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                            Prüfbericht 366-0519-20-WIRD/N5
                            zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 001849
                            ANLAGE: 9.9                                                            Radtyp: TTRF
                            Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                          Stand: 05.09.2023
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                                            Fahrzeughersteller              Bayerische Motorenwerke AG, BMW AG




                            Raddaten:
                            Radgröße nach Norm             : 7 1/2 J X 18 H2               Einpreßtiefe (mm)       : 50
                            Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                         Zentrierart             : Mittenzentrierung
                            Technische Daten, Kurzfassung
                            Ausführung        Ausführungsbezeichnung                                Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                                    och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                                   Kennzeichnung           Kennzeichnung            in mm                    last       umf.      Fertig
                                                   Rad                     Zentrierring                                      in kg      in mm     datum
                            TTRF8BA50ED666         TTRF ET50               ohne                          66,6                     740      2181    11/22
                            TTRF8BA50EK666         TTRF ET50               ohne                          66,6                     740      2181    11/22
                            TTRF8BP50ED666         TTRF ET50               ohne                          66,6                     740      2181    11/22
                            TTRF8BP50EK666         TTRF ET50               ohne                          66,6                     740      2181    11/22
                            TTRF8SA50ED666         TTRF ET50               ohne                          66,6                     740      2181    11/22
R124 E1*124R00/03*1849*05




                            TTRF8SA50EK666         TTRF ET50               ohne                          66,6                     740      2181    11/22
                            Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                            Räder funktionsfähig bleiben.
                            Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                            von 50km hingewiesen werden.
                            Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : Bayerische Motorenwerke AG, BMW AG
                            Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
                            Zubehör                                    : OE-Schraube ww. ZJBC
                            Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 140 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     BMW X REIHE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen         Auflagen
                             U1X          e1*2018/858*00153*.. 100 - 150 225/55R18               12K; 51G                   nicht Elektro;
                                                                                                                            inkl. Hybrid;
                                                                                                                            10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                                                            7OO; 711; 714; 721;
                                                                                                                            73C; 74C; 76V
                             U1X           e1*2018/858*00153*.. 94             225/55R18         12K; 51G                   Allradantrieb;
                                                                                                                            Elektro; Höchste
                                                                                                                            Dreißig-Minuten-
                                                                                                                            Leistung;
                                                                                                                            10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                                                            7OO; 711; 714; 721;
                                                                                                                            73C; 74C; 75I; 76V




                                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                                                                                                          Anlage 9 - Verwendungsbereich
                            Prüfbericht 366-0519-20-WIRD/N5
                            zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 001849
                            ANLAGE: 9.9                                                      Radtyp: TTRF
                            Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 05.09.2023
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                            Verkaufsbezeichnung:     BMW 2ER REIHE
                            Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
                            U2AT         e1*2018/858*00117*.. 90 - 150 225/50R18           12K; 51G                  inkl. Hybrid;
                                                                                                                     10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                                                     7OO; 711; 714; 721;
                                                                                                                     73C; 74C; 76V


                            Auflagen
                            10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                                 Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                                 zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                                 nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                                 der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                                 Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                                 es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                                 wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
                            11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                 erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                 Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
R124 E1*124R00/03*1849*05




                                 nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                            11N) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen
                                 berührt werden, dem Serienstand entsprechen.
                            12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                                 Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
                            51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                 Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                 Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                 Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                            51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                                 Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                                 EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                                 Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                                 des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                            711) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden.
                            714) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts
                                 angebracht werden.
                            721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                                 außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                                 Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                 Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                 Ventilherstellers zu beachten.
                            73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                            74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrz eughersteller bzw. die vom
                                 Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
                                 serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
                                 zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.




                                                          Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                            von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                                                                                                           Anlage 9 - Verwendungsbereich
                            Prüfbericht 366-0519-20-WIRD/N5
                            zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 001849
                            ANLAGE: 9.9                                                       Radtyp: TTRF
                            Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 05.09.2023
                            ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                Seite: 3 von 3
                            75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                                   Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                                   ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
                            76V) Die Verwendung dieser Radgröße und Einpreßtiefe ist nur zulässig, wenn diese serienmäßig verwendet
                                 wird.
                            7OO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems m it Sensoren Art.
                                 Nr.: 36 10 6 877 937 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                                 Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                                 werden.
R124 E1*124R00/03*1849*05




                                                           Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                             von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.