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							                                                                                                              Anlage 9 - Verwendungsbereich
                            Prüfbericht 366-0077-20-WIRD/N4
                            zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 001761
                            ANLAGE: 9.2                                                          Radtyp: TTRG
                            Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 15.02.2024
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                                            Fahrzeughersteller              AUDI, QUATTRO GmbH




                            Raddaten:
                            Radgröße nach Norm             : 8 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 39
                            Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                            Technische Daten, Kurzfassung
                            Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                                  och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                           Kennzeichnung                   Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                           Rad                             Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
                            TTRG8BA39AED66 TTRG ET39                       ohne                        66,6                     750      2291    01/20
                            6
                            TTRG8BA39AEK66 TTRG ET39                       ohne                        66,6                    750      2291     01/20
                            6
                            TTRG8BP39AED66 TTRG ET39                       ohne                        66,6                    750      2291     01/20
R124 E1*124R00/03*1761*04




                            6
                            TTRG8BP39AEK66 TTRG ET39                       ohne                        66,6                    750      2291     01/20
                            6
                            TTRG8SA39AED66 TTRG ET39                       ohne                        66,6                    750      2291     01/20
                            6
                            TTRG8SA39AEK66 TTRG ET39                       ohne                        66,6                    750      2291     01/20
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                            Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                            Räder funktionsfähig bleiben.
                            Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                            von 50km hingewiesen werden.
                            Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : AUDI
                            Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm
                            Zubehör                                    : OE-Schraube
                            Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 140 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5 HYBRID
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW     Reifen                    Auflagen zu Reifen         Auflagen
                             8R2          e13*2007/46*1179*.. 155    235/60R18                 12K; 51G                   10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                                                          7BN; 711; 714; 721;
                                                                                                                          73C; 74D; 76V; 77E

                             Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5,SQ5,SQ5 TDI
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen         Auflagen
                             8R           e1*2001/116*0473*.. 100 - 200 235/60R18              12K; 51G                   10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                                                          7BN; 711; 714; 721;
                                                                                                                          73C; 74D; 76V; 77E




                                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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                            Prüfbericht 366-0077-20-WIRD/N4
                            zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 001761
                            ANLAGE: 9.2                                                          Radtyp: TTRG
                            Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 15.02.2024
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                            Verkaufsbezeichnung:     Q5-, SQ5-, Q5 50 TFSI e-, Q5 55 TFSI e-, / -Sportback
                            Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen           Auflagen zu Reifen                Auflagen
                            FY           e1*2007/46*1550*.. 100 - 210 235/60R18        12K; 51G                          Q5; Q5 Sportback;
                                                                                                                         10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                                                         7BN; 711; 714; 721;
                                                                                                                         73C; 74D; 75I; 76V;
                                                                                                                         77E

                            Verkaufsbezeichnung:     Q5, SQ5, SQ5 TDI
                            Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
                            8R1          e13*2007/46*1083*.. 100 - 230 235/60R18               12A; 51G                  10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                                                         7BN; 711; 714; 721;
                                                                                                                         73C; 74D; 76V; 77E




                            Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : QUATTRO GmbH
                            Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm
                            Zubehör                                    : OE-Schraube
R124 E1*124R00/03*1761*04




                            Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 140 Nm
                            Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5
                            Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
                            8R           e1*2001/116*0497*.. 155             235/60R18         12K; 51G                  10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                                                         711; 714; 721; 73C;
                                                                                                                         74D; 77E


                            Auflagen
                            10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                                 Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                                 zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                                 nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                                 der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                                 Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                                 es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                                 wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
                            11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                 erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                 Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                 nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                            11N) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen
                                 berührt werden, dem Serienstand entsprechen.
                            12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                                 Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                                 Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                                 aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                            12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                                 Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).



                                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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                            Prüfbericht 366-0077-20-WIRD/N4
                            zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 001761
                            ANLAGE: 9.2                                                       Radtyp: TTRG
                            Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 15.02.2024
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                            51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                 Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                 Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                 Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                            51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                                 Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                                 EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                                 Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                                 des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                            711) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden.
                            714) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                                 werden.
                            721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                                 außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                                 Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                 Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                 Ventilherstellers zu beachten.
                            73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
R124 E1*124R00/03*1761*04




                            74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
                            75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                                   Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                                   ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
                            76V) Die Verwendung dieser Radgröße und Einpreßtiefe ist nur zulässig, wenn diese serienmäßig verwendet
                                 wird.
                            77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                                 Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
                            7BN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                                 Nr.: 5Q0 907 275 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                                 Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                                 werden.




                                                           Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                             von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.