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							                         Gutachten 366-0181-20-WIRD/N11
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53476
                         ANLAGE: 47 AUDI                                                      Radtyp: TTRF
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 14.10.2024
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                                                                                                                                      Seite: 1 von 9

                                         Fahrzeughersteller              AUDI




                         Raddaten:
                         Radgröße nach Norm             : 7 1/2 J X 18 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 38
                         Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                         Technische Daten, Kurzfassung
                         Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-      zul.       zul.      gültig
                                                                                               och     werkstoff          Rad-       Abroll    ab
                                                 Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                      last       umf.      Fertig
                                                 Rad                    Zentrierring                                      in kg      in mm     datum
                         TTRF8BA38D666           PCD112 ET38            Ø70.1 Ø66.6                 66,6     Kunststoff        740      2181    10/20
                         TTRF8BA38K666           PCD112 ET38            Ø70.1 Ø66.6                 66,6     Kunststoff        740      2181    10/20
                         TTRF8BP38D666           PCD112 ET38            Ø70.1 Ø66.6                 66,6     Kunststoff        740      2181    10/20
                         TTRF8BP38K666           PCD112 ET38            Ø70.1 Ø66.6                 66,6     Kunststoff        740      2181    10/20
                         TTRF8SA38D666           PCD112 ET38            Ø70.1 Ø66.6                 66,6     Kunststoff        705      2291    10/20
                         TTRF8SA38D666           PCD112 ET38            Ø70.1 Ø66.6                 66,6     Kunststoff        715      2254    10/20
                         TTRF8SA38D666           PCD112 ET38            Ø70.1 Ø66.6                 66,6     Kunststoff        740      2181    10/20
§22 53476*11, Korr. 01




                         TTRF8SA38K666           PCD112 ET38            Ø70.1 Ø66.6                 66,6     Kunststoff        740      2181    10/20
                         Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                         Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                         Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                         von 50km hingewiesen werden.


                         Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : AUDI
                         Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
                         Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJM8A


                         Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm für Typ : B8; B81; F2; 4G; 4G1
                                                                      140 Nm für Typ : FY; 8R; 8R1; 8R2
                          Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
                          Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
                          B81          e13*2007/46*1084*.. 90 - 200 225/40R18         91Y     12O                      Nicht A4 Allroad
                                                                    225/45R18         91Y     12T                      Quattro; AUDI A4 (B9)
                                                                    235/45R18         94W     12A                      ab MJ2016; AUDI S4
                                                           260      225/40R18         M+S     12O; 52J                 (B9) ab MJ2016; Kombi;
                                                                    225/45R18         M+S     12T; 52J                 Limousine;
                                                                    235/45R18         M+S     12A; 52J                 Allradantrieb;
                                                                                                                       Frontantrieb;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                                       725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                                       76O; 77E




                                                           Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                             von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0181-20-WIRD/N11
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53476
                         ANLAGE: 47 AUDI                                                  Radtyp: TTRF
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 14.10.2024
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                         Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         B81          e13*2007/46*1084*.. 88 - 195 235/45R18 94           52J; 54F                AUDI A4 bis MJ2015;
                                                          100 - 195 225/45R18 91          52J                     Kombi; Frontantrieb;
                                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                  74P; 76O; 76Z; 77E
                         B81           e13*2007/46*1084*.. 100 - 195 225/45R18 91         52J                     AUDI A4 bis MJ2015;
                                                            100 - 245 235/45R18 94        52J; 54F                Nicht A4 Allroad
                                                                                                                  Quattro; AUDI S4 bis
                                                                                                                  MJ2016; Kombi;
                                                                                                                  Allradantrieb;
                                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                                  71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                  74A; 74P; 76O; 76Z;
                                                                                                                  77E

                         Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen          Auflagen zu Reifen             Auflagen
                         B8           e1*2001/116*0430*.. 90 - 200 225/40R18 91Y   12O                            Nicht A4 Allroad
§22 53476*11, Korr. 01




                                                                   225/45R18 91Y   12T                            Quattro; AUDI A4 (B9)
                                                                   235/45R18 94W   12A                            ab MJ2016; AUDI S4
                                                          260      225/40R18 M+S   12O; 52J                       (B9) ab MJ2016; Kombi;
                                                                   225/45R18 M+S   12T; 52J                       Limousine;
                                                                   235/45R18 M+S   12A; 52J                       Allradantrieb;
                                                                                                                  Frontantrieb;
                                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                                  725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                                  76O; 77E
                         B8            e1*2001/116*0430*.. 88 - 195   225/45R18           51G; 52J                AUDI A4 bis MJ2015;
                                                                      235/45R18 94        52J; 54F                Limousine;
                                                                                                                  Frontantrieb;
                                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                  74P; 76O; 76Z; 77E
                         B8            e1*2001/116*0430*.. 88 - 195   235/45R18 94        52J; 54F                AUDI A4 bis MJ2015;
                                                            100 - 195 225/45R18 91        52J                     Kombi; Frontantrieb;
                                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                  74P; 76O; 76Z; 77E




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0181-20-WIRD/N11
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53476
                         ANLAGE: 47 AUDI                                                  Radtyp: TTRF
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 14.10.2024
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                            Seite: 3 von 9
                         Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen         Auflagen zu Reifen             Auflagen
                         B8           e1*2001/116*0430*.. 100 - 200 235/45R18 94   52J; 54F                       AUDI A4 bis MJ2015;
                                                          100 - 245 225/45R18      51G; 52J                       AUDI S4 bis MJ2016;
                                                                                                                  Limousine;
                                                                                                                  Allradantrieb;
                                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                                  71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                  74A; 74P; 76O; 76Z;
                                                                                                                  77E
                         B8            e1*2001/116*0430*.. 100 - 195 225/45R18 91         52J                     AUDI A4 bis MJ2015;
                                                            100 - 245 235/45R18 94        52J; 54F                Nicht A4 Allroad
                                                                                                                  Quattro; AUDI S4 bis
                                                                                                                  MJ2016; Kombi;
                                                                                                                  Allradantrieb;
                                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                                  71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                  74A; 74P; 76O; 76Z;
                                                                                                                  77E
§22 53476*11, Korr. 01




                         Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         8R           e13*2007/46*1083*.. 100 - 200 235/60R18 103         52J                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 573; 7BN;
                                                                                                                  71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                                  73C; 74A; 74P; 76S;
                                                                                                                  76Z; 77E; PDI

                         Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5 HYBRID
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         8R2          e13*2007/46*1179*.. 100 - 200 235/60R18 103         52J                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 573; 7BN;
                                                                                                                  71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                                  73C; 74A; 74P; 76S;
                                                                                                                  76Z; 77E; PDI

                         Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5,SQ5,SQ5 TDI
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         8R           e1*2001/116*0473*.. 100 - 200 235/60R18 103         52J                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 573; 7BN;
                                                                                                                  71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                                  73C; 74A; 74P; 76S;
                                                                                                                  76Z; 77E; PDI




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0181-20-WIRD/N11
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53476
                         ANLAGE: 47 AUDI                                                  Radtyp: TTRF
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 14.10.2024
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                             Seite: 4 von 9
                         Verkaufsbezeichnung:     A6/S6 Avant, A6 allroad quattro, A7/S7 Sportback,
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen           Auflagen zu Reifen           Auflagen
                         4G1          e13*2007/46*1147*.. 100 - 150 235/45R18 94     5HI; 52J                     A6; nicht A6 allroad
                                                          100 - 245 225/50R18 95     52J                          quattro; Kombi;
                                                                    235/45R18 98     52J                          Stufenheck;
                                                                    235/50R18 97     52J                          Allradantrieb;
                                                                    245/45R18 96     52J                          Frontantrieb;
                                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                                  71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                  74A; 74P; 76O; 76Z;
                                                                                                                  77E; AFY; PDI
                         4G1           e13*2007/46*1147*.. 140 - 245 235/50R18 97         52J                     Nur A6 allroad
                                                                      235/55R18 100       52J                     quattro;
                                                                      245/50R18 100       52J                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                                  71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                  74A; 74P; 75I; 76O;
                                                                                                                  76Z; 77E; AFY; PDI

                         Verkaufsbezeichnung:     A6/S6 Avant/Limousine, A6 allroad quattro,A7 Sportback
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen           Auflagen zu Reifen   Auflagen
§22 53476*11, Korr. 01




                         4G           e1*2007/46*0436*.. 100 - 150 235/45R18 94     5HI; 52J             A6; nicht A6 allroad
                                                         100 - 245 225/50R18 95     52J                  quattro; Kombi;
                                                                   235/45R18 98     52J                  Stufenheck;
                                                                   235/50R18 97     52J                  Allradantrieb;
                                                                   245/45R18 96     52J                  Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                         74A; 74P; 76O; 76Z;
                                                                                                         77E; AFY; PDI
                         4G           e1*2007/46*0436*.. 140 - 245 235/50R18 97     52J                  Nur A6 allroad
                                                                   235/55R18 100    52J                  quattro;
                                                                   245/50R18 100    52J                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                         74A; 74P; 75I; 76O;
                                                                                                         76Z; 77E; AFY; PDI




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0181-20-WIRD/N11
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53476
                         ANLAGE: 47 AUDI                                                  Radtyp: TTRF
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 14.10.2024
                         ______________________________________________________________________________________________________________
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                         Verkaufsbezeichnung:     A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro, A6 Avant 50/55
                                                  TFSI e
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen         Auflagen zu Reifen    Auflagen
                         F2          e1*2007/46*1801*..  100 - 250 215/55R18 99   12N; 5JK              A6; nicht A6 Avant
                                                                   215/60R18 98   12A; 5JA              50/55 TFSI e; nicht
                                                                   225/55R18 102  12I                   A6 50/55 TFSI e;
                                                                   235/50R18 101  12A                   Kombilimousine;
                                                                   235/55R18 100  12A                   Limousine;
                                                                   245/50R18 100  12A                   Allradantrieb;
                                                                   255/50R18 102  11A; 12A; 248; 26P    Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        51A; 7BN; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 75I; 76O; 77E
                         F2          e1*2007/46*1801*..  120 - 250 245/50R18 100                        A7 Sportback;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7BN; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74P; 75I; 76O;
                                                                                                        77E

                         Verkaufsbezeichnung:     Q5-, SQ5-, Q5 50 TFSI e-, Q5 55 TFSI e-, / -Sportback
§22 53476*11, Korr. 01




                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen            Auflagen zu Reifen           Auflagen
                         FY           e1*2007/46*1550*.. 100 - 210 245/55R18 103                                  Q5; Q5 Sportback;
                                                                   245/60R18 105                                  Allradantrieb;
                                                                   255/55R18 105     11A; 245; 248                Frontantrieb; inkl.
                                                                                                                  Hybrid;
                                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 7BN; 71C;
                                                                                                                  71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                  74A; 74P; 75I; 76O;
                                                                                                                  77E

                         Verkaufsbezeichnung:     Q5, SQ5, SQ5 TDI
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         8R1          e13*2007/46*1083*.. 100 - 200 235/60R18 103         52J                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 573; 7BN;
                                                                                                                  71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                                  73C; 74A; 74P; 76S;
                                                                                                                  76Z; 77E; PDI


                         Auflagen
                         10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                              Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                              zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                              nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                              der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                              Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                              es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                              wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
                         11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                              oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder


                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0181-20-WIRD/N11
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53476
                         ANLAGE: 47 AUDI                                                   Radtyp: TTRF
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 14.10.2024
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                                einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                                FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                                Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                                lassen.
                         11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                              Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                              ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                              den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                              nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                              der Fahrzeugpapiere enthält.
                         11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                              sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                              Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
                              Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                              Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                              vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                              Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                         11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                              erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungs teile verwendet werden.
                              Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                              nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
§22 53476*11, Korr. 01




                         12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                              Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                              Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                              aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                         12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
                                Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                                wird, möglich.
                         12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
                              Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                              wird, möglich.
                         12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
                              Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                              wird, möglich.
                         12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                              Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
                              Fahrzeuges genannt wird, möglich.
                         245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                              Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                              nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                              kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                              Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                              (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereic h abgedeckt sein.
                         248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                              Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                              Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                              kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                              Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                              (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.



                                                        Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                          von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0181-20-WIRD/N11
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53476
                         ANLAGE: 47 AUDI                                                   Radtyp: TTRF
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 14.10.2024
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                         26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                              der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                              bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                              beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                         51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                              Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                              Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                              Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                         51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                              Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                              EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                              Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                              des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                         52J)   Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                                konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
                         54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
                              unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
                              Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
                              Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
                              Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
                              Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
§22 53476*11, Korr. 01




                              oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
                              Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
                              FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMME R auf einem Nachweis entsprechend
                              dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
                         573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                              Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                              Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                              empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                              Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                         5HI)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                Achslast von 1340kg.
                         5JA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                              Achslast von 1500kg.
                         5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                              Achslast von 1550kg.
                         71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                              werden.
                         71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                              werden.
                         721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                              außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                              Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                              Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                              Ventilherstellers zu beachten.
                         725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                              Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.




                                                        Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                          von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0181-20-WIRD/N11
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53476
                         ANLAGE: 47 AUDI                                                   Radtyp: TTRF
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 14.10.2024
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                              Seite: 8 von 9
                         73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                         74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                              die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                              Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                              beachten.
                         74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                              Zentrierringe verwendet werden.
                         75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                                Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                                ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
                         76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                              COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
                              sind.
                         76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                              COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
                              sind.
                         76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
                         77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                              Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
§22 53476*11, Korr. 01




                         7BN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                              Nr.: 5Q0 907 275 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                              Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                              werden.
                         AFY) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm
                              (Dicke 34mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
                         PDI) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 380 mm an
                              der Vorderachse nicht zulässig.




                                                        Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                          von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0181-20-WIRD/N11
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53476
                         ANLAGE: 47 AUDI                                                  Radtyp: TTRF
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 14.10.2024
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                         Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                         Fahrzeug:

                                Hersteller:      AUDI
                                Fahrzeugtyp:     F2
                                Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1801*..
                                Handelsbez.:     A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro, A6 Avant 50/55 TFSI e

                                Variante(n):

                         Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                            Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                             von [mm]             bis [mm]
                                      26P                     x = 200              y = 300                  VA
                                      26B                     x = 250              y = 350                  VA

                         Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                            Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 53476*11, Korr. 01




                                                          von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                                      26N                  x = 250        y = 350             8                VA
                                      26J                  x = 250        y = 350            30                VA
                                      27H                  x = 200        y = 350             8                HA
                                      27F                  x = 200        y = 350            30                HA




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.