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							Gutachten 366-0416-19-WIRD
zur Erteilung der ABE 53207
ANLAGE: 50 SKODA                                                     Radtyp: TTRY
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 06.06.2020
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                Fahrzeughersteller              SKODA




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 49
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
               Kennzeichnung                   Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
               Rad                             Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
TTRY8BA49ED571 PCD112 ET49                     ohne                        57,1                    730     2288    05/20
TTRY8BP49ED571 PCD112 ET49                     ohne                        57,1                    730     2288    05/20
TTRY8SA49ED571 PCD112 ET49                     ohne                        57,1                    730     2288    05/20
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SKODA
Befestigungsteile                          : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm
Zubehör                                    : OE-Schraube ww. ZJV8


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm für Typ : NX; 1Z; 3T; 5E
                                             140 Nm für Typ : NU
Verkaufsbezeichnung:     KAROQ
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen        Auflagen
NU           e8*2007/46*0272*.. 85 - 140 205/55R17 91               12R                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                         205/60R17 93               12R                       51A; 71C; 71K; 721;
                                         215/50R17 91               12R                       725; 73C; 74C; 76S;
                                         215/55R17 94               12R                       77E
                                         215/60R17 96               12R
                                         225/50R17 94               12I
                                         225/55R17 97               12I

Verkaufsbezeichnung:     SKODA OCTAVIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen        Auflagen
NX           e8*2007/46*0355*.. 85 - 110 205/50R17 89               124                       nicht Octavia Scout;
                                         205/55R17 91               124                       Kombilimousine;
                                         215/50R17 91               12A                       Frontantrieb;
                                         215/55R17 94               12A                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                         225/50R17 94               12A                       51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                              725; 73C; 74C; 76S;
                                                                                              77E


                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0416-19-WIRD
zur Erteilung der ABE 53207
ANLAGE: 50 SKODA                                                  Radtyp: TTRY
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 06.06.2020
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Verkaufsbezeichnung:     SKODA OCTAVIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
1Z           e11*2001/116*0230*.., 55 - 118 205/50R17 89W 5FM; 51J                        Nicht Octavia Scout;
               e11*2007/46*0012*..
                                              215/45R17 91       51J                      Kombi; Allradantrieb;
                                     55 - 147 205/50R17 93       5FM; 51J; 52J            Frontantrieb;
                                              M+S
                                              225/45R17 91                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74C; 77E
1Z             e11*2001/116*0230*.., 103 - 118 205/50R17 91      52J                      Nur Octavia Scout;
               e11*2007/46*0012*..
                                              205/55R17 91       52J                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/50R17 91       52J                      12K; 51A; 71C; 71K;
                                              225/45R17 91       52J                      721; 725; 73C; 74C;
                                              225/50R17          51G                      77E
1Z             e11*2001/116*0230*.., 55 - 118 205/50R17 89W      5FM; 51J                 Limousine;
               e11*2007/46*0012*..
                                              215/45R17 91       51J                      Frontantrieb;
                                     55 - 147 225/45R17 91                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74C; 77E
5E             e11*2007/46*0243*.., 63 - 180 205/50R17 91                                 ab
               e11*2007/46*0244*..,          215/45R17 91                                 e11*2007/46*0243*01;
               e8*2007/46*0318*..            225/45R17           51G                      ab
                                                                                          e11*2007/46*0244*01;
                                                                                          nicht Octavia Scout;
                                                                                          Kombi; Limousine;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                          51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74C; 77E

Verkaufsbezeichnung:     SUPERB
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
3T           e11*2001/116*0326*.., 77 - 191 205/50R17 93Y 51J                             bis
               e11*2007/46*0014*..
                                              225/45R17          51G                      e11*2001/116*0326*31;
                                                                                          Kombi; Allradantrieb;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12K; 51A; 573; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74C; 76S; 77E




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0416-19-WIRD
zur Erteilung der ABE 53207
ANLAGE: 50 SKODA                                                  Radtyp: TTRY
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 06.06.2020
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Verkaufsbezeichnung:     SUPERB
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
3T           e11*2001/116*0326*.., 77 - 191 225/45R17            51G                      bis
               e11*2007/46*0014*..
                                                                                          e11*2001/116*0326*31;
                                                                                          Stufenheck;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                          51A; 573; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74C;
                                                                                          76S; 77E

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
       Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
       wird, möglich.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0416-19-WIRD
zur Erteilung der ABE 53207
ANLAGE: 50 SKODA                                                  Radtyp: TTRY
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 06.06.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 4 von 4
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
     konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1160kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
     Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
     serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
     zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.