Gutachten 366-0414-19-WIRD/N11
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53205
ANLAGE: 85 SEAT Radtyp: TTRG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 19.12.2024
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Fahrzeughersteller SEAT, SEAT, S.A.
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig
Rad Zentrierring in kg in mm datum
TTRG8BA38ED571 PCD112 ET38 ohne 57,1 750 2291 09/24
TTRG8BA38EK571 PCD112 ET38 ohne 57,1 750 2291 09/24
TTRG8BP38ED571 PCD112 ET38 ohne 57,1 750 2291 09/24
TTRG8BP38EK571 PCD112 ET38 ohne 57,1 750 2291 09/24
TTRG8SA38ED571 PCD112 ET38 ohne 57,1 750 2291 09/24
TTRG8SA38EK571 PCD112 ET38 ohne 57,1 750 2291 09/24
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
§22 53205*11
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstreck e
von 50km hingewiesen werden.
Hinweis zum Verwendungsbereich:
Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
(z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SEAT, SEAT, S.A.
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm
Zubehör : OE-Schraube ww. ZJV8
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : KL; K1; 1P; 1PN; 3R; 3RN; 5F; 5P; 5PN
140 Nm für Typ : KL; KM; KN; KP; 5FP; 7N
Verkaufsbezeichnung: ALTEA, ALTEA XL, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5PN e9*2007/46*0012*.. 103 - 147 225/40R18 88 11A; 22P; 24J; 24M; Altea 4 Freetrack;
5FE Allradantrieb;
245/35R18 88 11A; 22Q; 24C; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
5FE 12A; 51A; 71C; 71K;
103 - 155 225/45R18 91 11A; 22P; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74C;
235/40R18 91 11A; 22P; 24J; 24M 77E
245/40R18 93 11A; 22Q; 24C; 24M
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0414-19-WIRD/N11
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53205
ANLAGE: 85 SEAT Radtyp: TTRG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 19.12.2024
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Verkaufsbezeichnung: ALTEA, ALTEA XL, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5PN e9*2007/46*0012*.. 77 - 147 225/40R18 88W 11A; 22P; 24J; 24M; Altea Freetrack;
5FE Frontantrieb;
245/35R18 88W 11A; 22Q; 24C; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
5FE; 68T 12A; 51A; 71C; 71K;
77 - 155 225/45R18 91 11A; 22P; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74C;
235/40R18 91 11A; 22P; 24J; 24M 77E
245/40R18 93 11A; 22Q; 24C; 24M
5PN e9*2007/46*0012*.. 63 - 118 215/40R18 89 11A; 22P; 24C; 24M Nicht Altea Freetrack;
63 - 125 225/40R18 88 11A; 21P; 22H; 22Q; 10B; 11B; 11G; 11H;
24C; 24M; 5FE 12A; 51A; 573; 71C;
245/35R18 88 11A; 22F; 22Q; 24D; 71K; 721; 725; 73C;
5FE; 57F; 68T 74C; 77E; FKA
63 - 147 225/40R18 88W 11A; 21P; 22H; 22Q;
24C; 24M; 5FE
235/40R18 91 11A; 21B; 22H; 22Q;
24C; 24D
245/35R18 88W 11A; 22F; 22Q; 24D;
5FE; 57F; 68T
Verkaufsbezeichnung: ALTEA, ALTEA XL, TOLEDO, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5P e9*2001/116*0050*.. 103 - 147 225/40R18 88 11A; 22P; 24J; 24M; Altea 4 Freetrack;
§22 53205*11
5FE Allradantrieb;
245/35R18 88 11A; 22Q; 24C; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
5FE 12A; 51A; 71C; 71K;
103 - 155 225/45R18 91 11A; 22P; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74C;
235/40R18 91 11A; 22P; 24J; 24M 77E
245/40R18 93 11A; 22Q; 24C; 24M
5P e9*2001/116*0050*.. 77 - 147 225/40R18 88W 11A; 22P; 24J; 24M; Altea Freetrack;
5FE Frontantrieb;
245/35R18 88W 11A; 22Q; 24C; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
5FE; 68T 12A; 51A; 71C; 71K;
77 - 155 225/45R18 91 11A; 22P; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74C;
235/40R18 91 11A; 22P; 24J; 24M 77E
245/40R18 93 11A; 22Q; 24C; 24M
5P e9*2001/116*0050*.. 63 - 118 215/40R18 89 11A; 22P; 24C; 24M Nicht Altea Freetrack;
63 - 125 225/40R18 88 11A; 21P; 22H; 22Q; 10B; 11B; 11G; 11H;
24C; 24M; 5FE 12A; 51A; 573; 71C;
245/35R18 88 11A; 22F; 22Q; 24D; 71K; 721; 725; 73C;
5FE; 57F; 68T 74C; 77E; FKA
63 - 147 225/40R18 88W 11A; 21P; 22H; 22Q;
24C; 24M; 5FE
235/40R18 91 11A; 21B; 22H; 22Q;
24C; 24D
245/35R18 88W 11A; 22F; 22Q; 24D;
5FE; 57F; 68T
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0414-19-WIRD/N11
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53205
ANLAGE: 85 SEAT Radtyp: TTRG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 19.12.2024
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Verkaufsbezeichnung: ATECA, CUPRA ATECA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5FP e9*2007/46*6394*.. 81 - 140 215/45R18 89 Allradantrieb;
225/45R18 91 Frontantrieb;
225/50R18 95 11A; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R18 94 12A; 51A; 71C; 71K;
235/50R18 97 11A; 24J; 248 721; 725; 73C; 74C;
245/40R18 93 11A; 24J; 248 76O; 77E
245/45R18 96 11A; 24J; 248
255/45R18 99 11A; 24J; 248
5FP e9*2007/46*6394*.. 221 225/45R18 91 ATECA CUPRA;
225/50R18 95 11A; 24J; 248 Allradantrieb;
235/45R18 94 10B; 11B; 11G; 11H;
235/50R18 97 11A; 24J; 248 12A; 51A; 71C; 71K;
245/40R18 93 11A; 24J; 248 721; 725; 73C; 74C;
245/45R18 96 11A; 24J; 248 76O; 77E
255/45R18 99 11A; 24J; 248
Verkaufsbezeichnung: BORN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
K1 e9*2018/858*04001*.. 70 225/50R18 95 11A; 24C; 248; 26B; Heckantrieb; Elektro;
26N 10B; 11B; 11G; 11H;
225/55R18 98 11A; 24C; 248; 26B; 12A; 51A; 71C; 71K;
§22 53205*11
26N 721; 725; 73C; 74C;
235/50R18 97 11A; 24C; 244; 247; 76O; 77E
26B; 26N
Verkaufsbezeichnung: EXEO, EXEO ST
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3R e9*2001/116*0072*.. 75 - 125 215/40R18 89W 51J Kombi; Frontantrieb;
3RN e9*2007/46*0011*.. 75 - 155 215/40R18 89Y 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
225/40R18 92 11A; 22H 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
77E
3R e9*2001/116*0072*.. 75 - 125 215/40R18 89W 51J Stufenheck;
3RN e9*2007/46*0011*.. 75 - 147 215/40R18 89Y 51J Frontantrieb;
75 - 155 225/40R18 92 11A; 22H 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
77E
Verkaufsbezeichnung: Formentor, Formentor e-Hybrid, Formentor VZ e-Hybrid, Formentor VZ5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
KM e9*2007/46*4008*.. 110 - 228 225/50R18 M+S 12T; 52J inkl. Hybrid;
245/45R18 96 12T 10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74C; 76O;
77E; BEN
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0414-19-WIRD/N11
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53205
ANLAGE: 85 SEAT Radtyp: TTRG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 19.12.2024
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Verkaufsbezeichnung: LEON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1P e9*2001/116*0052*.. 63 - 155 215/40R18 89 11A; 22P; 24J; 24M; Schrägheck;
1PN e9*2007/46*0013*.. 51J Frontantrieb;
225/40R18 88 11A; 21B; 22F; 24C; 10B; 10S; 11B; 11G;
24D 11H; 12A; 51A; 71C;
235/40R18 91 11A; 21B; 22F; 24C; 71K; 721; 725; 73C;
24D 74C; 77E; FKA
245/35R18 88 11A; 22F; 24D; 57F;
68T
1P e9*2001/116*0052*.. 177 - 195 225/40R18 92 11A; 21B; 22F; 24C; Leon Cupra; Leon
1PN e9*2007/46*0013*.. 24D Cupra R; Frontantrieb;
235/40R18 91 11A; 21B; 22F; 24C; 10B; 10S; 11B; 11G;
24D 11H; 12A; 51A; 573;
245/35R18 92 11A; 22F; 24D; 57F; 71C; 71K; 721; 725;
68T 73C; 74C; 77E; FKA
Verkaufsbezeichnung: LEON / LEON SC / LEON ST / LEON X-PERIENCE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5F e9*2007/46*0094*.. 81 - 92 215/40R18 89 11A; 27H Leon X-Perience;
215/45R18 89 11A; 27H Frontantrieb;
225/40R18 88 11A; 245; 248; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R18 91 11A; 245; 248; 27H 12A; 51A; 71C; 71K;
235/35R18 86 11A; 245; 248; 26P; 721; 725; 73C; 74C;
§22 53205*11
27F 77E
235/40R18 91 11A; 245; 248; 26P;
27F
235/45R18 94 11A; 245; 248; 26P;
27F
5F e9*2007/46*0094*.. 195 - 206 205/40R18 86Y 11A; 26P; 27H Cupra; nicht Leon X-
215/40R18 89 11A; 26B; 27H Perience; Kombi; 3-
195 - 221 225/35R18 87Y 11A; 245; 248; 26B; türig; 5-türig; Mit
27F Radhausverbreiterung
225/40R18 88 11A; 245; 248; 26B; Serie; Allradantrieb;
27F Frontantrieb;
235/35R18 90 11A; 24J; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
26N; 27F 12A; 51A; 71C; 71K;
235/40R18 91 11A; 24J; 248; 26B; 721; 725; 73C; 74C;
26N; 27F 76O; 77E
245/35R18 88 11A; 24J; 24M; 26B;
26N; 27F
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0414-19-WIRD/N11
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53205
ANLAGE: 85 SEAT Radtyp: TTRG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 19.12.2024
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Seite: 5 von 14
Verkaufsbezeichnung: LEON / LEON SC / LEON ST / LEON X-PERIENCE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5F e9*2007/46*0094*.. 63 - 110 205/40R18 86 11A; 245; 248; 26P; ab
27H e9*2007/46*0094*01;
nicht Leon X-Perience;
63 - 140 205/40R18 86W 11A; 245; 248; 26P; Kombi; 3-türig; 5-
27H türig; Allradantrieb;
215/40R18 89 11A; 245; 248; 26B; Frontantrieb;
27H 10B; 11B; 11G; 11H;
225/35R18 87 11A; 244; 245; 26B; 12A; 51A; 71C; 71K;
27F 721; 725; 73C; 74C;
225/40R18 88 11A; 244; 245; 26B; 76O; 77E
27F
235/35R18 90 11A; 241; 244; 246;
26B; 26N; 27F
235/40R18 91 11A; 241; 244; 246;
26B; 26N; 27F
245/35R18 88 11A; 241; 244; 246;
247; 26B; 26N; 27F
5F e9*2007/46*0094*.. 81 - 140 215/40R18 89 11A; 27H Leon X-Perience;
215/45R18 89 11A; 27H Allradantrieb;
225/40R18 88 11A; 245; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R18 91 11A; 245; 27H 12A; 51A; 71C; 71K;
235/35R18 90 11A; 245; 248; 26P; 721; 725; 73C; 74C;
§22 53205*11
27F 77E
235/40R18 91 11A; 245; 248; 26P;
27F
235/45R18 94 11A; 245; 248; 26P;
27F
Verkaufsbezeichnung: LEON, LEON SPORTSTOURER, CUPRA LEON, CUPRA LEON SPORTSTOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
KL e9*2007/46*3167*.. 110 215/45R18 M+S 11A; 26P; 52J Leon Cupra; Leon
110 - 245 205/40R18 M+S 52J Cupra Sportstourer;
215/40R18 M+S 11A; 26P; 52J Kombi; Schrägheck;
225/40R18 M+S 11A; 245; 248; 26P; Allradantrieb;
52J Frontantrieb; inkl.
225/40R18 91 11A; 245; 248; 26P Hybrid;
235/35R18 M+S 11A; 245; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
26N; 27H; 52J 12A; 51A; 71C; 71K;
235/35R18 90 11A; 245; 248; 26B; 721; 725; 73C; 74C;
26N; 27H 76O; 77E; BEN
235/40R18 M+S 11A; 245; 248; 26B;
26N; 27H; 52J
235/40R18 91 11A; 245; 248; 26B;
26N; 27H
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0414-19-WIRD/N11
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53205
ANLAGE: 85 SEAT Radtyp: TTRG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 19.12.2024
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Verkaufsbezeichnung: LEON, LEON SPORTSTOURER, CUPRA LEON, CUPRA LEON SPORTSTOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
KL e9*2007/46*3167*.. 66 - 110 205/40R18 86 5EM nicht Cupra Leon;
66 - 140 215/40R18 89 11A; 26P Kombi; Schrägheck;
215/45R18 89 11A; 26P Allradantrieb;
225/40R18 91 11A; 245; 248; 26P Frontantrieb; inkl.
235/35R18 90 11A; 245; 248; 26B; Hybrid;
26N; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R18 91 11A; 245; 248; 26B; 12A; 51A; 71C; 71K;
26N; 27H 721; 725; 73C; 74C;
76O; 77E
Verkaufsbezeichnung: SEAT ALHAMBRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
7N e1*2007/46*0402*.., 85 - 162 225/45R18 95 Allradantrieb;
e1*2007/46*0435*.. Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74C; 77E
Verkaufsbezeichnung: Tarraco
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
KN e9*2007/46*6666*.. 110 - 147 225/55R18 98 10B; 11B; 11G; 11H;
§22 53205*11
235/50R18 101 11A; 246 12A; 51A; 71C; 71K;
235/55R18 104 11A; 246 721; 725; 73C; 74C;
110 - 180 225/55R18 M+S 52J 76O; 77E
235/50R18 M+S 11A; 246; 52J
235/55R18 M+S 11A; 246; 52J
Verkaufsbezeichnung: TERRAMAR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
KP e9*2018/858*04014*.. 110 - 130 235/55R18 100 12T M. zusätz.
110 - 195 235/55R18 M+S 12T; 52J Radabdeckung Achse 2
(Flap); Allradantrieb;
Frontantrieb; inkl.
Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74C; 76O;
77E
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0414-19-WIRD/N11
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53205
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Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 19.12.2024
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10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
§22 53205*11
nur Reifen mit gleich groß em Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0414-19-WIRD/N11
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53205
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22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
§22 53205*11
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0414-19-WIRD/N11
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53205
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Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beacht ung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
§22 53205*11
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unters chritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1060kg.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0414-19-WIRD/N11
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5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1120kg.
68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R18
Hinterachse: 245/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. E s ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifenty p sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
§22 53205*11
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
BEN) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 374 mm
(Dicke 36mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
FKA) Die Kombination gleicher bzw. unterschiedlicher Radausführungen des beschriebenen Radtyps ist,
sofern nicht explizit ausgenommen, möglich. Es sind insbesondere die Auflagen in den jeweili gen
Verwendungsbereichen bzgl. der Rad/Reifenkombinationen zu beachten.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0414-19-WIRD/N11
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53205
ANLAGE: 85 SEAT Radtyp: TTRG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 19.12.2024
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: SEAT
Fahrzeugtyp: K1
Genehm.Nr.: e9*2018/858*04001*..
Handelsbez.: BORN
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 295 y = 295 VA
26P x = 245 y = 245 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 295 y = 295 25 VA
§22 53205*11
26N x = 295 y = 295 8 VA
27F x = 310 y = 300 15 HA
27H x = 310 y = 300 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0414-19-WIRD/N11
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53205
ANLAGE: 85 SEAT Radtyp: TTRG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 19.12.2024
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: SEAT
Fahrzeugtyp: KL
Genehm.Nr.: e9*2007/46*3167*..
Handelsbez.: LEON, LEON SPORTSTOURER, CUPRA LEON, CUPRA LEON SPORTSTOURER
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 265 y = 265 VA
26P x = 215 y = 215 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 265 y = 265 20 VA
§22 53205*11
26N x = 265 y = 265 8 VA
27F x = 275 y = 275 20 HA
27H y = 275 y = 275 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0414-19-WIRD/N11
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53205
ANLAGE: 85 SEAT Radtyp: TTRG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 19.12.2024
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: SEAT
Fahrzeugtyp: 5F
Genehm.Nr.: e9*2007/46*0094*..
Handelsbez.: LEON / LEON SC / LEON ST / LEON X-PERIENCE
Variante(n): Frontantrieb, Kombi, 5-türig
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 200 y = 300 VA
26P x = 150 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 200 y = 300 10 VA
§22 53205*11
26N x = 200 y = 300 8 VA
27F x = 300 y = 310 30 HA
27H x = 300 y = 310 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0414-19-WIRD/N11
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53205
ANLAGE: 85 SEAT Radtyp: TTRG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 19.12.2024
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: SEAT
Fahrzeugtyp: 5F
Genehm.Nr.: e9*2007/46*0094*..
Handelsbez.: LEON / LEON SC / LEON ST / LEON X-PERIENCE
Variante(n): Frontantrieb, Kombi, 5-türig
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 300 VA
26P x = 250 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 300 25 VA
§22 53205*11
26N x = 300 y = 300 8 VA
27F x = 400 y = 310 25 HA
27H x = 400 y = 310 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.