Gutachten 366-0415-19-WIRD/N11 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53208 ANLAGE: 71 ALFA ROMEO, FCA Radtyp: TTR7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.08.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 4 Fahrzeughersteller ALFA ROMEO S.p.A., FCA Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 1/2 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Verwendung von Lockreisversatzschrauben notwendig. Lochkreis(mm)/Lochzahl Verwendungsbereich: 110/5 Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum TTR78BA35C651 PCD112 ET35 Ø70.1 Ø65.1 65,1 Kunststoff 750 2141 05/20 TTR78BA35D651 PCD112 ET35 Ø70.1 Ø65.1 65,1 Kunststoff 750 2141 05/20 TTR78BP35C651 PCD112 ET35 Ø70.1 Ø65.1 65,1 Kunststoff 750 2141 05/20 TTR78BP35D651 PCD112 ET35 Ø70.1 Ø65.1 65,1 Kunststoff 750 2141 05/20 TTR78SA35C651 PCD112 ET35 Ø70.1 Ø65.1 65,1 Kunststoff 750 2141 05/20 TTR78SA35D651 PCD112 ET35 Ø70.1 Ø65.1 65,1 Kunststoff 750 2141 05/20 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der §22 53208*11 Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : ALFA ROMEO S.p.A., FCA Befestigungsteile : Lochkreisversatzschrauben M12x1,25, Schaftl. 24,5 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJFB Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : AV1; BU 135 Nm für Typ : MP Verkaufsbezeichnung: JEEP COMPASS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen MP e3*2007/46*0508*.. 96 215/60R17 96 Frontantrieb; nur Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7PE; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74I; 74P; 76S Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0415-19-WIRD/N11 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53208 ANLAGE: 71 ALFA ROMEO, FCA Radtyp: TTR7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.08.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 4 Verkaufsbezeichnung: JEEP COMPASS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen MP e3*2007/46*0508*.. 96 - 132 215/60R17 96 Allradantrieb; nur 225/60R17 99 Hybrid; 225/65R17 101 10B; 11B; 11G; 11H; 235/60R17 102 12A; 51A; 7PE; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74H; 74I; 74P; 76S MP e3*2007/46*0508*.. 96 215/60R17 96 Frontantrieb; nur 225/60R17 99 Hybrid; 225/65R17 101 10B; 11B; 11G; 11H; 235/60R17 102 12A; 51A; 7PE; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74I; 74P; 76S MP e3*2007/46*0508*.. 88 - 125 205/60R17 93 Allradantrieb; 205/65R17 96 Frontantrieb; nicht 215/60R17 96 11A; 248 Hybrid; 215/65R17 99 11A; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 225/55R17 97 11A; 245; 248 12A; 51A; 7PE; 71C; 225/60R17 99 11A; 245; 248 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74I; 74P; 76S §22 53208*11 Verkaufsbezeichnung: JEEP RENEGADE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen BU e3*KS18/858*00007*.. 96 215/60R17 96 Allradantrieb; Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7PE; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P; 76S Verkaufsbezeichnung: TONALE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen AV1 e3*2018/858*00061*.. 96 - 132 215/60R17 96 Allradantrieb; 225/55R17 97 Frontantrieb; inkl. 235/55R17 99 Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7P6; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74I; 74P; 76S; 77E; 83P Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0415-19-WIRD/N11 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53208 ANLAGE: 71 ALFA ROMEO, FCA Radtyp: TTR7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.08.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 4 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehm igung oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. §22 53208*11 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustell en. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Bet riebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0415-19-WIRD/N11 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53208 ANLAGE: 71 ALFA ROMEO, FCA Radtyp: TTR7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.08.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 4 Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen. 74I) Es sind Lochkreisveränderungsschrauben zu verwenden. Diese Befestigungsmittel werden vom Radhersteller mitgeliefert. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, di e serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der §22 53208*11 Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 7P6) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 50155542 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7PE) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 53386476 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 83P) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm an der Vorderachse nicht zulässig. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.