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							               Gutachten 366-0249-20-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53530
               ANLAGE: 11 HYUNDAI                                                     Radtyp: TTUK
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                          Stand: 28.03.2022
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                               Fahrzeughersteller              HYUNDAI, HYUNDAI Motor Company, HYUNDAI MOTOR
                                                               (CZ), HYUNDAI MOTOR EUROPE




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 6 J X 15 H2                   Einpreßtiefe (mm)       : 46
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                                Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                       och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung            in mm                    last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                      in kg      in mm     datum
               TTUK0BA46ED671          PCD114.3 ET46          ohne                          67,1                     625      1975    04/21
               TTUK0BA46EO671          PCD114.3 ET46          ohne                          67,1                     625      1975    04/21
               TTUK0BA46ES671          PCD114.3 ET46          ohne                          67,1                     625      1975    04/21
               TTUK0GA46ED671          PCD114.3 ET46          ohne                          67,1                     625      1975    04/21
               TTUK0GA46EO671          PCD114.3 ET46          ohne                          67,1                     625      1975    04/21
               TTUK0GA46ES671          PCD114.3 ET46          ohne                          67,1                     625      1975    04/21
               TTUK0SA46ED671          PCD114.3 ET46          ohne                          67,1                     625      1975    04/21
§22 53530*01




               TTUK0SA46EO671          PCD114.3 ET46          ohne                          67,1                     625      1975    04/21
               TTUK0SA46ES671          PCD114.3 ET46          ohne                          67,1                     625      1975    04/21
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : HYUNDAI, HYUNDAI Motor Company, HYUNDAI MOTOR (CZ),
                                                            HYUNDAI MOTOR EUROPE
               Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : PDE; (Kegelbund)
               Zubehör                                    : OE-Mutter ww. ZJC2


               Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : AE;
                                                            GDH-HME; GDH; GK; MD; FD; JC; JC-HME; FDH; YN; XG
               Zubehör                                    : OE-Mutter ww. ZJC2


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm   für   Typ : FD; FDH
                                                            107 Nm   für   Typ : AE; GDH; GDH-HME; MD; YN
                                                            110 Nm   für   Typ : GK; JC; JC-HME; XG
                                                            120 Nm   für   Typ : PDE




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0249-20-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53530
               ANLAGE: 11 HYUNDAI                                               Radtyp: TTUK
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 28.03.2022
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               Verkaufsbezeichnung:     ELANTRA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen           Auflagen zu Reifen        Auflagen
               MD           e4*2007/46*0254*.. 94 - 97       195/60R15   88   122                       Stufenheck;
                                                             195/65R15        12T; 51G                  Frontantrieb;
                                                             205/55R15   88   12O                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             205/60R15   91   12A                       51A; 7BC; 71C; 71K;
                                                             215/50R15   88   11A; 12A; 245             721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                        74H; 76Q

               Verkaufsbezeichnung:     HYUNDAI COUPE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
               GK           e11*98/14*0186*.. 77 - 123 195/65R15              12T; 51G                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       205/60R15 91           12A                       51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74C; 74H;
                                                                                                        76Q

               Verkaufsbezeichnung:     Ioniq
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen           Auflagen zu Reifen        Auflagen
               AE           e4*2007/46*1157*..     77        195/65R15        12K; 51G                  Frontantrieb;
                                                             205/60R15 91     11A; 12A; 26N; 26P;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              27F                       51A; 7MX; 71C; 71K;
                                                             215/60R15 94     11A; 12A; 26B; 26N;       721; 725; 73C; 74C;
                                                                              27F                       74H; 76Q
§22 53530*01




                                                             225/55R15 92     11A; 12A; 248; 26B;
                                                                              26J; 27F

               Verkaufsbezeichnung:     IX20
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen           Auflagen zu Reifen        Auflagen
               JC           e4*2007/46*0207*..,    57 - 94   195/60R15   88                             Schrägheck 4-türig;
                             e4*2007/46*0223*..              195/65R15   91                             Frontantrieb;
               JC-HME        e13*2007/46*1605*..             205/55R15   88                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             205/60R15   91                             12A; 51A; 7AK; 7FQ;
                                                             205/65R15   94                             71C; 71K; 721; 725;
                                                             215/60R15   94   11A; 245                  73C; 74C; 74H; 76Q

               Verkaufsbezeichnung:     i30
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
               GDH          e11*2007/46*0337*.., 66 - 100 195/60R15      88   12M                       Kombi; Schrägheck; 3-
                            e11*2007/46*0338*..           195/65R15           12T; 51G                  türig; 5-türig;
               GDH-HME      e13*2007/46*1604*..           205/55R15      88   12R                       Frontantrieb;
                                                          205/60R15      91   12R                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          215/60R15      94   12A                       51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74C; 74H;
                                                                                                        76Q; 83I; 84J; 4CT




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0249-20-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53530
               ANLAGE: 11 HYUNDAI                                               Radtyp: TTUK
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 28.03.2022
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               Verkaufsbezeichnung:     i30, i30CW
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
               FD           e11*2001/116*0313*.. 66 - 105 185/65R15           51G                       Nicht i 30CW (Kombi);
               FDH          e11*2001/116*0343*..          195/60R15     88                              Frontantrieb;
                                                          195/65R15     91                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          205/55R15     88                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                          205/60R15     91                              721; 725; 73C; 74C;
                                                          215/60R15     94    11A; 24M                  74H; 76Q; 4BO
               FD           e11*2001/116*0313*.. 66 - 105 185/65R15           51G                       i 30CW (Kombi);
               FDH          e11*2001/116*0343*..          195/60R15     88                              Frontantrieb;
                                                          195/65R15     91                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          205/55R15     88                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                          205/60R15     91                              721; 725; 73C; 74C;
                                                          215/60R15     94    11A; 24M                  74H; 76Q; 4BO

               Verkaufsbezeichnung:     i30, i30N
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
               PDE          e11*2007/46*3807*.., 70 - 118 195/65R15     91    12O                       i30; nicht i30
                            e5*2007/46*1075*..            205/60R15     91    12R                       Fastback;
                                                          215/55R15     89    12A                       Kombilimousine;
                                                          215/60R15     94    11A; 12A; 26P             Schrägheck;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        51A; 7NL; 71C; 71K;
§22 53530*01




                                                                                                        721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                        74H; 76Q; 84J; S47

               Verkaufsbezeichnung:     VENGA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               YN           e4*2007/46*0130*.., 55 - 94     195/65R15         51G                       Schrägheck;
                             e4*2007/46*0131*..             205/60R15 91                                Frontantrieb;
                                                            205/65R15 94                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            215/60R15 94                                12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                        74H; 76Q; 4CQ; 4CT

               Verkaufsbezeichnung:     XG25, XG30
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
               XG           e11*98/14*0109*..  120 - 141 195/65R15            12T; 51G; 52J             10B; 11G; 11H; 51A;
                                                         205/65R15            12K; 51G                  71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                        73C; 74C; 74H

               Verkaufsbezeichnung:     XG250, XG300, XG350
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
               XG           e11*98/14*0109*..  123 - 145 195/65R15            12T; 51G; 52J             ab e11*98/14*0109*05;
                                                         205/65R15            12K; 51G                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         215/60R15 94         12A                       51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74C; 74H;
                                                                                                        76Q




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0249-20-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53530
               ANLAGE: 11 HYUNDAI                                               Radtyp: TTUK
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 28.03.2022
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               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
§22 53530*01




                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               122) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm (einschließlich
                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                    wird, möglich.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                    Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
               12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich
                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                    wird, möglich.
               12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                    wird, möglich.
               12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                    wird, möglich.



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0249-20-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53530
               ANLAGE: 11 HYUNDAI                                                Radtyp: TTUK
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 28.03.2022
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               12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                    Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
                    Fahrzeuges genannt wird, möglich.
               245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                    nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
§22 53530*01




               26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                      Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                      Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche si nd dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereic he sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               4BO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 52933 2L600 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst -Kontrollsystem verwendet
                    werden.
               4CQ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 52933 1J000 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst -Kontrollsystem verwendet
                    werden.
               4CT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 52933 3N100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den


                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0249-20-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53530
               ANLAGE: 11 HYUNDAI                                                Radtyp: TTUK
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 28.03.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 6 von 10
                      Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                      werden.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                    des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               52J)   Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                      konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
§22 53530*01




               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
                    Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
                    serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
                    zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
               74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
                    Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
               76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 16-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               7AK) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 52933 2M650 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System mus s gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7BC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 52933 3X305 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7FQ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 52933 1J000 ( nur e4*2007/46*0207*..,e4*2007/46*0223*..) (nur wenn auch original verbaut) ist
                    zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein
                    geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0249-20-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53530
               ANLAGE: 11 HYUNDAI                                               Radtyp: TTUK
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 28.03.2022
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               7MX) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 52933 D4100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7NL) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 52933 F2000 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               83I)   Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 284mm
                      an der Hinterachse nicht zulässig.
               84J)   Die Verwendung der Räder ist nur an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 280mm an
                      der Vorderachse zulässig.
               S47) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit elektronischer Parkbremsanlage.
§22 53530*01




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0249-20-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53530
               ANLAGE: 11 HYUNDAI                                               Radtyp: TTUK
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 28.03.2022
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      HYUNDAI
                      Fahrzeugtyp:     AE
                      Genehm.Nr.:      e4*2007/46*1157*..
                      Handelsbez.:     Ioniq

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 300              y = 300                  VA
                            26P                     x = 250              y = 250                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27H                  x = 250        y = 350             8                HA
§22 53530*01




                            27F                  x = 250        y = 350            30                HA
                            26N                  x = 300        y = 300             8                VA
                            26J                  x = 300        y = 300            30                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0249-20-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53530
               ANLAGE: 11 HYUNDAI                                               Radtyp: TTUK
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 28.03.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      HYUNDAI
                      Fahrzeugtyp:     PDE
                      Genehm.Nr.:      e11*2007/46*3807*..
                      Handelsbez.:     i30, i30N

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 220              y = 200                  VA
                            26B                     x = 270              y = 250                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27F                  x = 250        y = 260            30                HA
§22 53530*01




                            27H                  x = 250        y = 210             8                HA
                            26J                  x = 270        y = 250            30                VA
                            26N                  x = 270        y = 250             8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0249-20-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53530
               ANLAGE: 11 HYUNDAI                                               Radtyp: TTUK
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 28.03.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 10 von 10

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      HYUNDAI
                      Fahrzeugtyp:     PDE
                      Genehm.Nr.:      e5*2007/46*1075*..
                      Handelsbez.:     i30, i30N

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 220              y = 200                  VA
                            26B                     x = 270              y = 250                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27F                  x = 250        y = 260            30                HA
§22 53530*01




                            27H                  x = 250        y = 210             8                HA
                            26J                  x = 270        y = 250            30                VA
                            26N                  x = 270        y = 250             8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.