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							               Gutachten 366-0181-20-WIRD/N6
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53476
               ANLAGE: 25 MG                                                        Radtyp: TTRF
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 22.12.2022
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                               Fahrzeughersteller                MG




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 7 1/2 J X 18 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 42
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
               TTRF8BA42VD571          PCD112 ET42            ohne                        57,1                     740      2181    10/20
               TTRF8BA42VK571          PCD112 ET42            ohne                        57,1                     740      2181    10/20
               TTRF8BP42VD571          PCD112 ET42            ohne                        57,1                     740      2181    10/20
               TTRF8BP42VK571          PCD112 ET42            ohne                        57,1                     740      2181    10/20
               TTRF8SA42VD571          PCD112 ET42            ohne                        57,1                     725      2217    10/20
               TTRF8SA42VD571          PCD112 ET42            ohne                        57,1                     740      2181    10/20
               TTRF8SA42VK571          PCD112 ET42            ohne                        57,1                     740      2181    10/20
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
§22 53476*06




               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der B efestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : MG
               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJV8


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     MG HS, ROEWE HS
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW  Reifen                        Auflagen zu Reifen       Auflagen
                AS23         e4*2018/858*00111*.. 119 215/50R18 92                                           Frontantrieb;
                                                      215/55R18 95                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                      225/50R18 95                                           12A; 51A; 7PN; 71C;
                                                                                                             71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                             74A

                Verkaufsbezeichnung:     MG RX6-, MG HS-, MG eHS-, MG EHS - Plug-in Hybrid
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen           Auflagen zu Reifen                   Auflagen
                AS23P-L      e5*2018/858*00003*.. 119  215/50R18 92                                          Frontantrieb; Hybrid;
                                                       215/55R18 95                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       225/50R18 95                                          12A; 51A; 7PN; 71C;
                                                                                                             71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                             74A




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0181-20-WIRD/N6
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53476
               ANLAGE: 25 MG                                                    Radtyp: TTRF
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 22.12.2022
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               Verkaufsbezeichnung:     MG ZS EV, ROEWE ZS EV
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
               ZS1          e4*2007/46*1417*.. 68 - 75 205/45R18 86                                     Frontantrieb; Elektro;
                                                       225/40R18 88                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7PN; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A

               Verkaufsbezeichnung:     MG4 Electric
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW         Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               SEH3         e4*2018/858*00093*.. 54 - 68    205/45R18   90      122                     Heckantrieb; Elektro;
                                                            215/45R18   93      12R                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            225/40R18   91      12R                     51A; 71C; 71K; 721;
                                                            225/45R18   91      12A                     725; 73C; 74A; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     MG5 Electric
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW         Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               EP22-L       e4*2018/858*00053*.. 73 - 75    215/45R18 89                                Frontantrieb; Elektro;
                                                            225/40R18 88                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7PN; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A
§22 53476*06




               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im B etrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0181-20-WIRD/N6
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53476
               ANLAGE: 25 MG                                                     Radtyp: TTRF
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 22.12.2022
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               122) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm (einschließlich
                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                    wird, möglich.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                    wird, möglich.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
§22 53476*06




                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
               7PN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 10290600 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsyst em verwendet
                    werden.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.