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							                         Gutachten 366-0181-20-WIRD/N11
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53476
                         ANLAGE: 16 OPEL                                                      Radtyp: TTRF
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 14.10.2024
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                                         Fahrzeughersteller              OPEL, OPEL / VAUXHALL




                         Raddaten:
                         Radgröße nach Norm             : 7 1/2 J X 18 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 38
                         Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                         Verwendung von Lockreisversatzschrauben notwendig. Lochkreis(mm)/Lochzahl Verwendungsbereich: 110/5
                         Technische Daten, Kurzfassung
                         Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-      zul.       zul.      gültig
                                                                                               och     werkstoff          Rad-       Abroll    ab
                                                 Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                      last       umf.      Fertig
                                                 Rad                    Zentrierring                                      in kg      in mm     datum
                         TTRF8BA38D651           PCD112 ET38            Ø70.1 Ø65.1                 65,1     Kunststoff        740      2181    10/20
                         TTRF8BA38K651           PCD112 ET38            Ø70.1 Ø65.1                 65,1     Kunststoff        740      2181    10/20
                         TTRF8BP38D651           PCD112 ET38            Ø70.1 Ø65.1                 65,1     Kunststoff        740      2181    10/20
                         TTRF8BP38K651           PCD112 ET38            Ø70.1 Ø65.1                 65,1     Kunststoff        740      2181    10/20
                         TTRF8SA38D651           PCD112 ET38            Ø70.1 Ø65.1                 65,1     Kunststoff        740      2181    10/20
§22 53476*11, Korr. 01




                         TTRF8SA38K651           PCD112 ET38            Ø70.1 Ø65.1                 65,1     Kunststoff        740      2181    10/20
                         Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                         Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                         Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                         von 50km hingewiesen werden.


                         Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : OPEL, OPEL / VAUXHALL
                         Befestigungsteile                          : Lochkreisversatzschrauben M12x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60
                                                                      Grad
                         Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJOXN


                         Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
                          Verkaufsbezeichnung:     ASTRA GTC,CABRIO/TWIN TOP
                          Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen                        Auflagen zu Reifen       Auflagen
                          A-H/C        e4*2001/116*0094*.. 177  225/40R18                     51G                      Nur Astra OPC; Coupe;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                       74P; 4CS




                                                           Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                             von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0181-20-WIRD/N11
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53476
                         ANLAGE: 16 OPEL                                                  Radtyp: TTRF
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 14.10.2024
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                         Verkaufsbezeichnung:     ASTRA-G
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         T98          e1*97/27*0086*.., 60 - 147 225/35R18 87             11A; 21B; 22B; 22L;     Limousine; Stufenheck;
                                       e1*98/14*0086*..                                   24J; 24M                Schrägheck;
                         T98/NB        e1*97/27*0101*..,              225/40R18 88        11A; 21B; 22B; 22L;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                       e1*98/14*0101*..                                   24J; 24M; 54A           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            62 - 108 225/35R18 83W        11A; 21B; 22B; 22L;     721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          24J; 24M; 5DW           74P; 915
                                                            62 - 147 225/35R18 83Y        11A; 21B; 22B; 22L;
                                                                                          24J; 24M; 5DW
                         T98/CNG       e1*2001/116*0216*.. 60 - 147   225/35R18 87        11A; 21B; 22B; 24J;     Kombi;
                         T98/KOMBI     e1*97/27*0087*..,                                  24M                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                       e1*98/14*0087*..               225/40R18 88        11A; 21B; 22B; 24J;     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          24M; 54A                721; 725; 73C; 74A;
                                                            62 - 108 225/35R18 83W        11A; 21B; 22B; 24J;     74P; 915; 4M3
                                                                                          24M; 5DW

                         Verkaufsbezeichnung:     ASTRA-G-COUP E / G-CABRIO
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         T98C         e1*98/14*0132*..  74 - 108 225/35R18 83W            11A; 21B; 22B; 22L;     Cabrio; Coupe;
                                                                                          24J; 24M; 5DW           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            74 - 147 215/40R18 85W        11A; 21P; 22I; 22M;     12A; 51A; 71C; 71K;
§22 53476*11, Korr. 01




                                                                                          24J; 24M; 5EG           721; 725; 73C; 74A;
                                                                      225/35R18 83Y       11A; 21B; 22B; 22L;     74P
                                                                                          24J; 24M; 5DW
                                                                      225/35R18 87        11A; 21B; 22B; 22L;
                                                                                          24J; 24M

                         Verkaufsbezeichnung:     CORSA, CORSA-E, ADAM
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen                     Auflagen zu Reifen  Auflagen
                         S-D          e1*2001/116*0379*.. 110  215/35R18 80W              11A; 248; 26P; 27H  Adam-S;
                                                               215/40R18 85               11A; 248; 26P; 27H  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               225/35R18 83               11A; 248; 26P; 27H  12A; 51A; 7BP; 71C;
                                                                                                              71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                              74A; 74P; 77E; 4AC;
                                                                                                              4CO
                         S-D           e1*2001/116*0379*.. 141        215/35R18 84W       11A; 22H; 22M; 24M nur Opel Corsa D OPC;
                                                                      215/40R18 85W       11A; 21P; 22H; 22M; bis
                                                                                          24M                 e1*2001/116*0379*29;
                                                                      225/35R18 87        11A; 21P; 22H; 22M; 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          24J; 24M            12A; 51A; 7BP; 71C;
                                                                                                              71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                              74A; 74P; 77E; 4AC;
                                                                                                              4CO

                         Verkaufsbezeichnung:     MERIVA
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         S-           e4*2007/46*0165*.. 55 - 103 215/40R18 89                                    10B; 11G; 11H; 12K;
                         D/MONOCA                                 225/40R18               51G                     51A; 7BP; 71C; 71K;
                         BB
                                                                  225/40R18 88            5FE                     721; 725; 73C; 74A;
                                                                  225/40R18 92                                    74P



                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0181-20-WIRD/N11
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53476
                         ANLAGE: 16 OPEL                                                  Radtyp: TTRF
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 14.10.2024
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                             Seite: 3 von 9

                         Verkaufsbezeichnung:     MERIVA VAN
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW           Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         S-D          e4*2007/46*0271*.. 55 - 103     215/40R18 89                                10B; 11G; 11H; 12K;
                         MONOCAB                                      225/40R18           51G                     51A; 7BP; 71C; 71K;
                         B/ V                                         225/40R18 88        5FE                     721; 725; 73C; 74A;
                                                                      225/40R18 92                                74P

                         Verkaufsbezeichnung:     SIGNUM
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         VECTRA/CA e1*2001/116*0214*.. 74 - 129 225/40R18 88W             5FE                     nicht Fz schlechte
                         R, VECTRA
                                                        74 - 155 225/40R18 92W                                    Strassen;
                                                                 225/45R18                51G; 52A                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                  74P; 4DQ
                         Z-C/S         e1*2001/116*0291*.. 74 - 129    225/40R18 88W      5FE                     nicht Fz schlechte
                                                              74 - 184 225/40R18 92W                              Strassen;
                                                                       225/45R18          51G; 52A                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                  721; 725; 73C; 74A;
§22 53476*11, Korr. 01




                                                                                                                  74P; 4DQ

                         Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-C, VECTRA-C-CC
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         VECTRA/LIM e1*98/14*0187*..        74 - 129 225/40R18 88W        11A; 22L; 5FE           nicht Fz schlechte
                         Z02 /        e11*2001/116*0214*.., 74 - 155 225/40R18 92         11A; 22L                Strassen;
                                       e11*2001/116*0235*..
                         Z18XE                                        225/45R18           11A; 22L; 51G; 52A      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 7EA; 71C;
                                                                                                                  71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                  74A; 74P; 4M4
                         Z-C           e1*2001/116*0290*.. 74 - 129    225/40R18 88W      11A;   22L; 5FE         nicht Fz schlechte
                                                              74 - 184 225/40R18 92       11A;   22L              Strassen;
                                                              74 - 206 225/40R18 92Y      11A;   22L              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                       225/45R18          11A;   22L; 51G; 52A    12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                  74P; 4DQ

                         Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-C-STATION WAGON
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         VECTRA/SW e1*2001/116*0238*.. 74 - 129 225/40R18 88W             5FE                     nicht Fz schlechte
                                                        74 - 155 225/40R18 92W                                    Strassen;
                                                                 225/45R18                51G; 52A                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                  74P; 4DQ




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0181-20-WIRD/N11
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53476
                         ANLAGE: 16 OPEL                                                   Radtyp: TTRF
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 14.10.2024
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                             Seite: 4 von 9
                         Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-C-STATION WAGON
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         Z-C/SW       e1*2001/116*0292*.. 74 - 129 225/40R18 88W           5FE                     nicht Fz schlechte
                                                          74 - 184 225/40R18 92W                                   Strassen;
                                                          74 - 206 225/40R18 92Y                                   10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                   225/45R18               51G; 52A                11H; 12A; 51A; 71C;
                                                                                                                   71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                   74A; 74P; 4DQ

                         Verkaufsbezeichnung:     ZAFIRA
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         A-           e1*2001/116*0325*.., 74 - 147 215/40R18 89W          5FM                     10B; 11B; 11G; 11H;
                         H/Monocab e1*2007/46*0497*..               225/40R18 92W          QF1; 5GM                12A; 51A; 52R; 71C;
                                                                                                                   71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                   74A; 74P; 4AC; 4DQ
                         A-            e1*2001/116*0325*.., 177        225/40R18           51G                     Nur Zafira OPC;
                         H/Monocab     e1*2007/46*0497*..                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                   12A; 51A; 52R; 71C;
                                                                                                                   71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                   74A; 74P; 4AC; 4DQ
                         A-            e1*2001/116*0378*.. 69 - 110    225/40R18 92                                10B; 11B; 11G; 11H;
                         H/Monocab-                                                                                12A; 51A; 52R; 71C;
§22 53476*11, Korr. 01




                         CNG
                                                                                                                   71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                   74A; 74P; 4AC; 4DQ

                         Verkaufsbezeichnung:     ZAFIRA VAN
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         A-           e1*2007/46*0595*.. 74 - 147 215/40R18 89W            5FM                     10B; 11B; 11G; 11H;
                         H/Monocab/V                              225/40R18 92W            QF1; 5GM                12A; 51A; 52R; 71C;
                                                                                                                   71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                   74A; 74P; 4AC; 4DQ

                         Verkaufsbezeichnung:     ZAFIRA-A
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         T98MONOC e1*98/14*0110*..       63 - 147 225/40R18 88W            11A; 21B; 22B; 22F;     Nur Zafira A OPC und
                         AB                                                                22N; 24J; 24M           Edition;
                                                                                                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                   12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                   721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                   74P


                         Auflagen
                         10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                              Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                              zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                              nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                              der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                              Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                              es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lasti ndex zu vergleichen
                              wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.




                                                        Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                          von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0181-20-WIRD/N11
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53476
                         ANLAGE: 16 OPEL                                                   Radtyp: TTRF
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 14.10.2024
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                             Seite: 5 von 9
                         10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
                         11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                              oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                              einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                              FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                              Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                              lassen.
                         11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                              Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                              ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                              den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                              nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                              der Fahrzeugpapiere enthält.
                         11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                              sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                              Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
                              Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                              Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                              vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                              Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                         11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
§22 53476*11, Korr. 01




                              erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                              Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                              nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                         12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                              Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                              Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                              aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                         12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                              Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
                         21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                              Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                         21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                              über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                              unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                              Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                         22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                              die gesamte Radhausausschnittkantenläng e ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                              herzustellen.
                         22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                              gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                         22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                              gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                              Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                              des Reifens) herzustellen.
                         22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                                die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter




                                                        Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                          von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0181-20-WIRD/N11
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53476
                         ANLAGE: 16 OPEL                                                   Radtyp: TTRF
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 14.10.2024
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                             Seite: 6 von 9
                                Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                                des Reifens) herzustellen.
                         22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                              Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                         22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                              Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                              Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                              des Reifens) herzustellen.
                         22N) Durch Nacharbeit im Bereich des gesamten hinteren Türfalzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                              Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                         248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                              Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                              Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                              kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                              Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                              (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                         24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
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                                gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                abgedeckt sein.
                         24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                              Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                              hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                              Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                              gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                              Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                              abgedeckt sein.
                         26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                              der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                              bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                              beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                         27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                              Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                              bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                              beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                         4AC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                              Nr.: 10 10 048 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                              Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                              werden.
                         4CO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                              Nr.: 10 10 042 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                              Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst -Kontrollsystem verwendet
                              werden.
                         4CS) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                              Nr.: 10 10 031 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den



                                                        Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                          von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0181-20-WIRD/N11
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53476
                         ANLAGE: 16 OPEL                                                   Radtyp: TTRF
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 14.10.2024
                         ______________________________________________________________________________________________________________
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                               Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                               werden.
                         4DQ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                              Nr.: 10 10 718 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                              Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                              werden.
                         4M3) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                              Nr.: 10 10 031 ( nur e1*2001/116*0216*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
                              muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
                              Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
                         4M4) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                              Nr.: 10 10 031 ( nur e11*2001/116*0214*..,e11*2001/116*0235*..) (nur wenn auch original verbaut) ist
                              zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein
                              geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
                         51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                              Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                              Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                              Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                         51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                              Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
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                              EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                              Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                              des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                         52A) Diese Reifengröße ist nicht mit M+S-Profil zulässig.
                         52R) Die genannten Reifengrößen sind nicht mit M+S-Profil zulässig.
                         54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                              Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                              wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                              berücksichtigen.
                         5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                              Achslast von 974kg.
                         5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                              Achslast von 1030kg.
                         5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                              Achslast von 1120kg.
                         5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                              Achslast von 1160kg.
                         5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                              Achslast von 1260kg.
                         71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                              werden.
                         71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                              werden.
                         721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                              außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                              Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.



                                                        Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                          von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0181-20-WIRD/N11
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53476
                         ANLAGE: 16 OPEL                                                   Radtyp: TTRF
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 14.10.2024
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                               Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                               Ventilherstellers zu beachten.
                         725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                              Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                         73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                         74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                              die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                              Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                              beachten.
                         74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                              Zentrierringe verwendet werden.
                         77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Aus führungen der
                              Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
                         7BP) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                              Nr.: 10 10 050 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                              Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                              werden.
                         7EA) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                              Nr.: 10 10 718 ( nur e1*98/14*0187*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss
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                              gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem
                              verwendet werden.
                         915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
                              5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
                              Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
                              zulässig.
                         QF1) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist zulässig an Fahrzeugausführungen (unterschiedliche
                              Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die bereits serienmäßig die Reifengröße 205/55R16 oder
                              225/45R17 in den Fahrzeugpapieren eingetragen haben.




                                                        Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                          von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0181-20-WIRD/N11
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53476
                         ANLAGE: 16 OPEL                                                  Radtyp: TTRF
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 14.10.2024
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                         Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                         Fahrzeug:

                                Hersteller:      OPEL
                                Fahrzeugtyp:     S-D
                                Genehm.Nr.:      e1*2001/116*0379*..
                                Handelsbez.:     CORSA, CORSA-E, ADAM

                                Variante(n):     Adam, Adam-S

                         Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                            Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                             von [mm]             bis [mm]
                                      26B                     x = 280              y = 400                  VA
                                      26P                     x = 230              y = 350                  VA

                         Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                            Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 53476*11, Korr. 01




                                                          von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                                      26J                  x = 280        y = 400            25                VA
                                      26N                  x = 280        y = 400             8                VA
                                      27F                  x = 240        y = 240            25                HA
                                      27H                  x = 240        y = 240             8                HA




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.