Gutachten 366-0251-20-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53533
ANLAGE: 77 HYUNDAI Radtyp: TTUZ
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 20.08.2024
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Fahrzeughersteller HYUNDAI, Hyundai Motor Company, HYUNDAI Motor
Company, HYUNDAI MOTOR (CZ), HYUNDAI MOTOR
EUROPE
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 50
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig
Rad Zentrierring in kg in mm datum
TTUZ0BA50E D671 PCD114.3 ET50 ohne 67,1 680 2025 02/21
TTUZ0BA50E N671 PCD114.3 ET50 ohne 67,1 680 2025 02/21
TTUZ0BA50EO671 PCD114.3 ET50 ohne 67,1 680 2025 02/21
TTUZ0BA50ES671 PCD114.3 ET50 ohne 67,1 680 2025 02/21
TTUZ0GA50ED671 PCD114.3 ET50 ohne 67,1 680 2025 02/21
TTUZ0GA50EO671 PCD114.3 ET50 ohne 67,1 680 2025 02/21
TTUZ0GA50ES671 PCD114.3 ET50 ohne 67,1 680 2025 02/21
§22 53533*07
TTUZ0SA50E D671 PCD114.3 ET50 ohne 67,1 680 2025 02/21
TTUZ0SA50E N671 PCD114.3 ET50 ohne 67,1 680 2025 02/21
TTUZ0SA50EO671 PCD114.3 ET50 ohne 67,1 680 2025 02/21
TTUZ0SA50ES671 PCD114.3 ET50 ohne 67,1 680 2025 02/21
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Hinweis zum Verwendungsbereich:
Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
(z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : HYUNDAI, Hyundai Motor Company, HYUNDAI Motor Company,
HYUNDAI MOTOR (CZ), HYUNDAI MOTOR EUROPE
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : SX2; PDE; (Kegelbund)
Zubehör : OE-Mutter ww. ZJC2
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : AE;
GDH-HME; OS; GDH; TLE-HME; JC-HME; JC; FDH; MD; TLE; YN;
FD
Zubehör : OE-Mutter ww. ZJC2
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0251-20-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53533
ANLAGE: 77 HYUNDAI Radtyp: TTUZ
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 20.08.2024
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Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : FD; FDH; TLE; TLE-HME
107 Nm für Typ : AE; GDH; GDH-HME; MD; YN
110 Nm für Typ : JC; JC-HME
120 Nm für Typ : PDE; SX2
127 Nm für Typ : OS
Verkaufsbezeichnung: ELANTRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
MD e4*2007/46*0254*.. 94 - 97 195/50R16 88 122 Stufenheck;
195/55R16 87 122 Frontantrieb;
205/50R16 87 12O 10B; 11B; 11G; 11H;
205/55R16 91 12T 51A; 7BC; 71C; 71K;
225/50R16 92 11A; 12A; 245; 57T 721; 725; 73C; 74C;
97 195/50R16 84 122 74H; 76U
Verkaufsbezeichnung: IONIQ
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AE e4*2007/46*1157*.. 25 - 100 195/55R16 91 124 Frontantrieb;
195/60R16 89 124 10B; 11B; 11G; 11H;
205/55R16 12K; 51G 51A; 7MX; 71C; 71K;
205/60R16 51G 721; 725; 73C; 74C;
215/50R16 90 11A; 12A; 26B; 26N; 74H; 76U
27F
§22 53533*07
215/55R16 93 11A; 12A; 26B; 26N;
27F
Verkaufsbezeichnung: IX20
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
JC e4*2007/46*0207*.., 57 - 94 195/55R16 87 51J Schrägheck 4-türig;
e4*2007/46*0223*.. 195/60R16 89 51J Frontantrieb;
JC-HME e13*2007/46*1605*.. 205/50R16 87 10B; 11B; 11G; 11H;
205/55R16 91 12A; 51A; 7AK; 7FQ;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74C; 74H; 76U
Verkaufsbezeichnung: i30
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GDH e11*2007/46*0337*.., 66 - 100 195/55R16 87 12M Kombi; Schrägheck; 3-
e11*2007/46*0338*.. 195/60R16 89 12R türig; 5-türig;
GDH-HME e13*2007/46*1604*.. 205/50R16 87 12R Frontantrieb;
205/55R16 12T; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
215/55R16 93 12A 51A; 71C; 71K; 721;
225/50R16 92 12A; 57T 725; 73C; 74C; 74H;
76U; 4CT
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0251-20-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53533
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Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 20.08.2024
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Verkaufsbezeichnung: i30, i30CW
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FD e11*2001/116*0313*.. 66 - 105 195/55R16 87 5ET; 51J i 30CW (Kombi);
FDH e11*2001/116*0343*.. 205/50R16 87 5ET Frontantrieb;
205/55R16 91 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
74H; 76U; 4BO
FD e11*2001/116*0313*.. 66 - 105 195/55R16 87 5ET; 51J Nicht i 30CW (Kombi);
FDH e11*2001/116*0343*.. 205/55R16 91 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
74H; 76U; 4BO
Verkaufsbezeichnung: i30, i30N
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
PDE e11*2007/46*3807*.., 70 - 118 195/55R16 87 12O i30 Fastback;
e5*2007/46*1075*.. 195/60R16 89 12O Kombilimousine;
205/55R16 91 12O Schrägheck; 5-türig;
215/50R16 90 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
215/55R16 93 12A 51A; 7NL; 71C; 71K;
225/50R16 92 11A; 12A; 26P 721; 725; 73C; 74C;
74H; 76U
§22 53533*07
Verkaufsbezeichnung: Kona, Kauai
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
SX2 e4*2018/858*00153*.. 69 - 88 215/65R16 98 124 mit
225/60R16 98 11A; 12A; 26P Radhausverbreiterung
225/65R16 100 11A; 12A; 26P (Flap) Serie;
Frontantrieb; nicht
Elektro; inkl. Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74C; 74H;
76U; 77E
Verkaufsbezeichnung: Kona, Kauai, Kona N, Kauai N
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
OS e4*2007/46*1259*.. 77 - 146 215/55R16 93 12R KONA; nicht KONA EV;
215/60R16 95 12I Allradantrieb;
225/55R16 95 12I Frontantrieb;
225/60R16 98 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
235/55R16 98 12A 51A; 7NL; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
74H; 76U; S4C
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0251-20-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53533
ANLAGE: 77 HYUNDAI Radtyp: TTUZ
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 20.08.2024
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Verkaufsbezeichnung: TUCSON, IX35
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
TLE e11*2007/46*2724*.., 85 - 136 225/65R16 100 nicht mit elektr.
e5*2007/46*1076*.. Handbremse zulässig;
TLE-HME e13*2007/46*1612*.. 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7MI; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74C; 74H; 76U
Verkaufsbezeichnung: VENGA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
YN e4*2007/46*0130*.., 55 - 94 195/55R16 87 51J Schrägheck;
e4*2007/46*0131*.. 195/60R16 89 51J Frontantrieb;
205/55R16 91 10B; 11B; 11G; 11H;
215/55R16 93 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
74H; 76U; 4CQ; 4CT
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
§22 53533*07
der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen.
Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von
der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehm igung oder ein
Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 20.08.2024
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122) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (eins chließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
§22 53533*07
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / B ereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu ent nehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage z u entnehmen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 20.08.2024
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4BO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 52933 2L600 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
werden.
4CQ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 52933 1J000 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst -Kontrollsystem verwendet
werden.
4CT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 52933 3N100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
§22 53533*07
Fahrzeugpapieren serienmäß ig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 205/55R16
Hinterachse: 225/50R16
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nic ht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1090kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0251-20-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53533
ANLAGE: 77 HYUNDAI Radtyp: TTUZ
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 20.08.2024
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serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
7AK) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 52933 2M650 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7BC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 52933 3X305 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7FQ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 52933 1J000 ( nur e4*2007/46*0207*..,e4 *2007/46*0223*..) (nur wenn auch original verbaut) ist
zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein
geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
§22 53533*07
7MI) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 52933 C1100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7MX) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 52933 D4100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7NL) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 52933 F2000 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
S4C) Die Verwendung ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen in Verbindung mit
Bremsscheibendurchmesser 320 mm an der Vorderachse.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0251-20-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53533
ANLAGE: 77 HYUNDAI Radtyp: TTUZ
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 20.08.2024
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: HYUNDAI
Fahrzeugtyp: SX2
Genehm.Nr.: e4*2018/858*00153*..
Handelsbez.: Kona, Kauai
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 240 y = 205 VA
26B x = 290 y = 255 VA
27I x = 200 y = 150 HA
27B x = 200 y = 280 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 53533*07
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 290 y = 255 8 VA
26J x = 290 y = 255 10 VA
27H x = 200 y = 280 8 HA
27F x = 200 y = 280 10 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0251-20-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53533
ANLAGE: 77 HYUNDAI Radtyp: TTUZ
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 20.08.2024
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: HYUNDAI
Fahrzeugtyp: AE
Genehm.Nr.: e4*2007/46*1157*..
Handelsbez.: IONIQ
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 300 VA
26P x = 250 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 300 y = 300 8 VA
§22 53533*07
26J x = 300 y = 300 30 VA
27H x = 250 y = 350 8 HA
27F x = 250 y = 350 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0251-20-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53533
ANLAGE: 77 HYUNDAI Radtyp: TTUZ
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 20.08.2024
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: HYUNDAI
Fahrzeugtyp: PDE
Genehm.Nr.: e5*2007/46*1075*..
Handelsbez.: i30, i30N
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 220 y = 200 VA
26B x = 270 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 270 y = 250 30 VA
§22 53533*07
26N x = 270 y = 250 8 VA
27F x = 250 y = 260 30 HA
27H x = 250 y = 210 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0251-20-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53533
ANLAGE: 77 HYUNDAI Radtyp: TTUZ
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 20.08.2024
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: HYUNDAI
Fahrzeugtyp: PDE
Genehm.Nr.: e11*2007/46*3807*..
Handelsbez.: i30, i30N
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 220 y = 200 VA
26B x = 270 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 270 y = 250 30 VA
§22 53533*07
26N x = 270 y = 250 8 VA
27F x = 250 y = 260 30 HA
27H x = 250 y = 210 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.