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							               Gutachten 366-0249-20-WIRD/N4
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53530
               ANLAGE: 5 VW                                                         Radtyp: TTUK
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 20.08.2024
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                               Fahrzeughersteller              VOLKSWAGEN




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 6 J X 15 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 38
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
               TTUK6BA38ED571          PCD100 ET38            ohne                        57,1                     625      1975    04/21
               TTUK6BA38EO571          PCD100 ET38            ohne                        57,1                     625      1975    04/21
               TTUK6BA38ES571          PCD100 ET38            ohne                        57,1                     625      1975    04/21
               TTUK6GA38ED571          PCD100 ET38            ohne                        57,1                     625      1975    04/21
               TTUK6GA38EO571          PCD100 ET38            ohne                        57,1                     625      1975    04/21
               TTUK6GA38ES571          PCD100 ET38            ohne                        57,1                     625      1975    04/21
               TTUK6SA38ED571          PCD100 ET38            ohne                        57,1                     625      1975    04/21
               TTUK6SA38EO571          PCD100 ET38            ohne                        57,1                     625      1975    04/21
§22 53530*04




               TTUK6SA38ES571          PCD100 ET38            ohne                        57,1                     625      1975    04/21
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Hinweis zum Verwendungsbereich:
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
               zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
               (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : VOLKSWAGEN
               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm
               Zubehör                                    : OE-Schraube ww. ZJV8


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm für Typ : 1H; 1HX0; 1HX0F; 1HX1
                                                            120 Nm für Typ : 1J; 1Y; 5Z; 6R; 9C; 9N
                                                            130 Nm für Typ : AW
                Verkaufsbezeichnung:     FOX
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW             Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
                5Z           e1*2001/116*0301*.. 40 - 55        185/55R15 82        12T                      nicht FOX Cross;
                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                             725; 73C; 74C



                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0249-20-WIRD/N4
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53530
               ANLAGE: 5 VW                                                     Radtyp: TTUK
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 20.08.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     FOX
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen             Auflagen zu Reifen      Auflagen
               5Z           e1*2001/116*0301*.. 40 - 55      185/55R15   82                             nicht FOX Cross;
                                                             195/50R15   82                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             195/55R15   85                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                             205/50R15   86     11A; 24J; 24M           721; 725; 73C; 74C

               Verkaufsbezeichnung:     GOLF / BORA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               1J           e1*2001/116*0071*.., 50 - 110 195/65R15             12G; 51G                GOLF; Limousine;
                             e1*96/79*0071*..,                                                          Allradantrieb;
                             e1*98/14*0071*..                                                           Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74C; 76Q;
                                                                                                        77E
               1J            e1*2001/116*0071*.., 50 - 110   195/65R15          12T; 51G                GOLF; Limousine;
                             e1*96/79*0071*..,               205/60R15          12K; 51G                Allradantrieb;
                             e1*98/14*0071*..                225/55R15-92       Frontantrieb; 11A;      Frontantrieb;
                                                                                12A; 22F; 367; 686      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             225/55R15-92       Allradantrieb; 11A;     51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                12A; 22F; 367           725; 73C; 74C; 76Q;
                                                                                                        77E
               1J            e1*2001/116*0071*.., 50 - 110   195/65R15          12T; 51G                BORA(Limousine);
§22 53530*04




                                                                                                        GOLF
                             e1*96/79*0071*..,               205/60R15          12K; 51G                VARIANT; BORA
                                                                                                        VARIANT;
                             e1*98/14*0071*..                                                           Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11G; 11H; 51A;
                                                                                                        71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                        73C; 74C; 76Q; 77E
               1J            e1*2001/116*0071*.., 50 - 110   195/65R15          12G; 51G                BORA(Limousine);
                                                                                                        GOLF
                             e1*96/79*0071*..,                                                          VARIANT; BORA
                                                                                                        VARIANT;
                             e1*98/14*0071*..                                                           Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11G; 11H; 51A;
                                                                                                        71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                        73C; 74C; 76Q; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     NEW BEETLE CABRIOLET MJ 2002-2010
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                Auflagen
               1Y           e1*2001/116*0205*.. 55 - 110 195/65R15 91 12T                               Cabrio;
                                                         205/60R15 91 12K                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         225/55R15 92 11A; 12A; 21B; 22B;               51A; 71C; 71K; 721;
                                                                      24J; 24M; 367; 686                725; 73C; 74C; 76Q;
                                                                                                        4BB




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0249-20-WIRD/N4
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53530
               ANLAGE: 5 VW                                                     Radtyp: TTUK
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 20.08.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 3 von 9
               Verkaufsbezeichnung:     NEW BEETLE MJ 1997-2010
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               9C           e1*2001/116*0106*.., 55 - 110 195/65R15-91          12G                     10B; 11B; 11G; 11H;
                            e1*97/27*0106*..,             205/60R15-91          12A                     51A; 7EI; 71C; 71K;
                            e1*98/14*0106*..              225/55R15-92          11A; 12A; 21B; 22B;     721; 725; 73C; 74C;
                                                                                24J; 24M; 367; 686      76Q

               Verkaufsbezeichnung:     Polo
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
               AW           e1*2007/46*1783*..    48 - 110 175/65R15    84      12R                     Polo;
                                                           175/70R15    86      12R                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           185/60R15    84      12R                     51A; 71C; 71K; 721;
                                                           185/65R15    88      12R                     725; 73C; 74C; 76Q;
                                                           195/60R15    88      11A; 12A; 26P           77E
                                                           195/65R15    91      11A; 12A; 26P
                                                           205/55R15    88      11A; 12A; 24J; 248;
                                                                                26P
                                                            205/60R15 91        11A; 12A; 24J; 248;
                                                                                26P
                                                            215/55R15 89        11A; 12A; 24J; 248;
                                                                                26B; 27H
                                                            225/50R15 91        11A; 12A; 24J; 248;
                                                                                26B; 26N; 27H
§22 53530*04




                                                            225/55R15 92        11A; 12A; 24J; 248;
                                                                                26B; 26N; 27H

               Verkaufsbezeichnung:     POLO
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
               6R           e1*2001/116*0510*.., 44 - 103 185/55R15     82      12T; 5DK                Nicht Cross Polo;
                            e1*2007/46*0486*..             185/60R15            12T; 51G                Schrägheck;
                                                           195/50R15    82      12T; 5DK                Frontantrieb;
                                                           195/55R15            12T; 51G                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           205/50R15    86      11A; 12A; 21P; 248      51A; 71C; 71K; 721;
                                                           205/55R15    88      11A; 12A; 21P; 248      725; 73C; 74C; 76Q;
                                                 110 - 132 185/60R15            12T; 51G; 52J           77E; 82S
                                                           195/50R15    82      12T; 5DK; 52J
                                                           M+S
                                                           195/55R15            12T; 51G;   52J
                                                           205/50R15    86      11A; 12A;   21P; 248;
                                                                                52J
                                                            205/55R15 88        11A; 12A;   21P; 248;
                                                                                52J
               6R            e1*2001/116*0510*.. 51 - 81    185/55R15   82      12R; 5DK                Nur CrossPolo;
                                                            185/60R15   84      12R                     Schrägheck;
                                                            195/50R15   82      12A; 5DK                Frontantrieb;
                                                            195/55R15   85      12A                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            205/50R15   86      11A; 12A;   21P         51A; 71C; 71K; 721;
                                                            205/55R15   88      11A; 12A;   21P         725; 73C; 74C; 76Q;
                                                                                                        77E




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0249-20-WIRD/N4
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53530
               ANLAGE: 5 VW                                                     Radtyp: TTUK
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 20.08.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     VW GOLF, VENTO
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
               1H           e1*96/79*0068*..  66 - 110 195/50R15                51G                     Limousine;
               1HX0         F804              66 - 128 185/55R15                51G; 52J                Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74C
               1H            e1*96/79*0068*..     140        185/55R15          51G; 52J                Pkw geschlossen;
               1HX1          G156                                                                       Allradantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74C
               1HX0F         F894                 66 - 85    185/55R15          51G; 52J                Schrägheck;
                                                             195/50R15          51G                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74C

               Verkaufsbezeichnung:     VW POLO
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen             Auflagen zu Reifen      Auflagen
               9N           e1*2001/116*0174*.. 40 - 77      185/60R15          12T; 51G; 52J           Polo-Fun; Polo-Cross;
                                                                                                        10B; 11G; 11H; 51A;
                                                                                                        71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                        73C; 74C; 76Q; 76Z;
                                                                                                        77E; 915; SC4
§22 53530*04




               9N            e1*2001/116*0174*.., 40 - 110   185/55R15          12M; 51G                nicht Polo-Fun; nicht
                             e1*98/14*0174*..                                                           Polo-Cross;
                                                                                                        Stufenheck;
                                                                                                        Schrägheck;
                                                                                                        10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                                        11H; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                        76Q; 77E; 915; SC4
               9N            e1*2001/116*0174*.., 40 - 77  185/55R15     82                             nicht Polo-Fun; nicht
                             e1*98/14*0174*..              195/50R15     82                             Polo-Cross;
                                                  40 - 96  195/55R15     85                             Stufenheck;
                                                  40 - 110 195/50R15     82     52J                     Schrägheck;
                                                           195/55R15            51G                     10B; 10S; 11B; 11G;
                                                           195/55R15     85     52J                     11H; 12A; 51A; 71C;
                                                  96 - 110 185/55R15            51G; 52J                71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74C; 76Q; 77E; 915;
                                                                                                        SC4


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.


                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0249-20-WIRD/N4
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53530
               ANLAGE: 5 VW                                                     Radtyp: TTUK
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 20.08.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 5 von 9
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen.
                    Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von
                    der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienst and entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
                    Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                    Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                    vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
§22 53530*04




               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               12G) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die bis ca. 15 mm (einschließlich Kettenschloß)
                    auftragen, ist an der Antriebsachse möglich.
               12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                    Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
               12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich
                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                    wird, möglich.
               12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                    wird, möglich.
               12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                    Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
                    Fahrzeuges genannt wird, möglich.
               21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                    Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                    über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                    Nennbreite des Reifens) herzustellen.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0249-20-WIRD/N4
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53530
               ANLAGE: 5 VW                                                      Radtyp: TTUK
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 20.08.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    herzustellen.
               22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügel s oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
§22 53530*04




                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
                    Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               4BB) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 1K0 907 253 C (nur wenn auch original verbaut) ist zuläs sig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst -Kontrollsystem verwendet
                    werden.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0249-20-WIRD/N4
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53530
               ANLAGE: 5 VW                                                      Radtyp: TTUK
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 20.08.2024
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                      Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                      Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                    des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               52J)   Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                      konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
               5DK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 950kg.
               686) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                    Vorderachse:                         205/60R15
                                    Hinterachse:                         225/55R15
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§22 53530*04




               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                    werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
                    Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
                    serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
                    zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
               76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 16-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
               7EI)   Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                      Nr.: 1K0 907 253 C ( nur e1*2001/116*0106*..,e1*98/14*0106*..) (nur wenn auch original verbaut) ist



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0249-20-WIRD/N4
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53530
               ANLAGE: 5 VW                                                      Radtyp: TTUK
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 20.08.2024
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                     zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein
                     geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
               82S) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 310x25mm an
                    der Vorderachse nicht zulässig.
               915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
                    5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
                    Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
                    zulässig.
               SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei
                    Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO
                    3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist
                    eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z.
                    B. EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen.
§22 53530*04




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0249-20-WIRD/N4
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53530
               ANLAGE: 5 VW                                                     Radtyp: TTUK
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 20.08.2024
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      VW
                      Fahrzeugtyp:     AW
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1783*..
                      Handelsbez.:     Polo

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 250              y = 200                  VA
                            26P                     x = 200              y = 150                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 250        y = 200            25                VA
§22 53530*04




                            26N                  x = 250        y = 200             8                VA
                            27F                  x = 250        y = 300            30                HA
                            27H                  x = 250        y = 300             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.