Gutachten 366-0415-19-WIRD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53208
ANLAGE: 58 AUDI Radtyp: TTR7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 18.12.2024
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 1 von 18
Fahrzeughersteller AUDI
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 1/2 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 27
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig
Rad Zentrierring in kg in mm datum
TTR78BA27EC666 PCD112 ET27 ohne 66,6 750 2141 05/20
TTR78BA27ED666 PCD112 ET27 ohne 66,6 750 2141 05/20
TTR78BP27EC666 PCD112 ET27 ohne 66,6 750 2141 05/20
TTR78BP27ED666 PCD112 ET27 ohne 66,6 750 2141 05/20
TTR78SA27EC666 PCD112 ET27 ohne 66,6 750 2141 05/20
TTR78SA27ED666 PCD112 ET27 ohne 66,6 705 2288 05/20
TTR78SA27ED666 PCD112 ET27 ohne 66,6 735 2178 05/20
TTR78SA27ED666 PCD112 ET27 ohne 66,6 750 2141 05/20
§22 53208*12
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Hinweis zum Verwendungsbereich:
Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
(z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJMM
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : B8; B81; F2; 4G; 4G1; 4H
140 Nm für Typ : FY; 8R; 8R1; 8R2
Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B81 e13*2007/46*1084*.. 88 - 195 225/50R17 94 11A; 21P; 22B; 24J; AUDI A4 bis MJ2015;
24M Kombi; Frontantrieb;
235/45R17 94 11A; 21P; 22I; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M 12A; 51A; 71C; 71K;
245/45R17 95 11A; 21P; 22B; 24J; 721; 725; 73C; 74A;
24M 76S; 77E
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0415-19-WIRD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53208
ANLAGE: 58 AUDI Radtyp: TTR7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 18.12.2024
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 2 von 18
Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B81 e13*2007/46*1084*.. 100 - 210 225/55R17 97 A4 Allroad Quattro ab
235/50R17 96 11A; 26P; 27H MJ2016;
235/55R17 99 11A; 26P; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
245/50R17 99 11A; 245; 248; 26P; 12A; 51A; 71C; 71K;
27H 721; 725; 73C; 74A;
76S; 77E
B81 e13*2007/46*1084*.. 100 - 195 225/50R17 51G AUDI A5 Sportback bis
235/45R17 94 MJ2016; 4-türig;
245/45R17 51G Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 76S; 77E
B81 e13*2007/46*1084*.. 100 - 210 225/50R17 95 12I A5 Coupé (B9) ab
235/45R17 93Y 12O MJ2016; A5 Sportback
235/50R17 96 12A (B9) ab MJ2016; A5
245/45R17 95 12A Cabrio (B9) ab MJ2016;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
§22 53208*12
725; 73C; 74A; 76S;
77E
B81 e13*2007/46*1084*.. 100 - 195 225/50R17 94 11A; 21P; 22B; 24J; AUDI A4 bis MJ2015;
24M Nicht A4 Allroad
235/45R17 94 11A; 21P; 22I; 24J; Quattro; Kombi;
24M Allradantrieb;
245/45R17 95 11A; 21P; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M 12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 76S; 77E; 855
B81 e13*2007/46*1084*.. 100 - 180 225/50R17 94 12T; 52J Nur A4 Allroad
225/55R17 12T; 51G; 52J Quattro bis MJ2015;
235/50R17 96 12A; 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 573; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76S; 76Z; 77E
B81 e13*2007/46*1084*.. 90 - 210 225/50R17 95 11A; 245; 248; 26B; Nicht A4 Allroad
27B Quattro; AUDI A4 (B9)
235/45R17 97 11A; 26P; 27I ab MJ2016; Kombi;
235/50R17 96 11A; 245; 248; 26B; Limousine;
26N; 27B Allradantrieb;
245/45R17 95 11A; 245; 248; 26B; Frontantrieb;
27B 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76S; 77E
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0415-19-WIRD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53208
ANLAGE: 58 AUDI Radtyp: TTR7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 18.12.2024
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 3 von 18
Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 225/50R17 94 11A; 21P; 22B; 24J; AUDI A4 bis MJ2015;
24M Kombi; Frontantrieb;
235/45R17 94 11A; 21P; 22I; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M 12A; 51A; 71C; 71K;
245/45R17 95 11A; 21P; 22B; 24J; 721; 725; 73C; 74A;
24M 76S; 77E
B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 225/50R17 94 11A; 21P; 22B; 24J; AUDI A4 bis MJ2015;
24M Limousine;
235/45R17 94 11A; 21P; 22I; 24J; Frontantrieb;
24M 10B; 11B; 11G; 11H;
245/45R17 95 11A; 21P; 22B; 24J; 12A; 51A; 71C; 71K;
24M 721; 725; 73C; 74A;
76S; 77E
B8 e1*2001/116*0430*.. 125 - 195 225/50R17 94 AUDI S5 Coupé (8T)
235/45R17 94 bis MJ2016; AUDI A5
245/45R17 95 Coupe (8T) bis MJ2016;
125 - 260 225/50R17 51G; 52J Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 76S; 77E
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 210 225/55R17 97 A4 Allroad Quattro ab
§22 53208*12
235/50R17 96 11A; 26P; 27H MJ2016;
235/55R17 99 11A; 26P; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
245/50R17 99 11A; 245; 248; 26P; 12A; 51A; 71C; 71K;
27H 721; 725; 73C; 74A;
76S; 77E
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 195 225/50R17 51G AUDI A5 Sportback bis
235/45R17 94 MJ2016; 4-türig;
245/45R17 51G Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 76S; 77E
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 195 225/50R17 94 11A; 21P; 22B; 24J; AUDI A4 bis MJ2015;
24M Limousine;
235/45R17 94 11A; 21P; 22I; 24J; Allradantrieb;
24M 10B; 11B; 11G; 11H;
245/45R17 95 11A; 21P; 22B; 24J; 12A; 51A; 573; 71C;
24M 71K; 721; 725; 73C;
74A; 76S; 77E
B8 e1*2001/116*0430*.. 118 - 195 225/50R17 94 AUDI A5 Coupe (8T)
235/45R17 94 bis MJ2016;
245/45R17 95 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76S; 77E
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0415-19-WIRD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53208
ANLAGE: 58 AUDI Radtyp: TTR7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 18.12.2024
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 4 von 18
Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B8 e1*2001/116*0430*.. 90 - 210 225/50R17 95 11A; 245; 248; 26B; Nicht A4 Allroad
27B Quattro; AUDI A4 (B9)
235/45R17 97 11A; 26P; 27I ab MJ2016; Kombi;
235/50R17 96 11A; 245; 248; 26B; Limousine;
26N; 27B Allradantrieb;
245/45R17 95 11A; 245; 248; 26B; Frontantrieb;
27B 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76S; 77E
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 180 225/50R17 94 12T; 52J Nur A4 Allroad
225/55R17 12T; 51G; 52J Quattro bis MJ2015;
235/50R17 96 12A; 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 573; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76S; 76Z; 77E
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 195 225/50R17 94 11A; 21P; 22B; 24J; AUDI A4 bis MJ2015;
24M Nicht A4 Allroad
235/45R17 94 11A; 21P; 22I; 24J; Quattro; Kombi;
24M Allradantrieb;
245/45R17 95 11A; 21P; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M 12A; 51A; 573; 71C;
§22 53208*12
71K; 721; 725; 73C;
74A; 76S; 77E; 855
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 210 225/50R17 95 12I A5 Coupé (B9) ab
235/45R17 93Y 12O MJ2016; A5 Sportback
235/50R17 96 12A (B9) ab MJ2016; A5
245/45R17 95 12A Cabrio (B9) ab MJ2016;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 76S;
77E
B8 e1*2001/116*0430*.. 105 - 195 225/50R17 51G AUDI A5 Cabrio (8T)
235/45R17 94 bis MJ2016;
245/45R17 51G Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 76S; 77E
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0415-19-WIRD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53208
ANLAGE: 58 AUDI Radtyp: TTR7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 18.12.2024
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 5 von 18
Verkaufsbezeichnung: AUDI A8L, A8, S8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4H e1*2007/46*0284*.. 155 - 273 235/60R17 51G; 52J kurzer Radstand;
245/55R17 102 11A; 21P; 52J langer Radstand;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 75I; 76S; 76Z;
77E; 4B3
Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8R e13*2007/46*1083*.. 100 - 200 235/65R17 11A; 24N; 24O; 51G; 10B; 11B; 11G; 11H;
52J 12A; 51A; 573; 7BN;
255/60R17 106 11A; 24N; 24O; 52J 71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 76S; 76Z;
77E
Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5 HYBRID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8R2 e13*2007/46*1179*.. 100 - 200 235/65R17 11A; 24N; 24O; 51G; 10B; 11B; 11G; 11H;
52J 12A; 51A; 573; 7BN;
255/60R17 106 11A; 24N; 24O; 52J 71C; 71K; 721; 725;
§22 53208*12
73C; 74A; 76S; 76Z;
77E
Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5,SQ5,SQ5 TDI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8R e1*2001/116*0473*.. 100 - 200 235/65R17 11A; 24N; 24O; 51G; 10B; 11B; 11G; 11H;
52J 12A; 51A; 573; 7BN;
255/60R17 106 11A; 24N; 24O; 52J 71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 76S; 76Z;
77E
Verkaufsbezeichnung: A6/S6 Avant, A6 allroad quattro, A7/S7 Sportback,
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4G1 e13*2007/46*1147*.. 140 - 245 235/50R17 96 12M; 52J A7 Sportback; Coupe;
235/55R17 99 12T; 52J 4-türig;
245/50R17 99 11A; 12A; 26P; 270; Allradantrieb;
52J Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 573; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76S; 76Z; 77E
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0415-19-WIRD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53208
ANLAGE: 58 AUDI Radtyp: TTR7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 18.12.2024
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 6 von 18
Verkaufsbezeichnung: A6/S6 Avant, A6 allroad quattro, A7/S7 Sportback,
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4G1 e13*2007/46*1147*.. 100 - 150 225/50R17 94 11A; 270; 5HI; 52J A6; nicht A6 allroad
100 - 245 225/50R17 98 11A; 270; 52J quattro; Kombi;
225/55R17 97 11A; 270; 52J Stufenheck;
235/50R17 96 11A; 245; 248; 26P; Allradantrieb;
270; 52J Frontantrieb;
235/55R17 99 11A; 245; 248; 26P; 10B; 11B; 11G; 11H;
270; 52J 12A; 51A; 573; 71C;
245/50R17 99 11A; 245; 248; 26P; 71K; 721; 725; 73C;
271; 52J 74A; 76S; 76Z; 77E
Verkaufsbezeichnung: A6/S6 Avant/Limousine, A6 allroad quattro,A7 Sportback
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4G e1*2007/46*0436*.. 140 - 245 235/50R17 96 12M; 52J A7 Sportback; Coupe;
235/55R17 99 12T; 52J 4-türig;
245/50R17 99 11A; 12A; 26P; 270; Allradantrieb;
52J Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 573; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76S; 76Z; 77E
4G e1*2007/46*0436*.. 100 - 150 225/50R17 94 11A; 270; 5HI; 52J A6; nicht A6 allroad
100 - 245 225/50R17 98 11A; 270; 52J quattro; Kombi;
§22 53208*12
225/55R17 97 11A; 270; 52J Stufenheck;
235/50R17 96 11A; 245; 248; 26P; Allradantrieb;
270; 52J Frontantrieb;
235/55R17 99 11A; 245; 248; 26P; 10B; 11B; 11G; 11H;
270; 52J 12A; 51A; 573; 71C;
245/50R17 99 11A; 245; 248; 26P; 71K; 721; 725; 73C;
271; 52J 74A; 76S; 76Z; 77E
Verkaufsbezeichnung: A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro, A6 Avant 50/55
TFSI e
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F2 e1*2007/46*1801*.. 100 - 210 205/65R17 96 5IE; 51J A6; nicht A6 Avant
215/60R17 100 51J 50/55 TFSI e; nicht
215/65R17 103 51J A6 50/55 TFSI e;
225/60R17 103 11A; 248; 26P Kombilimousine;
235/55R17 103 11A; 245; 248; 26P Limousine;
235/60R17 102 11A; 245; 248; 26P Allradantrieb;
245/55R17 102 11A; 24J; 248; 26B; Frontantrieb;
27H 10B; 11B; 11G; 11H;
255/50R17 101 11A; 241; 244; 246; 12A; 51A; 7BN; 7UN;
26B; 27H 71C; 71K; 721; 725;
255/55R17 104 11A; 241; 244; 246; 73C; 74A; 75I; 76S;
26B; 27H 77E
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0415-19-WIRD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53208
ANLAGE: 58 AUDI Radtyp: TTR7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 18.12.2024
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 7 von 18
Verkaufsbezeichnung: Q5-, SQ5-, Q5 50 TFSI e-, Q5 55 TFSI e-, / -Sportback
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FY e1*2007/46*1550*.. 100 - 210 235/65R17 104 11A; 245; 248; 26N; Q5; Q5 Sportback; bis
M+S 52J e1*2007/46*1550*46;
245/65R17 107 11A; 24J; 248; 26N Allradantrieb;
255/60R17 106 11A; 241; 244; 246; Frontantrieb; inkl.
26J Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7BN; 7UN;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 75I; 76S;
77E
Verkaufsbezeichnung: Q5, SQ5, SQ5 TDI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8R1 e13*2007/46*1083*.. 100 - 200 235/65R17 11A; 24N; 24O; 51G; 10B; 11B; 11G; 11H;
52J 12A; 51A; 573; 7BN;
255/60R17 106 11A; 24N; 24O; 52J 71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 76S; 76Z;
77E
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
§22 53208*12
Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungs teile verwendet werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0415-19-WIRD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53208
ANLAGE: 58 AUDI Radtyp: TTR7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 18.12.2024
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 8 von 18
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
§22 53208*12
über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsm aßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0415-19-WIRD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53208
ANLAGE: 58 AUDI Radtyp: TTR7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 18.12.2024
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 9 von 18
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des K otflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
§22 53208*12
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosseri eteilen im Bereich
30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
24O) Die Radabdeckung an Achse 1 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0415-19-WIRD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53208
ANLAGE: 58 AUDI Radtyp: TTR7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 18.12.2024
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 10 von 18
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach E TRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
§22 53208*12
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
4B3) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 7PP 907 275 F (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0415-19-WIRD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53208
ANLAGE: 58 AUDI Radtyp: TTR7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 18.12.2024
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 11 von 18
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1340kg.
5IE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1420kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
§22 53208*12
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu s treichen.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
7BN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsys tems mit Sensoren Art.
Nr.: 5Q0 907 275 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7UN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 95C 907 255 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
855) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 350mm an der
Vorderachse nicht zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0415-19-WIRD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53208
ANLAGE: 58 AUDI Radtyp: TTR7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 18.12.2024
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 12 von 18
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: 4G
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0436*..
Handelsbez.: A6/S6 Avant/Limousine, A6 allroad quattro,A7 Sportback
Variante(n): Allradantrieb, Coupe, Nur A7
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 230 y = 250 VA
26P x = 180 y = 200 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 230 y = 250 28 VA
§22 53208*12
26N x = 230 y = 250 8 VA
27F x = 270 y = 350 27 HA
27H x = 270 y = 350 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0415-19-WIRD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53208
ANLAGE: 58 AUDI Radtyp: TTR7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 18.12.2024
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 13 von 18
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: F2
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1801*..
Handelsbez.: A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro, A6 Avant 50/55 TFSI e
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 200 y = 300 VA
26B x = 250 y = 350 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 250 y = 350 8 VA
§22 53208*12
26J x = 250 y = 350 30 VA
27H x = 200 y = 350 8 HA
27F x = 200 y = 350 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0415-19-WIRD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53208
ANLAGE: 58 AUDI Radtyp: TTR7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 18.12.2024
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 14 von 18
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: B8
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0430*..
Handelsbez.: AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 250 y = 200 VA
26B x = 300 y = 250 VA
27I x = 250 y = 300 HA
27B x = 300 y = 350 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 53208*12
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 300 y = 250 8 VA
26J x = 300 y = 250 25 VA
27H x = 300 y = 350 8 HA
27F x = 300 y = 350 25 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0415-19-WIRD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53208
ANLAGE: 58 AUDI Radtyp: TTR7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 18.12.2024
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 15 von 18
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: 4G
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0436*..
Handelsbez.: A6/S6 Avant/Limousine, A6 allroad quattro,A7 Sportback
Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Nur A6, Stufenheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 400 y = 200 VA
26P x = 350 y = 150 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 400 y = 200 22 VA
§22 53208*12
26N x = 400 y = 200 8 VA
27F x = 270 y = 400 30 HA
27H x = 270 y = 400 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0415-19-WIRD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53208
ANLAGE: 58 AUDI Radtyp: TTR7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 18.12.2024
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 16 von 18
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: B8
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0430*..
Handelsbez.: AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 300 VA
26P x = 250 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 300 20 VA
§22 53208*12
26N x = 300 y = 300 8 VA
27F x = 300 y = 350 30 HA
27H x = 250 y = 300 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0415-19-WIRD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53208
ANLAGE: 58 AUDI Radtyp: TTR7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 18.12.2024
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 17 von 18
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: FY
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1550*..
Handelsbez.: Q5-, SQ5-, Q5 50 TFSI e-, Q5 55 TFSI e-, / -Sportback
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 250 y = 250 VA
26P x = 250 y = 200 VA
27B x = 250 y = 300 HA
27I x = 250 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 53208*12
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 250 y = 250 10 VA
26N x = 250 y = 250 10 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0415-19-WIRD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53208
ANLAGE: 58 AUDI Radtyp: TTR7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 18.12.2024
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 18 von 18
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: QUATTRO
Fahrzeugtyp: FY
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1685*..
Handelsbez.: Q5
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 250 y = 250 VA
26P x = 250 y = 200 VA
27B x = 250 y = 300 HA
27I x = 250 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 53208*12
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 250 y = 250 10 VA
26N x = 250 y = 250 10 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.