Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
							                         Gutachten 366-0181-20-WIRD/N11
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53476
                         ANLAGE: 66 NISSAN                                                    Radtyp: TTRF
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 14.10.2024
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                      Seite: 1 von 4

                                         Fahrzeughersteller              NISSAN EUROPE (F), Nissan International S. A.




                         Raddaten:
                         Radgröße nach Norm             : 7 1/2 J X 18 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 50
                         Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
                         Technische Daten, Kurzfassung
                         Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-      zul.       zul.      gültig
                                                                                               och     werkstoff          Rad-       Abroll    ab
                                                 Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                      last       umf.      Fertig
                                                 Rad                    Zentrierring                                      in kg      in mm     datum
                         TTRF0BA50D661           PCD114.3 ET50          Ø71.6 Ø66.1                 66,1     Kunststoff        740      2181    10/20
                         TTRF0BA50K661           PCD114.3 ET50          Ø71.6 Ø66.1                 66,1     Kunststoff        740      2181    10/20
                         TTRF0BP50D661           PCD114.3 ET50          Ø71.6 Ø66.1                 66,1     Kunststoff        740      2181    10/20
                         TTRF0BP50K661           PCD114.3 ET50          Ø71.6 Ø66.1                 66,1     Kunststoff        740      2181    10/20
                         TTRF0SA50D661           PCD114.3 ET50          Ø71.6 Ø66.1                 66,1     Kunststoff        740      2181    10/20
                         TTRF0SA50K661           PCD114.3 ET50          Ø71.6 Ø66.1                 66,1     Kunststoff        740      2181    10/20
§22 53476*11, Korr. 01




                         Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                         Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                         Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                         von 50km hingewiesen werden.


                         Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : NISSAN EUROPE (F), Nissan International S. A.
                         Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad
                         Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJN4


                         Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm für Typ : Z51
                                                                      118 Nm für Typ : F15
                                                                      120 Nm für Typ : V37
                          Verkaufsbezeichnung:     INFINITI Q50, Q60
                          Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
                          V37          e13*2007/46*1378*.. 125 - 225 235/50R18 97             12O                      INFINITI Q50; nicht
                                                                     235/55R18 100            12Q                      mit Bremsscheiben
                                                                     245/50R18 100            12A                      355mm an VA;
                                                                                                                       Limousine;
                                                                                                                       Allradantrieb;
                                                                                                                       Heckantrieb;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       51A; 7AZ; 7MR; 71C;
                                                                                                                       71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                       74A; 74P; 76O; 82U




                                                           Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                             von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0181-20-WIRD/N11
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53476
                         ANLAGE: 66 NISSAN                                                Radtyp: TTRF
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 14.10.2024
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                            Seite: 2 von 4
                         Verkaufsbezeichnung:     NISSAN JUKE
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         F15          e11*2007/46*0132*.., 69 - 160 225/40R18 88                                  Schrägheck; 4-türig;
                                      e5*2007/46*1031*..            225/45R18 91                                  Frontantrieb;
                                                           81 - 160 235/45R18 94                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 7FW; 7OE;
                                                                                                                  71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                                  73C; 74A; 74P

                         Verkaufsbezeichnung:     NISSAN MURANO
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         Z51          e1*2001/116*0478*.. 140 - 188 235/60R18 103         12T                     Allradantrieb;
                                                                    235/65R18             12T; 51G                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  51A; 7BK; 7MB; 7MJ;
                                                                                                                  7MR; 71C; 71K; 721;
                                                                                                                  725; 73C; 74A; 74P


                         Auflagen
                         10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                              Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                              zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer s innfällig anzugeben und im Betrieb
§22 53476*11, Korr. 01




                              nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                              der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                              Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                              es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                              wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
                         11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                              Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                              ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                              den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                              nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                              der Fahrzeugpapiere enthält.
                         11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                              sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                              Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
                              Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                              Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                              vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                              Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                         11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                              erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                              Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                              nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                         12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                              Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                              Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                              aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                         12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
                              Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                              wird, möglich.



                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0181-20-WIRD/N11
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53476
                         ANLAGE: 66 NISSAN                                                Radtyp: TTRF
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 14.10.2024
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                            Seite: 3 von 4
                         12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
                              auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
                         12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                              Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
                              Fahrzeuges genannt wird, möglich.
                         51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                              Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                              Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                              Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                         51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                              Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                              EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                              Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                              des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                         71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                              werden.
                         71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                              werden.
                         721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                              außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
§22 53476*11, Korr. 01




                              Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                              Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                              Ventilherstellers zu beachten.
                         725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                              Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                         73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                         74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                              die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                              Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                              beachten.
                         74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                              Zentrierringe verwendet werden.
                         76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                              COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
                              sind.
                         7AZ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                              Nr.: 40700 3J A0A (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                              Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                              werden.
                         7BK) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                              Nr.: 40700 JY00B (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                              Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüs tkontrollsystem verwendet
                              werden.
                         7FW) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                              Nr.: 40700 6W Y0A ( nur e11*2007/46*0132*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
                              muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
                              Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.



                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0181-20-WIRD/N11
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53476
                         ANLAGE: 66 NISSAN                                                Radtyp: TTRF
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 14.10.2024
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                            Seite: 4 von 4
                         7MB) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                              Nr.: 40700 6W Y0A (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                              Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                              werden.
                         7MJ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art .
                              Nr.: 40700 6W Y0B (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                              Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                              werden.
                         7MR) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                              Nr.: 40700 3J A0B (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                              Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                              werden.
                         7OE) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                              Nr.: 40700 5Z H0A (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                              Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                              werden.
                         82U) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 355x32mm an
                              der Vorderachse nicht zulässig.
§22 53476*11, Korr. 01




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.