation, Mazda Motor Logistics
                                             Europe
Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJM5


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm für Typ : CA; ER; ERE; GG/GY; GG1; GH; GHE; KE; KF;
                                             NC1; NC1E; SE; TA
                                             120 Nm für Typ : BK; BL; BLE; CR1; CW; GH; GJ
                                             126 Nm für Typ : DJ1
                                             130 Nm für Typ : BP; BPE
                                             135 Nm für Typ : DM
                                             140 Nm für Typ : BL




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0416-19-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207
ANLAGE: 102 MAZDA                                                Radtyp: TTRY
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 17.08.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 2 von 13
Verkaufsbezeichnung:     MAZDA CX-30
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
DM           e13*2007/46*2041*.. 85 - 137 215/60R17      96                              Kombilimousine;
                                          225/55R17      97                              Frontantrieb; inkl.
                                          225/60R17      99                              Hybrid;
                                          235/55R17      99                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 7OX; 71C;
                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                         74A; 74P; 76S

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA CX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
KE           e13*2007/46*1247*.. 110 - 143 225/60R17     99    122                       inkl. Mj.2015; nur CX-
KF           e13*2007/46*1803*..           225/65R17     102   122                       5; Allradantrieb;
                                           235/60R17     102   122                       Frontantrieb;
                                           235/65R17     104   12A                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         51A; 573; 7AS; 71C;
                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                         74A; 74P; 76S; 77E

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA CX-7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
ER           e11*2001/116*0308*.. 120 - 191 235/65R17 104      52J                       Allradantrieb;
ERE          e13*2007/46*1109*..            255/60R17 106      52J                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                         74A; 74P; 76S; 76Z

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA MX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
NC1          e11*2001/116*0202*.. 93 - 118 205/40R17 80                                  MX-5 "Softtop"; MX-5
NC1E         e1*2001/116*0371*..           205/45R17 84                                  "Roadster Coupe";
                                           215/40R17 83        11A; 24J; 24M             Cabrio;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                         74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA RX-8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
SE           e11*2001/116*0199*.. 141 - 170 225/50R17          51G; 52J                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12T; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 76Z

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA XEDOS 6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
CA           e13*96/79*0028*.., 76 - 106 215/40R17             11A; 22B; 631             10B; 11B; 11G; 11H;
              G138                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0416-19-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207
ANLAGE: 102 MAZDA                                                Radtyp: TTRY
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 17.08.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 3 von 13
Verkaufsbezeichnung:     MAZDA XEDOS 9
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW     Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
TA           e13*98/14*0002*.. 120    215/50R17 91                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                      225/45R17 90                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P
TA            e13*95/54*0002*..,   105 - 123 225/45R17-90      11A; 21M; 52A             Nur Vorderachslenkung;
              G517                 105 - 155 225/45R17         11A; 21M; 52A; 631        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 2, MAZDA CX-3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
DJ1          e1*2007/46*1335*.. 77 - 115 215/50R17       91    12I                       Mazda CX-3; Kombi;
                                         215/55R17       94    12I                       Allradantrieb;
                                         225/50R17       94    124                       Frontantrieb;
                                         225/55R17       97    124                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         51A; 7AS; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 77E

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
BK           e1*2001/116*0234*.. 62 - 110 205/50R17 89                                   Stufenheck;
                                          215/45R17 87                                   Schrägheck;
                                          225/45R17 90                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P
BK            e1*2001/116*0234*.. 191        205/50R17         51G; 52J                  Mazda 3 MPS;
                                             215/45R17 87      52J                       Schrägheck;
                                             225/45R17 91      52J                       Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 76S; 76Z
BL            e11*2001/116*0262*.. 191       205/50R17         51G; 52J                  bis Mj.2013;
                                             215/45R17 91      52J                       Schrägheck;
                                             225/45R17 91      52J                       Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                         74A; 74P; 76S; 76Z;
                                                                                         77E




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0416-19-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207
ANLAGE: 102 MAZDA                                                Radtyp: TTRY
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 17.08.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 4 von 13
Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
BL           e11*2001/116*0262*.. 74 - 121 205/50R17      89    11A; 26P                 ab Mj.2013; ab
                                           205/55R17      91    11A; 26P                 e11*2001/116*0262*10;
                                           215/50R17      91    11A; 26P; 27I            (Typ BM/BN);
                                           225/50R17      94    11A; 26B; 26N; 27I       Limousine; Schrägheck;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                         74A; 74P; 76S; 77E
BL            e11*2001/116*0262*.. 76 - 111   205/50R17   89                             bis Mj.2013;
BLE           e13*2007/46*1071*.. 76 - 136    205/50R17   89W                            Stufenheck;
                                              215/45R17   91                             Schrägheck;
                                              225/45R17   91                             Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                         74A; 74P; 76S; 77E

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
CR1          e13*2001/116*0156*.. 81 - 107 205/50R17 91                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                           215/45R17 91                                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                           225/45R17 91                                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P
CW            e1*2007/46*0433*..   85 - 110 205/50R17 93        11A; 22I                 Kombi; Frontantrieb;
                                            215/45R17 91        11A; 22I                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                            225/45R17 91        11A; 21P; 22I            12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                         74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
GG/GY        e1*98/14*0188*..     88 - 122 215/45R17 87W 5ET                             Kombi; Stufenheck;
GG1          e11*2001/116*0203*..          215/45R17 91                                  Schrägheck;
                                           225/45R17 90                                  Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                         74A; 74P; 76S




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0416-19-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207
ANLAGE: 102 MAZDA                                                Radtyp: TTRY
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 17.08.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 5 von 13
Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW         Reifen        Auflagen zu Reifen            Auflagen
GG1          e11*2001/116*0203*.. 122        215/45R17 87  5ET                           für Fz. mit 18"
                                             M+S
                                             215/45R17 91                                Bereifung; Kombi;
                                             M+S
                                   191       215/45R17 91H                               Stufenheck;
                                             M+S
                                                                                         Schrägheck;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                         74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6, MAZDA CX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
GH           e1*2001/116*0448*.. 107 - 143 225/50R17     94    12N                       ab Mj.2012; inkl.
GJ           e1*2007/46*1001*..            225/55R17           12T; 51G                  Mj.2015; Kombi;
                                           235/50R17     96    12A                       Stufenheck;
                                           235/55R17     99    12A                       Allradantrieb;
                                           245/50R17     99    12A                       Frontantrieb; nur
                                                                                         Mazda 6;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         51A; 7AS; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 76S; 77E
GH            e1*2001/116*0448*.. 83 - 136   205/50R17   91    51J                       bis Mj.2012; Kombi;
GHE           e13*2007/46*1075*..            205/55R17   91    51J                       Frontantrieb; nur
                                             215/50R17   91    11A; 21S; 24J; 24M        Mazda 6;
                                             225/45R17   91                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                             225/50R17   94    11A; 21S; 24J; 24M        12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                         74A; 74P; 76S; 77E
GH            e1*2001/116*0448*.. 88 - 125  205/55R17    91    51J                       ab
GHE           e13*2007/46*1075*..           215/50R17    91    11A; 245                  e13*2007/46*1075*02;
                                            225/45R17    91                              ab
                                   88 - 132 205/50R17    93    51J                       e1*2001/116*0448*06;
                                            205/55R17    91W   51J                       bis Mj.2012;
                                            215/50R17    91W   11A; 245                  Stufenheck;
                                            215/55R17    94    11A; 245                  Schrägheck;
                                            225/45R17    91W                             Frontantrieb; nur
                                            225/50R17    94    11A; 22I; 24J; 248        Mazda 6;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                         74A; 74P; 76S; 77E




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0416-19-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207
ANLAGE: 102 MAZDA                                                Radtyp: TTRY
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 17.08.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 6 von 13
Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6, MAZDA CX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
GH           e1*2001/116*0448*.. 110 - 143 225/60R17     99    122                       inkl. Mj.2015; nur CX-
                                           225/65R17     102   122                       5; Allradantrieb;
                                           235/60R17     102   122                       Frontantrieb;
                                           235/65R17     104   12A                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         51A; 573; 7AS; 71C;
                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                         74A; 74P; 76S; 77E
GH            e1*2001/116*0448*.. 88 - 125  205/50R17    91    51J                       nur bis
GHE           e13*2007/46*1075*..           205/55R17    91    51J                       e13*2007/46*1075*01;
                                            215/50R17    91    11A; 24J; 24M             nur bis
                                            225/45R17    91                              e1*2001/116*0448*05;
                                   88 - 136 205/50R17    91W   51J                       Schrägheck;
                                            205/55R17    91W   51J                       Frontantrieb; nur
                                            215/50R17    91W   11A; 24J; 24M             Mazda 6;
                                            225/45R17    91W                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                            225/50R17    94    11A; 22I; 24J; 24M        12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                         74A; 74P; 76S; 77E
GJ            e1*2007/46*1001*..   107 - 141 225/50R17   94    12N                       Kombi; Stufenheck;
                                             225/55R17         12T; 51G                  Frontantrieb;
                                             235/50R17   96    12A                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                             235/55R17   99    12A                       51A; 7AS; 71C; 71K;
                                             245/50R17   99    12A                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 76S; 77E

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
BP           e13*2007/46*1972*.. 85 - 137 205/50R17 89                                   Limousine;
BPE          e13*2007/46*2249*..          205/55R17 91                                   Schräghecklimousine;
                                          215/50R17 91         11A; 26P                  Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 7G3; 7OX;
                                                                                         71C; 71K; 721; 725;
                                                                                         73C; 74A; 74P


Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.



                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0416-19-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207
ANLAGE: 102 MAZDA                                                 Radtyp: TTRY
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 17.08.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 7 von 13
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO bericht igen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
122) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
       Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
       wird, möglich.
12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausrei chende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0416-19-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207
ANLAGE: 102 MAZDA                                                 Radtyp: TTRY
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 17.08.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 8 von 13
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bz w.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0416-19-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207
ANLAGE: 102 MAZDA                                                 Radtyp: TTRY
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 17.08.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 9 von 13
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
       Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52A) Diese Reifengröße ist nicht mit M+S-Profil zulässig.
52J)   Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
       konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
     Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebrac ht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0416-19-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207
ANLAGE: 102 MAZDA                                                Radtyp: TTRY
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 17.08.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 10 von 13
7AS) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren A rt.
     Nr.: BHB637140 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
7G3) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: BHB637140 ( nur e13*2007/46*1972*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
     muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
     Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
7OX) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: BDEL-37-140 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0416-19-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207
ANLAGE: 102 MAZDA                                                Radtyp: TTRY
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 17.08.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 11 von 13


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      MAZDA
       Fahrzeugtyp:     BPE
       Genehm.Nr.:      e13*2007/46*2249*..
       Handelsbez.:     MAZDA3

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26B                     x = 290              y = 325                  VA
             26P                     x = 340              y = 375                  VA
             27B                     x = 285              y = 365                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26J                  x = 290        y = 325            30                VA
             26J                  x = 290        y = 325             8                VA
             27F                  x = 285        y = 365            22                HA
             27H                  x = 285        y = 365             8                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0416-19-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207
ANLAGE: 102 MAZDA                                                Radtyp: TTRY
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 17.08.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 12 von 13

Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      MAZDA
       Fahrzeugtyp:     BP
       Genehm.Nr.:      e13*2007/46*1972*..
       Handelsbez.:     MAZDA3

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26B                     x = 290              y = 325                  VA
             26P                     x = 340              y = 375                  VA
             27B                     x = 285              y = 365                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26J                  x = 290        y = 325            30                VA
             26J                  x = 290        y = 325             8                VA
             27F                  x = 285        y = 365            22                HA
             27H                  x = 285        y = 365             8                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0416-19-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53207
ANLAGE: 102 MAZDA                                                Radtyp: TTRY
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 17.08.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 13 von 13

Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      MAZDA
       Fahrzeugtyp:     BL
       Genehm.Nr.:      e11*2001/116*0262*..
       Handelsbez.:     MAZDA 3

       Variante(n):     ab e11*2001/116*0262*10, ab Mj.2013

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26B                     x = 370              y = 400                  VA
             27I                     x = 300              y = 370                  HA
             27B                     x = 350              y = 400                  HA
             26P                     x = 320              y = 375                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26N                  x = 370        y = 400             8                VA
             26J                  x = 370        y = 400            30                VA
             27H                  x = 350        y = 400             8                HA
             27F                  x = 350        y = 400            15                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.