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							                         Gutachten 366-0181-20-WIRD/N11
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53476
                         ANLAGE: 7 OPEL                                                       Radtyp: TTRF
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 14.10.2024
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                                         Fahrzeughersteller              OPEL / VAUXHALL, OPEL AUTOMOBILE GmbH




                         Raddaten:
                         Radgröße nach Norm             : 7 1/2 J X 18 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 48
                         Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 108/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                         Technische Daten, Kurzfassung
                         Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-      zul.       zul.      gültig
                                                                                               och     werkstoff          Rad-       Abroll    ab
                                                 Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                      last       umf.      Fertig
                                                 Rad                    Zentrierring                                      in kg      in mm     datum
                         TTRFHBA48D651           PCD108 ET48            Ø70.1 Ø65.1                 65,1     Kunststoff        740      2181    10/20
                         TTRFHBA48K651           PCD108 ET48            Ø70.1 Ø65.1                 65,1     Kunststoff        740      2181    10/20
                         TTRFHBP48D651           PCD108 ET48            Ø70.1 Ø65.1                 65,1     Kunststoff        740      2181    10/20
                         TTRFHBP48K651           PCD108 ET48            Ø70.1 Ø65.1                 65,1     Kunststoff        740      2181    10/20
                         TTRFHSA48D651           PCD108 ET48            Ø70.1 Ø65.1                 65,1     Kunststoff        740      2181    10/20
                         TTRFHSA48K651           PCD108 ET48            Ø70.1 Ø65.1                 65,1     Kunststoff        740      2181    10/20
§22 53476*11, Korr. 01




                         Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                         Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                         Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                         von 50km hingewiesen werden.


                         Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : OPEL / VAUXHALL, OPEL AUTOMOBILE GmbH
                         Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
                         Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJP0


                         Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 115 Nm
                          Verkaufsbezeichnung:     COMBO, COMBO-e CARGO
                          Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                      Auflagen zu Reifen       Auflagen
                          E            e2*2007/46*0623*.. 55 - 96 215/45R18 93                5HA                      Frontantrieb; inkl.
                                                                                                                       Elektro;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                       74P; 77E; 830

                          Verkaufsbezeichnung:     COMBO LIFE, COMBO-e LIFE
                          Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                      Auflagen zu Reifen       Auflagen
                          E            e2*2007/46*0622*.. 55 - 96 215/45R18 93                5HA                      Frontantrieb; inkl.
                                                                                                                       Elektro;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                       74P; 77E; 830



                                                           Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                             von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0181-20-WIRD/N11
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53476
                         ANLAGE: 7 OPEL                                                   Radtyp: TTRF
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 14.10.2024
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                         Verkaufsbezeichnung:     GRANDLAND, GRANDLAND X
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         Z            e2*2007/46*0597*.. 75 - 147 215/55R18 95            12A                     Allradantrieb;
                                                                  215/60R18 98            12A                     Frontantrieb;
                                                                  225/55R18               12T; 51G                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                                  725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                                  76O; 77E; 83P; 830


                         Auflagen
                         10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                              Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                              zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                              nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                              der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                              Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                              es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                              wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
                         11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                              Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
§22 53476*11, Korr. 01




                              ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der näc hsten Befassung mit
                              den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                              nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                              der Fahrzeugpapiere enthält.
                         11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                              sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                              Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bz w. Teiletypgenehmigung oder ein
                              Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                              Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                              vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                              Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                         11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                              erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                              Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                              nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                         12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                              Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                              Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                              aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                         12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                              Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
                              Fahrzeuges genannt wird, möglich.
                         51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                              Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                              Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                              Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                         51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                              Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der



                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0181-20-WIRD/N11
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53476
                         ANLAGE: 7 OPEL                                                    Radtyp: TTRF
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 14.10.2024
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                               EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                               Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                               des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                         5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                              Achslast von 1300kg.
                         71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                              werden.
                         71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                              werden.
                         721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                              außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                              Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                              Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                              Ventilherstellers zu beachten.
                         725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                              Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                         73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                         74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                              die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
§22 53476*11, Korr. 01




                              Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                              beachten.
                         74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                              Zentrierringe verwendet werden.
                         76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                              COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
                              sind.
                         77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                              Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
                         830) Die Verwendung der Räder ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit innenbelüfteten
                              Bremsscheiben (Ø 304mm, 28mm) an der Vorderachse in Verbindung mit ZF-Bremssattel OE Nr. 16 478
                              799/800 80 und/oder der Kennzeichnung "60 PSA Groupe 78TGX80089413F"
                         83P) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm
                              an der Vorderachse nicht zulässig.




                                                        Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                          von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.