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							               Gutachten 366-0251-20-WIRD/N4
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53533
               ANLAGE: 31 SEAT                                                      Radtyp: TTUZ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 11.04.2023
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                               Fahrzeughersteller              SEAT, SEAT, S.A.




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 16 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 48
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-      zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff          Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                      last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                      in kg      in mm     datum
               TTUZ8BA48D571           PCD112 ET48            Ø57.1/Ø70.1                 57,1     Kunststoff        680      2025    02/21
               TTUZ8BA48N571           PCD112 ET48            Ø57.1/Ø70.1                 57,1     Kunststoff        680      2025    02/21
               TTUZ8BA48O571           PCD112 ET48            Ø57.1/Ø70.1                 57,1     Kunststoff        680      2025    02/21
               TTUZ8BA48S571           PCD112 ET48            Ø57.1/Ø70.1                 57,1     Kunststoff        680      2025    02/21
               TTUZ8GA48D571           PCD112 ET48            Ø57.1/Ø70.1                 57,1     Kunststoff        680      2025    02/21
               TTUZ8GA48O571           PCD112 ET48            Ø57.1/Ø70.1                 57,1     Kunststoff        680      2025    02/21
               TTUZ8GA48S571           PCD112 ET48            Ø57.1/Ø70.1                 57,1     Kunststoff        680      2025    02/21
               TTUZ8SA48D571           PCD112 ET48            Ø57.1/Ø70.1                 57,1     Kunststoff        680      2025    02/21
§22 53533*04




               TTUZ8SA48N571           PCD112 ET48            Ø57.1/Ø70.1                 57,1     Kunststoff        680      2025    02/21
               TTUZ8SA48O571           PCD112 ET48            Ø57.1/Ø70.1                 57,1     Kunststoff        680      2025    02/21
               TTUZ8SA48S571           PCD112 ET48            Ø57.1/Ø70.1                 57,1     Kunststoff        680      2025    02/21
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SEAT, SEAT, S.A.
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : 5F; 5FP; 1PN; 5PN; 5P; 1P; KL
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJAE


               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                                            Typ : 7MS
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJA4


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm für Typ : KL; 1P; 1PN; 5F; 5P; 5PN
                                                            140 Nm für Typ : 5FP
                                                            170 Nm für Typ : 7MS




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0251-20-WIRD/N4
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53533
               ANLAGE: 31 SEAT                                                  Radtyp: TTUZ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 11.04.2023
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               Verkaufsbezeichnung:     ALTEA, ALTEA XL, FREETRACK
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               5PN          e9*2007/46*0012*.. 103 - 155 205/55R16 91                                   Altea 4 Freetrack;
                                                         205/60R16 92                                   Allradantrieb;
                                                         215/55R16 93                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         225/50R16 92                                   12A; 51A; 71C; 71K;
                                                         225/55R16 95                                   721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 76U; 77E
               5PN           e9*2007/46*0012*..   77 - 155 205/55R16    91                              Altea Freetrack;
                                                           205/60R16    92                              Frontantrieb;
                                                           215/55R16    93                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           225/50R16    92                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                           225/55R16    95                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 76U; 77E
               5PN           e9*2007/46*0012*..   63 - 147 205/55R16            12T; 51G                Nicht Altea Freetrack;
                                                           215/55R16 93         11A; 12A; 24J           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        51A; 573; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 76U; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     ALTEA, ALTEA XL, TOLEDO, FREETRACK
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen       Auflagen zu Reifen               Auflagen
               5P           e9*2001/116*0050*.. 103 - 155 205/55R16 91                                  Altea 4 Freetrack;
§22 53533*04




                                                          205/60R16 92                                  Allradantrieb;
                                                          215/55R16 93                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          225/50R16 92                                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                          225/55R16 95                                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 76U; 77E
               5P            e9*2001/116*0050*.. 63 - 147   205/55R16           12T; 51G                Nicht Altea Freetrack;
                                                            215/55R16 93        11A; 12A; 24J           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        51A; 573; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 76U; 77E
               5P            e9*2001/116*0050*.. 77 - 155   205/55R16   91                              Altea Freetrack;
                                                            205/60R16   92                              Frontantrieb;
                                                            215/55R16   93                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            225/50R16   92                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            225/55R16   95                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 76U; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     ATECA, CUPRA ATECA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
               5FP          e9*2007/46*6394*.. 81 - 140 225/55R16       95      12N                     Allradantrieb;
                                                        225/60R16       98      12N                     Frontantrieb;
                                                        235/55R16       98      12A                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        235/60R16       100     12A                     51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                        76U; 77E




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0251-20-WIRD/N4
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53533
               ANLAGE: 31 SEAT                                                  Radtyp: TTUZ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 11.04.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Verkaufsbezeichnung:     LEON
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               1P           e9*2001/116*0052*.. 63 - 155 205/55R16              12P; 12T; 51G           Schrägheck;
               1PN          e9*2007/46*0013*..                                                          Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                        76U; 77E
               1P            e9*2001/116*0052*.. 63 - 155   205/55R16           12T; 51G                Schrägheck;
               1PN           e9*2007/46*0013*..             215/55R16 93        12A; 51J                Frontantrieb;
                                                            225/50R16 92        11A; 12A; 22P; 24J;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                24M                     51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                        76U; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     LEON / LEON SC / LEON ST / LEON X-PERIENCE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen         Auflagen zu Reifen               Auflagen
               5F           e9*2007/46*0094*.. 63 - 140 205/55R16 91   12O                              ab
                                                                                                        e9*2007/46*0094*01;
                                                            215/50R16 90        12A                     nicht Leon X-Perience;
                                                            215/55R16 93        12A                     Kombi; 3-türig; 5-
                                                            225/50R16 92        12A                     türig; Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
§22 53533*04




                                                                                                        51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                        76U; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     LEON, LEON SPORTSTOURER, CUPRA LEON, CUPRA LEON SPORTSTOURER
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen       Auflagen zu Reifen Auflagen
               KL           e9*2007/46*3167*.. 66 - 110 205/55R16 91 12R                nicht Cupra Leon;
                                                        205/60R16 92 12R                Kombi; Schrägheck;
                                                        215/50R16 90 12I                Allradantrieb;
                                                        215/55R16 93 12I                Frontantrieb; inkl.
                                                        225/50R16 92 12Q                Hybrid;
                                                        225/55R16 95 12Q                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                        725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                        76U; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     SEAT ALHAMBRA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               7MS          e1*2001/116*0036*.., 66 - 110 205/55R16 93          nicht Allradantrieb;    ab e1*98/14*0036*08;
                             e1*98/14*0036*..                                   12U; 5HA; 51J           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            225/50R16 92        VDM; 11A; 12A; 21B;     51A; 573; 71C; 71K;
                                                                                22B; 22L; 24J; 24M;     721; 725; 73C; 74A;
                                                                                367
                                                  66 - 150 195/60R16            12U; 51G                74P; 75I; 77E
                                                           215/55R16            12A; 51G
                                                           215/55R16 93         nicht Allradantrieb;
                                                                                12A; 5HA
                                                            215/55R16 95        12A; 5HR



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0251-20-WIRD/N4
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53533
               ANLAGE: 31 SEAT                                                   Radtyp: TTUZ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 11.04.2023
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               Verkaufsbezeichnung:     SEAT ALHAMBRA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen      Auflagen
               7MS          e1*95/54*0036*.., 66 - 110 215/55R16                 VDO; 11A; 24M; 51G      nur bis
                            e1*98/14*0036*..           215/55R16 93              11A; 24M; 5HA           e1*98/14*0036*07;
                                                       225/50R16 92              VDN; 11A; 22B; 24J;     Frontantrieb;
                                                                                 24M                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             225/55R16 95        11A; 21B; 22B; 24J;     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                 24M; 5HR; 54A           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                         74P; 77E


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
§22 53533*04




                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
                      Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                      wird, möglich.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0251-20-WIRD/N4
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53533
               ANLAGE: 31 SEAT                                                   Radtyp: TTUZ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 11.04.2023
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               12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                    wird, möglich.
               12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlic h
                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                    wird, möglich.
               12P) Die Verwendung von Schneeketten ohne innere Spanneinrichtung (Herst. RUD System Centrax) ist nur
                    an der Achse möglich, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird.
               12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
                    auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
               12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                    wird, möglich.
               12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                    Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
                    Fahrzeuges genannt wird, möglich.
               12U) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, deren Kettenglieder nicht mehr als 11 mm und
                    Kettenschloss nicht mehr als 15 mm auftragen,z. B. RUD Diskmatic, ist nur an der Achse, die in der
                    Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
               21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                    Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
§22 53533*04




               22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    herzustellen.
               22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                    Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
                    Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrz eugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
                    Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0251-20-WIRD/N4
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53533
               ANLAGE: 31 SEAT                                                   Radtyp: TTUZ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 11.04.2023
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               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                    des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                      Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
               54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                    Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                    wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                    berücksichtigen.
               573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                    Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                    Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlic hen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1300kg.
§22 53533*04




               5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1380kg.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnens eite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinwei se des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                    Zentrierringe verwendet werden.
               75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                      Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                      ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0251-20-WIRD/N4
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53533
               ANLAGE: 31 SEAT                                                   Radtyp: TTUZ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 11.04.2023
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               76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
               VDM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die zulässige Achslast nicht größer als 1230
                    kg ist. Bei Fahrzeugausführungen mit höheren Achslasten sind diese und das zulässige Gesamtgewicht
                    in den Fahrzeugpapieren entsprechend zu ändern.
               VDN) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die zulässige Achslast nicht größer als 1260
                    kg ist. Bei Fahrzeugausführungen mit höheren Achlasten sind diese und das zulässige Gesamtgewicht in
                    den Fahrzeugpapieren entsprechend zu ändern.
               VDO) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
                    erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
§22 53533*04




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.