Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
							Gutachten 366-0415-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53208
ANLAGE: 67 AUDI                                                      Radtyp: TTR7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 18.08.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                          Seite: 1 von 9


                Fahrzeughersteller               AUDI




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 1/2 J X 17 H2             Einpreßtiefe (mm)      : 46
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                       Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                       Rad                     Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
TTR78BA46ED571         PCD112 ET46             ohne                        57,1                    750     2141    06/20
TTR78BP46ED571         PCD112 ET46             ohne                        57,1                    750     2141    06/20
TTR78SA46ED571         PCD112 ET46             ohne                        57,1                    750     2141    06/20
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : AUDI
Befestigungsteile                           : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm,
                                              für Typ : F3
Zubehör                                     : AEZ Artikel-Nr. ZJV8


Befestigungsteile                           : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm, für
                                              Typ : 8V; GY; 8PB; 8J; 8PA; 8P
Zubehör                                     : OE-Schraube ww. ZJV8


Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 120 Nm für Typ : 8J; 8P; 8PA; 8PB; 8V
                                              140 Nm für Typ : F3; GY
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A3 CABRIOLET
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen            Auflagen
8P           e1*2001/116*0456*.. 75 - 118 205/50R17 89          11A; 21P; 22H; 22M;           Cabrio; Frontantrieb;
                                                                24J; 24M; 51J                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                         75 - 147 205/50R17 89Y 11A; 21P; 22H; 22M;           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                24J; 24M; 51J                 721; 725; 73C; 74C;
                                                  215/45R17 91  51J                           77E
                                                  225/45R17 91  11A; 21P; 22H; 22M;
                                                                24J; 24M
                                                  235/45R17 94  11A; 21P; 22H; 22M;
                                                                24J; 24M; 54A




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0415-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53208
ANLAGE: 67 AUDI                                                   Radtyp: TTR7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 18.08.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 2 von 9
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A3 Sportback, ab NT01 auch A3 Limousine
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen         Auflagen zu Reifen                Auflagen
GY           e1*2007/46*2060*.. 81 - 110 205/50R17 93                                     A3 Sportback; A3
                                         215/45R17 91                                     Limousine;
                                         215/50R17 91                                     Frontantrieb;
                                         225/45R17 91                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                         235/45R17 94                                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                         245/45R17 95   11A; 26N                          721; 725; 73C; 74C;
                                                                                          76S; 77E

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A3, S3, A3 Sportback e-tron, A3 40 e-tron
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen         Auflagen zu Reifen               Auflagen
8V           e1*2007/46*0607*.. 77 - 140 205/50R17 93    11A; 26P                         Sportback (4-türig);
                                          215/45R17 91   11A; 26P                         inkl. S3; 2-türig;
                                          225/45R17 91   11A; 26P                         Allradantrieb;
                                206 - 228 205/50R17 93   11A; 26P; 52J                    Frontantrieb;
                                          215/45R17 91   11A; 26P; 52J                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                          225/45R17 91   11A; 26P; 52J                    12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74C;
                                                                                          76S; 77E
8V             e1*2007/46*0607*..   77 - 140 215/50R17 91                                 Cabrio; Limousine;
                                    77 - 228 235/45R17 94                                 Allradantrieb;
                                    206 - 228 215/50R17 M+S 52J                           Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74C;
                                                                                          76S; 77E

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A3,S3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
8P           e1*2001/116*0217*.. 66 - 110    205/50R17 89        11A; 22L; 24J            Sportback (4-türig);
8PA          e1*2001/116*0418*..             215/45R17 87W       5ET                      S3; Schrägheck 2-
8PB          e13*2007/46*1082*.. 66 - 147    205/50R17 93        11A; 22L; 24J            türig;
                                             215/45R17 91                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                    66 - 184 225/45R17 91        11A; 22L; 24J            12A; 51A; 573; 71C;
                                             235/45R17 93        11A; 22L; 24J; 24M       71K; 721; 725; 73C;
                                    66 - 195 205/50R17           11A; 22L; 24J; 51G;      74C; 77E
                                                                 52J
                                              225/45R17 91       11A; 22L; 24J; 52J
                                              M+S
                                              235/45R17 93       11A; 22L; 24J; 24M;
                                                                 52J

Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
F3           e1*2007/46*1900*.. 110 - 169 225/60R17 99                                    Q3; Allradantrieb;
                                          225/65R17 101                                   Frontantrieb;
                                          235/60R17 102                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                          245/55R17 102                                   12A; 51A; 7BN; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 76S




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0415-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53208
ANLAGE: 67 AUDI                                                   Radtyp: TTR7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 18.08.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 3 von 9
Verkaufsbezeichnung:     AUDI TT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
8J           e1*2001/116*0369*.., 118 - 155 235/45R17 93                                  bis
             e1*2001/116*0374*..            245/45R17 95                                  e1*2001/116*0369*16;
                                  118 - 184 225/50R17            51G                      Cabrio; Coupe;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 7FD; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74C; 76T; 77E
8J             e1*2001/116*0369*..   200      225/50R17          51G; 52J                 bis
                                                                                          e1*2001/116*0369*16;
                                                                                          Cabrio; Coupe;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                          51A; 7BN; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74C;
                                                                                          76Z; 77E

Verkaufsbezeichnung:     AUDI TT Coupe, TTS Coupe, TT Roadster, TTS Roadster
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen  Auflagen
8J           e1*2001/116*0369*.. 132 - 228 225/50R17 M+S 12A; 52J            ab
                                           235/45R17 M+S 12Q; 52J            e1*2001/116*0369*17;
                                           235/50R17 M+S 11A; 12A; 26B; 26N; Allradantrieb;
                                                         52J                 Frontantrieb; TT; TTS;
                                           245/45R17 M+S 12A; 52J            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                             51A; 7BN; 71C; 71K;
                                                                             721; 725; 73C; 74C;
                                                                             76S; 76Z; 77E; BEO

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0415-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53208
ANLAGE: 67 AUDI                                                   Radtyp: TTR7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 18.08.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 4 von 9
      Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
      gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
      gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
      ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0415-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53208
ANLAGE: 67 AUDI                                                   Radtyp: TTR7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 18.08.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 5 von 9
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
     konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
     Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0415-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53208
ANLAGE: 67 AUDI                                                   Radtyp: TTR7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 18.08.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 6 von 9
      serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
      zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
7BN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 5Q0 907 275 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
7FD) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 5Q0 907 275 ( nur e1*2001/116*0369*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
     muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
     Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
BEO) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 338 mm
     an der Vorderachse nicht zulässig.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0415-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53208
ANLAGE: 67 AUDI                                                   Radtyp: TTR7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 18.08.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 7 von 9


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    GY
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*2060*..
       Handelsbez.:    AUDI A3 Sportback, ab NT01 auch A3 Limousine

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26B                      x = 300            y = 305                     VA
             26P                      x = 250            y = 255                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 300       y = 305             30                VA
             26N                   x = 300       y = 305              8                VA
             27F                   x = 300       y = 275             30                HA
             27H                   x = 300       y = 275              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0415-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53208
ANLAGE: 67 AUDI                                                   Radtyp: TTR7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 18.08.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 8 von 9


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    8V
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0607*..
       Handelsbez.:    AUDI A3, S3, A3 Sportback e-tron, A3 40 e-tron

       Variante(n):    Frontantrieb, 2-türig

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26P                      x = 400            y = 400                     VA
             26B                      x = 400            y = 400                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 400       y = 400              8                VA
             26J                   x = 400       y = 400             24                VA
             27H                   x = 400       y = 400              8                HA
             27F                   x = 400       y = 400             30                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0415-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53208
ANLAGE: 67 AUDI                                                   Radtyp: TTR7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 18.08.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 9 von 9


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    8J
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0369*..
       Handelsbez.:    AUDI TT Coupe, TTS Coupe, TT Roadster, TTS Roadster

       Variante(n):    Allradantrieb, Cabrio, Coupe, Frontantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 350             y = 290                    VA
             26P                      x = 330             y = 240                    VA
             27U                       y = 40             y = 140                    HA
             27V                       y = 40             y = 140                    HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 350       y = 290              8                VA
             26J                   x = 350       y = 290             30                VA
             27H                   x = 280       y = 350              8                HA
             27F                   x = 280       y = 350             21                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.