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							                                                                                                              Anlage 9 - Verwendungsbereich
                            Prüfbericht 366-0077-20-WIRD/N4
                            zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 001761
                            ANLAGE: 9.6                                                          Radtyp: TTRG
                            Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 15.02.2024
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                                            Fahrzeughersteller              AUDI, AUDI AG




                            Raddaten:
                            Radgröße nach Norm             : 8 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 46
                            Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                            Technische Daten, Kurzfassung
                            Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                                  och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                           Kennzeichnung                   Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                           Rad                             Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
                            TTRG8BA46ED571 TTRG ET46                       ohne                        57,1                     750      2291    06/20
                            TTRG8BA46EK571 TTRG ET46                       ohne                        57,1                     750      2291    06/20
                            TTRG8BP46ED571 TTRG ET46                       ohne                        57,1                     750      2291    06/20
                            TTRG8BP46EK571 TTRG ET46                       ohne                        57,1                     750      2291    06/20
                            TTRG8SA46ED571 TTRG ET46                       ohne                        57,1                     750      2291    06/20
R124 E1*124R00/03*1761*04




                            TTRG8SA46EK571 TTRG ET46                       ohne                        57,1                     750      2291    06/20
                            Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                            Räder funktionsfähig bleiben.
                            Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                            von 50km hingewiesen werden.
                            Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : AUDI
                            Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm
                            Zubehör                                    : OE-Schraube ww. ZJV8
                            Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 140 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     A3/S3 Limousine/Sportback (g-tron), A3 40 TFSIe. A3 45 TFSIe
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen         Auflagen zu Reifen     Auflagen
                             GY           e1*2007/46*2060*..  81 - 228 225/40R18      12K; 51G               A3 Sportback; A3
                                                                                                             Limousine; S3
                                                                                                             Limousine; S3
                                                                                                             Sportback; nicht A3
                                                                                                             allstreet; inkl.
                                                                                                             Hybrid;
                                                                                                             10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                                             711; 714; 721; 73C;
                                                                                                             74C; 76V; 77E




                            Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : AUDI AG
                            Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm
                            Zubehör                                    : OE-Schraube ww. ZJV8




                                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                                                                                                          Anlage 9 - Verwendungsbereich
                            Prüfbericht 366-0077-20-WIRD/N4
                            zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 001761
                            ANLAGE: 9.6                                                      Radtyp: TTRG
                            Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 15.02.2024
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                            Anzugsmoment der Befestigungsteile     : 140 Nm
                            Verkaufsbezeichnung:     A3 Sportback, RS3 Limousine/Sportback;
                            Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
                            GY           e1*2007/46*2144*.. 81       225/40R18     12K; 51G                          A3 Sportback;
                                                                                                                     Schrägheck;
                                                                                                                     Frontantrieb; nicht
                                                                                                                     Hybrid;
                                                                                                                     10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                                                     7BN; 711; 714; 721;
                                                                                                                     73C; 74C; 76V; 77E


                            Auflagen
                            10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                                 Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                                 zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                                 nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                                 der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                                 Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                                 es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
R124 E1*124R00/03*1761*04




                                 wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
                            11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                 erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                 Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatz rades darauf zu achten, daß
                                 nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                            11N) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen
                                 berührt werden, dem Serienstand entsprechen.
                            12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                                 Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
                            51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                 Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                 Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                 Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                            51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                                 Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                                 EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                                 Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                                 des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                            711) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden.
                            714) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                                 werden.
                            721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                                 außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                                 Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                 Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                 Ventilherstellers zu beachten.
                            73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.




                                                          Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                            von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                                                                                                           Anlage 9 - Verwendungsbereich
                            Prüfbericht 366-0077-20-WIRD/N4
                            zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 001761
                            ANLAGE: 9.6                                                       Radtyp: TTRG
                            Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 15.02.2024
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                            74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
                                 Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
                                 serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
                                 zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
                            76V) Die Verwendung dieser Radgröße und Einpreßtiefe ist nur zulässig, wenn diese serienmäßig verwendet
                                 wird.
                            77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                                 Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
                            7BN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                                 Nr.: 5Q0 907 275 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                                 Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                                 werden.
R124 E1*124R00/03*1761*04




                                                           Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                             von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.