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							                         Gutachten 366-0181-20-WIRD/N11
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53476
                         ANLAGE: 81 MAZDA                                                     Radtyp: TTRF
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 14.10.2024
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                                         Fahrzeughersteller              MAZDA, Mazda Motor Corporation




                         Raddaten:
                         Radgröße nach Norm             : 7 1/2 J X 18 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 50
                         Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
                         Technische Daten, Kurzfassung
                         Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-      zul.       zul.      gültig
                                                                                               och     werkstoff          Rad-       Abroll    ab
                                                 Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                      last       umf.      Fertig
                                                 Rad                    Zentrierring                                      in kg      in mm     datum
                         TTRF0BA50D671           PCD114.3 ET50          Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff        740      2181    10/20
                         TTRF0BA50K671           PCD114.3 ET50          Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff        740      2181    10/20
                         TTRF0BP50D671           PCD114.3 ET50          Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff        740      2181    10/20
                         TTRF0BP50K671           PCD114.3 ET50          Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff        740      2181    10/20
                         TTRF0SA50D671           PCD114.3 ET50          Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff        715      2254    10/20
                         TTRF0SA50D671           PCD114.3 ET50          Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff        740      2181    10/20
                         TTRF0SA50K671           PCD114.3 ET50          Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff        740      2181    10/20
§22 53476*11, Korr. 01




                         Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                         Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                         Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                         von 50km hingewiesen werden.


                         Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : MAZDA, Mazda Motor Corporation
                         Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
                         Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJM5


                         Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm für Typ : ER; ERE; GG/GY; GG1; GH; GHE; KE; KF; KFE;
                                                                      NC1; NC1E
                                                                      120 Nm für Typ : BK; BL; BLE; GH; GJ
                                                                      126 Nm für Typ : DJ1
                                                                      140 Nm für Typ : BL
                          Verkaufsbezeichnung:     MAZDA CX-5
                          Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
                          KE           e13*2007/46*1247*.. 110 - 143 225/55R18 98             122                      inkl. Mj.2015; nur CX-
                          KF           e13*2007/46*1803*..           225/60R18 100            122                      5; Allradantrieb;
                                                                                                                       Frontantrieb;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       51A; 573; 7AS; 71C;
                                                                                                                       71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                       74A; 74P; 76O; 77E




                                                           Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                             von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0181-20-WIRD/N11
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53476
                         ANLAGE: 81 MAZDA                                                 Radtyp: TTRF
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 14.10.2024
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                         Verkaufsbezeichnung:     MAZDA CX-5
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         KFE          e13*2007/46*1832*.. 110 - 143 225/55R18 98          122                     nur CX-5;
                                                                    225/60R18 100         122                     Allradantrieb;
                                                                                                                  Frontantrieb;
                                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  51A; 573; 7AS; 71C;
                                                                                                                  71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                  74A; 74P; 76O; 77E

                         Verkaufsbezeichnung:     MAZDA CX-7
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         ER           e11*2001/116*0308*.. 120 - 191 235/60R18            51G                     Allradantrieb;
                         ERE          e13*2007/46*1109*..                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12K; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                                                  71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                  74A; 74P; 76O

                         Verkaufsbezeichnung:     MAZDA MX-5
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         NC1          e11*2001/116*0202*.. 93 - 118 215/35R18 80          11A; 24J; 24M           MX-5 "Softtop"; MX-5
                         NC1E         e1*2001/116*0371*..           215/40R18 85          11A; 24J; 24M           "Roadster Coupe";
§22 53476*11, Korr. 01




                                                                    225/35R18 83          11A; 24J; 24M           Cabrio;
                                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                                                  71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                  74A; 74P

                         Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 2, MAZDA CX-3
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         DJ1          e1*2007/46*1335*.. 77 - 115 215/45R18       89                              Mazda CX-3; Kombi;
                                                                  215/50R18       92                              Allradantrieb;
                                                                  225/45R18       91                              Frontantrieb;
                                                                  235/45R18       94                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                                                  71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                  74A; 74P; 77E

                         Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 3
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         BK           e1*2001/116*0234*.. 191         215/45R18           11A; 22I; 51G           Mazda 3 MPS;
                                                                                                                  Schrägheck;
                                                                                                                  Frontantrieb;
                                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                  74P




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0181-20-WIRD/N11
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53476
                         ANLAGE: 81 MAZDA                                                 Radtyp: TTRF
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 14.10.2024
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                            Seite: 3 von 8
                         Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 3
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         BL           e11*2001/116*0262*.. 74 - 121 205/45R18     90      12N                     ab Mj.2013; ab
                                                                    215/45R18     89      12N                     e11*2001/116*0262*10;
                                                                    225/40R18     88      11A; 12A; 26P           (Typ BM/BN);
                                                                    225/45R18     91      11A; 12A; 26P           Limousine; Schrägheck;
                                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  51A; 7AS; 71C; 71K;
                                                                                                                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                  74P; 77E
                         BL            e11*2001/116*0262*.. 191        225/40R18 92       11A; 22I                bis Mj.2013;
                                                                                                                  Schrägheck;
                                                                                                                  Frontantrieb;
                                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                                                  71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                  74A; 74P; 77E
                         BL            e11*2001/116*0262*.. 76 - 136   215/40R18 89W      51J                     bis Mj.2013;
                         BLE           e13*2007/46*1071*..             225/40R18 92       11A; 22I                Stufenheck;
                                                                                                                  Schrägheck;
                                                                                                                  Frontantrieb;
                                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
§22 53476*11, Korr. 01




                                                                                                                  12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                                                  71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                  74A; 74P; 77E

                         Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen             Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         GG/GY        e1*98/14*0188*..     88 - 122    225/35R18 87W      11A; 22I; 5ET           Kombi; Stufenheck;
                         GG1          e11*2001/116*0203*..             225/40R18 88W      11A; 22I                Schrägheck;
                                                           122         215/45R18          11A; 22I; 51G           Allradantrieb;
                                                                                                                  Frontantrieb;
                                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                                  71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                  74A; 74P
                         GG1           e11*2001/116*0203*.. 191        215/45R18          51G                     Nur Mazda MPS;
                                                                       225/40R18 92       11A; 22I                Allradantrieb;
                                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                                  71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                  74A; 74P




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0181-20-WIRD/N11
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53476
                         ANLAGE: 81 MAZDA                                                 Radtyp: TTRF
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 14.10.2024
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                             Seite: 4 von 8
                         Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6, MAZDA CX-5
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         GH           e1*2001/116*0448*.. 88 - 125 215/45R18      89W     5FM; 51J                nur bis
                         GHE          e13*2007/46*1075*..          225/40R18      91                              e13*2007/46*1075*01;
                                                                   225/45R18      91                              nur bis
                                                          88 - 136 215/45R18      93      51J                     e1*2001/116*0448*05;
                                                                   225/40R18      91W                             Schrägheck;
                                                                   225/45R18      91W                             Frontantrieb; nur
                                                                   235/45R18      94      11A; 22I; 24J; 24M      Mazda 6;
                                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                                                  71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                  74A; 74P; 77E
                         GH            e1*2001/116*0448*.. 88 - 125   225/45R18   91                              ab
                         GHE           e13*2007/46*1075*.. 88 - 132   215/45R18   93      51J                     e13*2007/46*1075*02;
                                                                      225/40R18   92                              ab
                                                                      225/45R18   91W                             e1*2001/116*0448*06;
                                                                      235/45R18   94      11A; 22I; 245           bis Mj.2012;
                                                                                                                  Stufenheck;
                                                                                                                  Schrägheck;
                                                                                                                  Frontantrieb; nur
                                                                                                                  Mazda 6;
§22 53476*11, Korr. 01




                                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                                                  71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                  74A; 74P; 77E
                         GH            e1*2001/116*0448*.. 110 - 143 225/55R18 98         122                     inkl. Mj.2015; nur CX-
                                                                      225/60R18 100       122                     5; Allradantrieb;
                                                                                                                  Frontantrieb;
                                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  51A; 573; 7AS; 71C;
                                                                                                                  71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                  74A; 74P; 76O; 77E
                         GH            e1*2001/116*0448*.. 83 - 125   215/45R18   89W     5FM; 51J                bis Mj.2012; Kombi;
                         GHE           e13*2007/46*1075*.. 83 - 136   215/45R18   93      51J                     Frontantrieb; nur
                                                                      225/40R18   91                              Mazda 6;
                                                                      225/45R18   91                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                      235/45R18   94      11A; 21S; 24J; 24M      12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                                                  71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                  74A; 74P; 77E
                         GH            e1*2001/116*0448*.. 107 - 143 225/45R18 91W                                ab Mj.2012; inkl.
                         GJ            e1*2007/46*1001*..            225/50R18 95                                 Mj.2015; Kombi;
                                                                      235/45R18 94                                Stufenheck;
                                                                      235/50R18 97                                Allradantrieb;
                                                                      245/45R18 96                                Frontantrieb; nur
                                                                                                                  Mazda 6;
                                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                                                  71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                  74A; 74P; 76O; 77E




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0181-20-WIRD/N11
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53476
                         ANLAGE: 81 MAZDA                                                 Radtyp: TTRF
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 14.10.2024
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                            Seite: 5 von 8
                         Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6, MAZDA CX-5
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         GJ           e1*2007/46*1001*.. 107 - 141 225/45R18      91                              Kombi; Stufenheck;
                                                                   225/50R18      95                              Frontantrieb;
                                                                   235/45R18      94                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                   235/50R18      97                              12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                   245/45R18      96                              71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                  74A; 74P; 76O; 77E


                         Auflagen
                         10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                              Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                              zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                              nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                              der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                              Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                              es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                              wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
                         11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                              oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                              einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
§22 53476*11, Korr. 01




                              FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                              Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                              lassen.
                         11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                              Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                              ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                              den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                              nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                              der Fahrzeugpapiere enthält.
                         11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                              sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                              Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
                              Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                              Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                              vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                              Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                         11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                              erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                              Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                              nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                         122) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm (einschließlich
                              Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                              wird, möglich.
                         12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                              Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                              Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                              aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0181-20-WIRD/N11
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53476
                         ANLAGE: 81 MAZDA                                                  Radtyp: TTRF
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 14.10.2024
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                         12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                              Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
                         12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
                              Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                              wird, möglich.
                         21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
                              gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                              Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                              des Reifens) herzustellen.
                         22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                                die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                                Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                                des Reifens) herzustellen.
                         245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                              Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                              nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                              kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                              Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                              (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                         24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
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                                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                abgedeckt sein.
                         24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                              Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                              hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                              Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                              gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                              Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                              abgedeckt sein.
                         26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                              der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                              bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                              beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                         51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                              Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                              Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                              Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                         51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                              Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                              EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                              Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                              des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                         51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                                Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.




                                                        Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                          von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0181-20-WIRD/N11
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53476
                         ANLAGE: 81 MAZDA                                                  Radtyp: TTRF
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 14.10.2024
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                         573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                              Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                              Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                              empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                              Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                         5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                              Achslast von 1090kg.
                         5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis z u einer zulässigen
                              Achslast von 1160kg.
                         71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                              werden.
                         71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                              werden.
                         721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                              außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                              Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                              Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                              Ventilherstellers zu beachten.
                         725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                              Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
§22 53476*11, Korr. 01




                         73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                         74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                              die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                              Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                              beachten.
                         74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschri ebenen
                              Zentrierringe verwendet werden.
                         76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                              COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
                              sind.
                         77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                              Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
                         7AS) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                              Nr.: BHB637140 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                              Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                              werden.




                                                        Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                          von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0181-20-WIRD/N11
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53476
                         ANLAGE: 81 MAZDA                                                 Radtyp: TTRF
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 14.10.2024
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                         Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                         Fahrzeug:

                                Hersteller:      MAZDA
                                Fahrzeugtyp:     BL
                                Genehm.Nr.:      e11*2001/116*0262*..
                                Handelsbez.:     MAZDA 3

                                Variante(n):     ab e11*2001/116*0262*10, ab Mj.2013

                         Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                            Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                             von [mm]             bis [mm]
                                      26B                     x = 370              y = 400                  VA
                                      27I                     x = 300              y = 370                  HA
                                      27B                     x = 350              y = 400                  HA
                                      26P                     x = 320              y = 375                  VA

                         Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 53476*11, Korr. 01




                                            Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                          von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                                      27H                  x = 350        y = 400             8                HA
                                      27F                  x = 350        y = 400            15                HA
                                      26N                  x = 370        y = 400             8                VA
                                      26J                  x = 370        y = 400            30                VA




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.