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							                         Gutachten 366-0181-20-WIRD/N11
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53476
                         ANLAGE: 71 MAZDA                                                     Radtyp: TTRF
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 14.10.2024
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                     Seite: 1 von 21

                                         Fahrzeughersteller              MAZDA, Mazda Motor Corporation, Mazda Motor Logistics
                                                                         Europe




                         Raddaten:
                         Radgröße nach Norm             : 7 1/2 J X 18 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 38
                         Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
                         Technische Daten, Kurzfassung
                         Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-      zul.       zul.      gültig
                                                                                               och     werkstoff          Rad-       Abroll    ab
                                                 Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                      last       umf.      Fertig
                                                 Rad                    Zentrierring                                      in kg      in mm     datum
                         TTRF0BA38D671           PCD114.3 ET38          Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff        740      2181    10/20
                         TTRF0BA38K671           PCD114.3 ET38          Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff        740      2181    10/20
                         TTRF0BP38D671           PCD114.3 ET38          Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff        740      2181    10/20
                         TTRF0BP38K671           PCD114.3 ET38          Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff        740      2181    10/20
                         TTRF0SA38D671           PCD114.3 ET38          Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff        710      2284    10/20
                         TTRF0SA38D671           PCD114.3 ET38          Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff        740      2181    10/20
§22 53476*11, Korr. 01




                         TTRF0SA38K671           PCD114.3 ET38          Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff        740      2181    10/20
                         Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                         Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                         Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                         von 50km hingewiesen werden.


                         Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : MAZDA, Mazda Motor Corporation, Mazda Motor Logistics
                                                                      Europe
                         Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
                         Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJM5


                         Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm für Typ : BJ; BJD; ER; ERE; GG/GY; GG1; GH; GHE; KE; KF;
                                                                      KFE; LW; LWD; SE
                                                                      120 Nm für Typ : BK; BL; BLE; CR1; CW; GH; GJ; LW
                                                                      125 Nm für Typ : DR
                                                                      126 Nm für Typ : DJ1
                                                                      130 Nm für Typ : BP; BPE
                                                                      133 Nm für Typ : EP; EPR; EP2; EP2R
                                                                      135 Nm für Typ : DM
                                                                      140 Nm für Typ : BL




                                                           Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                             von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0181-20-WIRD/N11
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53476
                         ANLAGE: 71 MAZDA                                                 Radtyp: TTRF
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 14.10.2024
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                         Verkaufsbezeichnung:     MAZDA CX-30
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         DM           e13*2007/46*2041*.. 85 - 137 215/55R18      95      11A; 245                Kombilimousine;
                                                                   225/50R18      95      11A; 24J; 248; 26P      Allradantrieb;
                                                                   235/45R18      94      11A; 245                Frontantrieb; inkl.
                                                                   235/50R18      97      11A; 24J; 248; 26P      Hybrid;
                                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 7OX; 71C;
                                                                                                                  71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                  74A; 74P

                         Verkaufsbezeichnung:     MAZDA CX-5
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         KE           e13*2007/46*1247*.. 110 - 143 225/55R18     98                              inkl. Mj.2015; nur CX-
                         KF           e13*2007/46*1803*..           225/60R18     100                             5; Allradantrieb;
                                                                    235/55R18     100     11A;   245              Frontantrieb;
                                                                    235/60R18     103     11A;   245              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                    245/50R18     100     11A;   24J; 248         12A; 51A; 573; 7AS;
                                                                    255/50R18     102     11A;   24J; 24M; 26P;   71C; 71K; 721; 725;
                                                                                          27I                     73C; 74A; 74P; 76O;
                                                                      255/55R18 105       11A;   24J; 24M; 26P;   77E
                                                                                          27I
§22 53476*11, Korr. 01




                         KFE           e13*2007/46*1832*.. 110 - 143 225/55R18 98                                 nur CX-5;
                                                                      225/60R18   100                             Allradantrieb;
                                                                      235/55R18   100     11A;   245              Frontantrieb;
                                                                      235/60R18   103     11A;   245              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                      245/50R18   100     11A;   24J; 248         12A; 51A; 573; 7AS;
                                                                      255/50R18   102     11A;   24J; 24M; 26P;   71C; 71K; 721; 725;
                                                                                          27I                     73C; 74A; 74P; 76O;
                                                                      255/55R18 105       11A;   24J; 24M; 26P;   77E
                                                                                          27I

                         Verkaufsbezeichnung:     MAZDA CX-7
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         ER           e11*2001/116*0308*.. 120 - 191 235/60R18 103        11A; 24J; 24M           Allradantrieb;
                         ERE          e13*2007/46*1109*..            255/55R18 105        11A; 22I; 24C; 24M      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                                                  71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                  74A; 74P; 76O

                         Verkaufsbezeichnung:     MAZDA MPV
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW            Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         LW           e1*98/14*0118*..  88 - 90       225/45R18 95        54F                     nur bis
                         LWD          e1*98/14*0165*..                                                            e1*98/14*0118*01;
                                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                  74P




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0181-20-WIRD/N11
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53476
                         ANLAGE: 71 MAZDA                                                 Radtyp: TTRF
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 14.10.2024
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                         Verkaufsbezeichnung:     MAZDA MPV
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW            Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         LW           e1*98/14*0118*..  100           235/45R18 94        Dieselmotor; 11A;       nur ab
                                                                                          22I; 24J; 24M; 51S      e1*98/14*0118*02;
                                                             100 - 104 225/45R18 95       54F                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                  74P

                         Verkaufsbezeichnung:     MAZDA MX-30
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         DR           e13*2007/46*2300*.. 60 - 81     215/55R18   95      11A; 248                Frontantrieb; Hybrid;
                                                                      225/50R18   95      11A; 24J; 248           Elektro;
                                                                      235/50R18   97      11A; 24J; 248; 26P      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                      245/45R18   96      11A; 24J; 248           12A; 51A; 7PK; 71C;
                                                                                                                  71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                  74A; 74P

                         Verkaufsbezeichnung:     MAZDA RX-8
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         SE           e11*2001/116*0199*.. 141 - 170 225/45R18            51G                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 71C; 71K;
§22 53476*11, Korr. 01




                                                                                                                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                  74P; 76T

                         Verkaufsbezeichnung:     MAZDA      TRIBUTE
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen             Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         EP           e4*98/14*0044*..       91 - 149 235/50R18 97        11A; 24K                Allradantrieb;
                         EPR          e4*98/14*0052*..       145 - 149 235/60R18 103      11A; 24K; 54F           Frontantrieb;
                         EP2          e13*2001/116*0092*..                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                         EP2R         e13*2001/116*0090*..                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                  74P

                         Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 2, MAZDA CX-3
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         DJ1          e1*2007/46*1335*.. 77 - 115 215/45R18 89                                    Mazda CX-3; Kombi;
                                                                  225/45R18 91            11A; 24J                Allradantrieb;
                                                                  235/45R18 94            11A; 24J; 248           Frontantrieb;
                                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                                                  71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                  74A; 74P; 77E

                         Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 3
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         BK           e1*2001/116*0234*.. 62 - 110 215/40R18 85           11A; 22B; 24J; 24M      Stufenheck;
                                                                   225/40R18 88           11A; 22B; 24J; 24M      Schrägheck;
                                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                  74P



                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0181-20-WIRD/N11
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53476
                         ANLAGE: 71 MAZDA                                                 Radtyp: TTRF
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 14.10.2024
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                         Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 3
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen             Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         BK           e1*2001/116*0234*.. 191          215/45R18 89       11A; 22B; 24J           Mazda 3 MPS;
                                                                       225/40R18 88       11A; 22B; 24J; 24M      Schrägheck;
                                                                                                                  Frontantrieb;
                                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                  74P
                         BL            e11*2001/116*0262*.. 76 - 136   215/40R18 89W      11A;   21B; 21N; 22B;   bis Mj.2013;
                         BLE           e13*2007/46*1071*..                                22H;   24J; 248; 51J    Stufenheck;
                                                                       225/40R18 92       11A;   21B; 21N; 22B;   Schrägheck;
                                                                                          22H;   24J; 248         Frontantrieb;
                                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                                                  71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                  74A; 74P; 77E
                         BL            e11*2001/116*0262*.. 74 - 121   205/45R18 90       11A;   26N; 26P; 27I    ab Mj.2013; ab
                                                                       215/45R18 89       11A;   246; 248; 26B;   e11*2001/116*0262*10;
                                                                                          26N;   27I              (Typ BM/BN);
                                                                       225/40R18 88       11A;   24J; 248; 26B;   Limousine; Schrägheck;
                                                                                          26N;   27B              10B; 11B; 11G; 11H;
§22 53476*11, Korr. 01




                                                                       225/45R18 91       11A;   24J; 248; 26B;   12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                          26N;   27B              71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                  74A; 74P; 77E
                         BL            e11*2001/116*0262*.. 191        225/40R18 92       11A; 21B; 21N; 22B;     bis Mj.2013;
                                                                                          22H; 24J; 248           Schrägheck;
                                                                                                                  Frontantrieb;
                                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                                                  71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                  74A; 74P; 77E

                         Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 323
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen             Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         BJ           e1*98/14*0094*..  96             215/35R18 84       11A; 21B; 22B; 24J;     Schrägheck;
                         BJD          e1*98/14*0181*..                                    24M; 54A                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                  74P

                         Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 5
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         CR1          e13*2001/116*0156*.. 81 - 107 225/40R18 91          11A; 21P; 22B; 24C;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          24D                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                  74P
                         CW            e1*2007/46*0433*..   85 - 110 225/40R18 92         11A; 21B; 22B; 24J;     Kombi; Frontantrieb;
                                                                                          248; 271                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                                                  71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                  74A; 74P




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0181-20-WIRD/N11
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53476
                         ANLAGE: 71 MAZDA                                                 Radtyp: TTRF
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 14.10.2024
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                            Seite: 5 von 21
                         Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         GG/GY        e1*98/14*0188*..     88 - 122 225/35R18 87W         11A; 22B; 22H; 24J;     Kombi; Stufenheck;
                         GG1          e11*2001/116*0203*..                                24M; 5ET                Schrägheck;
                                                                    225/40R18 88W         11A; 22B; 22H; 24J;     Allradantrieb;
                                                                                          24M                     Frontantrieb;
                                                            122       215/45R18           11A; 22B; 24J; 24M;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          51G                     12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                                  71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                  74A; 74P

                         Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6, MAZDA CX-5
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         GH           e1*2001/116*0448*.. 88 - 125 225/45R18 91           11A; 21B; 21N; 22B;     ab
                         GHE          e13*2007/46*1075*..                                 22L; 241; 246; 248      e13*2007/46*1075*02;
                                                          88 - 132 215/45R18 93           11A; 21P; 22B; 22M;     ab
                                                                                          24J; 248; 51J           e1*2001/116*0448*06;
                                                                      225/40R18 92        11A; 21B; 21N; 22B;     bis Mj.2012;
                                                                                          22L; 241; 246; 248      Stufenheck;
                                                                      225/45R18 91W       11A; 21B; 21N; 22B;     Schrägheck;
                                                                                          22L; 241; 246; 248      Frontantrieb; nur
                                                                      235/45R18 94        11A; 21B; 21N; 22B;     Mazda 6;
§22 53476*11, Korr. 01




                                                                                          22L; 241; 246; 248      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                                                  71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                  74A; 74P; 77E
                         GH            e1*2001/116*0448*.. 88 - 125   215/45R18 89W       11A; 21P;   22I; 22M;   nur bis
                         GHE           e13*2007/46*1075*..                                24J; 24M;   5FM; 51J    e13*2007/46*1075*01;
                                                                      225/40R18 91        11A; 22B;   22M; 24C;   nur bis
                                                                                          24D                     e1*2001/116*0448*05;
                                                                      225/45R18 91        11A; 21P;   22B; 22M;   Schrägheck;
                                                                                          24C; 24D                Frontantrieb; nur
                                                            88 - 136 215/45R18 93         11A; 21P;   22I; 22M;   Mazda 6;
                                                                                          24J; 24M;   51J         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                      225/40R18 91W       11A; 22B;   22M; 24C;   12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                          24D                     71K; 721; 725; 73C;
                                                                      225/45R18 91W       11A; 21P;   22B; 22M;   74A; 74P; 77E
                                                                                          24C; 24D
                                                                      235/45R18 94        11A; 21B;   22B; 22L;
                                                                                          24C; 24D
                         GH            e1*2001/116*0448*.. 110 - 143 225/55R18 98                                 inkl. Mj.2015; nur CX-
                                                                      225/60R18   100                             5; Allradantrieb;
                                                                      235/55R18   100     11A;   245              Frontantrieb;
                                                                      235/60R18   103     11A;   245              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                      245/50R18   100     11A;   24J; 248         12A; 51A; 573; 7AS;
                                                                      255/50R18   102     11A;   24J; 24M; 26P;   71C; 71K; 721; 725;
                                                                                          27I                     73C; 74A; 74P; 76O;
                                                                      255/55R18 105       11A;   24J; 24M; 26P;   77E
                                                                                          27I




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0181-20-WIRD/N11
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53476
                         ANLAGE: 71 MAZDA                                                 Radtyp: TTRF
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 14.10.2024
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                            Seite: 6 von 21
                         Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6, MAZDA CX-5
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         GH           e1*2001/116*0448*.. 83 - 125 215/45R18 89W          11A; 21T; 22I; 24J;     bis Mj.2012; Kombi;
                         GHE          e13*2007/46*1075*..                                 24M; 5FM; 51J           Frontantrieb; nur
                                                          83 - 136 215/45R18 93           11A; 21T; 22I; 24J;     Mazda 6;
                                                                                          24M; 51J                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                      225/40R18 91        11A; 21T; 22I; 24C;     12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                          24D                     71K; 721; 725; 73C;
                                                                      225/45R18 91        11A; 21T; 22I; 24C;     74A; 74P; 77E
                                                                                          24D
                                                                      235/45R18 94        11A; 21T; 22B; 24C;
                                                                                          24D
                         GH            e1*2001/116*0448*.. 107 - 143 225/45R18 91W                                ab Mj.2012; inkl.
                         GJ            e1*2007/46*1001*..            225/50R18 95         11A;   26P; 27I         Mj.2015; Kombi;
                                                                      235/45R18 94        11A;   26P; 27I         Stufenheck;
                                                                      235/50R18 97        11A;   245; 26B; 27B    Allradantrieb;
                                                                      245/45R18 96        11A;   26P; 27I         Frontantrieb; nur
                                                                                                                  Mazda 6;
                                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                                                  71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                  74A; 74P; 76O; 77E
§22 53476*11, Korr. 01




                         GJ            e1*2007/46*1001*..   107 - 141 225/45R18   91                              Kombi; Stufenheck;
                                                                      225/50R18   95      11A;   26P; 27I         Frontantrieb;
                                                                      235/45R18   94      11A;   26P; 27I         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                      235/50R18   97      11A;   245; 26B; 27B    12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                      245/45R18   96      11A;   26P; 27I         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                  74A; 74P; 76O; 77E

                         Verkaufsbezeichnung:     MAZDA3
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         BP           e13*2007/46*1972*.. 85 - 137 205/45R18      90      11A; 26P                Limousine;
                         BPE          e13*2007/46*2249*..          215/45R18      89      11A; 26B; 26N           Schräghecklimousine;
                                                                   225/40R18      91      11A; 24J; 26B; 26N      Allradantrieb;
                                                                   225/45R18      91      11A; 24J; 26B; 26N      Frontantrieb; inkl.
                                                                                                                  Hybrid;
                                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 7G3; 7OX;
                                                                                                                  71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                                  73C; 74A; 74P


                         Auflagen
                         10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                              Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                              zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                              nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                              der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                              Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                              es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                              wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0181-20-WIRD/N11
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53476
                         ANLAGE: 71 MAZDA                                                  Radtyp: TTRF
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 14.10.2024
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                         11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                              oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                              einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                              FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                              Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                              lassen.
                         11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                              Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                              ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                              den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                              nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                              der Fahrzeugpapiere enthält.
                         11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                              sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                              Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
                              Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                              Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                              vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                              Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                         11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                              erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungs teile verwendet werden.
§22 53476*11, Korr. 01




                              Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                              nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                         12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                              Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                              Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                              aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                         21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                              Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                         21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                              gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                              Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                              des Reifens) herzustellen.
                         21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                              über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                              unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bz w. WdK (1,04 fache
                              Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                         21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
                              gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                         22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                              die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                              herzustellen.
                         22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                              gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                              Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                              des Reifens) herzustellen.
                         22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                                die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter



                                                        Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                          von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0181-20-WIRD/N11
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53476
                         ANLAGE: 71 MAZDA                                                  Radtyp: TTRF
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 14.10.2024
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                                Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                                des Reifens) herzustellen.
                         22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                              Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                         22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                              Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                              Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                              des Reifens) herzustellen.
                         241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                              Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
                              gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                              Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                              abgedeckt sein.
                         245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                              Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                              nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbrei t erung, usw.)
                              kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                              Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                              (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                         246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
§22 53476*11, Korr. 01




                              befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                              des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                              dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                              Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens ),
                              im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                         248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                              Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                              Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                              kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                              Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                              (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                         24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                              Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                              hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                              des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                              genannten Bereich abgedeckt sein.
                         24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                              Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                              hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                              des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                              genannten Bereich abgedeckt sein.
                         24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                abgedeckt sein.




                                                        Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                          von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0181-20-WIRD/N11
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53476
                         ANLAGE: 71 MAZDA                                                  Radtyp: TTRF
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 14.10.2024
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                         24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder
                              durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
                              Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
                              Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
                              oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
                              FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                              Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                              lassen.
                         24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                              Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                              hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                              Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdec kung ausreichend ist. Die
                              gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                              Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                              abgedeckt sein.
                         26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                              der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                              Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                         26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                              Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                              bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
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                              beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                         26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                              der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                              bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                              beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                         271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                              gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                              Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                         27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                              der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                              Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                         27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                         51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                              Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                              Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                              Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                         51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                              Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                              EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                              Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                              des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                         51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                                Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
                         51S) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
                              16-Zoll-Reifen ausgerüstet sind.


                                                        Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                          von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0181-20-WIRD/N11
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53476
                         ANLAGE: 71 MAZDA                                                  Radtyp: TTRF
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 14.10.2024
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                         54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                              Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                              wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                              berücksichtigen.
                         54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
                              unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
                              Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
                              Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
                              Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
                              Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                              oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
                              Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
                              FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMME R auf einem Nachweis ent sprechend
                              dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
                         573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                              Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                              Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                              empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                              Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                         5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                              Achslast von 1090kg.
§22 53476*11, Korr. 01




                         5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                              Achslast von 1160kg.
                         71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                              werden.
                         71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                              werden.
                         721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                              außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                              Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                              Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                              Ventilherstellers zu beachten.
                         725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                              Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                         73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                         74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                              die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                              Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                              beachten.
                         74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                              Zentrierringe verwendet werden.
                         76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                              COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
                              sind.
                         76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
                              Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.




                                                        Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                          von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0181-20-WIRD/N11
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53476
                         ANLAGE: 71 MAZDA                                                  Radtyp: TTRF
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 14.10.2024
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                         77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                              Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
                         7AS) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                              Nr.: BHB637140 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                              Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                              werden.
                         7G3) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                              Nr.: BHB637140 ( nur e13*2007/46*1972*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
                              muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
                              Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
                         7OX) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                              Nr.: BDEL-37-140 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                              Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                              werden.
                         7PK) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit S ensoren Art.
                              Nr.: BDMC-37-140 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                              Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                              werden.
§22 53476*11, Korr. 01




                                                        Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                          von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0181-20-WIRD/N11
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53476
                         ANLAGE: 71 MAZDA                                                 Radtyp: TTRF
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 14.10.2024
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                         Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                         Fahrzeug:

                                Hersteller:      MAZDA
                                Fahrzeugtyp:     BPE
                                Genehm.Nr.:      e13*2007/46*2249*..
                                Handelsbez.:     MAZDA3

                                Variante(n):

                         Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                            Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                             von [mm]             bis [mm]
                                      26B                     x = 290              y = 325                  VA
                                      26P                     x = 340              y = 375                  VA
                                      27B                     x = 285              y = 365                  HA

                         Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 53476*11, Korr. 01




                                            Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                          von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                                      27F                  x = 285        y = 365            22                HA
                                      27H                  x = 285        y = 365             8                HA
                                      26J                  x = 290        y = 325            30                VA
                                      26J                  x = 290        y = 325             8                VA




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0181-20-WIRD/N11
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53476
                         ANLAGE: 71 MAZDA                                                 Radtyp: TTRF
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 14.10.2024
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                         Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                         Fahrzeug:

                                Hersteller:      MAZDA
                                Fahrzeugtyp:     BP
                                Genehm.Nr.:      e13*2007/46*1972*..
                                Handelsbez.:     MAZDA3

                                Variante(n):

                         Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                            Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                             von [mm]             bis [mm]
                                      26B                     x = 290              y = 325                  VA
                                      26P                     x = 340              y = 375                  VA
                                      27B                     x = 285              y = 365                  HA

                         Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 53476*11, Korr. 01




                                            Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                          von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                                      27F                  x = 285        y = 365            22                HA
                                      27H                  x = 285        y = 365             8                HA
                                      26J                  x = 290        y = 325            30                VA
                                      26J                  x = 290        y = 325             8                VA




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0181-20-WIRD/N11
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53476
                         ANLAGE: 71 MAZDA                                                 Radtyp: TTRF
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 14.10.2024
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                         Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                         Fahrzeug:

                                Hersteller:      MAZDA
                                Fahrzeugtyp:     DM
                                Genehm.Nr.:      e13*2007/46*2041*..
                                Handelsbez.:     MAZDA CX-30

                                Variante(n):

                         Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                            Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                             von [mm]             bis [mm]
                                      26B                     x = 320              y = 300                  VA
                                      26P                     x = 270              y = 250                  VA

                         Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                            Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 53476*11, Korr. 01




                                                          von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                                      26J                  x = 320        y = 300             8                VA
                                      26N                  x = 320        y = 300            10                VA




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0181-20-WIRD/N11
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53476
                         ANLAGE: 71 MAZDA                                                 Radtyp: TTRF
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 14.10.2024
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                         Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                         Fahrzeug:

                                Hersteller:      MAZDA
                                Fahrzeugtyp:     KF
                                Genehm.Nr.:      e13*2007/46*1803*..
                                Handelsbez.:     MAZDA CX-5

                                Variante(n):

                         Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                            Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                             von [mm]             bis [mm]
                                      26B                     x = 345              y = 400                  VA
                                      27I                     x = 290              y = 360                  HA
                                      27B                     x = 340              y = 410                  HA
                                      26P                     x = 295              y = 350                  VA

                         Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 53476*11, Korr. 01




                                            Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                          von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                                      26N                  x = 345        y = 400             6                VA
                                      27H                  x = 340        y = 410             7                HA




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0181-20-WIRD/N11
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53476
                         ANLAGE: 71 MAZDA                                                 Radtyp: TTRF
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 14.10.2024
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                         Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                         Fahrzeug:

                                Hersteller:      MAZDA
                                Fahrzeugtyp:     DR
                                Genehm.Nr.:      e13*2007/46*2300*..
                                Handelsbez.:     MAZDA MX-30

                                Variante(n):

                         Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                            Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                             von [mm]             bis [mm]
                                      26B                     x = 270              y = 295                  VA
                                      26P                     x = 220              y = 245                  VA
                                      27B                     x = 330              y = 360                  HA
                                      27I                     x = 280              y = 310                  HA
§22 53476*11, Korr. 01




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0181-20-WIRD/N11
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53476
                         ANLAGE: 71 MAZDA                                                 Radtyp: TTRF
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 14.10.2024
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                            Seite: 17 von 21

                         Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                         Fahrzeug:

                                Hersteller:      MAZDA
                                Fahrzeugtyp:     KE
                                Genehm.Nr.:      e13*2007/46*1247*..
                                Handelsbez.:     MAZDA CX-5

                                Variante(n):     Allradantrieb, Kombi

                         Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                            Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                             von [mm]             bis [mm]
                                      26B                     x = 345              y = 400                  VA
                                      27I                     x = 290              y = 360                  HA
                                      27B                     x = 340              y = 410                  HA
                                      26P                     x = 295              y = 350                  VA

                         Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 53476*11, Korr. 01




                                            Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                          von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                                      26N                  x = 345        y = 400             6                VA
                                      27H                  x = 340        y = 410             7                HA




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0181-20-WIRD/N11
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53476
                         ANLAGE: 71 MAZDA                                                 Radtyp: TTRF
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 14.10.2024
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                                                                                                                            Seite: 18 von 21

                         Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                         Fahrzeug:

                                Hersteller:      MAZDA
                                Fahrzeugtyp:     BL
                                Genehm.Nr.:      e11*2001/116*0262*..
                                Handelsbez.:     MAZDA 3

                                Variante(n):     ab e11*2001/116*0262*10, ab Mj.2013

                         Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                            Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                             von [mm]             bis [mm]
                                      26B                     x = 370              y = 400                  VA
                                      27I                     x = 300              y = 370                  HA
                                      27B                     x = 350              y = 400                  HA
                                      26P                     x = 320              y = 375                  VA

                         Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 53476*11, Korr. 01




                                            Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                          von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                                      27H                  x = 350        y = 400             8                HA
                                      27F                  x = 350        y = 400            15                HA
                                      26N                  x = 370        y = 400             8                VA
                                      26J                  x = 370        y = 400            30                VA




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0181-20-WIRD/N11
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53476
                         ANLAGE: 71 MAZDA                                                 Radtyp: TTRF
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 14.10.2024
                         ______________________________________________________________________________________________________________
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                         Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                         Fahrzeug:

                                Hersteller:      MAZDA
                                Fahrzeugtyp:     GH
                                Genehm.Nr.:      e1*2001/116*0448*..
                                Handelsbez.:     MAZDA 6, MAZDA CX-5

                                Variante(n):     ab e1*2001/116*0448*14, Frontantrieb, Kombi, Stufenheck

                         Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                            Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                             von [mm]             bis [mm]
                                      26P                     x = 385              y = 400                  VA
                                      26B                     x = 400              y = 400                  VA
                                      27I                     x = 215              y = 350                  HA
                                      27B                     x = 265              y = 400                  HA

                         Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 53476*11, Korr. 01




                                            Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                          von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                                      27H                  x = 265        y = 400             8                HA
                                      27F                  x = 265        y = 400            24                HA
                                      26N                  x = 400        y = 400             8                VA
                                      26J                  x = 400        y = 400            24                VA




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0181-20-WIRD/N11
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53476
                         ANLAGE: 71 MAZDA                                                 Radtyp: TTRF
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 14.10.2024
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                         Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                         Fahrzeug:

                                Hersteller:      MAZDA
                                Fahrzeugtyp:     GH
                                Genehm.Nr.:      e1*2001/116*0448*..
                                Handelsbez.:     MAZDA 6, MAZDA CX-5

                                Variante(n):     Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, nur CX-5

                         Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                            Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                              von [mm]             bis [mm]
                                      26B                      x = 345              y = 400                 VA
                                      27I                      x = 290              y = 360                 HA
                                      27B                      x = 340              y = 410                 HA
                                      26P                      x = 295              y = 350                 VA

                         Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 53476*11, Korr. 01




                                            Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                                           von [mm]       bis [mm]        um [mm]
                                      26N                   x = 345        y = 400            6                VA
                                      27H                   x = 340        y = 410            7                HA




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0181-20-WIRD/N11
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53476
                         ANLAGE: 71 MAZDA                                                 Radtyp: TTRF
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 14.10.2024
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                            Seite: 21 von 21

                         Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                         Fahrzeug:

                                Hersteller:      MAZDA
                                Fahrzeugtyp:     GJ
                                Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1001*..
                                Handelsbez.:     MAZDA 6, MAZDA CX-5

                                Variante(n):     Frontantrieb, Stufenheck

                         Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                            Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                             von [mm]             bis [mm]
                                      26P                     x = 385              y = 400                  VA
                                      26B                     x = 400              y = 400                  VA
                                      27I                     x = 215              y = 350                  HA
                                      27B                     x = 265              y = 400                  HA

                         Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 53476*11, Korr. 01




                                            Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                          von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                                      27H                  x = 265        y = 400             8                HA
                                      27F                  x = 265        y = 400            24                HA
                                      26N                  x = 400        y = 400             8                VA
                                      26J                  x = 400        y = 400            24                VA




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.