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							Gutachten 366-0181-20-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53476
ANLAGE: 16 OPEL                                                       Radtyp: TTRF
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                         Stand: 16.03.2021
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                Fahrzeughersteller              OPEL, OPEL / VAUXHALL




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 1/2 J X 18 H2             Einpreßtiefe (mm)      : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                       Kennzeichnung           Kennzeichnung          in mm                    last      umf.      Fertig
                       Rad                     Zentrierring                                    in kg     in mm     datum
TTRF8BA38D651          PCD112 ET38             Ø70.1 Ø65.1                 65,1     Kunststoff     740      2181    10/20
TTRF8BP38D651          PCD112 ET38             Ø70.1 Ø65.1                 65,1     Kunststoff     740      2181    10/20
TTRF8SA38D651          PCD112 ET38             Ø70.1 Ø65.1                 65,1     Kunststoff     740      2181    10/20
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Befestigungsteile                           : Lochkreisversatzschrauben M12x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60
                                              Grad
Zubehör                                     : AEZ Artikel-Nr. ZJOXN


Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     ASTRA GTC,CABRIO/TWIN TOP
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen       Auflagen zu Reifen                         Auflagen
A-H/C        e4*2001/116*0094*.. 177  225/40R18    51G                                        Nur Astra OPC; Coupe;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74P; 4CS

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA-G
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen            Auflagen
T98          e1*97/27*0086*.., 60 - 147 225/35R18 87            11A; 21B; 22B; 22L;           Limousine; Stufenheck;
               e1*98/14*0086*..                                 24J; 24M                      Schrägheck;
T98/NB         e1*97/27*0101*..,                  225/40R18 88  11A; 21B; 22B; 22L;           10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*98/14*0101*..                                 24J; 24M; 54A                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                         62 - 108 225/35R18 83W 11A; 21B; 22B; 22L;           721; 725; 73C; 74A;
                                                                24J; 24M; 5DW                 74P; 915
                                         62 - 147 225/35R18 83Y 11A; 21B; 22B; 22L;
                                                                24J; 24M; 5DW




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0181-20-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53476
ANLAGE: 16 OPEL                                                   Radtyp: TTRF
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 16.03.2021
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Verkaufsbezeichnung:     ASTRA-G
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen            Auflagen zu Reifen            Auflagen
T98/CNG      e1*2001/116*0216*.. 60 - 147 225/35R18 87      11A; 21B; 22B; 24J;           Kombi;
T98/KOMBI e1*97/27*0087*..,                                 24M                           10B; 11B; 11G; 11H;
             e1*98/14*0087*..             225/40R18 88      11A; 21B; 22B; 24J;           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            24M; 54A                      721; 725; 73C; 74A;
                                     62 - 108 225/35R18 83W 11A; 21B; 22B; 24J;           74P; 915; 4M3
                                                            24M; 5DW

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA-G-COUPE / G-CABRIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
T98C         e1*98/14*0132*..  74 - 108 225/35R18 83W 11A; 21B; 22B; 22L;                 Cabrio; Coupe;
                                                      24J; 24M; 5DW                       10B; 11B; 11G; 11H;
                               74 - 147 215/40R18 85W 11A; 21P; 22I; 22M;                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                      24J; 24M; 5EG                       721; 725; 73C; 74A;
                                        225/35R18 83Y 11A; 21B; 22B; 22L;                 74P
                                                      24J; 24M; 5DW
                                        225/35R18 87  11A; 21B; 22B; 22L;
                                                      24J; 24M

Verkaufsbezeichnung:     CORSA, CORSA-E, ADAM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
S-D          e1*2001/116*0379*.. 110  215/35R18 80W              11A; 248; 26P; 27H       Adam-S;
                                      215/40R18 85               11A; 248; 26P; 27H       10B; 11B; 11G; 11H;
                                      225/35R18 83               11A; 248; 26P; 27H       12A; 51A; 7BP; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74P; 77E; 4AC;
                                                                                          4CO
S-D            e1*2001/116*0379*..   141      215/35R18 84W 11A; 22H; 22M; 24M            nur Opel Corsa D OPC;
                                              215/40R18 85W 11A; 21P; 22H; 22M;           bis
                                                            24M                           e1*2001/116*0379*29;
                                              225/35R18 87  11A; 21P; 22H; 22M;           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            24J; 24M                      12A; 51A; 7BP; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74P; 77E; 4AC;
                                                                                          4CO

Verkaufsbezeichnung:     MERIVA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
S-           e4*2007/46*0165*.. 55 - 103 215/40R18 89                                     10B; 11G; 11H; 12K;
D/MONOCA                                 225/40R18               51G                      51A; 7BP; 71C; 71K;
BB
                                         225/40R18 88            5FE                      721; 725; 73C; 74A;
                                         225/40R18 92                                     74P

Verkaufsbezeichnung:     MERIVA VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
S-D          e4*2007/46*0271*.. 55 - 103      215/40R18 89                                10B; 11G; 11H; 12K;
MONOCAB                                       225/40R18          51G                      51A; 7BP; 71C; 71K;
B/ V                                          225/40R18 88       5FE                      721; 725; 73C; 74A;
                                              225/40R18 92                                74P




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0181-20-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53476
ANLAGE: 16 OPEL                                                   Radtyp: TTRF
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 16.03.2021
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Verkaufsbezeichnung:     SIGNUM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
VECTRA/CA    e1*2001/116*0214*.. 74 - 129 225/40R18 88W 5FE                               nicht Fz schlechte
R, VECTRA
                                 74 - 155 225/40R18 92W                                   Strassen;
                                          225/45R18     51G; 52A                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 4DQ
Z-C/S          e1*2001/116*0291*..    74 - 129 225/40R18 88W 5FE                          nicht Fz schlechte
                                      74 - 184 225/40R18 92W                              Strassen;
                                               225/45R18     51G; 52A                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 4DQ

Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-C, VECTRA-C-CC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
VECTRA/LIM e1*98/14*0187*..        74 - 129 225/40R18 88W 11A; 22L; 5FE                   nicht Fz schlechte
Z02 /        e11*2001/116*0214*.., 74 - 155 225/40R18 92  11A; 22L                        Strassen;
               e11*2001/116*0235*..
Z18XE                                         225/45R18          11A; 22L; 51G; 52A       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 7EA; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74P; 4M4
Z-C            e1*2001/116*0290*..    74 - 129 225/40R18 88W     11A; 22L; 5FE            nicht Fz schlechte
                                      74 - 184 225/40R18 92      11A; 22L                 Strassen;
                                      74 - 206 225/40R18 92Y     11A; 22L                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                               225/45R18         11A; 22L; 51G; 52A       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 4DQ

Verkaufsbezeichnung:    VECTRA-C-STATION WAGON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
VECTRA/SW e1*2001/116*0238*.. 74 - 129 225/40R18 88W 5FE                                  nicht Fz schlechte
                              74 - 155 225/40R18 92W                                      Strassen;
                                       225/45R18     51G; 52A                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 4DQ
Z-C/SW         e1*2001/116*0292*..    74 - 129 225/40R18 88W 5FE                          nicht Fz schlechte
                                      74 - 184 225/40R18 92W                              Strassen;
                                      74 - 206 225/40R18 92Y                              10B; 10S; 11B; 11G;
                                               225/45R18     51G; 52A                     11H; 12A; 51A; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74P; 4DQ




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0181-20-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53476
ANLAGE: 16 OPEL                                                   Radtyp: TTRF
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 16.03.2021
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                                                                                                    Seite: 4 von 9
Verkaufsbezeichnung:     ZAFIRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
A-           e1*2001/116*0325*.., 74 - 147 215/40R18 89W 5FM                              10B; 11B; 11G; 11H;
H/Monocab e1*2007/46*0497*..               225/40R18 92W QF1; 5GM                         12A; 51A; 52R; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74P; 4AC; 4DQ
A-             e1*2001/116*0325*.., 177       225/40R18          51G                      Nur Zafira OPC;
H/Monocab      e1*2007/46*0497*..                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 52R; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74P; 4AC; 4DQ
A-         e1*2001/116*0378*..      69 - 110 225/40R18 92                                 10B; 11B; 11G; 11H;
H/Monocab-                                                                                12A; 51A; 52R; 71C;
CNG
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74P; 4AC; 4DQ

Verkaufsbezeichnung:     ZAFIRA VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
A-           e1*2007/46*0595*.. 74 - 147 215/40R18 89W 5FM                                10B; 11B; 11G; 11H;
H/Monocab/V                              225/40R18 92W QF1; 5GM                           12A; 51A; 52R; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74P; 4AC; 4DQ

Verkaufsbezeichnung:    ZAFIRA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
T98MONOC e1*98/14*0110*..      63 - 147 225/40R18 88W 11A; 21B; 22B; 22F;                 Nur Zafira A OPC und
AB                                                    22N; 24J; 24M                       Edition;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0181-20-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53476
ANLAGE: 16 OPEL                                                    Radtyp: TTRF
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                      Stand: 16.03.2021
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                                                                                                     Seite: 5 von 9
       bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
       der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22N) Durch Nacharbeit im Bereich des gesamten hinteren Türfalzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0181-20-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53476
ANLAGE: 16 OPEL                                                   Radtyp: TTRF
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 16.03.2021
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248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
4AC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 10 10 048 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
4CO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 10 10 042 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
     werden.
4CS) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 10 10 031 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
4DQ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 10 10 718 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
4M3) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 10 10 031 ( nur e1*2001/116*0216*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
     muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
     Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0181-20-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53476
ANLAGE: 16 OPEL                                                   Radtyp: TTRF
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 16.03.2021
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4M4) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 10 10 031 ( nur e11*2001/116*0214*..,e11*2001/116*0235*..) (nur wenn auch original verbaut) ist
     zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein
     geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
52A) Diese Reifengröße ist nicht mit M+S-Profil zulässig.
52R) Die genannten Reifengrößen sind nicht mit M+S-Profil zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 974kg.
5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1030kg.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1160kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1260kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0181-20-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53476
ANLAGE: 16 OPEL                                                   Radtyp: TTRF
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 16.03.2021
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74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
7BP) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 10 10 050 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
7EA) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 10 10 718 ( nur e1*98/14*0187*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss
     gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem
     verwendet werden.
915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
     5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
     Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
     zulässig.
QF1) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist zulässig an Fahrzeugausführungen (unterschiedliche
     Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die bereits serienmäßig die Reifengröße 205/55R16 oder
     225/45R17 in den Fahrzeugpapieren eingetragen haben.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0181-20-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53476
ANLAGE: 16 OPEL                                                   Radtyp: TTRF
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 16.03.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     OPEL
       Fahrzeugtyp:    S-D
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0379*..
       Handelsbez.:    CORSA, CORSA-E, ADAM

       Variante(n):    Adam, Adam-S

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26B                      x = 280            y = 400                     VA
             26P                      x = 230            y = 350                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 280       y = 400             25                VA
             26N                   x = 280       y = 400              8                VA
             27F                   x = 240       y = 240             25                HA
             27H                   x = 240       y = 240              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.