Gutachten 366-0181-20-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53476 ANLAGE: 38 SEAT Radtyp: TTRF Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 28.03.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 6 Fahrzeughersteller SEAT, SEAT, S.A. Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 1/2 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 48 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum TTRF8BA48ED571 PCD112 ET48 ohne 57,1 740 2181 10/20 TTRF8BA48EK571 PCD112 ET48 ohne 57,1 740 2181 10/20 TTRF8BP48ED571 PCD112 ET48 ohne 57,1 740 2181 10/20 TTRF8BP48EK571 PCD112 ET48 ohne 57,1 740 2181 10/20 TTRF8SA48ED571 PCD112 ET48 ohne 57,1 740 2181 10/20 TTRF8SA48EK571 PCD112 ET48 ohne 57,1 740 2181 10/20 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. §22 53476*09 Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstreck e von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SEAT, SEAT, S.A. Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm Zubehör : OE-Schraube ww. ZJV8 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : KL; K1; 1P; 1PN; 5F; 5P; 5PN 140 Nm für Typ : KL; 5FP Verkaufsbezeichnung: ALTEA, ALTEA XL, FREETRACK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5PN e9*2007/46*0012*.. 103 - 147 225/40R18 88 5FE Altea 4 Freetrack; 103 - 155 225/45R18 91 Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 77E 5PN e9*2007/46*0012*.. 63 - 118 215/40R18 89 Nicht Altea Freetrack; 63 - 125 225/40R18 88 11A; 24J; 5FE 10B; 11B; 11G; 11H; 63 - 147 225/40R18 88W 11A; 24J; 5FE 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 77E Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0181-20-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53476 ANLAGE: 38 SEAT Radtyp: TTRF Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 28.03.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 6 Verkaufsbezeichnung: ALTEA, ALTEA XL, FREETRACK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5PN e9*2007/46*0012*.. 77 - 147 225/40R18 88W 5FE Altea Freetrack; 77 - 155 225/45R18 91 Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 77E Verkaufsbezeichnung: ALTEA, ALTEA XL, TOLEDO, FREETRACK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5P e9*2001/116*0050*.. 103 - 147 225/40R18 88 5FE Altea 4 Freetrack; 103 - 155 225/45R18 91 Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 77E 5P e9*2001/116*0050*.. 63 - 118 215/40R18 89 Nicht Altea Freetrack; 63 - 125 225/40R18 88 11A; 24J; 5FE 10B; 11B; 11G; 11H; 63 - 147 225/40R18 88W 11A; 24J; 5FE 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 77E 5P e9*2001/116*0050*.. 77 - 147 225/40R18 88W 5FE Altea Freetrack; 77 - 155 225/45R18 91 Frontantrieb; §22 53476*09 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 77E Verkaufsbezeichnung: ATECA, CUPRA ATECA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5FP e9*2007/46*6394*.. 81 - 140 215/45R18 89 Allradantrieb; 215/50R18 92 Frontantrieb; 215/55R18 95 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R18 91 12A; 51A; 71C; 71K; 225/50R18 95 721; 725; 73C; 74C; 235/45R18 94 76O; 77E; 83A 235/50R18 97 245/45R18 96 5FP e9*2007/46*6394*.. 221 215/50R18 92 ATECA CUPRA; 215/55R18 95 Allradantrieb; 225/45R18 91 10B; 11B; 11G; 11H; 225/50R18 95 12A; 51A; 71C; 71K; 235/45R18 94 721; 725; 73C; 74C; 235/50R18 97 76O; 77E; 83A 245/45R18 96 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0181-20-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53476 ANLAGE: 38 SEAT Radtyp: TTRF Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 28.03.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 6 Verkaufsbezeichnung: Born Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen K1 e9*2018/858*04001*.. 70 215/55R18 95 12Q Heckantrieb; Elektro; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 76O; 77E Verkaufsbezeichnung: LEON Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1P e9*2001/116*0052*.. 177 - 195 225/40R18 92 11A; 24J; 24M Leon Cupra; Leon 1PN e9*2007/46*0013*.. Cupra R; Frontantrieb; 10B; 10S; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 77E 1P e9*2001/116*0052*.. 63 - 155 215/40R18 89 51J Schrägheck; 1PN e9*2007/46*0013*.. 225/40R18 88 11A; 24J; 24M Frontantrieb; 10B; 10S; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 77E Verkaufsbezeichnung: LEON / LEON SC / LEON ST / LEON X-PERIENCE §22 53476*09 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5F e9*2007/46*0094*.. 81 - 140 225/40R18 88 Leon X-Perience; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 77E 5F e9*2007/46*0094*.. 195 - 206 205/40R18 86Y 12A Cupra; nicht Leon X- 205/45R18 86Y 12A Perience; Kombi; 3- 215/40R18 89 12A türig; 5-türig; Mit 195 - 221 225/35R18 87Y 12A Radhausverbreiterung 225/40R18 88 12T Serie; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 76O; 77E; 83A 5F e9*2007/46*0094*.. 63 - 110 205/40R18 86 ab e9*2007/46*0094*01; 205/45R18 86 nicht Leon X-Perience; 63 - 140 205/40R18 86W Kombi; 3-türig; 5- 205/45R18 86W türig; Allradantrieb; 215/40R18 89 Frontantrieb; 225/35R18 87 10B; 11B; 11G; 11H; 225/40R18 88 12K 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 76O; 77E Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0181-20-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53476 ANLAGE: 38 SEAT Radtyp: TTRF Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 28.03.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 6 Verkaufsbezeichnung: LEON, LEON SPORTSTOURER, CUPRA LEON, CUPRA LEON SPORTSTOURER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen KL e9*2007/46*3167*.. 66 - 110 205/40R18 86 12R; 5EM nicht Cupra Leon; 205/45R18 90 12R Kombi; Schrägheck; 66 - 140 215/40R18 89 12I Allradantrieb; 215/45R18 89 12I Frontantrieb; inkl. 225/40R18 91 12Q Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 76O; 77E KL e9*2007/46*3167*.. 110 205/40R18 M+S 12R; 52J Leon Cupra; Leon 205/45R18 M+S 12R; 52J Cupra Sportstourer; 215/40R18 M+S 12I; 52J Kombi; Schrägheck; 215/45R18 M+S 12I; 52J Allradantrieb; 110 - 221 225/40R18 91 12Q Frontantrieb; inkl. 110 - 228 225/40R18 M+S 12Q; 52J Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 76O; 77E; 83A Auflagen §22 53476*09 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können. 10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine tec hnischen Bedenken bestehen. Wird Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0181-20-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53476 ANLAGE: 38 SEAT Radtyp: TTRF Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 28.03.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 6 gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung). 12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (ei nschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller frei gegebenen §22 53476*09 Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschafte n ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0181-20-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53476 ANLAGE: 38 SEAT Radtyp: TTRF Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 28.03.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 6 Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1060kg. 5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1120kg. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom §22 53476*09 Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 83A) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 370mm an der Vorderachse nicht zulässig. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.