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							               Gutachten 366-0174-21-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54052
               ANLAGE: 2 DAIMLER                                                    Radtyp: TTR8_M
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 30.08.2022
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                               Fahrzeughersteller              DAIMLER (D)




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 8 1/2 J X 18 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 56
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
               TTR88BA56MED66          PCD112 ET56            ohne                        66,6                     740      2065    12/21
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               TTR88BP56MED66          PCD112 ET56            ohne                        66,6                    740      2065     12/21
               6
               TTR88SA56MED66          PCD112 ET56            ohne                        66,6                    740      2065     12/21
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               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
§22 54052*01




               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : DAIMLER (D)

               Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
               In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
               Radtyp: TTRF_M KBA: 54026 Lochkreis: 5x112 ET: 40 oder
               Radtyp: TTRF_M KBA: 54022 Lochkreis: 5x112 ET: 49 oder
               Radtyp: TTRF_M KBA: 54026 Lochkreis: 5x112 ET: 44
               Radtyp: TTRF_M KBA: 54026 Lochkreis: 5x112 ET: 49

               Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAG5, KAG6, KAG7
               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm
               Zubehör                                    : OE-Schraube


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 130 Nm




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0174-21-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54052
               ANLAGE: 2 DAIMLER                                                Radtyp: TTR8_M
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 30.08.2022
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               Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen   Auflagen
               204          e1*2001/116*0431*.. 115 - 225 245/35R18           GA2; 51G; 57F; KAG5; bis
                                                                              KAG6; KAG7           e1*2001/116*0431*36;
                                                                                                   Coupe; Heckantrieb;
                                                                                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                   12A; 51A; 7AC; 7BU;
                                                                                                   7PH; 71C; 71K; 721;
                                                                                                   725; 73C; 74D; 76B;
                                                                                                   77E; 4B8
               204           e1*2001/116*0431*.. 88 - 225   245/35R18         51G; 57F; 68T; KAG5; Nur Baureihe 204;
                                                                              KAG6; KAG7           Limousine;
                                                                                                   Heckantrieb;
                                                                                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                   12K; 51A; 7AC; 7BU;
                                                                                                   7PH; 71C; 71K; 721;
                                                                                                   725; 73C; 74D; 76B;
                                                                                                   77E; 4B8
               204           e1*2001/116*0431*.. 120 - 225 245/35R18          GA2; 51G; 57F; KAG5; Nur Baureihe 204; Nur
                                                                              KAG6; KAG7           4-MATIC; Limousine;
                                                                                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                   12K; 51A; 7AC; 7BU;
                                                                                                   7PH; 71C; 71K; 721;
                                                                                                   725; 73C; 74D; 76B;
§22 54052*01




                                                                                                   77E; 4B8
               204           e1*2001/116*0431*.. 85 - 245   245/40R18 97      GB5; 57F; 67O; KAG5; Nur Baureihe 205;
               204 K         e1*2001/116*0457*..                              KAG6; KAG7           Kombilimousine; Coupe;
                                                                                                   Limousine;
                                                            255/40R18 95Y     57F; 6B3; KAG5;      Allradantrieb;
                                                                              KAG6                 Heckantrieb; nicht
                                                                                                   Hybrid;
                                                                                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                   12A; 51A; 576; 7AC;
                                                                                                   7FG; 7PH; 71C; 71K;
                                                                                                   721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                   76B; 76O; 77E; 4B8
               204           e1*2001/116*0431*.. 135 - 190 245/40R18 97Y      YBG; 5IM; 57F; KAG5; Nur Baureihe 205;
               204 K         e1*2001/116*0457*..                              KAG6; KAG7           Cabrio;
                                                                                                   Kombilimousine; Coupe;
                                                            255/40R18 99      57F; 6B3; KAG5;      Limousine;
                                                                              KAG6                 Allradantrieb;
                                                                                                   Heckantrieb; nur
                                                                                                   Hybrid;
                                                                                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                   12A; 51A; 576; 7AC;
                                                                                                   7FG; 7PH; 71C; 71K;
                                                                                                   721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                   76B; 76O; 77E; 4B8




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0174-21-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54052
               ANLAGE: 2 DAIMLER                                                Radtyp: TTR8_M
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 30.08.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 3 von 6
               Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen         Auflagen zu Reifen   Auflagen
               204 K        e1*2001/116*0457*.. 150 - 170 245/35ZR18 92Y GA2; 5GM; 57F; KAG5; bis
                                                                         KAG6; KAG7           e1*2001/116*0457*24;
                                                                                              Kombi; Heckantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 7AC; 7PH;
                                                                                              71C; 71K; 721; 725;
                                                                                              73C; 74D; 76B; 77E;
                                                                                              4B8
               204 K        e1*2001/116*0457*.. 150 - 170 245/35ZR18 92Y GA2; 5GM; 57F; KAG5; Nur 4-MATIC; bis
                                                                         KAG6; KAG7           e1*2001/116*0457*24;
                                                                                              Kombi;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 7AC; 7PH;
                                                                                              71C; 71K; 721; 725;
                                                                                              73C; 74D; 76B; 77E;
                                                                                              4B8


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
§22 54052*01




                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0174-21-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54052
               ANLAGE: 2 DAIMLER                                                Radtyp: TTR8_M
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 30.08.2022
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               12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                    Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
               4B8) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: A 000 905 7200 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                    des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               576) Es sind Reifen-Kombinationen zulässig.
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                    sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                    An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                    (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist . Es ist eine
                    Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen
§22 54052*01




                    den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
                    Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
                    erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
                    montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1260kg.
               5IM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1460kg.
               67O) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          225/45R18
                                   Hinterachse:                          245/40R18
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                   Vorderachse:                        225/40R18
                                   Hinterachse:                        245/35R18
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße


                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0174-21-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54052
               ANLAGE: 2 DAIMLER                                                 Radtyp: TTR8_M
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 30.08.2022
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                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               6B3) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          235/45R18
                                   Hinterachse:                          255/40R18
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.
§22 54052*01




               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
               76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
                    "0. Hinweise" zu beachten.
               76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
               7AC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: A 000 905 0030 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7BU) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: A 000 905 1804 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0174-21-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54052
               ANLAGE: 2 DAIMLER                                                 Radtyp: TTR8_M
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 30.08.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 6 von 6
               7FG) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit S ensoren Art.
                    Nr.: A 000 905 1804 ( nur e1*2001/116*0431*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das
                    System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
                    Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
               7PH) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: A 000 905 3907 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               GA2) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                    Reifengröße:
                    Vorderachse: 225/40R18
                    Hinterachse: 245/35R18
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                    sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
               GB5) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                    Reifengröße:
                    Vorderachse: 225/45R18
                    Hinterachse: 245/40R18
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                    sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
§22 54052*01




                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
               KAG5) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                     Vorderachse TTRF_M KBA: 54026 Lochkreis 5x112 ET: 40
               KAG6) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                     Vorderachse TTRF_M KBA: 54026 Lochkreis 5x112 ET: 44
               KAG7) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                     Vorderachse TTRF_M KBA: 54026 Lochkreis 5x112 ET: 49
               YBG) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                   Vorderachse:                         225/45R18
                                   Hinterachse:                         245/40R18
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.