Gutachten 366-0251-20-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53533 ANLAGE: 34 FORD Radtyp: TTUZ Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 20.08.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 5 Fahrzeughersteller FORD Raddaten: Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 48 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum TTUZ8BA48D571 PCD112 ET48 Ø57.1/Ø70.1 57,1 Kunststoff 680 2025 02/21 TTUZ8BA48N571 PCD112 ET48 Ø57.1/Ø70.1 57,1 Kunststoff 680 2025 02/21 TTUZ8BA48O571 PCD112 ET48 Ø57.1/Ø70.1 57,1 Kunststoff 680 2025 02/21 TTUZ8BA48S571 PCD112 ET48 Ø57.1/Ø70.1 57,1 Kunststoff 680 2025 02/21 TTUZ8GA48D571 PCD112 ET48 Ø57.1/Ø70.1 57,1 Kunststoff 680 2025 02/21 TTUZ8GA48O571 PCD112 ET48 Ø57.1/Ø70.1 57,1 Kunststoff 680 2025 02/21 TTUZ8GA48S571 PCD112 ET48 Ø57.1/Ø70.1 57,1 Kunststoff 680 2025 02/21 TTUZ8SA48D571 PCD112 ET48 Ø57.1/Ø70.1 57,1 Kunststoff 680 2025 02/21 §22 53533*07 TTUZ8SA48N571 PCD112 ET48 Ø57.1/Ø70.1 57,1 Kunststoff 680 2025 02/21 TTUZ8SA48O571 PCD112 ET48 Ø57.1/Ø70.1 57,1 Kunststoff 680 2025 02/21 TTUZ8SA48S571 PCD112 ET48 Ø57.1/Ø70.1 57,1 Kunststoff 680 2025 02/21 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FORD Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : SKN; SK Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJAE Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : WGR Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJA4 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm für Typ : SK; SKN 170 Nm für Typ : WGR Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0251-20-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53533 ANLAGE: 34 FORD Radtyp: TTUZ Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 20.08.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 5 Verkaufsbezeichnung: GALAXY Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen WGR e1*2001/116*0024*.., 66 - 110 205/55R16 93 12U; 5HA; 51J ab e1*95/54*0024*12; e1*95/54*0024*.. 225/50R16 92 11A; 12A; 21B; 22B; 10B; 10S; 11B; 11G; 22L; 24J; 24M; 367; 11H; 51A; 71C; 71K; 5GM 66 - 150 195/60R16 12U; 51G 721; 725; 73C; 74A; 215/55R16 93 12A; 5HA 74H; 74P; 76U 215/55R16 95 12A; 5HR WGR e1*93/81*0024*.., 66 - 128 215/55R16 VDO; 11A; 24M nur bis e1*95/54*0024*.. 215/55R16 93 11A; 24M; 5HA e1*95/54*0024*11; 225/50R16 92 VDN; 11A; 22B; 24J; Frontantrieb; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 225/50R16 96 11A; 22B; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 225/55R16 95 11A; 21B; 22B; 24J; 721; 725; 73C; 74A; 24M; 5HR; 54A 74H; 74P; 75I Verkaufsbezeichnung: TOURNEO CONNECT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen SK e13*2018/858*00270*. 55 - 90 205/60R16 96 12T; 5IE mit . 205/60R16C 100 12T Radhausverbreiterung 205/65R16 99 122 (Flap) Serie; 215/55R16 97 12A Allradantrieb; §22 53533*07 215/60R16 99 12A Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 7P4; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 75I; 76U; 77E Verkaufsbezeichnung: TOURNEO CONNECT, TRANSIT CONNECT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen SKN e13*2018/858*00342*. 55 - 90 205/60R16 96 12T; 5IE mit . 205/60R16C 100 12T Radhausverbreiterung 205/65R16 99 122 (Flap) Serie; 215/55R16 97 12A Allradantrieb; 215/60R16 99 12A Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 7P4; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 75I; 76U; 77E Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0251-20-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53533 ANLAGE: 34 FORD Radtyp: TTUZ Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 20.08.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 5 10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienst and entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß §22 53533*07 nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 122) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12U) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, deren Kettenglieder nicht mehr als 11 mm und Kettenschloss nicht mehr als 15 mm auftragen,z. B. RUD Diskmatic, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrz euges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0251-20-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53533 ANLAGE: 34 FORD Radtyp: TTUZ Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 20.08.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 5 gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitt e und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den §22 53533*07 Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1260kg. 5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1300kg. 5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1380kg. 5IE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zul ässigen Achslast von 1420kg. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0251-20-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53533 ANLAGE: 34 FORD Radtyp: TTUZ Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 20.08.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 5 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen. 76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 7P4) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: VWN3CA-1A180-AA (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. §22 53533*07 VDN) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die zulässige Achslast nicht größer als 1260 kg ist. Bei Fahrzeugausführungen mit höheren Achlasten s ind diese und das zulässige Gesamtgewicht in den Fahrzeugpapieren entsprechend zu ändern. VDO) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.