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Prüfbericht 366-0131-21-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 001871
ANLAGE: 9.3                                                          Radtyp: TTUZ
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 20.07.2021
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                Fahrzeughersteller              RENAULT




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 16 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 41
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                Kennzeichnung                  Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                Rad                            Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
TTUZ0BA41E D661 TTUZ ET41                      ohne                        66,1                     680      2025    02/21
TTUZ0BA41EO661 TTUZ ET41                       ohne                        66,1                     680      2025    02/21
TTUZ0BA41ES661 TTUZ ET41                       ohne                        66,1                     680      2025    02/21
TTUZ0GA41ED661 TTUZ ET41                       ohne                        66,1                     680      2025    02/21
TTUZ0GA41EO661 TTUZ ET41                       ohne                        66,1                     680      2025    02/21
TTUZ0GA41ES661 TTUZ ET41                       ohne                        66,1                     680      2025    02/21
TTUZ0SA41E D661 TTUZ ET41                      ohne                        66,1                     680      2025    02/21
TTUZ0SA41EO661 TTUZ ET41                       ohne                        66,1                     680      2025    02/21
TTUZ0SA41ES661 TTUZ ET41                       ohne                        66,1                     680      2025    02/21
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Räder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : RENAULT
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : OE-Schraube ww. ZJB1
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 130 Nm
 Verkaufsbezeichnung:     Megane
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen         Auflagen
 RFB          e2*2007/46*0546*.. 66 - 120 205/55R16                12K; 51G                   10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                              7MN; 711; 714; 721;
                                                                                              73C; 74C; 76V

 Verkaufsbezeichnung:     TALISMAN
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen         Auflagen
 RFD          e11*2007/46*2969*.. 81 - 110 215/60R16               12K; 51G                   10B; 11H; 11N;    51A;
                                                                                              7MN; 711; 714;    721;
                                                                                              73C; 74C; 76V
 RFD           e2*2007/46*0653*..      81 - 110 215/60R16          12K; 51G                   10B; 11H; 11N;    51A;
                                                                                              7MN; 711; 714;    721;
                                                                                              73C; 74C; 76V




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Prüfbericht 366-0131-21-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 001871
ANLAGE: 9.3                                                      Radtyp: TTUZ
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 20.07.2021
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Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11N) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen
     berührt werden, dem Serienstand entsprechen.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
711) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden.
714) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts
     angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
     Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
     serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
     zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
76V) Die Verwendung dieser Radgröße und Einpreßtiefe ist nur zulässig, wenn diese serienmäßig verwendet
     wird. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurc hmesser erfordern.
7MN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 40700 4C B0A (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.