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Prüfbericht 366-0519-20-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 001849
ANLAGE: 9.3                                                           Radtyp: TTRF
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                         Stand: 06.12.2021
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                Fahrzeughersteller               DAIMLER, DAIMLER BENZ AG, DAIMLER (D)




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 1/2 J X 18 H2              Einpreßtiefe (mm)       : 49
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                        Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                               Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                       och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                       Kennzeichnung           Kennzeichnung           in mm                    last       umf.      Fertig
                       Rad                     Zentrierring                                     in kg      in mm     datum
TTRF8BA49ED666         TTRF ET49               ohne                         66,6                     740      2181    10/20
TTRF8BP49ED666         TTRF ET49               ohne                         66,6                     740      2181    10/20
TTRF8SA49ED666         TTRF ET49               ohne                         66,6                     740      2181    10/20
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Räder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : DAIMLER, DAIMLER BENZ AG, DAIMLER (D)
Befestigungsteile                           : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm
Zubehör                                     : ZJM6
Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 130 Nm
 Verkaufsbezeichnung:     A-KLASSE
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen         Auflagen
 F2A          e1*2007/46*1829*.. 70 - 165 225/45R18                 12K; 51G                   10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                               7OK; 711; 714; 721;
                                                                                               73C; 74A; 76V

 Verkaufsbezeichnung:     B-KLASSE, GLB-KLASSE, GLA-KLASSE, EQA-Klasse, EQB-Klasse
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen     Auflagen zu Reifen  Auflagen
 F2B          e1*2007/46*1909*.. 70 - 165 225/45R18  12K; 51G            B-Klasse;
                                                                         10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                         7OK; 711; 714; 721;
                                                                         73C; 74A; 76V

 Verkaufsbezeichnung:     CLA
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis           kW       Reifen            Auflagen zu Reifen         Auflagen
 F2CLA        e1*2007/46*1912*..         85 - 165 225/45R18         12K; 51G                   CLA COUPE; CLA
                                                                                               SHOOTING BRAKE;
                                                                                               10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                               7OK; 711; 714; 721;
                                                                                               73C; 74A; 76V




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Prüfbericht 366-0519-20-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 001849
ANLAGE: 9.3                                                      Radtyp: TTRF
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 06.12.2021
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Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11N) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen
     berührt werden, dem Serienstand entsprechen.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
711) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden.
714) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts
     angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) ent sprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
76V) Die Verwendung dieser Radgröße und Einpreßtiefe ist nur zulässig, wenn diese serienmäßig verwendet
     wird.
7OK) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: A 000 905 4104 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.