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							                         Gutachten 366-0181-20-WIRD/N11
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53476
                         ANLAGE: 57 SUZUKI                                                    Radtyp: TTRF
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 14.10.2024
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                                         Fahrzeughersteller              SUZUKI




                         Raddaten:
                         Radgröße nach Norm             : 7 1/2 J X 18 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 50
                         Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
                         Technische Daten, Kurzfassung
                         Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-      zul.       zul.      gültig
                                                                                               och     werkstoff          Rad-       Abroll    ab
                                                 Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                      last       umf.      Fertig
                                                 Rad                    Zentrierring                                      in kg      in mm     datum
                         TTRF0BA50D601           PCD114.3 ET50          Ø71.6 Ø60.1                 60,1     Kunststoff        740      2181    10/20
                         TTRF0BA50K601           PCD114.3 ET50          Ø71.6 Ø60.1                 60,1     Kunststoff        740      2181    10/20
                         TTRF0BP50D601           PCD114.3 ET50          Ø71.6 Ø60.1                 60,1     Kunststoff        740      2181    10/20
                         TTRF0BP50K601           PCD114.3 ET50          Ø71.6 Ø60.1                 60,1     Kunststoff        740      2181    10/20
                         TTRF0SA50D601           PCD114.3 ET50          Ø71.6 Ø60.1                 60,1     Kunststoff        740      2181    10/20
                         TTRF0SA50K601           PCD114.3 ET50          Ø71.6 Ø60.1                 60,1     Kunststoff        740      2181    10/20
§22 53476*11, Korr. 01




                         Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                         Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                         Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                         von 50km hingewiesen werden.


                         Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SUZUKI
                         Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                                                      für Typ : GY
                         Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJS7


                         Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                                      für Typ : JY; JY-2S; (Kegelbund)
                         Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJS8


                         Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                                                      Typ : JY
                         Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJS8


                         Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 85 Nm für Typ : GY; JY
                                                                      100 Nm für Typ : JY; JY-2S




                                                           Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                             von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0181-20-WIRD/N11
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53476
                         ANLAGE: 57 SUZUKI                                                Radtyp: TTRF
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 14.10.2024
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                         Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI SX4
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         GY           e4*2001/116*0124*.. 79 - 88     205/45R18   86                              Stufenheck;
                                                                      215/40R18   85                              Frontantrieb;
                                                                      225/35R18   83      11A; 24J                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                      225/40R18   88      11A; 24J                12A; 51A; 7AV; 71C;
                                                                                                                  71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                  74A; 74P

                         Verkaufsbezeichnung:     SX4, SUZUKI SX4
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         JY           e6*2018/858*00006*.. 95 - 103 215/45R18 89                                  bis
                                                                                                                  e6*2018/858*00006*01;
                                                                                                                  Allradantrieb;
                                                                                                                  Frontantrieb; inkl.
                                                                                                                  Hybrid;
                                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 7PT; 71C;
                                                                                                                  71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                  74A; 74P

                         Verkaufsbezeichnung:     SX4, SUZUKI SX4, S-CROSS
§22 53476*11, Korr. 01




                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         JY-2S        e6*2018/858*00006*.. 75 - 95 215/45R18 89                                   ab
                                                                                                                  e6*2018/858*00006*02;
                                                                                                                  Allradantrieb;
                                                                                                                  Frontantrieb; Hybrid;
                                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 7PT; 71C;
                                                                                                                  71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                  74A; 74P

                         Verkaufsbezeichnung:     SX4, SUZUKI SX4,S-CROSS
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         JY           e4*2007/46*0779*.. 88      205/45R18 86                                     bis
                                                                                                                  e4*2007/46*0779*03;
                                                                                                                  Schräghecklimousine;
                                                                                                                  Allradantrieb;
                                                                                                                  Frontantrieb;
                                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 7AV; 7PT;
                                                                                                                  71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                                  73C; 74A; 74P
                         JY            e4*2007/46*0779*..   75 - 103 215/45R18 89                                 ab
                                                                                                                  e4*2007/46*0779*04;
                                                                                                                  Allradantrieb;
                                                                                                                  Frontantrieb; inkl.
                                                                                                                  Hybrid;
                                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 7AV; 7PT;
                                                                                                                  71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                                  73C; 74A; 74P




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0181-20-WIRD/N11
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53476
                         ANLAGE: 57 SUZUKI                                                 Radtyp: TTRF
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 14.10.2024
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                         Auflagen
                         10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                              Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                              zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer s innfällig anzugeben und im Betrieb
                              nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                              der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                              Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                              es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                              wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
                         11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                              oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                              einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                              FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                              Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                              lassen.
                         11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                              Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                              ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                              den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                              nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                              der Fahrzeugpapiere enthält.
§22 53476*11, Korr. 01




                         11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                              sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                              Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ei n
                              Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                              Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                              vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                              Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                         11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                              erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                              Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                              nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                         12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                              Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                              Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                              aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                         24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                abgedeckt sein.
                         51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                              Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                              Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                              Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                         71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                              werden.



                                                        Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                          von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0181-20-WIRD/N11
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53476
                         ANLAGE: 57 SUZUKI                                                Radtyp: TTRF
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 14.10.2024
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                         71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                              werden.
                         721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                              außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                              Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                              Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                              Ventilherstellers zu beachten.
                         725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                              Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                         73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                         74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                              die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                              Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                              beachten.
                         74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                              Zentrierringe verwendet werden.
                         7AV) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                              Nr.: 43139-61M00 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                              Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                              werden.
§22 53476*11, Korr. 01




                         7PT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                              Nr.: 43130-52S01 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                              Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                              werden.




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.