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							                         Gutachten 366-0181-20-WIRD/N11
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53476
                         ANLAGE: 55 SUZUKI                                                    Radtyp: TTRF
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 14.10.2024
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                                         Fahrzeughersteller              SUZUKI




                         Raddaten:
                         Radgröße nach Norm             : 7 1/2 J X 18 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 38
                         Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
                         Technische Daten, Kurzfassung
                         Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-      zul.       zul.      gültig
                                                                                               och     werkstoff          Rad-       Abroll    ab
                                                 Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                      last       umf.      Fertig
                                                 Rad                    Zentrierring                                      in kg      in mm     datum
                         TTRF0BA38D601           PCD114.3 ET38          Ø71.6 Ø60.1                 60,1     Kunststoff        740      2181    10/20
                         TTRF0BA38K601           PCD114.3 ET38          Ø71.6 Ø60.1                 60,1     Kunststoff        740      2181    10/20
                         TTRF0BP38D601           PCD114.3 ET38          Ø71.6 Ø60.1                 60,1     Kunststoff        740      2181    10/20
                         TTRF0BP38K601           PCD114.3 ET38          Ø71.6 Ø60.1                 60,1     Kunststoff        740      2181    10/20
                         TTRF0SA38D601           PCD114.3 ET38          Ø71.6 Ø60.1                 60,1     Kunststoff        740      2181    10/20
                         TTRF0SA38K601           PCD114.3 ET38          Ø71.6 Ø60.1                 60,1     Kunststoff        740      2181    10/20
§22 53476*11, Korr. 01




                         Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                         Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                         Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                         von 50km hingewiesen werden.


                         Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SUZUKI
                         Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                                                      für Typ : AZ; JT; FR; AZ-2S; GY
                         Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJS7


                         Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                                                      für Typ : ZE1HE(S)(EU,M); ZE1HE(S)-2S
                         Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJT4


                         Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                                      für Typ : JY-2S; JY; (Kegelbund)
                         Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJS8


                         Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                                      für Typ : NZ; ((nur VIN NR.: TSM...))
                         Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJS8




                                                           Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                             von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53476
                         ANLAGE: 55 SUZUKI                                                    Radtyp: TTRF
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 14.10.2024
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                         Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                                                      Typ : FY; LY-2S; JY; MZ; LY; EY
                         Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJS8


                         Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 85 Nm für Typ : EY; FY; GY; JY; LY; LY-2S; MZ
                                                                      100 Nm für Typ : AZ; AZ-2S; JY; JY-2S; NZ
                                                                      103 Nm für Typ : ZE1HE(S)(EU,M); ZE1HE(S)-2S
                                                                      110 Nm für Typ : JT
                                                                      140 Nm für Typ : FR
                         Verkaufsbezeichnung:     FIAT SEDICI
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         FY           e4*2001/116*0106*.. 79 - 100 215/40R18          85                              Allradantrieb;
                                                                   215/45R18          89                              Frontantrieb;
                                                                   225/40R18          88                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                   225/45R18          91                              12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                                      71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                      74A; 74H; 74P

                         Verkaufsbezeichnung:     GRAND VITARA
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen      Auflagen
§22 53476*11, Korr. 01




                         JT           e4*2001/116*0091*.. 78 - 171 225/60R18          100                             2-türig; 4-türig;
                                                                   235/50R18          97      11A;   24J              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                   235/55R18          100     11A;   24J              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                   245/50R18          100     11A;   24J; 24M         721; 725; 73C; 74A;
                                                                   255/50R18          102     11A;   22I; 24J; 24M    74P; 77E

                         Verkaufsbezeichnung:     KIZASHI
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         FR           e4*2007/46*0142*..  131             235/45R18 94        11A; 245                Allradantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 573; 7AV;
                                                                                                                      71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                                      73C; 74A; 74P; 76T

                         Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI SWACE
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW    Reifen                         Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         ZE1HE(S)(E e6*2007/46*0485*.. 72      225/40R18 88                                           Kombilimousine;
                         U,M)
                                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 7PZ; 71C;
                                                                                                                      71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                      74A; 74P




                                                           Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                             von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0181-20-WIRD/N11
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53476
                         ANLAGE: 55 SUZUKI                                                Radtyp: TTRF
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 14.10.2024
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                             Seite: 3 von 12
                         Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI SWACE
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW  Reifen                     Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         ZE1HE(S)(E   e6*2018/858*00057*.. 72  225/40R18 88                                       bis
                         U,M)
                                                                                                                  e6*2018/858*00057*03;
                                                                                                                  Kombilimousine;
                                                                                                                  Frontantrieb;
                                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 7PZ; 71C;
                                                                                                                  71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                  74A; 74P
                         ZE1HE(S)-2    e6*2018/858*00057*.. 72        225/40R18 88                                ab
                         S
                                                                                                                  e6*2018/858*00057*04;
                                                                                                                  Kombilimousine;
                                                                                                                  Frontantrieb;
                                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 7PZ; 71C;
                                                                                                                  71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                  74A; 74P

                         Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI SWIFT
§22 53476*11, Korr. 01




                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         MZ           e4*2001/116*0090*.. 92          215/35R18 80        11A; 21B; 22B; 24J;     Frontantrieb;
                                                                                          24M                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                  74P
                         NZ            e4*2007/46*0155*..   100       215/35R18 80        11A; 21P; 22B; 24J;     Frontantrieb;
                                                                                          248; 271                Radschrauben;
                                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 7AV; 71C;
                                                                                                                  71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                  74A; 74P

                         Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI SX4
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         EY           e4*2001/116*0105*.. 66 - 99     215/40R18   85                              Allradantrieb;
                                                                      215/45R18   89                              Frontantrieb;
                                                                      225/40R18   88                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                      225/45R18   91                              12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                                  71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                  74A; 74P
                         GY            e4*2001/116*0124*.. 79 - 88    205/45R18   86      11A;   24J; 24M         Stufenheck;
                                                                      215/40R18   85      11A;   22I; 24C; 24M    Frontantrieb;
                                                                      225/35R18   83      11A;   22I; 24C; 24M    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                      225/40R18   88      11A;   22I; 24C; 24M    12A; 51A; 7AV; 71C;
                                                                                                                  71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                  74A; 74P




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0181-20-WIRD/N11
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53476
                         ANLAGE: 55 SUZUKI                                                Radtyp: TTRF
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 14.10.2024
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                         Verkaufsbezeichnung:     SWIFT
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         AZ           e4*2007/46*1205*.. 95 - 103 205/35R18 77            11A; 24J; 248           Frontantrieb;
                                                                  215/35R18 80            11A; 24J; 248; 27I      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  225/35R18 83            11A; 24C; 248; 26P;     12A; 51A; 7AV; 7PT;
                                                                                          27I                     71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                                  73C; 74A; 74P
                         AZ-2S         e6*2018/858*00229*.. 95        205/35R18 77        11A; 24J; 248           Frontantrieb; Hybrid;
                                                                      215/35R18 80        11A; 24J; 248; 27I      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                      225/35R18 83        11A; 24C; 248; 26P;     12A; 51A; 7PT; 71C;
                                                                                          27I                     71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                  74A; 74P

                         Verkaufsbezeichnung:     SX4, SUZUKI SX4
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         JY           e6*2018/858*00006*.. 95 - 103 215/45R18 89                                  bis
                                                                    215/50R18 92          11A;   24J; 248; 27B;   e6*2018/858*00006*01;
                                                                                          27F                     Allradantrieb;
                                                                      225/45R18 91        11A;   248; 27B         Frontantrieb; inkl.
                                                                      235/45R18 94        11A;   24J; 248; 27B;   Hybrid;
                                                                                          27F                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                      245/45R18 96        11A;   24J; 248; 26P;   12A; 51A; 7PT; 71C;
§22 53476*11, Korr. 01




                                                                                          27B;   27F              71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                  74A; 74P

                         Verkaufsbezeichnung:     SX4, SUZUKI SX4, S-CROSS
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         JY-2S        e6*2018/858*00006*.. 75 - 95 215/45R18 89                                   ab
                                                                   215/50R18 92           11A;   24J; 248; 27B;   e6*2018/858*00006*02;
                                                                                          27F                     Allradantrieb;
                                                                      225/45R18 91        11A;   248; 27B         Frontantrieb; Hybrid;
                                                                      235/45R18 94        11A;   24J; 248; 27B;   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          27F                     12A; 51A; 7PT; 71C;
                                                                      245/45R18 96        11A;   24J; 248; 26P;   71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          27B;   27F              74A; 74P

                         Verkaufsbezeichnung:     SX4, SUZUKI SX4,S-CROSS
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         JY           e4*2007/46*0779*.. 75 - 103 215/45R18 89                                    ab
                                                                                                                  e4*2007/46*0779*04;
                                                                      215/50R18 92        11A;   24J; 248; 27B;   Allradantrieb;
                                                                                          27F                     Frontantrieb; inkl.
                                                                      225/45R18 91        11A;   248; 27B         Hybrid;
                                                                      235/45R18 94        11A;   24J; 248; 27B;   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          27F                     12A; 51A; 7AV; 7PT;
                                                                      245/45R18 96        11A;   24J; 248; 26P;   71C; 71K; 721; 725;
                                                                                          27B;   27F              73C; 74A; 74P




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0181-20-WIRD/N11
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53476
                         ANLAGE: 55 SUZUKI                                                Radtyp: TTRF
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 14.10.2024
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                            Seite: 5 von 12
                         Verkaufsbezeichnung:     SX4, SUZUKI SX4,S-CROSS
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         JY           e4*2007/46*0779*.. 88      205/45R18 86             11A; 26N; 27H           bis
                                                                 215/40R18 89             11A; 24J; 26N; 27H      e4*2007/46*0779*03;
                                                                 215/45R18 89             11A; 24J; 26N; 27H      Schräghecklimousine;
                                                                 225/40R18 88             11A; 24J; 248; 26J;     Allradantrieb;
                                                                                          27F                     Frontantrieb;
                                                                       225/45R18 91       11A; 24J; 248; 26J;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          27F                     12A; 51A; 7AV; 7PT;
                                                                                                                  71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                                  73C; 74A; 74P

                         Verkaufsbezeichnung:     VITARA
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         LY           e4*2007/46*0928*.. 75 - 103 215/45R18 89                                    Allradantrieb;
                                                                  215/50R18 92            11A; 24J; 248; 26P;     Frontantrieb;
                                                                                          27I                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                       225/45R18 91                               12A; 51A; 7AV; 7PT;
                                                                       235/45R18 94       11A; 24J; 248; 26P;     71C; 71K; 721; 725;
                                                                                          27I                     73C; 74A; 74P
                         LY            e6*2018/858*00005*.. 75 - 103   215/45R18 89                               bis
                                                                       215/50R18 92       11A; 24J; 248; 26P;     e6*2018/858*00005*01;
§22 53476*11, Korr. 01




                                                                                          27I                     Allradantrieb;
                                                                       225/45R18 91                               Frontantrieb; inkl.
                                                                       235/45R18 94       11A; 24J; 248; 26P;     Hybrid;
                                                                                          27I                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 7PT; 71C;
                                                                                                                  71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                  74A; 74P
                         LY-2S         e6*2018/858*00005*.. 75 - 95    215/45R18 89                               ab
                                                                       215/50R18 92       11A; 24J; 248; 26P;     e6*2018/858*00005*02;
                                                                                          27I                     Allradantrieb;
                                                                       225/45R18 91                               Frontantrieb; Hybrid;
                                                                       235/45R18 94       11A; 24J; 248; 26P;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          27I                     12A; 51A; 7PT; 71C;
                                                                                                                  71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                  74A; 74P


                         Auflagen
                         10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                              Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                              zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                              nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                              der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                              Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                              es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                              wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
                         11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                              oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                              einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                              FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem



                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0181-20-WIRD/N11
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53476
                         ANLAGE: 55 SUZUKI                                                 Radtyp: TTRF
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 14.10.2024
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                             Seite: 6 von 12
                                Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                                lassen.
                         11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                              Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                              ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                              den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                              nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                              der Fahrzeugpapiere enthält.
                         11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                              sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                              Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ei n
                              Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                              Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                              vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                              Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                         11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                              erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                              Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                              nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                         12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                              Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
§22 53476*11, Korr. 01




                              Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                              aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                         21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                              Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                         21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                              über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                              unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                              Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                         22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                              die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                              herzustellen.
                         22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                                die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                                Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                                des Reifens) herzustellen.
                         245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                              Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                              nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                              kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                              Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                              (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                         248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                              Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                              Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                              kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                              Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                              (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.




                                                        Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                          von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0181-20-WIRD/N11
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53476
                         ANLAGE: 55 SUZUKI                                                 Radtyp: TTRF
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 14.10.2024
                         ______________________________________________________________________________________________________________
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                         24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                              Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                              hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                              des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Rei fens), im oben
                              genannten Bereich abgedeckt sein.
                         24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                abgedeckt sein.
                         24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                              Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                              hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                              Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                              gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                              Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                              abgedeckt sein.
                         26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
§22 53476*11, Korr. 01




                                Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                         26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                              Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                              bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                              beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                         26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                              der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                              bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                              beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                         271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                              gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                              Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                         27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunsts toffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                              der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                              Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                         27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                              Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                              Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                         27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                              Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                              bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                              beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                         27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                         51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                              Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.


                                                        Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                          von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0181-20-WIRD/N11
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53476
                         ANLAGE: 55 SUZUKI                                                 Radtyp: TTRF
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 14.10.2024
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                               Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                               Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                         573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                              Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                              Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                              empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                              Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                         71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                              werden.
                         71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                              werden.
                         721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                              außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                              Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                              Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                              Ventilherstellers zu beachten.
                         725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                              Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                         73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
§22 53476*11, Korr. 01




                         74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                              die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                              Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                              beachten.
                         74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
                              Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
                         74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                              Zentrierringe verwendet werden.
                         76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
                              Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
                         77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                              Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
                         7AV) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit S ensoren Art.
                              Nr.: 43139-61M00 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                              Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                              werden.
                         7PT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                              Nr.: 43130-52S01 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                              Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                              werden.
                         7PZ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                              Nr.: 42607 - 02070 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                              Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                              werden.




                                                        Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                          von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0181-20-WIRD/N11
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53476
                         ANLAGE: 55 SUZUKI                                                Radtyp: TTRF
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 14.10.2024
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                         Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                         Fahrzeug:

                                Hersteller:      SUZUKI
                                Fahrzeugtyp:     AZ
                                Genehm.Nr.:      e4*2007/46*1205*..
                                Handelsbez.:     SWIFT

                                Variante(n):

                         Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                            Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                             von [mm]             bis [mm]
                                      26P                     x = 150              y = 150                  VA
                                      26B                     x = 200              y = 200                  VA
                                      27I                     x = 150              y = 250                  HA
                                      27B                     x = 200              y = 300                  HA

                         Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 53476*11, Korr. 01




                                            Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                          von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                                      26N                  x = 200        y = 200             8                VA
                                      26J                  x = 200        y = 200            15                VA
                                      27H                  x = 200        y = 300             8                HA
                                      27F                  x = 200        y = 300            15                HA




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0181-20-WIRD/N11
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53476
                         ANLAGE: 55 SUZUKI                                                Radtyp: TTRF
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 14.10.2024
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                         Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                         Fahrzeug:

                                Hersteller:      SUZUKI
                                Fahrzeugtyp:     LY
                                Genehm.Nr.:      e4*2007/46*0928*..
                                Handelsbez.:     VITARA

                                Variante(n):

                         Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                            Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                             von [mm]             bis [mm]
                                      26B                     x = 300              y = 300                  VA
                                      26P                     x = 250              y = 250                  VA
                                      27B                     x = 300              y = 300                  HA
                                      27I                     x = 250              y = 250                  HA

                         Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 53476*11, Korr. 01




                                            Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                          von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                                      26J                  x = 300        y = 300            10                VA
                                      26N                  x = 300        y = 300             8                VA
                                      27H                  x = 300        y = 300             8                HA




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0181-20-WIRD/N11
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53476
                         ANLAGE: 55 SUZUKI                                                Radtyp: TTRF
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 14.10.2024
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                         Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                         Fahrzeug:

                                Hersteller:      SUZUKI
                                Fahrzeugtyp:     JY
                                Genehm.Nr.:      e4*2007/46*0779*..
                                Handelsbez.:     SX4, SUZUKI SX4,S-CROSS

                                Variante(n):     ab e4*2007/46*0779*04, Allradantrieb, Frontantrieb, Schräghecklimousine

                         Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                            Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                             von [mm]             bis [mm]
                                      26B                     x = 300              y = 260                  VA
                                      26P                     x = 250              y = 210                  VA
                                      27B                     x = 330              y = 400                  HA
                                      27I                     x = 280              y = 360                  HA

                         Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 53476*11, Korr. 01




                                            Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                          von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                                      26N                  x = 300        y = 260             5                VA
                                      26J                  x = 300        y = 260             5                VA
                                      27H                  x = 330        y = 400             8                HA
                                      27F                  x = 330        y = 400            25                HA




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0181-20-WIRD/N11
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53476
                         ANLAGE: 55 SUZUKI                                                Radtyp: TTRF
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 14.10.2024
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                            Seite: 12 von 12

                         Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                         Fahrzeug:

                                Hersteller:     SUZUKI
                                Fahrzeugtyp:    JY
                                Genehm.Nr.:     e4*2007/46*0779*..
                                Handelsbez.:    SX4, SUZUKI SX4,S-CROSS

                                Variante(n):    Allradantrieb, bis e4*2007/46*0779*03, Frontantrieb, Schräghecklimousine


                         Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                          Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                          von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                                      26J                  x = 300        y = 300            26                VA
                                      26N                  x = 300        y = 300             8                VA
                                      27F                  x = 300        y = 300            24                HA
                                      27H                  x = 300        y = 300             8                HA
§22 53476*11, Korr. 01




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.